Antwort des Staatsministeriums der Justiz vom 19.07.2016 Die Zuständigkeit für IT-Angelegenheiten im bayerischen Justizvollzug sind in der Dienstanweisung für den Einsatz der Informationstechnologie im bayerischen Justizvollzug (IT-DA) vom 20. Oktober 2002 geregelt. Zentralstelle für alle IT-Angelegenheiten ist neben dem Staatsministerium der Justiz als Aufsichtsbehörde die IT-Leitstelle bei der Bayerischen Justizvollzugsakademie in Straubing. In den einzelnen Justizvollzugseinrichtungen sind daneben örtliche IT-Leitungen eingerichtet, denen vorrangig Aufgaben im lokalen operativen Bereich zugewiesen sind. Zu 1.: Besondere Sicherheitsvorschriften des Bundes für die IT- Sicherheit im Strafvollzug existieren nicht. Der sichere Betrieb der IT-Landschaft im bayerischen Justizvollzug wird im Wesentlichen durch die IT-Leitstelle gewährleistet. Diese steht hierzu in ständigem Kontakt mit dem Bayern-CERT (Computer Emergency Response Team) beim Landesamt für Finanzen und dem Ressort-CERT des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz. Die im Hinblick auf die IT-Landschaft des bayerischen Justizvollzugs erforderlichen sicherheitstechnischen Maßnahmen werden unter Beachtung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften zentral vorgegeben und in den bayerischen Justizvollzugsanstalten nachvollzogen. Die IT-Leitstelle überwacht die Umsetzung der entsprechenden Vorgaben. Der örtlichen IT-Leitung der Justizvollzugsanstalt Straubing obliegt im Wesentlichen die Umsetzung der Vorgaben der IT-Leitstelle, die Benutzerbetreuung und die Sicherstellung der IT-Sicherheit im lokalen operativen Umfeld. Sie steht in engem Kontakt mit der IT-Leitstelle und betreibt einen ständigen Erfahrungsaustausch mit den IT-Leitungen anderer bayerischer Justizvollzugsanstalten. Zu 2. a): Auf die Antwort zu Frage 1 wird Bezug genommen. Zu 2. b): Auf die Antwort zu Frage 1 wird Bezug genommen. 17. Wahlperiode 30.09.2016 17/12720 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ruth Müller SPD vom 22.06.2016 IT-Fachkräfte an der Justizvollzugsanstalt Straubing Das Aufgabenfeld der IT-Fachkräfte an den Justizvollzugsanstalten in Bayern wird immer größer, was die Datenmengen , Videoüberwachungen oder die Einführung elektronischer Akten betrifft. Ich frage die Staatsregierung: 1. Inwieweit entspricht die Situation der IT-Fachkräfte (1) an der Justizvollzugsanstalt Straubing den Sicherheitsvorschriften des Bundes für die IT-Sicherheit im Strafvollzug? 2. a) Sollte die Situation in Straubing von den Vorgaben des Bundes abweichen? b) Wie und wann wird hierzu Abhilfe geschaffen? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.