2016 ist eine weitere Verbesserung des Personalschlüssels vereinbart worden. Der Einsatz von mehr Personal ist dringend notwendig, um den gestiegenen Anforderungen im Bereich der Pflege Rechnung zu tragen – und dies nicht nur im Nachtdienst. Zwar kann es zu Verlagerungen von Personal aus dem Tagdienst in den Nachtdienst kommen. Dass es dadurch bereits zu Mängeln i.S.d. PfleWoqG bei der Qualität der Pflege gekommen ist, ist aber nicht bekannt . 2. Wurde bereits eine Evaluation der Auswirkungen des Nachtdienst-Personalschlüssels in Bayern durchgeführt , und falls ja, mit welchen Erkenntnissen? Eine Evaluation wurde bisher nicht vorgenommen. 3. Kann sich das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege bei den Besetzungsvorgaben für den Nachtdienst künftig auch einen Personalschlüssel von 1:45 vorstellen, wie er beispielsweise seit 2016 in Baden Württemberg zur Anwendung kommt, und falls nein, warum nicht? Die Entscheidung, in einer Verwaltungsvorschrift einen Anwesenheitsschlüssel zum Nachtdienst zu regeln, wurde vor dem Hintergrund getroffen, dass die Anzahl schwerstpflegebedürftiger , multimorbid erkrankter Menschen in den stationären Einrichtungen bereits hoch ist und zukünftig voraussichtlich weiter ansteigen wird. Die pflegerische Versorgung dieser Menschen während der Nacht ist durch unterschiedliche Versorgungsanforderungen und Problemsituationen gekennzeichnet. Zudem hat in den letzten Jahren der Anteil an gerontopsychiatrisch erkrankten Bewohnerinnen und Bewohnern stark zugenommen. Die damit verbundenen Probleme, wie nächtliche Unruhe, Selbstgefährdung, Sinnestäuschungen , herausforderndes Verhalten, stellen hohe Anforderungen an das Personal. Geriatrisch erkrankte und demenziell eingeschränkte Menschen benötigen besonders fachkundige Pflege, denn ihre Betreuung muss in verstärktem Maße pflegerische, medizinische und psychosoziale Aspekte berücksichtigen. Das bedeutet, dass die eingesetzte Kraft in der Lage sein muss, den zu erwartenden Betreuungs- und Pflegebedarf zu decken sowie im Notfall ausreichende Unterstützung zu leisten und erforderliche Entscheidungen zu treffen. Im Nachtdienst kann es jederzeit zu einem Notfall kommen. Stürze, ein „entgleister“ Diabetes mellitus, Schlaganfall und Herzinfarkt sowie die daraus resultierenden Notarzteinsätze oder Krankenhauseinweisungen sind leider keine Seltenheit . Gerade ältere Menschen sind prädestiniert für Notfälle mit höheren Komplikationsraten. Die verschiedensten Ereignisse – etwa plötzlich auftretendes hohes Fieber – können eine vielschichtige, bedrohliche Krise auslösen. Außerdem können bei Bewohnerinnen und Bewohnern, die nicht in der Lage sind, sich über das Rufsystem mitzuteilen , akute Problemlagen häufig erst mit einer gewissen 17. Wahlperiode 30.09.2016 17/12592 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Leopold Herz FREIE WÄHLER vom 14.06.2016 Pflegeeinrichtungen – Personalschlüssel Vor dem Hintergrund der vom Staatsministerium für Gesundheit und Pflege geforderten Personalschlüssel von 1:30 bis 1:40 für den Nachtdienst in stationären Pflegeeinrichtungen und von 1:30 für den Nachtdienst kleiner Pflegeeinrichtungen frage ich die Staatsregierung: 1. Gibt es durch die veränderten Personalschlüssel für den Nachtdienst eine Reduzierung des Personaleinsatzes und eine Verschlechterung der Versorgungsqualität im Tagdienst? 2. Wurde bereits eine Evaluation der Auswirkungen des Nachtdienst-Personalschlüssels in Bayern durchgeführt, und falls ja, mit welchen Erkenntnissen? 3. Kann sich das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege bei den Besetzungsvorgaben für den Nachtdienst künftig auch einen Personalschlüssel von 1:45 vorstellen, wie er beispielsweise seit 2016 in Baden-Württemberg zur Anwendung kommt, und falls nein, warum nicht? Antwort des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 11.07.2016 1. Gibt es durch die veränderten Personalschlüssel für den Nachtdienst eine Reduzierung des Personaleinsatzes und eine Verschlechterung der Versorgungsqualität im Tagdienst? Bei dem durch Verwaltungsvorschrift festgelegten Schlüssel für den Nachtdienst handelt es sich um einen Anwesenheitsschlüssel . Festzuhalten ist, dass die Leistungsträger und Leistungserbringer keinen gesonderten Pflege-Personalschlüssel für Nachtdienste verhandelt haben. Auch haben diese keine Erhöhung des Pflege-Personalschlüssels vereinbart, nachdem die Entscheidung zum Nachtdienstschlüssel getroffen wurde. Die Verwaltungsvorschrift beinhaltet dementsprechend nicht, dass neue Pflegekräfte eingestellt werden müssen, und kann dies auch nicht beinhalten. Durch den Beschluss der Landespflegesatzkommission am 18.12.2013 ist seit dem Jahr 2014 jedoch erfreulicherweise eine Personalmehrung durch den vereinbarten Zusatzpersonalschlüssel möglich. Für das Jahr Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12592 Zeitverzögerung festgestellt werden, nämlich dann, wenn eine Pflegekraft das Zimmer betritt. Diese Entwicklung muss im Zusammenhang mit zum Teil alarmierenden Prüfungsergebnissen gesehen werden. In der ersten Hälfte des Jahres 2013 wurden die Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) gebeten, bei den Überprüfungen der Dienstpläne besonderes Augenmerk auf die Ausstattung der Pflegeeinrichtungen im Nachtdienst zu legen. Von 606 geprüften Einrichtungen war in 350 (57,8 %) eine Pflegekraft für bis zu 40 Bewohnerinnen und Bewohner in der Nacht verantwortlich . Festzustellen war aber auch, dass es Einrichtungen gab, bei denen eine Pflegekraft in der Nacht für bis zu 90 Bewohnerinnen und Bewohner verantwortlich war. Die Ermessensentscheidung, wie viele Pflegekräfte in der Nacht als ausreichend angesehen werden können bzw. wann die FQA eher einen Personalschlüssel von bis zu 1:30 einfordert, soll sich insbesondere an folgenden Indikatoren orientieren: • Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner mit Pflegestufen II und III überwiegt. • Hohe Anzahl an immobilen Bewohnerinnen und Bewohnern , die z. B. Hilfe beim Toilettengang benötigen. • Erkenntnisse über Unruhezustände, z. B. von dementiell erkrankten Menschen in der Nacht. • Die Einrichtung erstreckt sich auf mehr als ein Gebäude. • Die Einrichtung erstreckt sich über mehr als zwei Geschosse . Bei Erfüllung von mindestens drei Kriterien beläuft sich der Nachtdienstschlüssel auf eine Pflegekraft für 30 Bewohnerinnen und Bewohner. Falls weniger als drei Kriterien erfüllt sind oder keines der Kriterien erfüllt ist, wird grundsätzlich ein Nachtdienstschlüssel von einer Pflegekraft für je 40 Bewohnerinnen und Bewohner als ausreichend erachtet. Allgemein kann noch festgehalten werden, dass jede Einrichtung für sich gesehen werden muss. Grundlage für Anforderungen zur Fachlichkeit sind immer die jeweiligen konkreten, individuellen Bedürfnisse der einzelnen Bewohnerinnen und Bewohner. So können die FQA bei der Überprüfung der Anwesenheit in der Nacht Besonderheiten bzw. Maßnahmen der Einrichtung berücksichtigen, die einen vergleichbaren Schutz gewährleisten wie eine anwesende Pflegekraft im Nachtdienst. In diesen Ausnahmefällen kann ein höherer Anwesenheitsschlüssel als 1:40 durch die FQA akzeptiert werden. Damit sind konzeptbezogene Abweichungen möglich, die die Anforderung einer ausreichenden Anwesenheit in der Nacht erfüllen. Diese Überlegungen haben noch immer ihre Gültigkeit, sodass ein Bedarf für eine Änderung nicht gesehen wird.