nach Regierungsbezirken und Schularten) im Schuljahr 2015/16? 6. a) Wie ist im Schuljahr 2015/16 der Altersdurchschnitt der Lehrerinnen und Lehrer in Bayern (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und Schularten)? b) Wie ist im Schuljahr 2015/16 die Altersverteilung der Lehrerinnen und Lehrer in den einzelnen Regierungsbezirken (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und Schularten)? c) Werden in den Regierungsbezirken bei Schwangerschaften und (längerfristige) Erkrankungen die Altersstrukturen bei den Berechnungen des Vertretungsbedarfs berücksichtigt? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 12.07.2016 Vorbemerkung: Die Sicherstellung des Unterrichts ist dem Staatsministerium ein wichtiges Anliegen. Deshalb werden in diesem Bereich erhebliche Anstrengungen unternommen. Um Unterrichtsausfall nach Möglichkeit zu vermeiden, werden an Grund- und Mittelschulen die Lehrkräfte der Mobilen Reserve eingesetzt. Ist eine Lehrkraft zu vertreten, so übernimmt das jeweilige Staatliche Schulamt die Koordinierung der Vertretungseinsätze und weist die Mobilen Reserven der entsprechenden Schule zu. Dieses System hat sich bewährt. Die Mobile Reserve ist grundsätzlich nicht nur für kurzfristige , sondern auch für langfristige Erkrankungen sowie für Vertretungen von Mutterschutz, Erziehungsurlaub oder Ausscheiden von Lehrkräften während des Schuljahres vorgesehen . Ein Teil der Lehrkräfte ist somit bereits zu Schuljahresbeginn auch über einen längeren Zeitraum in einem Einsatz gebunden. Da im Vorspruch zur Anfrage ausschließlich die bayerischen Grund-, Haupt- und Mittelschulen genannt werden, bezieht sich die Beantwortung der einzelnen Fragen zur Bildung und Organisation der Mobilen Reserve auch nur auf diese Schularten. 1. a) Wie viele Mobile Reserven werden in Bayern im Schuljahr 2015/2016 eingesetzt (aufgeschlüsselt nach Schularten, Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten)? 2. b) Wie viele Unterrichtsstunden sind für das Schuljahr 2015/16 der Mobilen Reserve zugeordnet (auf- 17. Wahlperiode 30.09.2016 17/12609 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Christoph Rabenstein, Inge Aures, Klaus Adelt, Susann Biedefeld SPD vom 02.06.2016 Mobile Reserven in Bayern Für alle bayerischen Grund-, Haupt- und Mittelschulen gibt es sogenannte Mobile Reserven, die andere Lehrkräfte vertreten , wenn diese beispielsweise wegen Krankheit oder sonstigen Gründen ausfallen. Dabei ist es jedoch oft so, dass diese Mobilen Reserven bereits zu Beginn des Schuljahres fest eingeplant werden und in Notfällen nicht zur Verfügung stehen. Die Zahl dieser Lehrkräfte wird nach einem bayernweit einheitlichen Schlüssel berechnet, in dem die jeweiligen Schülerzahlen eine maßgebliche Rolle spielen. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie viele Mobile Reserven werden in Bayern im Schuljahr 2015/2016 eingesetzt (aufgeschlüsselt nach Schularten, Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten)? b) Wie viele Lehrkräfte der Mobilen Reserve sind dauerhaft (bis zum Ende des Schuljahrs 2015/16 bzw. voraussichtlich auch für das Schuljahr 2016/17) im Einsatz (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und Schularten)? c) Wie viele Vertretungen sind für das Schuljahr 2015/16 wegen fehlender Mobiler Reserven nicht möglich (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und Schularten)? 2. a) Wie viele Stunden der Mobilen Reserve sind für das Schuljahr 2015/16 bereits verplant (aufgeschlüsselt nach Schularten, Bezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten)? b) Wie viele Unterrichtsstunden sind für das Schuljahr 2015/16 der Mobilen Reserve zugeordnet (aufgeschlüsselt nach Schularten, Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten)? c) Wie viele Stunden der Mobilen Reserve verbleiben zur freien Verfügung für das restliche Schuljahr 2015/16 (aufgeschlüsselt nach Schularten, Regierungsbezirken , Landkreisen und kreisfreien Städten)? 3. Wie wird der Schlüssel für die Zuweisung von Mobilen Reserven berechnet? 4. In welchem Beschäftigungsverhältnis befinden sich im Schuljahr 2015/16 die Lehrkräfte der Mobilen Reserve (aufgeschlüsselt nach Schularten, Regierungsbezirken , Landkreisen und kreisfreien Städten)? 5. Wie hoch ist die Zahl der durchschnittlichen Fehltage der Lehrerinnen und Lehrer in Bayern (aufgeschlüsselt Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12609 geschlüsselt nach Schularten, Regierungsbezirken , Landkreisen und kreisfreien Städten)? Zum Schuljahresbeginn 2015/2016 standen den Staatlichen Schulämtern in Bayern insgesamt Lehrerstunden im Umfang von 1.900 Vollzeitkapazitäten im Bereich Lehramt Grundschule und Lehramt Mittelschule zuzüglich 20 Stellen aus den Mitteln im Rahmen der Sprachförderung sowie 212 Vollzeitkapazitäten für Fachlehrer für die Mobile Reserve zur Verfügung. Die Kontingente wurden den Schüleranteilen entsprechend , in Unterrichtsstunden aufgeschlüsselt, wie folgt auf die sieben Regierungsbezirke verteilt: Tabelle 1 zu Frage 2 b: Verbindlich vorgeschriebene Bildung der Mobilen Reserve an Grund- und Mittelschulen am ersten Schultag 2015/2016 auf Grundlage des Klassenbildungs- KMS (Az. III.3 – BS 7401 – 4b.61253) Lehrerstunden Oberbayern Niederbayern Oberpfalz Oberfranken Grundschule 11.564 3.164 2.800 2.492 Mittelschule 7.308 2.007 1.767 1.575 Fachlehrer 2.175 609 551 464 Lehrerstunden Mittelfranken Unterfranken Schwaben Insgesamt. Grundschule 4.368 3.164 4.928 32.480 Mittelschule 2.765 1.991 3.107 20.520 Fachlehrer 812 609 928 6.148 Die Verteilung dieser Kontingente auf die Schulamtsbezirke wurde von den Regierungen vorgenommen und richtet sich nach den Schülerzahlen sowie ggf. vorab bekannten besonderen Erfordernissen, wobei auch Verschiebungen zwischen den Schulamtsbezirken im Verlauf des Schuljahres erfolgen können. Die Kontingente der Mobilen Reserve wurden zusätzlich wie in den Vorjahren im November 2015 um 150 und im Januar 2016 um 80 Vollzeitkapazitäten erhöht. Im Februar 2016 wurden darüber hinaus alle Kapazitäten von Lehrkräften ersetzt, die in den Ruhestand eintraten oder während des ersten Schulhalbjahres aus dem Schuldienst ausgeschieden sind. Die Aufstockungen erfolgen jeweils bedarfsorientiert , d.h. aktuelle Entwicklungen der Vertretungssituation werden bei der jeweiligen Zuweisung der zusätzlichen Stellenkontingente an die Regierungen berücksichtigt. Die Zuweisung orientiert sich dabei an einem sich ggf. abzeichnenden Bedarf, der durch das bereits zur Verfügung stehende Aushilfskontingent nicht mehr angemessen abgedeckt werden kann. Trotz dieser umfangreichen Bereitstellung von Lehrkräften für Vertretungsfälle lässt sich nicht restlos ausschließen, dass es an einigen Schulen zu unvorhersehbaren Engpässen kommt. Hier sind flexible Lösungen erforderlich. Hierzu zählen schulhausinterne Maßnahmen, wie z. B. Klassenzusammenlegungen oder Parallelführungen, sowie die gegenseitige Unterstützung benachbarter Schulämter. Die Bildung der Mobilen Reserve durch die Regierungen erfolgt nicht ausschließlich auf der Grundlage der Schülerzahlen , sondern berücksichtigt weitere regionale Faktoren und besondere Bedarfe vor Ort. Darüber hinaus können die einzelnen Staatlichen Schulämter Kapazitäten, die sich aus einer günstigen Klassenbildung oder aus nicht verschiebbaren Fachlehrerüberkapazitäten ergeben, zusätzlich in die Mobile Reserve geben. Hinzu kommen die Aufstockungen der Mobilen Reserve während des Schuljahres. Des Weiteren ist die gegenseitige Unterstützung benachbarter Schulämter möglich, wenn es in einem Schulamtsbezirk zu Versorgungsengpässen kommen sollte. Die Zahl der Mobilen Reserven unterliegt damit einer ständigen Dynamik, weshalb von einer Stichtagserhebung auf Schulamtsebene aufgrund der geringen Validität der Ergebnisse in Bezug auf die Fragestellung abgesehen wird, da sie keine Aussagen darüber zulassen, wie viele Mobilen Reserven in den einzelnen Schulamtsbezirken im gesamten Schuljahr 2015/2016 tatsächlich zur Verfügung standen. 1. b) Wie viele Lehrkräfte der Mobilen Reserve sind dauerhaft (bis zum Ende des Schuljahrs 2015/16 bzw. voraussichtlich auch für das Schuljahr 2016/17) im Einsatz (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und Schularten)? 2. a) Wie viele Stunden der Mobilen Reserve sind für das Schuljahr 2015/16 bereits verplant (aufgeschlüsselt nach Schularten, Bezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten)? c) Wie viele Stunden der Mobilen Reserve verbleiben zur freien Verfügung für das restliche Schuljahr 2015/16 (aufgeschlüsselt nach Schularten, Regierungsbezirken , Landkreisen und kreisfreien Städten )? Die Zuständigkeit für die Planung und Zuteilung der Mobilen Reserven an die einzelnen Schulen liegt bei den Staatlichen Schulämtern. Diese nehmen ihre Planung unter Berücksichtigung der konkreten Vertretungsfälle im Schulamtsbezirk vor. Die Lehrkräfte der Mobilen Reserve stehen dabei grundsätzlich für einen Einsatz zur Verfügung. Der Umfang ist dabei so bemessen, dass neben kurzfristigen auch langfristige Erkrankungen sowie Vertretungen aufgrund von Mutterschutz, Erziehungsurlaub oder Ausscheiden von Lehrkräften während des Schuljahres abgedeckt werden können. Die Lehrkräfte der Mobilen Reserve werden im gesamten Schulamtsbezirk eingesetzt und im Vertretungsfall bedarfsgerecht zugewiesen. Ziel ist es, Unterrichtsausfall nach Möglichkeit zu vermeiden. Die Dauer eines Einsatzes richtet sich nach der Abwesenheit der zu vertretenden Lehrkraft und kann damit in der Regel nicht im Voraus bestimmt werden. Die Auslastung der Mobilen Reserve unterliegt in Abhängigkeit von einer Vielzahl von Faktoren (z. B. Krankheitswellen , Fortbildungsinitiativen, Schwangerschaften) regional großen Schwankungen. Wie viele Mobile Reserven für einen Einsatz zur Verfügung stehen, stellt sich damit wöchentlich neu dar. Um die Stunden zu bemessen, die bis zum Schuljahresende vertreten werden müssen und welche kurzfristig wieder zur Verfügung stehen, setzt weiterhin die Kenntnis darüber voraus, aus welchem krankheitsbedingten oder anderweitigen Grund sich eine Lehrkraft momentan nicht im Dienst befindet und wann diese voraussichtlich aus dem Krankenstand zurückkehrt. Diese Daten dürfen vom Staatsministerium jedoch nicht zentral erfasst werden (s. u. die Antwort zu Frage 5). Zum Schuljahr 2016/2017 erfolgt eine Neubildung der Mobilen Reserve, sodass sämtliche Einsätze zum 31.07.2016 enden. 1. c) Wie viele Vertretungen sind für das Schuljahr 2015/16 wegen fehlender Mobiler Reserven nicht möglich (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und Schularten)? Unterrichtsausfall stellt stets nur die letzte denkbare Fallgestaltung dar und kommt nur in vergleichsweise geringem Umfang vor. Um die in der Öffentlichkeit, den Medien und der Bildungspolitik intensiv geführte Diskussion zum Thema Un- Drucksache 17/12609 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 terrichtsausfall auf eine sachliche Grundlage zu stellen, wurde zum Schuljahr 2005/2006 das Konzept einer 1999/2000 im Auftrag des Bayerischen Landtags durchgeführten Erhebung zum Unterrichtsausfall aufgegriffen und kontinuierlich weitergeführt. Für die Grund- und Mittelschulen werden seit dem Schuljahr 2010/2011 in einer repräsentativen Stichprobe über das gesamte Schuljahr hinweg wichtige Kenngrößen zum Unterrichtsausfall ermittelt. Bedingt dadurch, dass nur eine Stichprobe betrachtet wird, sind aufgrund der geringen Fallzahl nur Werte für Bayern insgesamt statistisch aussagekräftig . In folgender Tabelle wird für das Schuljahr 2014/2015 der Anteil der nicht planmäßig erteilten Unterrichtsstunden ausgewiesen. Dieser Anteil ist aufgeteilt in diejenigen Stunden , welche durch organisatorische Maßnahmen oder Vertretungen aufgefangen werden konnten, und diejenigen, die ersatzlos ausgefallen sind. Eine Auswertung der Daten für das laufende Schuljahr 2015/2016 liegt noch nicht vor. Tabelle 2 zu Frage 1 c: Stichprobenerhebung zu den nicht planmäßig erteilten Unterrichtsstunden an den staatlichen Grund- und Mittelschulen im Schuljahr 2014/2015 Unterrichtsausfall Ergebnisse der Stichprobenerhebung zum Unterrichtsausfall im Schuljahr 2014/2015 an der Grundschule Mittelschule Quote der nicht planmäßig erteilten Lehrerstunden insgesamt 7,0 % 9,4 % davon Quote des abgewendeten Unterrichtsausfalls durch Vertretungen 1,6 % 1,7 % Quote des abgewendeten Unterrichtsausfalls durch organisatorische Maßnahmen 4,4 % 5,9 % Quote des ersatzlos ausgefallenen Unterrichts 1,0 % 1,8 % 3. Wie wird der Schlüssel für die Zuweisung von Mobilen Reserven berechnet? Die Bildung der Mobilen Reserve erfolgt durch die Regierungen auf Basis der im jährlich neu erscheinenden Klassenbildungs -KMS des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst erlassenen amtlichen Bestimmungen. Hierbei wird zunächst die Schülerzahl als Berechnungsgrundlage herangezogen. Die Regierungen bilden die Mobile Reserve für die einzelnen Schulamtsbezirke weiterhin unter Berücksichtigung der Schülerzahlen sowie der zu versorgenden Klassen. Besondere Bedarfe in einzelnen Schulamtsbezirken, die bereits im September erkennbar sind (z. B. Schwangerschaften), können dabei seitens der Regierungen berücksichtigt werden. Darüber hinaus haben die Schulämter die Möglichkeit, zu entscheiden, ob die Spielräume des zur Verfügung stehenden Budgets zugunsten der Klassenbildung oder für die Erhöhung der verpflichtend bereitzustellenden Mobilen Reserve verwendet werden. Damit können die Schulämter flexibel auf die sich jährlich verändernden Rahmenbedingungen vor Ort reagieren und die Mobile Reserve den lokalen Gegebenheiten und Bedarfen anpassen. 4. In welchem Beschäftigungsverhältnis befinden sich im Schuljahr 2015/16 die Lehrkräfte der Mobilen Reserve (aufgeschlüsselt nach Schularten, Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten)? Der nachfolgenden Tabelle 3 zu Frage 4 kann auf Basis der Amtlichen Schuldaten zum Stichtag 1. Oktober 2015 die Zahl der im Schuljahr 2015/2016 in der Mobilen Reserve beschäftigten Lehrkräfte, aufgegliedert nach den Rechtsverhältnissen und Regierungsbezirken, entnommen werden. Tabelle 3 zu Frage 4: Mobile Reserven des Freistaats Bayern an staatlichen Grund- und Mittelschulen, im Schuljahr 2015/16 nach Schulart, Regierungsbezirk und Rechtsverhältnis Schulart Region Mobile Reserven des Freistaats Bayern an staatlichen Schulen im Schuljahr 2015/2016* insgesamt darunter befristet Angestellte** Personen Personen Anteil Grund- und Mittelschule Bayern insgesamt 2.798 142 5,1 % Oberbayern 912 58 6,4 % Niederbayern 323 17 5,3 % Oberpfalz 243 18 7,4 % Oberfranken 193 3 1,6 % Mittelfranken 365 13 3,6 % Unterfranken 362 22 6,1 % Schwaben 400 11 2,8 % * Stichtag: 01.10.2015 an allgemeinbildenden Schulen. Ohne Fachlehrer . ** Ohne befristete Anstellungen mit einer Übernahmegarantie („Superverträge “). Aus der Tabelle geht hervor, dass 94,9 % der ganzjährig in der Mobilen Reserve in Bayern eingesetzten Lehrkräfte verbeamtet oder in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis angestellt sind. Im Rahmen der Aufstockungen der Mobilen Reserve während des Schuljahres (s. o. die Antwort zu Frage 1 b) werden zusätzlich befristete Arbeitsverträge vergeben. Darüber hinaus können bei Bedarf planstellenwirksame Maßnahmen, wie beispielsweise Teilzeitaufstockungen , ergriffen werden. Auf eine Darstellung der Beschäftigungsverhältnisse auf Schulamtsebene zu einem bestimmten Stichtag wird aufgrund der in der Antwort zu Frage 1 a und 2 b bereits dargelegten Gründe verzichtet. 5. Wie hoch ist die Zahl der durchschnittlichen Fehltage der Lehrerinnen und Lehrer in Bayern (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und Schularten ) im Schuljahr 2015/16? Die Daten über die Abwesenheitszeiten von Lehrkräften dürfen weder an den Regierungen noch im Staatsministerium in elektronischer Form erfasst und gespeichert werden; zur Beantwortung der Frage müsste daher eine Abfrage an allen Stamm- und Einsatzschulen der Lehrkräfte vorgenommen werden, worauf zur Vermeidung zusätzlichen Verwaltungsaufwands für die Schulen verzichtet wurde. Allgemeine Daten über die Fehltage von Lehrerinnen und Lehrer können aus dem Bericht „Fehlzeiten der Beschäftigten des Freistaats Bayern“ entnommen werden, der regelmäßig vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat veröffentlicht wird (einsehbar unter http://www.stmflh.bayern.de/oeffentlicher_dienst/ fehlzeitenbericht/). Dieser gibt u. a. einen Überblick darüber, welche Fehlzeiten in den einzelnen Ressorts erhoben wurden . Als Fehlzeiten gelten dabei sämtliche Tage, an denen die Beschäftigten zur Dienstleistung verpflichtet gewesen wären , aber aufgrund einer Erkrankung dazu nicht in der Lage Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12609 waren. Der Zeitraum der Erhebung bezieht sich dabei jeweils auf ein Kalenderjahr. Aus der letzten Veröffentlichung vom Juli 2015 geht hervor, dass im Kalenderjahr 2014 im gesamten Ressort Kultus und Wissenschaft die durchschnittliche Fehlzeit im Dienst 7,6 Tage betrug (Durchschnitt der Fehltage aller beim Freistaat Bayern Beschäftigten im Jahr 2014: 9,9 Tage). 6. a) Wie ist im Schuljahr 2015/16 der Altersdurchschnitt der Lehrerinnen und Lehrer in Bayern (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und Schularten )? Nachfolgende Tabelle 4 bildet auf Basis der Amtlichen Schuldaten zum Stichtag 1. Oktober 2015 die Altersstruktur der an den jeweiligen Schularten eingesetzten Lehrerinnen und Lehrer in den einzelnen Regierungsbezirken ab. Tabelle 4 zu 6 a. Altersdurchschnitt der Lehrkräfte an staatlichen Grund- und Mittelschulen, Förderzentren, Realschulen , Gymnasien und Wirtschaftsschulen nach Regierungsbezirk im Schuljahr 2015/2016 Schulart (staatliche Schulen) Altersdurchschnitt der Lehrkräfte in Jahren im Schuljahr 2015/2016 im Regierungsbezirk Oberbayern Niederbayern Oberpfalz Oberfranken Mittelfranken Unterfranken Schwaben Grund- und Mittelschule 42,4 45,9 46,9 47,4 44,8 46,6 45,4 Förderzentrum 44,4 42,7 46,2 42,9 46,7 47,7 44,8 Realschule 40,2 41,6 42,0 42,6 40,8 41,5 41,7 Gymnasium 43,0 43,0 43,9 44,7 44,1 43,9 44,2 Wirtschaftsschule 43,4 42,5 44,9 45,3 43,7 46,3 44,3 b) Wie ist im Schuljahr 2015/16 die Altersverteilung der Lehrerinnen und Lehrer in den einzelnen Regierungsbezirken (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und Schularten)? Aus nachfolgender Tabelle 5 geht hervor, welche Altersverteilung bei den Lehrerinnen und Lehrern an den jeweiligen Schularten in den einzelnen Regierungsbezirken zum Stichtag 1. Oktober 2015 auf Basis der Amtlichen Schuldaten vorlag. Tabelle 5 zu 6 b: Altersverteilung der Lehrkräfte an staatlichen Grund- und Mittelschulen, Förderzentren, Realschulen, Gymnasien und Wirtschaftsschulen im Schuljahr 2015/2016 S ch ul ar t ( st aa tli - ch e S ch ul en ) R eg ie ru ng sbe zi rk Anteil der Lehrkräfte im Schuljahr 2015/2016 im Alter bi s 29 Ja hr en vo n 30 b is 34 J ah re n vo n 35 b is 39 J ah re n vo n 40 b is 44 J ah re n vo n 45 b is 49 J ah re n vo n 50 b is 54 J ah re n vo n 55 b is 59 J ah re n ab 6 0 Ja hr en G ru nd - u nd M itt el sc hu le Obb. Ndb. Opf. Ofr. Mfr. Ufr. Schw. 18,2 % 10,6 % 10,3 % 9,2 % 13,7 % 11,2 % 13,4 % 15,4 % 9,4 % 8,5 % 7,8 % 10,4 % 9,0 % 10,0 % 10,6 % 10,2 % 9,0 % 8,5 % 9,4 % 7,6 % 9,4 % 13,3 % 15,5 % 13,7 % 14,5 % 12,6 % 13,4 % 12,3 % 12,3 % 13,5 % 12,9 % 13,7 % 16,6 % 14,8 % 14,6 % 8,9 % 11,3 % 11,3 % 12,4 % 11,9 % 12,2 % 11,9 % 10,1 % 13,3 % 15,8 % 14,7 % 12,6 % 14,8 % 13,9 % 11,1 % 16,2 % 18,6 % 19,3 % 12,6 % 17,0 % 14,6 % Fö rd er ze nt ru m Obb. Ndb. Opf. Ofr. Mfr. Ufr. Schw. 12,8 % 16,3 % 12,1 % 21,8 % 9,6 % 7,8 % 14,0 % 12,2 % 15,7 % 11,0 % 10,0 % 11,2 % 10,0 % 10,1 % 10,0 % 10,6 % 6,9 % 10,9 % 9,5 % 5,1 % 9,8 % 13,5 % 13,6 % 11,4 % 8,2 % 10,3 % 13,5 % 12,9 % 13,7 % 10,6 % 14,3 % 10,9 % 11,4 % 12,9 % 12,9 % 15,1 % 12,6 % 13,4 % 14,5 % 16,3 % 16,7 % 14,5 % 12,4 % 12,2 % 15,1 % 13,6 % 18,6 % 19,1 % 13,9 % 10,3 % 8,5 % 15,8 % 10,0 % 13,1 % 14,8 % 11,7 % S ch ul ar t ( st aa tli - ch e S ch ul en ) R eg ie ru ng sbe zi rk Anteil der Lehrkräfte im Schuljahr 2015/2016 im Alter bi s 29 Ja hr en vo n 30 b is 34 J ah re n vo n 35 b is 39 J ah re n vo n 40 b is 44 J ah re n vo n 45 b is 49 J ah re n vo n 50 b is 54 J ah re n vo n 55 b is 59 J ah re n ab 6 0 Ja hr en R ea ls ch ul e Obb. Ndb. Opf. Ofr. Mfr. Ufr. Schw. 16,7 % 11,8 % 11,3 % 12,3 % 14,5 % 13,9 % 12,3 % 21,7 % 16,5 % 16,3 % 18,1 % 20,8 % 20,4 % 19,7 % 16,0 % 17,3 % 16,2 % 12,3 % 15,4 % 14,5 % 15,1 % 14,8 % 20,6 % 19,5 % 16,2 % 16,5 % 16,5 % 15,4 % 9,6 % 11,6 % 13,5 % 13,4 % 11,7 % 10,3 % 13,7 % 6,9 % 6,5 % 8,4 % 10,3 % 6,4 % 7,2 % 7,7 % 7,2 % 8,0 % 7,2 % 9,2 % 7,0 % 8,9 % 8,6 % 7,0 % 7,6 % 7,6 % 8,3 % 7,6 % 8,3 % 7,6 % G ym na si um Obb. Ndb. Opf. Ofr. Mfr. Ufr. Schw. 13,1 % 11,6 % 10,5 % 10,4 % 10,4 % 8,6 % 11,4 % 15,2 % 15,9 % 14,6 % 13,1 % 14,2 % 13,2 % 12,3 % 12,4 % 14,1 % 13,7 % 12,6 % 13,0 % 15,2 % 12,0 % 16,0 % 17,3 % 16,2 % 16,0 % 15,8 % 19,3 % 17,6 % 14,0 % 12,8 % 14,5 % 12,4 % 14,1 % 14,6 % 14,3 % 9,5 % 8,1 % 7,9 % 10,0 % 9,9 % 9,0 % 9,7 % 9,9 % 9,9 % 9,8 % 13,1 % 11,6 % 9,7 % 10,8 % 9,8 % 10,2 % 12,9 % 12,4 % 11,1 % 10,4 % 11,9 % W irt sc ha fts sc hu le Obb. Ndb. Opf. Ofr. Mfr. Ufr. Schw. 14,1 % 16,8 % 7,0 % 5,7 % 10,9 % 11,3 % 8,5 % 17,9 % 13,7 % 13,2 % 14,9 % 16,8 % 9,9 % 14,5 % 11,1 % 7,6 % 12,4 % 8,0 % 11,8 % 11,3 % 14,5 % 9,8 % 17,6 % 17,1 % 14,9 % 12,6 % 11,3 % 11,1 % 12,4 % 16,8 % 21,7 % 24,1 % 15,1 % 11,3 % 17,9 % 10,7 % 11,5 % 7,8 % 14,9 % 13,4 % 9,9 % 12,8 % 12,4 % 9,2 % 7,8 % 6,9 % 10,9 % 19,7 % 7,7 % 11,5 % 6,9 % 13,2 % 10,3 % 8,4 % 15,5 % 12,8 % c) Werden in den Regierungsbezirken bei Schwangerschaften und (längerfristige) Erkrankungen die Altersstrukturen bei den Berechnungen des Vertretungsbedarfs berücksichtigt? Die Regierungen und die Staatlichen Schulämter nehmen die Bildung der Mobilen Reserve unter Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten vor. Darüber hinaus wird die Stundenzuweisung an die Regierungen um ein zusätzliches Kontingent für nicht ganzjährige Elternzeit erhöht und damit dem Wunsch nach Ersatz, z. B. für Schwangerschaftsausfälle , entsprochen. Konkret wird zum Ersatz der Lehrkräfte, die sich nicht ganzjährig, also nur einen Teil des Schuljahres in Elternzeit befinden, jeweils ein Kontingent für das entsprechende Schuljahr gebildet. Das festgesetzte Kontingent der Lehrkräfte mit nicht ganzjähriger Elternzeit wird (genauso wie die ganzjährigen Beurlaubungen und Elternzeiten) im Rahmen der Neueinstellung berücksichtigt . Im Umfang dieses Kontingents können also keine Vertretungsfälle infolge von Elternzeit mehr auftreten. Die zum Schuljahr zur Verfügung stehenden Lehrerstunden können so ausschließlich für die eigentliche Unterrichtsversorgung und für die Mobile Reserve verwendet werden. Darüber hinaus verstärken Rückkehrer aus Elternzeit und Beurlaubungen die Mobile Reserve. Es gibt keine gesicherten Daten, ob und in welchem Umfang ältere Lehrkräfte häufiger längerfristig ausfallen als junge Lehrkräfte. Zwar kann vermutet werden, dass bei älteren Lehrkräften die Zahl der krankheitsbedingten Fehlzeiten steigt; umgekehrt sind jedoch bei jüngeren Lehrerinnen (an Grund- und Mittelschulen sind über drei Viertel der Lehrkräfte weiblich) in nicht unerheblichem Maße Ausfälle infolge von Schwangerschaften bzw. Mutterschutz und Elternzeit zu verzeichnen. Im Übrigen werden älteren Lehrkräften Altersermäßigungen (1 bis 3 Unterrichtsstunden , steigend ab dem 58. Lebensjahr) gewährt; dies wird selbstverständlich bei der Berechnung des Personalbedarfs berücksichtigt.