Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Leopold Herz FREIE WÄHLER vom 14.06.2016 Pflegeausbildung für alle Pflegeberufe Vor dem Hintergrund, dass die von der Bundesregierung ab 2018 geplante einheitliche Pflegeausbildung für alle Pflegeberufe (sogenannte generalistische Ausbildung) und die damit verbundene Abschaffung des bewährten Berufs der/des staatlich anerkannten Altenpflegerin/Altenpflegers erfolgen soll, frage ich die Staatsregierung: 1. Teilt die Staatsregierung die Einschätzung, dass die generalistische Pflegeausbildung dazu führen wird, dass die Absolvent(inn)en sich stärker den medizinisch-technisch orientierten Arbeitsplätzen in Kliniken zuwenden werden und die Personalsituation sich in den ambulanten, teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) dadurch noch verschärfen wird (falls die Staatsregierung diese Einschätzung anders sieht, wird um nachvollziehbare Begründung gebeten)? 2. Können die in Bayern meist in privater Trägerschaft stehenden Berufsfachschulen für Altenpflege und Altenpflegehilfe auch nach Einführung der generalistischen Pflegeausbildung weiterhin Pflegekräfte ausbilden, die sich für den Einsatz in ambulanten, teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen nach SGB XI konzentrieren möchten ? Antwort des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 15.07.2016 Zu 1.: Die Einschätzung wird nicht geteilt. Die Altenpflege ist und bleibt grundsätzlich ein attraktives Berufsfeld. Obwohl bereits heute die Pflegefachkräfte in Krankenhäusern i. d. R. besser bezahlt werden, gibt es nach wie vor junge Menschen , die eine bewusste Entscheidung für die Altenpflege treffen. Die Ausbildungszahlen sind in den letzten Jahren stetig gestiegen. Es wird erwartet, dass mit der Generalistik der Druck auf die Arbeitgeber wächst, insbesondere im Bereich der Altenpflege , die Pflegekräfte besser zu bezahlen und bessere Arbeitsbedingungen zu schaffen. Denn die generalistische Ausbildung soll umfassende Kompetenzen vermitteln, sodass die Pflegekräfte nach Abschluss der Ausbildung grundsätzlich zur Pflege von Menschen aller Altersgruppen in allen Pflegesettings eingesetzt werden können. Damit kann unser Ziel, den Pflegeberuf aufzuwerten und attraktiver zu machen, noch besser erreicht werden. Die Reform der Pflegeberufe bietet die Chance auf eine langfristige Verbesserung der Vergütungsstruktur und der Arbeitsbedingungen in der Pflege. Zu 2.: Das Arbeitsfeld „Altenpflege“ wird durch Einführung einer generalistischen Pflegeausbildung nicht abgeschafft. Auch weiterhin können und werden (das lassen die seit Jahren stetig steigenden Ausbildungszahlen vermuten) sich Auszubildende für eine Ausbildung in einer Einrichtung der Altenpflege nach SGB V oder SGB XI entscheiden und dort den größten Teil ihrer praktischen Einsätze absolvieren. Die theoretische Ausbildung wird an generalistisch ausgerichteten Pflegeschulen stattfinden. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 19.08.2016 17/12603 Bayerischer Landtag