Zu 3.: Die Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) leisten mit ihrer Arbeit einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner in allen Einrichtungen, die dem Pflege - und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) unterliegen. Sie bieten mit ihrer Bewertung der Qualität und den daraus folgenden Beratungen Orientierung für die Einrichtungen und Einrichtungsträger. Um diese Aufgabe erfüllen zu können, bedarf es qualifizierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterschiedlicher Professionen. Ein multiprofessionelles Team, bestehend aus Ärzten, Sozialpädagogen, Verwaltungskräften und Pflegekräften, gewährleistet ein qualitätsgesichertes, bayernweit einheitliches Vorgehen bei der Überprüfung der stationären Einrichtungen der Pflege und für Menschen mit Behinderung sowie von ambulant betreuten Wohngemeinschaften und betreuten Wohngruppen. Um den Anforderungen gerecht zu werden, wurde für alle Mitglieder des multiprofessionellen Teams eine 12-tägige Fortbildung zum FQA-Auditor konzipiert. Zudem wurden sogenannte „Lernbegleiter“ aus den Reihen der FQA qualifiziert. Seit 2011 stehen nun Lernbegleiter zur Verfügung und übernehmen sowohl die Durchführung der Weiterbildung und deren stetige Weiterentwicklung als auch die kollegiale Beratung während der Weiterbildungen. Die Weiterbildung zum FQA-Auditor erfolgt nach der Maßgabe der DIN EN 45011:1996 und DIN EN ISO 19011:2002. Darüber hinaus stellt die Staatsregierung in Zusammenarbeit mit der Bayerischen Verwaltungsschule (BVS) dem multiprofessionellen Team ein fachlich vielseitiges Fortbildungsprogramm zur Verfügung. Im Jahr 2015 konnten mit den angebotenen Fort- und Weiterbildungen insgesamt rund 560 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Regierungen und der FQA erreicht werden. Die Kosten für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen werden vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege getragen. Ferner existieren für die Prüfungen der FQA in den Einrichtungen der Pflege und für Menschen mit Behinderung sowie in ambulant betreuten Wohngemeinschaften Prüfleitfäden . Die Prüfleitfäden wurden unter Federführung der Bayerischen Staatsregierung von Praktikern für Praktiker erarbeitet und werden laufend den aktuellen fachlichen und rechtlichen Entwicklungen angepasst. Sie stellen ein Instrument dar, das die FQA bei ihrer Arbeit unterstützt und die Vorgehensweise bei der Überprüfung von stationären Pflegeeinrichtungen bzw. ambulant betreuten Wohngemeinschaften dem Grunde nach festlegt. Durch sie soll ein bayernweit einheitliches Vorgehen sichergestellt werden. Die Prüfleitfäden beinhalten zudem Leitgedanken, die für eine Prüfung maßgebend sind und als Grundlage für die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der FQA dienen. 17. Wahlperiode 30.09.2016 17/12631 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Leopold Herz FREIE WÄHLER vom 27.05.2016 Heimaufsichtsbehörden (FQA) Ich frage die Staatsregierung: 1. Ist der Staatsregierung bekannt, wie stark die personelle Ausstattung der Heimaufsichtsbehörden (FQA) zur Überwachung von stationären Einrichtungen in Bayern im Vergleich zu anderen deutschen Flächenländern ist? 2. Welche konkreten Vorgaben für die personelle Ausstattung der Heimaufsichtsbehörden (FQA) in den Regierungsbezirken , den Landkreisen und kreisfreien Städten gibt es in Bayern? 3. Wie stellt die Staatsregierung die erforderliche fachliche Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Heimaufsichtsbehörden (FQA) sicher? Antwort des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 10.07.2016 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr wie folgt beantwortet: Zu 1.: Hierzu liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. Zu 2.: Es gibt keine konkreten Vorgaben für die personelle Ausstattung der Heimaufsichtsbehörden (FQA) in den Regierungsbezirken , den Landkreisen und kreisfreien Städten in Bayern. Den Landkreisen und kreisfreien Städten wurde jedoch empfohlen, ein multiprofessionelles Team sowohl in den Pflegeeinrichtungen als auch den Einrichtungen für Menschen mit Behinderung einzusetzen. Dieses Team soll aus Ärztinnen bzw. Ärzten, Sozialpädagoginnen bzw. Sozialpädagogen , Sozialmedizinischen Assistentinnen bzw. Sozialmedizinischen Assistenten (Pflegefachkräfte) und Verwaltungskräften bestehen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.