Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 15.07.2016 1. In welcher Höhe wurden in den vergangenen 10 Jahren (aufgeteilt nach Regierungsbezirken) Fördermittel für den Hochwasserschutz an Gewässern 3. Ordnung ausbezahlt? Hochwasserschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Freistaat und Gemeinden zum Schutz der Menschen. Die ausbezahlten Fördermittel für Maßnahmen an Gewässern 3. Ordnung, welche dem Hauptzweck Hochwasserschutz dienen, sind für den Zeitraum von 2005 bis 2015 aufgeteilt nach Regierungsbezirken in nachfolgender Tabelle aufgeführt : Oberbayern 28.872.888 Euro Niederbayern 14.730.852 Euro Oberpfalz 10.781.684 Euro Oberfranken 11.493.400 Euro Mittelfranken 9.663.326 Euro Unterfranken 5.838.821 Euro Schwaben 51.348.051 Euro Summe 132.729.021 Euro Hinzu kommen noch an Kommunen ausgezahlte Fördermittel an Gewässern 2. Ordnung sowie Fördermittel für ökologische Maßnahmen und Unterhaltungsmaßnahmen, welche ebenfalls Teil eines integralen Hochwasserschutzes sind. In Summe wurden jährlich somit rund 23 Mio. € an Fördermitteln ausgezahlt. 2. Wie hoch war die jeweilige Förderquote? Der Fördersatz für kommunale Hochwasserschutzmaßnahmen wird vom Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz ergänzend zur RZWas (Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben) konkretisiert. Derzeit werden Hochwasserschutzvorhaben der Kommunen zwischen 50–75 % gefördert, wobei nach RZWas die maximale Förderhöhe bei 75 % liegt. Die Förderhöhe hängt von verschiedenen Aspekten ab. So werden zum Beispiel interkommunale Projekte mit einem Zuschlag in Höhe von 10 % gefördert. Ebenso erhalten integrale Hochwasserrückhaltemaßnahmen einen höheren Fördersatz als ein rein technischer Hochwasserschutz mit Deichen und Mauern. 17. Wahlperiode 30.09.2016 17/12709 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ruth Müller SPD vom 16.06.2016 Fördermöglichkeiten Hochwasserschutz Vor dem Hintergrund der unerwarteten und schrecklichen Vorkommnisse im Zusammenhang mit den Starkregenereignissen der vergangenen Wochen ist eine gemeinsame Kraftanstrengung der Kommunen zusammen mit dem Freistaat Bayern zur Verbesserung des Hochwasserschutzes dringend erforderlich. Ich frage die Staatsregierung: 1. In welcher Höhe wurden in den vergangenen 10 Jahren (aufgeteilt nach Regierungsbezirken) Fördermittel für den Hochwasserschutz an Gewässern 3. Ordnung ausbezahlt ? 2. Wie hoch war die jeweilige Förderquote? 3. Welche Förderprogramme stehen Kommunen zur Erarbeitung und Verwirklichung von Hochwasserschutzmaßnahmen zur Verfügung (Landes- bzw. Bundesprogramme und Förderprogramme der Europäischen Union)? 4. Welche Ausgaben werden mit den jeweiligen Programmen gefördert (Planungen, Grundstückserwerb, Baumaßnahmen , usw.)? 5. Wie unterstützt der Freistaat Bayern den Zusammenschluss mehrerer Kommunen zur Erarbeitung und Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen (finanziell und fachlich)? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12709 3. Welche Förderprogramme stehen Kommunen zur Erarbeitung und Verwirklichung von Hochwasserschutzmaßnahmen zur Verfügung (Landes- bzw. Bundesprogramme und Förderprogramme der Europäischen Union)? Der kommunale Hochwasserschutz wird durch den Freistaat Bayern gem. RZWas 2016 zu vorgenannten Konditionen gefördert. Seitens der Europäischen Union, wie auch des Bundes, bestehen derzeit keine Fördermöglichkeiten für Hochwasserschutzvorhaben an Gewässern 3. Ordnung. 4. Welche Ausgaben werden mit den jeweiligen Programmen gefördert (Planungen, Grundstückserwerb, Baumaßnahmen, usw.)? Nach RZWas 2016 werden neben integralen Hochwasserschutz - und Rückhaltekonzepten hauptsächlich Ausbauvorhaben gefördert. Sofern zum Hochwasserschutzvorhaben auch Planungsleistungen zu erbringen sind, können diese i. d. R. mit 10 % der zuwendungsfähigen Investitionskosten angesetzt und gefördert werden. Der Erwerb von Grundstücken ist für Hochwasserschutzvorhaben nur zuwendungsfähig , sofern dieser dem natürlichen Rückhalt im Gewässer, der Aue und auf Feuchtflächen zugerechnet werden kann. 5. Wie unterstützt der Freistaat Bayern den Zusammenschluss mehrerer Kommunen zur Erarbeitung und Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen (finanziell und fachlich)? Bei der Verwirklichung von integral wirkenden Rückhaltemaßnahmen auf Basis eines Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzepts, bei der Verbesserung des natürlichen Rückhalts im Gewässer, der Auen und der Feuchtflächen sowie beim technischen Gewässerausbau zum Schutz vor einem einhundertjährlichen Hochwasser können zusätzlich 10 % auf den Regelfördersatz angesetzt werden (maximaler Fördersatz 75 %, siehe auch 2.). Dies gilt, sofern die Umsetzung der Maßnahmen auf Basis eines interkommunalen Hochwasserschutzkonzepts beruht und der Betrieb sowie die Unterhaltung der Anlagen ebenfalls interkommunal organisiert erfolgen (z. B. über einen Zweckverband).