7. Wie hat sich in den Jahren seit 2010 das Verhältnis der Vollzeitstellenäquivalente in den einzelnen Jugendämtern Unterfrankens zu den jährlich zu bearbeitenden Fallzahlen entwickelt? a) In den einzelnen Jahren b) In den einzelnen Jugendämtern c) In den jeweils zu bearbeitenden Arbeitsgebieten Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 20.07.2016 1. ln wie vielen Fällen wurde seit dem Jahr 2010 durch Jugendämter in den einzelnen Landkreisen bzw. kreisfreien Städten Unterfrankens den Erziehungsberechtigten das Sorgerecht entzogen? Jugendämter haben keine Befugnis, den Personensorgeberechtigten das Sorgerecht oder Teile hiervon zu entziehen. Einen Eingriff in die elterliche Sorge kann nur das Familiengericht vornehmen. Jugendämter werden in entsprechenden Verfahren durch die Familiengerichte gemäß § 162 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) beteiligt. a) Fallzahlen in den einzelnen Landkreisen bzw. kreisfreien Städten pro Jahr In der folgenden Tabelle sind die gerichtlichen Sorgerechtsentzüge in den Jahren 2010–2014, aufgeschlüsselt nach den kreisfreien Städten und Landkreisen in Unterfranken, enthalten. 20 10 v ol ls tä nd ig e un d Te il- S or ge re ch ts en tz üg e 20 11 v ol ls tä nd ig e un d Te il- S or ge re ch ts en tz üg e 20 12 v ol ls tä nd ig eS or ge - re ch ts en tz üg e 20 12 T ei l-S or ge re ch ts - en tz üg e 20 13 v ol ls tä nd ig eS or ge - re ch ts en tz üg e 20 13 T ei l-S or ge re ch ts - 1e nt zü ge 20 14 v ol ls tä nd ig e S or ge - re ch ts en tz üg e 20 14 T ei l-S or ge re ch ts - en tz üg e St Aschaffenburg 6 6 1 11 3 11 5 12 Schweinfurt 8 5 17 28 3 11 6 5 Würzburg 43 43 14 39 23 34 105 39 Lkr Aschaffenburg. 13 25 6 2 8 9 5 11 Bad Kissingen 32 29 4 4 3 8 2 13 Rhön-Grabfeld 1 10 0 1 7 4 1 6 Haßberge 10 3 2 6 0 5 2 13 17. Wahlperiode 30.09.2016 17/12714 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn FREIE WÄHLER vom 08.06.2016 Situation der Jugendämter in Unterfranken lch frage die Staatsregierung: 1. ln wie vielen Fällen wurde seit dem Jahr 2010 durch Jugendämter in den einzelnen Landkreisen bzw. kreisfreien Städten Unterfrankens den Erziehungsberechtigten das Sorgerecht entzogen? a) Fallzahlen in den einzelnen Landkreisen bzw. kreisfreien Städten pro Jahr b) Status der Eziehungsberechtigten (leibliche Eltern, Alleinerziehende, Stiefeltern, sonstige Sorgeberechtigte ) c) Spezifische Gründe für den Sorgerechtsentzug 2. ln wie vielen der unter 1. genannten Fälle erfolgte der Sorgerechtsentzug im Einvernehmen mit den Sorgeberechtigten , in welchen Fällen passierte dies ohne deren Einwilligung? a) In den einzelnen Jahren seit 2010 b) In den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten c) In den jeweils vorliegenden Ursachen 3. Was passierte mit den Kindern, deren Erziehungsberechtigte das Sorgerecht verloren haben? a) In den einzelnen Jahren b) In den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten c) Nach der Art der angeordneten Unterbringung (Pflegefamilie , Kinderheim etc.) 4. Wie lange waren die Kinder, die seit 2010 dem Sorgerecht der Erziehungsberechtigten entzogen wurden, in Pflegefamilien bzw. Kinderheimen oder anderen Unterbringungsmöglichkeiten untergebracht? a) Unter 12 Monaten b) Zwischen 12 Monaten und 24 Monaten c) Über 24 Monaten 5. Wie alt waren die Erziehungsberechtigen, denen im genannten Zeitraum das Sorgerecht entzogen wurde? a) In den einzelnen Jahren seit 2010 b) In den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten 6. Gibt es darüber hinaus statistisch belegbare Auffälligkeiten bei den Eziehungsberechtigten, denen das Sorgerecht entzogen wurden, z. B. Alleinerziehende, sozial Schwache, gewalttätige Elternteile, Migrationshintergrund ? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12714 20 10 v ol ls tä nd ig e un d Te il- S or ge re ch ts en tz üg e 20 11 v ol ls tä nd ig e un d Te il- S or ge re ch ts en tz üg e 20 12 v ol ls tä nd ig eS or ge - re ch ts en tz üg e 20 12 T ei l-S or ge re ch ts - en tz üg e 20 13 v ol ls tä nd ig eS or ge - re ch ts en tz üg e 20 13 T ei l-S or ge re ch ts - 1e nt zü ge 20 14 v ol ls tä nd ig e S or ge - re ch ts en tz üg e 20 14 T ei l-S or ge re ch ts - en tz üg e Kitzingen 4 4 0 1 0 4 2 9 Miltenberg 0 11 4 0 2 6 1 8 Main-Spessart 11 12 4 4 6 3 8 36 Schweinfurt 7 6 0 9 2 19 2 8 Würzburg 0 29 4 7 8 5 9 9 Summe 135 183 56 112 85 119 148 169 Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Sonderauswertung b) Status der Eziehungsberechtigten (leibliche Eltern , Alleinerziehende, Stiefeltern, sonstige Sorgeberechtigte ) c) Spezifische Gründe für den Sorgerechtsentzug In der Kinder- und Jugendhilfestatistik sind Maßnahmen der Familiengerichte erfasst, zu denen unter anderem auch Sorgerechtsentzüge zählen (§ 98 Abs. 1 Nr. 9 Achtes Buch Sozialgesetzbuch – SGB VIII). In diesem Zusammenhang sind in § 99 Abs. 6 b Nr. 4 SGB VIII verschiedene Erhebungsmerkmale enthalten: Zahl der Kinder und Jugendlichen , deren Alter und Geschlecht sowie, ob die elterliche Sorge ganz oder teilweise entzogen und auf das Jugendamt oder einen Dritten als Vormund oder Ergänzungspfleger übertragen worden ist. Andere Merkmale werden in der Kinder- und Jugendhilfestatistik nicht erhoben. Aussagen zum Status der Personensorgeberechtigten oder den Gründen für Sorgerechtsentzüge können daher nicht erfolgen . 2. ln wie vielen der unter 1. genannten Fälle erfolgte der Sorgerechtsentzug im Einvernehmen mit den Sorgeberechtigten, in welchen Fällen passierte dies ohne deren Einwilligung? a) In den einzelnen Jahren seit 2010 b) In den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten c) In den jeweils vorliegenden Ursachen Eine statistische Erhebung zu Gerichtsentscheidungen, die im Einvernehmen mit den Beteiligten bzw. gegen deren Willen getroffen werden, erfolgt nicht. Im Übrigen wird auf die Ausführungen zu den Fragen 1 b und 1 c verwiesen. 3. Was passierte mit den Kindern, deren Erziehungsberechtigte das Sorgerecht verloren haben? a) In den einzelnen Jahren b) In den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten c) Nach der Art der angeordneten Unterbringung (Pflegefamilie, Kinderheim etc.) Eine entsprechende statistische Erhebung erfolgt nicht (siehe Antwort zu den Fragen 1 b und 1 c). 4. Wie lange waren die Kinder, die seit 2010 dem Sorgerecht der Erziehungsberechtigten entzogen wurden, in Pflegefamilien bzw. Kinderheimen oder anderen Unterbringungsmöglichkeiten untergebracht ? a) Unter 12 Monaten b) Zwischen 12 Monaten und 24 Monaten c) Über 24 Monaten Eine entsprechende statistische Erhebung erfolgt nicht (siehe Antwort zu den Fragen 1 b und 1 c). 5. Wie alt waren die Erziehungsberechtigen, denen im genannten Zeitraum das Sorgerecht entzogen wurde? a) In den einzelnen Jahren seit 2010 b) In den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten Eine entsprechende statistische Erhebung erfolgt nicht (siehe Antwort zu den Fragen 1 b und 1 c). 6. Gibt es darüber hinaus statistisch belegbare Auffälligkeiten bei den Eziehungsberechtigten, denen das Sorgerecht entzogen wurden, z. B. Alleinerziehende , sozial Schwache, gewalttätige Elternteile, Migrationshintergrund? Eine entsprechende statistische Erhebung erfolgt nicht (siehe Antwort zu den Fragen 1 b und 1 c). 7. Wie hat sich in den Jahren seit 2010 das Verhältnis der Vollzeitstellenäquivalente in den einzelnen Jugendämtern Unterfrankens zu den jährlich zu bearbeitenden Fallzahlen entwickelt? a) In den einzelnen Jahren b) In den einzelnen Jugendämtern c) In den jeweils zu bearbeitenden Arbeitsgebieten Eine Aufschlüsselung der Vollzeitstellenäquivalente in den einzelnen Jugendämtern in Unterfranken im Verhältnis zu Fallzahlen und Arbeitsgebieten im Zusammenhang mit Sorgerechtsentzügen kann mangels entsprechender statistischer Erfassung nicht erfolgen. Die Fallzahlen werden in der Kinder- und Jugendhilfestatistik nach Gründen für die Hilfegewährung erfasst. Dabei wird nicht erhoben, ob der Jugendhilfeleistung ein teilweiser oder vollständiger Entzug der elterlichen Sorge durch das Familiengericht gemäß §§ 1666 und 1666 a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) vorausgegangen ist.