Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Bernhard Roos SPD vom 23.05.2016 Verteilung der Regionalisierungsmittel in Bayern Da die Bundesrepublik Deutschland 1996 aus der Zuständigkeit für den Eisenbahnnahverkehr ausgeschieden ist, erfolgen jährliche Zuteilungen des Bundes für die Investitionen der Länder in diesen Bereich. Die Verteilung dieser Mittel sorgt alljährlich für Zündstoff in den einzelnen Regionen Bayerns. Daher frage ich die Staatsregierung: 1. Wie erfolgt die Verteilung der Regionalisierungsmittel auf die Regionen und Regierungsbezirke in dieser Periode? 2. Von welchen Gesichtspunkten lässt sich die Staatsregierung dabei leiten? 3. Wie ist künftig mit der Verteilung der Regionalisierungsmittel zu rechnen? 4. Mit welchen Maßnahmen setzt sich die Staatsregierung derzeit und zukünftig für eine Erhöhung der Regionalisierungsmittel durch den Bund ein? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 12.07.2016 Zu 1.: Soweit die Regionalisierungsmittel für die Bestellung von Schienenpersonennahverkehrsleistungen verwendet werden (ca. 90 %), erfolgt keine Verteilung auf Regionen und Regierungsbezirke. Die Bestellung erfolgt vielmehr zentral durch die Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG). Die Verkehrsbestellung erfolgt nicht regionen- oder regierungsbezirksbezogen , sondern nach Verkehrsnetzen. Diese orientieren sich am verkehrlichen Bedarf, d. h. sie verbinden den ländlichen Raum mit Ballungsräumen oder stellen Verkehrsbeziehungen innerhalb von Ballungsräumen, zwischen Ballungsräumen oder innerhalb des ländlichen Raumes dar. Soweit die Regionalisierungsmittel zur Mitfinanzierung von Investitionsvorhaben verwendet werden, ist die regionale Verteilung ausschließlich von aktuell laufenden Bauprojekten abhängig und damit extrem schwankend. Zu 2.: Im Hinblick auf die Bestellung von Schienenpersonennahverkehrsleistungen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen . Die Zuweisungen für Investitionsvorhaben erfolgen gemäß dem konkreten Bedarf der aktuell laufenden Förderprojekte . Zu 3.: Es ist keine Änderung der Mittelverwendungspraxis beabsichtigt . Zu 4.: Am 16. Juni 2016 haben sich Bund und Länder hinsichtlich der Mittelausstattung und -verteilung geeinigt. Gegenüber der Einigung vom 24. September 2015 hat der Bund nochmals die Mittel von 8,0 auf 8,2 Mrd. € pro Jahr, dynamisiert mit 1,8 %, erhöht, um eine für alle Länder tragbare, an Bedarfsgesichtspunkten orientierte Verteilung der Mittel zu ermöglichen . Die Staatsregierung hatte sich angesichts des besonderen Bedarfs Bayerns als wachstumsstarkes Land mit attraktivem Schienenpersonennahverkehr nachdrücklich für eine Erhöhung und eine Neuverteilung der Mittel nach Bedarfsgesichtspunkten eingesetzt. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 30.09.2016 17/12588 Bayerischer Landtag