Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Inge Aures SPD vom 09.06.2016 Flächendeckende Einführung des BOS-Digitalfunks im Freistaat Bayern Ursprünglich sollte die flächendeckende Einführung des Digitalfunks für alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) im Freistaat Bayern zur Fußball-Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland abgeschlossen sein. Aber stetige Verzögerungen beim Aufbau des Digitalfunknetzes führten nicht nur zu einer zehnjährigen Verspätung, sondern auch zu erheblichen Kostensteigerungen von ursprünglich geschätzten 650 Millionen Euro auf über ein Milliarde Euro. Nachdem immer noch unklar ist, ob der Digitalfunk bereits jetzt flächendeckend im gesamten Freistaat Bayern funktioniert , frage ich die Staatsregierung: 1. Wo genau in Bayern (aufgeschlüsselt nach Landkreisen sowie kreisfreien Städten) wurde der BOS-Digitalfunk eingeführt? 2. a) Funktioniert der BOS-Digitalfunk in all den Gebietskörperschaften (aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten), in denen er eingeführt wurde? b) Wenn nein, warum nicht bzw. welche Problemstellungen führen dazu? 3. a) In welchen Gebietskörperschaften (aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten) wurde der BOS-Digitalfunk bisher nicht eingeführt? b) Welche Gründe gibt es, dass er in diesen Gebietskörperschaften bisher nicht eingeführt wurde? 4. a) Wie hoch belaufen sich die Kosten insgesamt, die seit der Einführung des BOS-Digitalfunks in ganz Bayern entstanden sind? b) Wie schlüsseln sich diese auf die jeweiligen Gebietskörperschaften (Landkreise und kreisfreie Städte) auf? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 13.07.2016 Vorbemerkung: Der Aufbau und die Inbetriebnahme des Digitalfunknetzes für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) erfolgten bundesweit zeitlich gestaffelt in 45 geografischen Netzabschnitten, wovon sich zehn in Bayern befinden (hinzu kommt der nachträglich gebildete Sondernetzabschnitt G7). Die Einführung orientierte sich dabei am bundesweit abgestimmten Gesamt-Roll-out-Plan. Die Migration, also die Umstellung von analoger auf digitale Funktechnik, wurde entsprechend dem bundesweiten Gesamt-Roll-out-Plan im jeweiligen Netzabschnitt auf Ebene der Polizeipräsidien bzw. auf Ebene der Rettungsdienstbereiche durchgeführt. Mit allen Zweckverbänden für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (einschließlich des Rettungszweckverbandes München) sowie allen Landkreisen und kreisfreien Städten konnten entsprechende Teilnahmeregelungen für die Beteiligung am Digitalfunk BOS abgeschlossen werden. Damit beteiligten sich in Bayern – bundesweit einmalig – alle bayerischen BOS als Erstteilnehmer an der Einführung des Digitalfunks. Aus diesen Gründen wird von der gewünschten Aufschlüsselung nach Landkreisen und kreisfreien Städten abgesehen . Am 13. April 2016 wurde dem Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport über den Abschluss des BOS-Digitalfunkaufbaus in Bayern berichtet. Auf diesen Bericht wird im Übrigen Bezug genommen. 1. Wo genau in Bayern (aufgeschlüsselt nach Landkreisen sowie kreisfreien Städten) wurde der BOS- Digitalfunk eingeführt? Der Digitalfunk BOS steht in allen Landkreisen und kreisfreien Städten und allen bayerischen BOS zur Verfügung (siehe Vorbemerkung). Der Erstnetzaufbau wurde Ende 2015 beendet. Soweit nach Beendigung des Erstnetzaufbaus im Wege der durchgeführten Messungen Unterversorgungen festgestellt wurden, werden diese sukzessive im Rahmen sog. Feinjustierungsmaßnahmen beseitigt. 2. a) Funktioniert der BOS-Digitalfunk in all den Gebietskörperschaften (aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten), in denen er eingeführt wurde? Ja. Die Funktionalität des Digitalfunks BOS wurde insbesondere anlässlich des Hochwassers in Niederbayern, des Zugunglücks in Bad Aibling oder des G7-Gipfels in Elmau eindrucksvoll nachgewiesen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 14.09.2016 17/12587 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12587 b) Wenn nein, warum nicht bzw. welche Problemstellungen führen dazu? Entfällt 3. a) In welchen Gebietskörperschaften (aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten) wurde der BOS-Digitalfunk bisher nicht eingeführt ? b) Welche Gründe gibt es, dass er in diesen Gebietskörperschaften bisher nicht eingeführt wurde? Siehe Antwort zu Nr. 1 und Vorbemerkung. 4. a) Wie hoch belaufen sich die Kosten insgesamt, die seit der Einführung des BOS-Digitalfunks in ganz Bayern entstanden sind? Für den bayerischen Staatshaushalt sind bisher sowohl Kosten für den Erstnetzaufbau sowie für sonstige Investitionsmaßnahmen (z. B. Ausstattung der Bayerischen Polizei mit Endgeräten, Ertüchtigung der Einsatzzentralen der Bayerischen Polizei, Förderung der Ertüchtigung der Integrierten Leitstellen, etc.) als auch für den Betrieb (inkl. Kostenanteil an der Bundesanstalt für den Digitalfunk der BOS [BDBOS], Projektgruppe DigiNet) angefallen. Diese belaufen sich auf rund 580 Mio. € seit 2007 (Stand: 31.05.2016). Seitens des Landtags wurden für die Planung und den Aufbau des Digitalfunks BOS in Bayern inkl. der Ausstattung der staatlichen BOS mit entsprechenden Endgeräten sowie den Betrieb des Netzes von 2007 bis 2021 rund 1,099 Mrd. € zur Verfügung gestellt. Der Bund beteiligt sich mit rund 20 % an den Kosten für Aufbau und Betrieb des Netzes. Darüber hinaus hat der Freistaat Bayern ein Sonderförderprogramm Digitalfunk mit einem Gesamtvolumen von über 80 Mio. € aufgelegt, mit dem die digitalen Endgeräte der nichtstaatlichen BOS gefördert werden. Zu den Kosten des Digitalfunks BOS wird in der Sitzung des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen im Herbst dieses Jahres näher berichtet werden. b) Wie schlüsseln sich diese auf die jeweiligen Gebietskörperschaften (Landkreise und kreisfreie Städte) auf? Die Kosten für den Aufbau des Digitalfunknetzes in Bayern werden vom Freistaat Bayern und vom Bund getragen. Landesintern haben sich Ende November 2009 das Staatsministerium der Finanzen und das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr, die kommunalen Spitzenverbände und die Sozialversicherungsträger als Kostenträger für den Rettungsdienst hinsichtlich der Beteiligung an den für Bayern verbleibenden netzseitigen Betriebskosten geeinigt. Die Einigung sieht vor, dass die Kommunen sich jährlich mit 3 Mio. € an den netzseitigen Betriebskosten des Freistaats Bayern beteiligen. Dies entspricht einem durchschnittlichen Finanzierungsanteil von zirka 25 Cent pro Einwohner und Jahr. Eine Verrechnung im Rahmen der FAG*- Zahlungen ist erstmalig für das Jahr 2016 erfolgt. Daneben stellen die Kommunen mietfrei Antennenstandorte zur Verfügung. Hierfür wird ein Wertbeitrag i. H. v. 3 Mio. € jährlich in Ansatz gebracht. Die Beteiligung der Sozialversicherungsträger beläuft sich auf 6 Mio. € pro Jahr. *) FAG = Finanzausgleichsgesetz