4. Sollen, und wenn ja, wie viele Wohnungen sollen in welchem Zeitraum auf der Flurnummer 1264 errichtet werden ? 5. Wird das Staatliche Bauamt Weilheim die Fläche auf dem Grundstück mit der Flurnummer 1264, die zum Zwecke der Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft von Bäumen befreit wurde, wieder aufforsten? 6. Wann entscheidet der Freistaat darüber, ob die auf den Flurnummern 1521,1520 und 1518 errichtete Traglufthalle abgebaut wird? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 19.07.2016 1. Was hat den Freistaat bewogen, seine Zusage zum Bau einer Flüchtlingsunterkunft auf dem Grundstück mit der Flurnummer 1264 zurückzuziehen? Aufgrund des starken Rückgangs der Zugangszahlen hat der Freistaat Bayern zwischenzeitlich seine Planungen hinsichtlich der Errichtung einer Asylbewerberunterkunft auf dem staatlichen Grundstück in Gilching zurückgestellt, da das Landratsamt Starnberg zahlreiche Containermodule beschafft hatte und ansonsten ein Überangebot bestanden hätte. Inzwischen konnte sich der Freistaat mit dem Landkreis Starnberg auf eine Übernahme der kreiseigenen Containeranlage verständigen, sodass auf besagtem Grundstück eine staatliche Baumaßnahme realisiert wird. 2. Hat der Freistaat Bayern dem Landkreis Starnberg (Landratsamt) untersagt, das vom Staatlichen Bauamt Weilheim in Auftrag gegebene Gutachten zum Grundstück mit der Flurnummer 1264 an die Gemeinderäte der Gemeinde Gilching weiterzuleiten? Der Freistaat Bayern hat dem Landratsamt Starnberg nicht untersagt, das Gutachten weiterzugeben. Es ist darauf hinzuweisen , dass dem Landratsamt Starnberg keine Verfügungsbefugnis über das Gutachten zusteht, da diese beim Staatlichen Bauamt Weilheim liegt. 3. Warum hat der Freistaat dem Landkreis Starnberg die Erlaubnis verwehrt, auf dem Grundstück mit der Flurnummer 1264 eine eigene Containeranlage zu errichten ? Der Freistaat Bayern wird auf dem staatlichen Grundstück, Flurnummer 1264, in Gilching eine Containeranlage errichten , die vom Landratsamt Starnberg beschafft wurde (siehe Antwort zu Frage 1). 17. Wahlperiode 30.09.2016 17/12701 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Kathrin Sonnenholzner SPD vom 09.06.2016 Staatliche Flüchtlingsunterbringung in der Gemeinde Gilching Auf Vorschlag des Landrates des Landkreises Starnberg, Karl Roth (CSU) hat der Gilchinger Gemeinderat am 21.07.2015 beschlossen, den Bau einer Flüchtlingsunterkunft auf dem staatlichen Grundstück an der Landsberger Straße (Flurnummer 1264) zu unterstützen. Nach langer Wartezeit und einer Anfrage zum Plenum des Bayerischen Landtags von MdL Kathrin Sonnenholzner hat das Staatliche Bauamt am 05.02.2016 endlich einen dann aber dringlichen Bauantrag für das oben genannte Grundstück gestellt. Nach unmittelbar erfolgtem positivem Beschluss des Haupt- und Bauausschusses der Gemeinde Gilching am 15.02.2016 zog das Staatliche Bauamt seine Zusage nach bereits erfolgten Baumrodungsarbeiten und dreimonatiger Wartezeit Ende Mai 2016 zurück. Zugleich hat die Staatsregierung dem Landratsamt Starnberg keine Erlaubnis erteilt, alternativ selbst eine Containeranlage auf dem genannten Grundstück zu bauen. Begründet wurde dies laut einem Schreiben des stellvertretenden Landrats Georg Scheitz an Gilchings Bürgermeister Walter und durch mündliche Erläuterung des Landrats Karl Roth in der Gemeinderatssitzung vom 31.05.2016 mit Erschütterungen durch die nahegelegene S-Bahn, vorhandenen Krähenkolonien, Altlasten im Untergrund und auftretenden Problemen bei der Pachtvertragsgestaltung zwischen Freistaat und Landkreis Starnberg. Außerdem wolle der Freistaat auf dem genannten Grundstück nun lieber Wohnungen bauen. Laut Landratsamt läuft aktuell zudem eine Anfrage des Landkreises Starnberg an die Staatsregierung, ob die auf den Flurnummern 1521, 1520, 1518 der Gemarkung Gilching errichtete, aber seit Aufbau (Dezember 2015) leer stehende Traglufthalle auf dem Gilchinger Festplatz stehen bleiben soll oder ob sie abgebaut wird. Ich frage die Staatsregierung: 1. Was hat den Freistaat bewogen, seine Zusage zum Bau einer Flüchtlingsunterkunft auf dem Grundstück mit der Flurnummer 1264 zurückzuziehen? 2. Hat der Freistaat Bayern dem Landkreis Starnberg (Landratsamt) untersagt, das vom Staatlichen Bauamt Weilheim in Auftrag gegebene Gutachten zum Grundstück mit der Flurnummer 1264 an die Gemeinderäte der Gemeinde Gilching weiterzuleiten? 3. Warum hat der Freistaat dem Landkreis Starnberg die Erlaubnis verwehrt, auf dem Grundstück mit der Flurnummer 1264 eine eigene Containeranlage zu errichten? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12701 4. Sollen, und wenn ja, wie viele, Wohnungen in welchem Zeitraum auf der Flurnummer 1264 errichtet werden? Es werden derzeit keine Wohnungen errichtet, sondern eine Asylbewerberunterkunft, die grds. auch für die Unterbringung von Anerkannten geeignet ist. 5. Wird das Staatliche Bauamt Weilheim die Fläche auf dem Grundstück mit der Flurnummer 1264, die zum Zwecke der Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft von Bäumen befreit wurde, wieder aufforsten? Auf den Flächen, auf denen die Asylbewerberunterkunft errichtet wird, kann keine Aufforstung erfolgen. 6. Wann entscheidet der Freistaat darüber, ob die auf den Flurnummern 1521, 1520 und 1518 errichtete Traglufthalle abgebaut wird? Das Landratsamt als Staatsbehörde trifft die Entscheidungen über das weitere Vorgehen bezüglich der Traglufthalle in Gilching in eigener Zuständigkeit. Grundlage für die Entscheidungen ist der haushaltsrechtliche Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (Art. 7 der Bayerischen Haushaltsordnung). Das Landratsamt Starnberg hat Gespräche mit der Paranet GmbH über das weitere Vorgehen bezüglich der aufgestellten Halle geführt. Dabei wurde eine Lösung, nämlich der Abbau der Traglufthalle, gefunden, die die für den Freistaat Bayern wirtschaftlichste Lösung ist. Diese Lösung war mit der Regierung von Oberbayern abgestimmt . Die Einzelheiten dieser Vereinbarung, also auch der Zeitpunkt des Abbaus, wurden vom Landratsamt Starnberg verhandelt .