c) Wie haben sich die nationalen Mittel für die Förderung der ländlichen Entwicklung in den letzten 10 Jahren entwickelt? 6. a) Wie erwartet die Staatsregierung, werden sich die Aufgaben der Ämter für Ländliche Entwicklung in den kommenden 5 Jahren verändern? b) Welche Veränderungen werden in dieser Zeit in den einzelnen Regierungsbezirken erwartet? c) Welche Schwerpunkte werden gesetzt werden müssen (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und Landkreisen)? 7. a) Wie wird sich der Personalbedarf in den Ämtern für Ländliche Entwicklung in den nächsten 5 Jahren entwickeln (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und Landkreisen)? b) Wie viele Stellen werden in den nächsten 5 Jahren hierzu gebraucht? c) Wie viele Stellen sind für die Ämter für Ländliche Entwicklung in den nächsten 5 Jahren vorgesehen (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und Landkreisen? 8. a) Welchen Finanzbedarf sieht die Staatsregierung für die einzelnen Projekte in den Ämtern für Ländliche Entwicklung für die kommenden 5 Jahre (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und Landkreisen)? b) Welche nationalen Förderprogramme werden für die nächsten 5 Jahre vorgesehen (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und Landkreisen)? c) Wie will die Staatsregierung sicherstellen, dass alle Anträge für die in 8 b genannten Programme auch aus den vorgesehenen Mitteln aus 8 b bedient werden können? Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 13.07.2016 1. a) Wie haben sich die Aufgaben der Ämter für Ländliche Entwicklung in den letzten 10 Jahren verändert ? Übergeordnetes Ziel der Ländlichen Entwicklung in Bayern ist die Förderung und Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse durch Stärkung ländlicher Regionen als zukunftsfähige , attraktive und vitale Lebensräume. Angesichts der Vielschichtigkeit der gegenwärtigen und der zu erwartenden Entwicklungen stehen die ländlichen Räume vor großen Herausforderungen. Sie verfügen aber auch über vielfältige Potenziale, die es zu stärken gilt. Im Mittelpunkt der Tätig- 17. Wahlperiode 30.09.2016 17/12594 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ruth Müller SPD vom 08.06.2016 Fördermittel für die Ländliche Entwicklung Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie haben sich die Aufgaben der Ämter für Ländliche Entwicklung in den letzten 10 Jahren verändert? b) Welche Veränderungen in der Bevölkerungsentwicklung gab es in dieser Zeit in den einzelnen Regierungsbezirken ? c) Welche Schwerpunkte wurden gesetzt (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und Landkreisen)? 2. a) Wie hat sich der Personalbedarf in den Ämtern für Ländliche Entwicklung in den letzten 10 Jahren verändert (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und Landkreisen)? b) Wie viele Stellen waren in den letzten 5 Jahren nicht besetzt? c) Warum konnten diese Stellen nicht besetzt werden? 3. a) Welchen nationalen Finanzbedarf hat die Staatsregierung für die einzelnen Projekte in den Ämtern für Ländliche Entwicklung (ÄLE) in den letzten 10 Jahren ermittelt (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und Landkreisen)? b) Welche nationalen Förderprogramme wurden in den letzten 10 Jahren aufgelegt (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und Landkreisen)? c) Welche nationalen Fördermittel hatte die Staatsregierung für diese Projekte bereitgestellt (aufgeschlüsselt nach Förderprogrammen)? 4. a) Konnten alle Förderanträge zu den in 3 b genannten Förderprogrammen aus den bereitgestellten Fördermitteln bedient werden? b) Wenn nicht, welche (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und Landkreisen)? c) Wie viele Anträge mussten abgewiesen werden (aufgeschlüsselt nach Antragsteller, Regierungsbezirken und Landkreisen)? 5. a) Wie viele Fördermittel wurden mangels Nachfrage nicht abgerufen (aufgeschlüsselt nach Förderprogramm , Regierungsbezirken und Landkreisen)? b) Wie viele zusätzliche nationale Mittel hätte es gebraucht , um allen Förderanträgen aus 4 c gerecht zu werden (aufgeschlüsselt nach Förderprogramm, Regierungsbezirken und Landkreisen)? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12594 keit der Ämter für Ländliche Entwicklung stehen daher seit Langem • die Zukunftssicherung attraktiver ländlicher Gemeinden und Dörfer, • die von einer aktiven Bürgermitwirkung getragene Stärkung der Eigenkräfte der ländlichen Räume und die Verbesserung der Lebensqualität, • die Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen, die Erhaltung und Gestaltung der Kulturlandschaft und die Unterstützung einer nachhaltigen Landnutzung, • die Unterstützung beim Erhalt und der Schaffung von Wettbewerbsfähigkeit und Wertschöpfungspotenzialen in den ländlichen Räumen. Die Aufgaben der Ämter für Ländliche Entwicklung wurden zudem stets entsprechend den aktuellen Herausforderungen weiterentwickelt. Aufbauend auf den seit Jahrzehnten erfolgreichen Instrumenten Dorferneuerung und Flurneuordnung mit den Möglichkeiten der Bodenordnung und der bewährten intensiven Bürgermitwirkung sind in den letzten zehn Jahren v. a. folgende Aufgaben hinzugekommen: 1. Als Reaktion auf den demografischen Wandel und den nach wie vor hohen Flächenverbrauch wurde in der Dorferneuerung und Gemeindeentwicklung verstärkt auf die Innenentwicklung gesetzt, um lebendige und funktional vielfältige Ortszentren zu erhalten bzw. wieder zu schaffen sowie eine nachhaltige, flächensparende Siedlungsentwicklung zu unterstützen. Hierzu wird insbesondere der Erhalt ortsbildprägender, dörflicher Bausubstanz mithilfe von Umnutzung und Sanierung gefördert. Zu den zentralen Anliegen gehört es dabei auch, die Grundversorgung der Bevölkerung sicherzustellen und angemessen hohe Standards in der Daseinsvorsorge bereitzuhalten , um die Lebendigkeit und Multifunktionalität der Dörfer auch unter den neuen Rahmenbedingungen zu erhalten. Das bürgerschaftliche Engagement, das Vereins - und Gemeindeleben, der soziale Zusammenhalt sowie die Dorfkultur werden als wesentliche Triebkräfte für eine eigenständige Entwicklung gefördert. Die Dorferneuerung wird derzeit in über 2.100 bayerischen Dörfern durchgeführt. 2. Gerade unsere oftmals kleinen ländlichen Gemeinden können heute nicht mehr alle von den Bürgern gewünschten Leistungen erbringen. Die Ländliche Entwicklung in Bayern hat deshalb in den letzten zehn Jahren die Unterstützung der interkommunalen Zusammenarbeit stark ausgebaut. Mit der Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) bieten wir den Gemeinden Unterstützung für eine interkommunale Zusammenarbeit auf vielfältigen gemeindlichen Handlungsfeldern. Der integrierte Entwicklungsansatz baut auf den Vorgaben der Landesplanung und der fachübergreifenden Gesamtzuständigkeit der Kommunen für ihre Gemeindegebiete auf. Mit der interkommunalen Zusammenarbeit und ergänzenden Stadt-Land-Partnerschaften unterstützen wir Schlüsselstrategien zur Stärkung der Eigenkräfte ländlicher Regionen . Die Nutzung und Vernetzung vorhandener Stärken, regionsspezifischer Kompetenzen und endogener Potenziale stehen dabei im Mittelpunkt. Mit der ILE wird auch der Einsatz der Umsetzungsinstrumente der Ländlichen Entwicklung geprüft und vorbereitet. Darüber hinaus gilt es, durch Koordinierung und Bündelung mit anderen Förderinstrumentarien (z. B. LEADER) und in Zusammenarbeit mit anderen Fachbehörden und sonstigen Akteuren in den Regionen kraftvolle Entwicklungsschübe auszulösen und zur Bewältigung des demografischen Wandels beizutragen. Inzwischen werden 90 ILEs mit über 700 Gemeinden von den Ämtern für Ländliche Entwicklung begleitet und gefördert. 3. In den letzten Jahren setzen die Ämter für Ländliche Entwicklung verstärkt Ziele des Umwelt- und Naturschutzes sowie der Landschaftspflege um und gleichen mit den Möglichkeiten der gestaltenden Grundstücksneuordnung (Bodenordnung) und des intelligenten Managements der Nutzungen (Flächenmanagement) Konflikte mit Eigentümer - oder Nutzerinteressen aus. Insbesondere leisten sie Beiträge zur Nachhaltigkeit, zur Biodiversität, zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung, zur Energiewende sowie zur Erreichung der Ziele der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie . Konkret • verbessern sie den Wasserrückhalt in der Fläche, • setzen auf den Boden- und Gewässerschutz, insbesondere durch Verminderung der Erosionsgefährdung auf landwirtschaftlich genutzten Flächen und die Schaffung von Stoffsenken, vermehrt auch im Rahmen der Initiative „boden:ständig“, • schaffen sie ökologische Verbesserungen in den Dörfern und in der Feldflur, z. B. durch Pflanzmaßnahmen, Flächenentsiegelungen oder Gewässerrenaturierungen . 4. Die Ämter für Ländliche Entwicklung unterstützen die Schaffung leistungsfähiger Infrastrukturen als Grundlage einer sich selbst tragenden Entwicklung. Insbesondere legen sie einen Schwerpunkt auf Projekte zur Umsetzung zukunftsorientierter Wegenetze. Diese ländlichen Kernwegenetze werden gemeindeübergreifend, weitmaschig und mit hoher Ausbauqualität konzipiert, um so den Anforderungen einer zunehmend überbetrieblich organisierten und überörtlich tätigen Landwirtschaft und von Freizeit und Erholung Rechnung zu tragen sowie eine ganzheitliche Gemeindeentwicklung zu unterstützen. Bestehende ländliche Wegenetze werden auf den zukünftig benötigten Bedarf hin ausgedünnt und nicht mehr benötigte Wegeflächen zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme entsiegelt. Wird für die Infrastrukturmaßnahmen Grund und Boden benötigt, so kann dieser mit den Instrumenten der Bodenordnung effizient sowie eigentumsund landschaftsverträglich bereitgestellt werden. Große landbeanspruchende Infrastrukturmaßnahmen, wie z. B. umfassende Projekte des Straßenbaues oder zum Hochwasserschutz , können mit speziell darauf ausgerichteten Unternehmensverfahren so umgesetzt werden, dass sie für die Eigentümer verträglich sind und Nachteile für die allgemeine Landeskultur vermieden werden. 5. Eine nachhaltige Waldbewirtschaftung und damit die Sicherung der Gemeinwohlwirkungen des Waldes im Privatwald setzt eine geordnete Eigentumsstruktur, eine bedarfsgerechte Erschließung und die Auflösung vorhandener Nutzungskonkurrenzen voraus. Unter den Gesichtspunkten des Klimaschutzes, der Energiegewinnung und des notwendigen Waldumbaus ist zudem eine stärkere Aktivierung der Potenziale der Wälder anzustreben. Die Ämter für Ländliche Entwicklung unterstützen diese Zielsetzungen mit einer bedarfsgerechten Waldneuordnung und bewirken damit, dass vor allem private Wälder durch Erschließungsmaßnahmen zugänglich gemacht werden, besser bewirtschaftet werden können, indem durch Bodenordnung größere und besser abgeformte Grundstücke mit vermessenen und damit eindeutigen Drucksache 17/12594 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Grenzen entstehen und in Verbindung mit neuen Fahr- und Rückewegen sowie Holzlagerplätzen rentabler genutzt werden können. b) Welche Veränderungen in der Bevölkerungsentwicklung gab es in dieser Zeit in den einzelnen Regierungsbezirken ? Die Bevölkerung hat sich in den Regierungsbezirken zwischen dem 31.12.2004 und dem 31.12.2014 wie folgt entwickelt : Regierungsbezirk Bevölkerung 31.12.2004 Mio. EW Bevölkerung 31.12.2014 Mio. EW Oberbayern 4,211 4,520 Niederbayern 1,196 1,198 Oberpfalz 1,090 1,083 Oberfranken 1,107 1,056 Mittelfranken 1,709 1,715 Unterfranken 1,345 1,299 Schwaben 1,786 1,821 Gesamt: 12,444 12,692 Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik c) Welche Schwerpunkte wurden gesetzt (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und Landkreisen )? Für die Entwicklung der ländlichen Räume kann es keinen von oben verordneten Masterplan geben. Vielmehr gilt es, ausgehend von den jeweiligen Rahmenbedingungen, den aktuellen Herausforderungen und den vorhandenen Potenzialen maßgeschneiderte Strategien, Lösungsansätze und Maßnahmen zu entwickeln. Dabei ist eine intensive Bürgermitwirkung im Sinne des bottom-up-Prinzips das Grundprinzip im Handeln der Ämter für Ländliche Entwicklung. Sie mobilisieren mit ihrer Tätigkeit die Eigenkräfte in den Regionen, Gemeinden und Dörfern und lösen vielfältige Eigeninitiativen aus – ganz im Sinne einer Hilfe zur Selbsthilfe. Dabei setzen sie darauf, die kreativen Poteniale und Fähigkeiten vor Ort zur Geltung zu bringen. Deshalb werden Planungsmethoden angewandt, die die Bürger von Anfang an aktiv einbeziehen. Mit Arbeitsgruppen, Dorf- und Flurwerkstätten und Leitbilddiskussionen über die regionale, kommunale oder dörfliche Entwicklung wird es den Bürgern ermöglicht, Entwicklungsziele gemeinsam mit den Planungsträgern zu erarbeiten. Nachvollziehbare Entscheidungsprozesse im Dialog führen zu hoher Akzeptanz und gestärkter Selbstverantwortung. Durch aktive Einbindung aller Akteure, intensive Bürgermitwirkung und große Transparenz der einzelnen Entwicklungsschritte streben die Ämter für Ländliche Entwicklung einen möglichst hohen Konsens bei der Durchführung der Projekte an. Dabei werden innovative Herangehensweisen, wie auf Freiwilligkeit aufbauende, schnelle und beispielgebende Umsetzungsprojekte (z.B. Initiative „boden:ständig“) eingesetzt. Um es den Bürgern und sonstigen Akteuren zu ermöglichen, sich qualifiziert in Entwicklungsprozesse einzubringen, setzen die Ämter für Ländliche Entwicklung auf Fortbildungsmaßnahmen, insbesondere der drei Schulen der Dorf- und Landentwicklung bzw. Dorf- und Flurentwicklung. Diese Vorgehensweisen werden in allen Regierungsbezirken und Landkreisen angewandt. Nachdem sich die Projekte an den jeweiligen lokalen und regionalen Rahmenbedingungen , den aktuellen Herausforderungen und den vorhandenen Potenialen orientieren, würde eine Aufschlüsselung nach Regierungsbezirken und Landkreisen einen nicht zu vertretenden Erhebungs- und Beschreibungsaufwand verursachen. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass in Gebieten mit demografischen Herausforderungen die interkommunale Zusammenarbeit, die Innenentwicklung und die Sicherung der Daseinsvorsorge besondere Schwerpunkte bilden, während Gemeindeentwicklung, Modernisierung der Infrastrukturen, Hochwasserschutz sowie Boden- und Gewässerschutz bayernweit Schwerpunktthemen sind. 2. a) Wie hat sich der Personalbedarf in den Ämtern für Ländliche Entwicklung in den letzten 10 Jahren verändert (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und Landkreisen)? Die Dienstbezirke der sieben Ämter für Ländliche Entwicklung (ÄLE) entsprechen den Regierungsbezirken. Eine Aufschlüsselung nach Landkreisen ist nicht möglich und auch nicht sinnvoll, da die Tätigkeit der ÄLE am Bedarf ausgerichtet ist und sich nicht an der Landkreiszugehörigkeit orientiert. Die Verwaltung für Ländliche Entwicklung unterliegt seit 1993 einem überproportionalen Stellenabbau. Im Zeitraum von 1993 mit 2.015 wurden, basierend auf Reformbeschlüssen , von ursprünglich 2056 Stellen 853,56 Stellen abgebaut, das sind ca. 41,5 %. Der zukünftig noch zu erbringende Stellenabbau liegt bei 110 Stellen. Insgesamt hat die Verwaltung für Ländliche Entwicklung damit einen Stellenabbau von 46,9 % zu erbringen. An diesen Abbauvorgaben orientieren sich auch die Arbeitsprogramme der ÄLE. Nachdem der massive Stellenabbau sozialverträglich erfolgt, ist er an den ÄLE, je nach deren Altersstruktur, auch unterschiedlich weit fortgeschritten. Stellen der Ämter für Ländliche Entwicklung: Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Stellen im Jahr 2005 Stellen im Jahr 2015 Oberbayern 215 170 * Niederbayern 182 148 * Oberpfalz 201 160 * Oberfranken 223 155 * Mittelfranken 230 175 * Unterfranken 237 182 * Schwaben 185 148 * Summe 1.473 1.138 * Stellen nach Haushaltsplan 1.525 1.270,04* * Bei den im Haushaltsplan 2015 ausgewiesenen Stellen sind die Stelleneinsparungen der Jahre 2015 und 2016 mit insgesamt 80,4 Stellen noch nicht berücksichtigt. Tatsächlich standen Ende 2015 nur noch 1189,64 Stellen zur Verfügung. b) Wie viele Stellen waren in den letzten 5 Jahren nicht besetzt? c) Warum konnten diese Stellen nicht besetzt werden? Jährlich waren ca. 50 Stellen unbesetzt. Gründe dafür liegen • in der Stellenbewirtschaftung, • in der schwierigen Situation in Zeiten des Ingenieurmangels in ausreichendem Maße Vermessungsingenieure zu rekrutieren. Diese Situation hat sich gebessert, seit uns die Möglichkeit eröffnet wurde, das Duale Studium anzubieten , • in der Tatsache, dass während der Stellenabbauphase bereits während des Jahres frei werdende Stellen sukzessive gesperrt werden, damit sie am Jahresende vom Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat eingezogen werden können und Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12594 • in der dreimonatigen Wiederbesetzungssperre frei werdender Stellen, die das Haushaltsgesetz vorgibt. 3. a) Welchen nationalen Finanzbedarf hat die Staatsregierung für die einzelnen Projekte in den Ämtern für Ländliche Entwicklung (ÄLE) in den letzten 10 Jahren ermittelt (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und Landkreisen)? Auf der Grundlage des vom Bayerischen Landtag beschlossenen Haushalts für die Ländliche Entwicklung werden die Fördermittel an die ÄLE weitergereicht. Die nachfolgenden Daten (siehe Tabelle unter 3 c) beziehen sich auf die Hauptaufgaben Flurneuordnung und Dorferneuerung. Diese Aufteilung ist nicht deckungsgleich mit den unter 3 b genannten Richtlinien. Eine Aufschlüsselung auf Regierungsbezirke und Landkreise ist nicht möglich, da der Mittelbedarf der ÄLE für die Projekte der Ländlichen Entwicklung laufend nachgesteuert wird. b) Welche nationalen Förderprogramme wurden in den letzten 10 Jahren aufgelegt (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und Landkreisen)? Für die Förderung von Projekten der Ländlichen Entwicklung sind folgende Richtlinien aufgelegt: • Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) • Dorferneuerungsrichtlinien zum Vollzug des Bayerischen Dorferneuerungsprogramms (DorfR) Die o. a. Richtlinien wurden und werden jeweils nach ca. drei bis vier Jahren durch Fortschreibung bzw. Neufassung aktualisiert. Die Richtlinien gelten für das gesamte Staatsgebiet , eine Aufschlüsselung nach Regierungsbezirken und Landkreisen ist daher entbehrlich. c) Welche nationalen Fördermittel hatte die Staatsregierung für diese Projekte bereitgestellt (aufgeschlüsselt nach Förderprogrammen)? Folgende nationale Fördermittel für Flurneuordnung und Dorferneuerung wurden in den letzten 10 Jahren bereitgestellt : 2006 T € 2007 T € 2008 T € 2009 T € 2010 T € 2011 T € 2012 T € 2013 T € 2014 T € 2015 T € Nationale Mittel 52,61 86,78 99,95 82,74 74,37 65,77 62,67 72,89 72,80 76,35 Eine Aufschlüsselung nach Förderprogrammen würde einen nicht vertretbaren Verwaltungsaufwand erfordern, da der Mittelbedarf der ÄLE für die Projekte der Ländlichen Entwicklung laufend nachgesteuert wird. 4. a) Konnten alle Förderanträge zu den in 3 b genannten Förderprogrammen aus den bereitgestellten Fördermitteln bedient werden? Es konnten alle förderfähigen nationalen Förderanträge bedient werden, da sich die ÄLE bei der Projektvorbereitung und -steuerung an den absehbar verfügbaren Ressourcen orientieren. b) Wenn nicht, welche (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und Landkreisen)? Entfällt. c) Wie viele Anträge mussten abgewiesen werden (aufgeschlüsselt nach Antragsteller, Regierungsbezirken und Landkreisen)? Keine. 5. a) Wie viele Fördermittel wurden mangels Nachfrage nicht abgerufen (aufgeschlüsselt nach Förderprogramm , Regierungsbezirken und Landkreisen)? Es wurden alle nationalen Fördermittel abgerufen. b) Wie viele zusätzliche nationale Mittel hätte es gebraucht, um allen Förderanträgen aus 4 c gerecht zu werden (aufgeschlüsselt nach Förderprogramm , Regierungsbezirken und Landkreisen)? Entfällt. c) Wie haben sich die nationalen Mittel für die Förderung der Ländlichen Entwicklung in den letzten 10 Jahren entwickelt? Siehe 3 c. 6. a) Wie erwartet die Staatsregierung, werden sich die Ämter für Ländliche Entwicklung in den kommenden 5 Jahren verändern? Die in den letzten Jahren entwickelten neuen Aufgaben (siehe 1 a) werden in den kommenden fünf Jahren weiter verfolgt und ausgebaut. Zudem wird die nachhaltige Integration von Flüchtlingen eine wichtige Aufgabe mit hoher Priorität und besonderer Bedeutung auch für die ländlichen Gemeinden und die Ämter für Ländliche Entwicklung werden. Bereits jetzt können die Ämter für Ländliche Entwicklung die Gemeinden mit der Dorferneuerung bei der Versorgung von anerkannten Flüchtlingen mit Wohnraum unterstützen, insbesondere bei der Modernisierung und Umnutzung leerstehender Gebäude (struktur- und finanzschwache Gemeinden können eine erhöhte Förderung von bis zu 90 % erhalten). Darüber hinaus bieten die Schulen für Dorf- und Landentwicklung in Thierhaupten, Plankstetten und Klosterlangheim für Bürgermeister, Gemeindeverantwortliche und Engagierte Seminare zum Thema Integration an. Aufbauend auf erste positive Erfahrungen gibt es die Überlegung, dass die Ämter für Ländliche Entwicklung den Gemeinden künftig auch anbieten können, laufende und neue Entwicklungsprozesse auf dörflicher, gemeindlicher und kleinregionaler Ebene unter enger Einbindung der Bevölkerung um Aufgaben der Integration zu erweitern. Im Rahmen der Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) und der Dorferneuerung können vorhandene Netzwerke zu Verbänden , Unternehmen, Handwerkern und Dienstleistern genutzt und neue aufgebaut werden. Näheres dazu wird derzeit innerhalb der Staatsregierung abgestimmt. Hinsichtlich der personellen Ausstattung der ÄLE wird auf die Antwort zu Frage 2 a verwiesen. b) Welche Veränderungen werden in dieser Zeit in den einzelnen Regierungsbezirken erwartet? Die Herausforderungen durch den Klimawandel, den Strukturwandel in Landwirtschaft und Wirtschaft, die fortscheitende Digitalisierung, den demografischen Wandel und die Integration von Migranten werden in ganz Bayern weiter zunehmen. c) Welche Schwerpunkte werden gesetzt werden müssen (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und Landkreisen)? Die in den letzten Jahren entwickelten neuen Aufgaben (siehe Fragen 1 a sowie 6 a werden in den kommenden fünf Jahren weiterverfolgt und ausgebaut. Die unter Frage 1 c dargestellten grundsätzlichen räumlichen Schwer- Drucksache 17/12594 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 punktsetzungen gelten auch künftig. Eine Aufschlüsselung nach Regierungsbezirken und Landkreisen ist im Vorhinein nicht möglich, da sich auch die künftigen Projekte an den örtlich sehr variablen Rahmenbedingungen, aktuellen Herausforderungen und vorhandenen Potenzialen orientieren müssen. 7. a) Wie wird sich der Personalbedarf in den Ämtern für Ländliche Entwicklung in den nächsten 5 Jahren entwickeln (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und Landkreisen)? b) Wie viele Stellen werden in den nächsten 5 Jahren hierzu gebraucht? Auch in den kommenden Jahren orientiert sich der Personalbedarf an der Zahl der vom Bayerischen Landtag zur Verfügung gestellten Stellen. Bereits derzeit kann mit den knappen Personal- und Finanzressourcen der Verwaltung die Nachfrage der Kommunen und der Land- und Forstwirte nach Vorhaben der Ländlichen Entwicklung nicht vollumfänglich gedeckt werden, sodass eine umfangreiche Priorisierung erforderlich ist. Für folgende Aufgaben könnten sehr gut zusätzliche Stellen genutzt werden: • Bodenordnung im Zusammenhang mit dem Hochwasserschutz (z. B. zur Ausweisung von Flächen für Flutpolder und zum Wasserrückhalt mit kleineren Becken in der Fläche). • boden:ständig, eine Initiative zum Schutz des Bodens vor Wasser- und Winderosion und zum Schutz der Gewässer vor Einträgen aus landwirtschaftlichen Flächen. • Kernwegenetze zur gemeindeübergreifenden, weitmaschigen Erschließung der Flur mit einem Ausbaustandard , der hinsichtlich Tragfähigkeit und Fahrbahnbreiten an die Technisierung angepasst ist. • Im Rahmen der Heimatstrategie wird das ALE Oberbayern von München nach Mühldorf am Inn verlagert. Nachdem lediglich 12 Beschäftigte bereit sind, an den neuen Standort mitzugehen, muss das Amt mit 141 Arbeitsplätzen nahezu völlig neu aufgebaut werden. Aus übergeordneten Gründen eines ausgeglichenen Staatshaushaltes wurde jedoch seitens des Bayerischen Landtags als Haushaltsgesetzgeber keine Möglichkeit gesehen für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung mehr Stellen zu erhalten. c) Wie viele Stellen sind für die Ämter für Ländliche Entwicklung in den nächsten 5 Jahren vorgesehen (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und Landkreisen)? Die ÄLE haben noch 110,15 Stellen abzubauen. Eine konkrete Zeitspanne für den noch offenen Stellenabbau kann nicht angegeben werden, da wegen der Heimatstrategie ein zeitliches Aussetzen des Stellenabbaus angekündigt ist. Nach Vollzug der vorhandenen Reformbeschlüsse zum Stellenabbau werden die Ämter für Ländliche Entwicklung folgende Größen umfassen: Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) vsl. Stellen im Jahr 2021 Oberbayern 175 Niederbayern 140 Oberpfalz 140 Oberfranken 159 Mittelfranken 159 Unterfranken 159 Schwaben 140 Sonstige (PR, HPR, Vertrauensperson SB, Abordnungen, …) 8 Summe vsl. ca. 1.080 8. a) Welchen Finanzbedarf sieht die Staatsregierung für die einzelnen Projekte in den Ämtern für Ländliche Entwicklung für die kommenden 5 Jahre (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und Landkreisen )? Aufgrund der zusätzlichen Aufgaben (siehe Fragen 1 a und 6 a) wird mit einem steigenden Finanzbedarf gerechnet. Allerdings wird auch in den kommenden 5 Jahren der vom Bayerischen Landtag zu beschließende Haushalt die Vorgabe für die Möglichkeiten der Ländlichen Entwicklung bilden. Die ÄLE sind gehalten, sich durch strikte Priorisierung bei der Auswahl neuer Projekte an dieser Vergabe zu orientieren. b) Welche nationalen Förderprogramme werden für die nächsten 5 Jahre vorgesehen (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und Landkreisen)? Die für das gesamte Staatsgebiet geltenden Richtlinien (siehe Antwort zu Frage 3 b) haben sich bewährt und können den aktuellen Erfordernissen angepasst werden. c) Wie will die Staatsregierung sicherstellen, dass alle Anträge für die in 8 b genannten Programme auch aus den vorgesehenen Mitteln aus 8 b bedient werden können? Die Erfahrungen der letzten zehn Jahre (siehe Antwort zu Frage 4 a) haben gezeigt, dass es auch künftig gelingen sollte, alle nach entsprechender Prioritätensetzung förderfähigen Anträge bedienen zu können.