•  Soziale Themen    wie Kommunikation mit Kollegen oder Verhalten gegenüber  Kollegen, Teamtraining.  Die  anfallenden  Kosten  für  die  Vortragsveranstaltungen  werden aus den bei Kap. 04 02 Tit. 525 21 bereitgestellten  Ausgabemitteln finanziert. b) Gesundheitstage Durch die Veranstaltung von eintägigen Gesundheitstagen  soll das Interesse der Mitarbeiter am Behördlichen Gesundheitsmanagement   (BGM)  geweckt  bzw.  vertieft  werden.  Die Veranstaltungen werden oftmals behördenübergreifend  sowie in Zusammenarbeit mit gesetzlichen Krankenkassen  veranstaltet. Die  anfallenden  Kosten  werden  aus  den  bei  Kap.  04  02  Tit.  525  21  bereitgestellten  Ausgabemitteln  finanziert. c) Gesundheitskurse Angeboten werden in großem Umfang Kurse zu folgenden  Themen: Ernährung, Entspannungstraining, Fitness, Gymnastik, Rückenschule , Gefahren des Rauchens, Augentraining, Erste  Hilfe und Defibrillatorschulung. Die Kosten für die Teilnahme  an  den Kursen werden  nach  den  Festlegungen  im Handlungsleitfaden  zum Behördlichen Gesundheitsmanagement  (BGM) des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung  und Heimat mit bis zu 50 % bezuschusst und aus  den bei Kap. 04 02 Tit. 525 21 bereitgestellten Ausgabemitteln  finanziert.Aus den bei Kap. 04 02 Tit. 525 21 bereitgestellten  Ausgabemittel wurden weiterhin u.a. finanziert:  a) Sportgeräte wie z.B. Therabänder, Gymnastikstäbe, Bälle , Schrittzähler, Gymnastikmatten, Stepper, Nordic-Walking -Stöcke, Black-Rolls;  b) Informationsmaterial wie Bücher und Broschüren zu Gesundheitsthemen   zur  Ausleihe  an  die  Mitarbeiterinnen  und Mitarbeiter; c) Arbeitsmittel  wie  z. B.  ergonomische  Tastaturen  und  Handballenauflagen,  Sitzmöbel,  vereinzelt  Stehpulte  oder  höhenverstellbare  Schreibtische  (soweit Ausgabemittel  bei Tit. 812 01 oder 515 01 nicht [mehr] verfügbar  waren). 2. Wie werden die Maßnahmen in Anspruch genommen ? Das  Interesse  der  Mitarbeiterinnen  und  Mitarbeiter  der  Justiz  am Behördlichen Gesundheitsmanagement  (BGM)  wird in den Stellungnahmen im Rahmen der Evaluation als  groß beurteilt, vor allem bezüglich der Themen Ergonomie,  Fitness und Stressbewältigung. Berichtet wurde, dass die  Akzeptanz des BGM unter  den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern  sehr hoch ist. Dies wird dadurch gefördert, dass  auch Mitarbeiter der Justiz Kurse leiten oder Veranstaltungen  organisieren. Das Interesse zeigt sich nicht nur durch  regelmäßige und zahlreiche Teilnahmen an den jeweiligen  17. Wahlperiode  30.09.2016 17/12710 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Herbert Kränzlein SPD vom 16.06.2016 Gesundheitsmanagement im Bereich Justiz Ich frage die Staatsregierung: 1.    Welche Maßnahmen werden konkret mit den Ausgaben  für das Gesundheitsmanagement (Kap. 04 02/525  21) des Haushaltsplanes finanziert? 2.    Wie werden die Maßnahmen in Anspruch genommen? 3. a) Werden die vorhandenen Mittel ausgeschöpft?   b) Wenn nein, warum nicht? Antwort des Staatsministeriums der Justiz vom 18.07.2016 1. Welche Maßnahmen werden konkret mit den Ausgaben für das Gesundheitsmanagement (Kap. 04 02/525 21) des Haushaltsplanes finanziert? Im  Geschäftsbereich  des  Staatsministeriums  der  Justiz  wurden im Ministerium sowie bei den Gerichten, Staatsanwaltschaften   und  Justizvollzugsanstalten  im  Rahmen  des  Behördlichen Gesundheitsmanagements (BGM) bisher vielfältige  Maßnahmen durchgeführt,  die  vorwiegend aus den  Ausgabemitteln bei Kap. 04 02 Tit. 525 21 finanziert wurden.  Nach einer  im  Jahr  2015 erfolgten Evaluation der Umsetzung   des Gesundheitsmanagements  in  der  Justiz wurden  nahezu 350 Aktivitäten ausgewertet und kategorisiert. Diese  lassen sich in folgenden Hauptgruppen zusammenfassen: a) Vortragsveranstaltungen Mithilfe der Vorträge sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter  der Justiz über gesundheitsrelevante Themen  informiert  werden, wie z. B.  •  Bewegung, Fitness und Physiologie •  Ergonomie des Arbeitsplatzes •  Ernährung •  Allgemeine Gesundheitsthemen    wie Motivation zur Gesundheit, gesunder Lebensstil, Prävention   von  internistischen  Erkrankungen,  Erste  Hilfe,  Stressbewältigung,  Entspannungstechniken,  Resilienz,  Vorsorge (Impfungen, Infektionskrankheiten, Hauterkrankungen , vorbeugende Lebensweise zur Vermeidung von  Krebs-, Herz- und Hirnerkrankungen), Suchtprävention Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag    ·    17. Wahlperiode  Drucksache 17/12710 Veranstaltungen, sondern auch durch die Bereitschaft der  Mitarbeiterinnen  und  Mitarbeiter,  durch  Einbringung  von  Freizeit oder unter finanzieller Selbstbeteiligung (anteilige  Kursgebühren)  an  den  angebotenen  Maßnahmen  teilzunehmen . 3. a) Werden die vorhandenen Mittel ausgeschöpft? Die  Ausgaben  für  das  Gesundheitsmanagement  im  Geschäftsbereich   des  Staatsministeriums  der  Justiz  haben  sich wie folgt entwickelt: 1. Haushaltsjahr 2014   Haushaltsansatz    bei Kap. 04 02 Tit. 525 21  20.000,00 EUR  Tatsächliche Ausgaben   102.654,99 EUR. 2. Haushaltsjahr 2015   Haushaltsansatz    bei Kap. 04 02 Tit. 525 21  100.000,00 EUR  Tatsächliche Ausgaben  140.970,83 EUR 3. Haushaltsjahr 2016   Haushaltsansatz    bei Kap. 04 02 Tit. 525 21   100.000,00 EUR  Tatsächliche Ausgaben stehen erst Anfang 2017 fest.  Die  Maßnahmen  des  Gesundheitsmanagements  beanspruchten   damit  komplett  die  veranschlagten  Mittel  und  wurden von den Gerichten und Justizbehörden vor Ort umfangreich  aus dem Budget verstärkt. b) Wenn nein, warum nicht? Entfällt.