Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Ganserer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 10.06.2016 Waldumbau in Bayern Laut einem Schreiben der Forstbetriebsgemeinschaft Holz kirchen sollen 2016 keine Fördergelder für Waldumbau maßnahmen zur Verfügung stehen. Zwar können bei den zuständigen Ämtern auch weiterhin waldbauliche Förder maßnahmen beantragt werden, die Auszahlung soll aber erst 2017 erfolgen. Gerade in Zeiten des Klimawandels mit den damit verbundenen Extremwetterereignissen, wie schweren Unwettern und lang anhaltender Trockenheit, ist jedoch ein hohes Engagement der Waldbesitzer beim Wald umbau dringend notwendig. Zur Bewältigung der waldbau lichen Herausforderungen müssen die dafür notwendigen finanziellen Mittel jedoch nachhaltig und in ausreichender Höhe zur Verfügung gestellt werden. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Trifft es zu, dass im Jahr 2016 für waldbauliche Maß nahmen keine Fördergelder ausbezahlt werden? b) Für welche waldbaulichen Maßnahmen werden keine Fördergelder ausbezahlt? c) Für welche waldbaulichen Maßnahmen werden För dergelder ausbezahlt? 2. a) Wie viele Anträge auf waldbauliche Maßnahmen unter 1 b wurden im Zeitraum 1. Januar bis 31. Mai 2016 gestellt? b) Wie viele davon wurden bewilligt? c) In welcher Höhe entstehen dadurch Zahlungsver pflichtungen für das Jahr 2017? 3. a) Wie viele Anträge auf waldbauliche Maßnahmen unter 1 c wurden im Zeitraum 1. Januar bis 31. Mai 2016 ge stellt? b) Wie viele davon wurden bewilligt? c) Wie viele davon wurden bzw. werden im Jahr 2016 ausbezahlt? 4. a) Aus welchen Gründen werden für die einzelnen wald baulichen Maßnahmen keine finanziellen Mittel im Jahr 2016 bereitgestellt? b) In welcher Höhe wurden Fördermittel für die einzelnen waldbaulichen Maßnahmen bewilligt? 5. a) Wie hoch ist die Zahl der Förderanträge für die einzel nen waldbaulichen Maßnahmen? b) Welche Förderfläche ergibt sich aus den insgesamt gestellten Förderanträgen? c) Wie unterscheiden sich die Zahl der Förderanträge und die Förderfläche zum Durchschnitt der letzten fünf Jahre im gleichen Zeitraum? 6. a) Wie groß waren die im Privatwald durch das Orkantief „Niklas“ verursachten Schadflächen? b) Wie viele ha Kalamitätsflächen durch Borkenkäferfraß wurden im Jahr 2015 infolge von Orkantief „Niklas“ und den Dürresommer verursacht? c) Bei wie vielen dieser Flächen wurden Förderanträge gestellt (bitte in absoluten Zahlen und Prozent ange ben)? 7. a) Aus welchen Gründen werden dieses Jahr keine finan ziellen Mittel für waldbauliche Maßnahmen bereitge stellt? b) Wie wird sichergestellt, dass im Jahr 2017 ausrei chend finanzielle Mittel für waldbauliche Maßnahmen bereitgestellt werden? c) Sind ausbleibende Fördergelder und Auszahlungen im Jahr 2016 nicht kontraproduktiv für das weitere Enga gement und die Motivation der Waldbesitzer beim not wendigen Waldumbau? 8. a) Um wie viel müssten die jährlich geförderten Flächen in den Jahren 2017 bis 2020 steigen, um das Waldum bauziel der Staatsregierung zu erreichen? b) Wie viel zusätzliches Personal und wie viel zusätzliche Mittel wären hierfür notwendig? Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 20.07.2016 Vorbemerkung: Zum besseren Verständnis werden vorab die Abläufe bei der waldbaulichen Förderung kurz erläutert: Nach Antrag stellung und Antragsprüfung wird zeitnah der schriftliche Bewilligungsbescheid erstellt, damit der Antragsteller die Ausführung der Maßnahme beginnen kann, ohne die För derfähigkeit der Maßnahme zu gefährden. Mit dem Bewil ligungsbescheid wird verbindlich zugesagt, dass bei ord nungsgemäßer Fertigstellung der Maßnahme die benötigten Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Ferner ist darin fest gelegt, ob die Auszahlung noch im laufenden oder erst im Folgejahr erfolgen wird. Bei der Beantwortung werden unter „waldbauliche Maß nahmen“ die dem Waldumbau dienenden Fördertatbestän Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 16.09.2016 17/12722 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12722 de Wiederaufforstung (planmäßig und nach Schaden) und Naturverjüngung verstanden. 1. a) Trifft es zu, dass im Jahr 2016 für waldbauliche Maßnahmen keine Fördergelder ausbezahlt werden ? b) Für welche waldbaulichen Maßnahmen werden keine Fördergelder ausbezahlt? Für folgende waldbauliche Maßnahmen werden in 2016 kei ne Fördergelder ausbezahlt: • Anträge, die zur Auszahlung in 2016 bewilligt wurden, aber nicht rechtzeitig fertiggestellt, abgenommen und da mit nicht auszahlbar sind. • Anträge, die erst zur Auszahlung in 2017 bewilligt wur den. Darunter fallen insbesondere alle Naturverjüngungs maßnahmen. Bei Wiederaufforstungen, die in 2016 fer tiggestellt, abgenommen und auszahlbar wären, kann – sofern noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen – die Auszahlung ggf. auch noch in 2016 erfolgen. c) Für welche waldbaulichen Maßnahmen werden Fördergelder ausbezahlt? Für folgende waldbauliche Maßnahmen werden in 2016 Fördergelder ausbezahlt: • Anträge, die zur Auszahlung in 2016 bewilligt wurden, fristgerecht fertiggestellt, abgenommen und damit aus zahlbar sind. • Anträge (insbesondere Wiederaufforstungsmaßnahmen nach Schaden), die zwar zur Auszahlung in 2017 bewilligt wurden, jedoch im laufenden Haushaltsjahr fertiggestellt, abgenommen und damit auszahlbar werden, sofern – wie in der Antwort zu Frage 1 b erläutert – noch Haushaltsmit tel zur Verfügung stehen. 2. a) Wie viele Anträge auf waldbauliche Maßnahmen unter 1 b wurden im Zeitraum 1. Januar bis 31. Mai 2016 gestellt? b) Wie viele davon wurden bewilligt? c) In welcher Höhe entstehen dadurch Zahlungsverpflichtungen für das Jahr 2017? Die nachfolgende Tabelle beinhaltet die Antworten zu Frage 2 a–c. Maßnahmen Antrags eingang 01.01. bis 31.05.2016 davon bewilligt VE 2016 mit Fälligkeit in 2017 Naturverjüngung 669 663 1.379.451,00 € Wiederauf forstung 4.224 4.219 5.702.325,00 € 3. a) Wie viele Anträge auf waldbauliche Maßnahmen unter 1 c wurden im Zeitraum 1. Januar bis 31. Mai 2016 gestellt? b) Wie viele davon wurden bewilligt? c) Wie viele davon wurden bzw. werden im Jahr 2016 ausbezahlt? Zu den Fragen 3 a–c sind die Anträge für waldbauliche Maßnahmen, die noch in 2016 ausbezahlt werden, in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: Maßnahmen Antragseingang 01.01. bis 31.05.2016 davon bewilligt davon ausbezahlt Naturverjüngung – – € Wiederauffors tung 509 509 586.788,00 € (503 Stk.) 4. a) Aus welchen Gründen werden für die einzelnen waldbaulichen Maßnahmen keine finanziellen Mittel im Jahr 2016 bereitgestellt? 1. Der Haushaltsvollzug im Zuge der waldbaulichen För derung erfolgt grundsätzlich nach den Vorgaben des je weilig geltenden Doppelhaushaltes (DHH), insbesondere unter Einhaltung der vorgegebenen Haushaltsmittel. 2. Das Orkantief Niklas, das Trockenjahr 2015, die aktuelle Borkenkäfersituation sowie die neue verbesserte wald bauliche Förderrichtlinie (WALDFÖPR 2015) haben zu ei nem deutlichen Anstieg der Förderanträge geführt. Damit verbunden ist ein deutlich höherer Bedarf an Haushalts mitteln. Hierfür sieht das Haushaltsrecht das Mittel der Verpflichtungsermächtigung mit Fälligkeit im Folgejahr vor, um weiterhin bewilligen zu können. Die Antragsteller können so die Maßnahmen förderunschädlich ausführen. 3. Aufgrund der Haushaltsmittelsituation werden Maßnah men, vor allem Naturverjüngungen, für die in 2016 ein Antrag gestellt wird, auf Auszahlung in 2017 bewilligt. Siehe Antwort zu Frage 1 b. 4. Das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat eine Schwerpunktsetzung vorgenommen. Es werden vordringlich Wiederaufforstungsmaßnahmen nach Schaden nach Möglichkeit noch in 2016 ausbezahlt. Die Auszahlung für Naturverjüngungen kann ins nächste Jahr geschoben werden, da bei dieser Maßnahme nicht bereits zu Beginn der Bindefrist ein finanzieller Aufwand entstehen muss. b) In welcher Höhe wurden Fördermittel für die einzelnen waldbaulichen Maßnahmen bewilligt? Die nachfolgende Tabelle zeigt die finanzielle Höhe der be willigten Maßnahmen für Naturverjüngung und Wiederauf forstung im Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2016. Maßnahmen Bewilligungen in € Naturverjüngung 1.537.013,00 € Wiederaufforstung 6.459.212,16 € 5. a) Wie hoch ist die Zahl der Förderanträge für die einzelnen waldbaulichen Maßnahmen? In folgender Tabelle wird die Anzahl der Anträge für Wie deraufforstungs und Naturverjüngungsmaßnahmen darge stellt. Als Betrachtungszeitraum wird wiederum 1. Januar bis 30. Juni 2016 zugrunde gelegt. Maßnahmen Anzahl Anträge Naturverjüngung 756 Wiederaufforstung 4.814 b) Welche Förderfläche ergibt sich aus den insgesamt gestellten Förderanträgen? In der nachstehenden Tabelle wird die Förderfläche der im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2016 gestellten Wie deraufforstungs und Naturverjüngungsmaßnahmen darge stellt: Maßnahmen Förderfläche in ha Naturverjüngung 1.496 Wiederaufforstung 1.420 Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die aufgeführten Flächen die reinen Pflanzflächen und nicht die tatsächlichen Waldumbauflächen darstellen. Siehe auch Drucksache 17/11246 vom 17.06.2016. Drucksache 17/12722 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 c) Wie unterscheiden sich die Zahl der Förderanträge und die Förderfläche zum Durchschnitt der letzten fünf Jahre im gleichen Zeitraum? Die folgenden beiden Tabellen zeigen den Vergleich zwi schen den Durchschnittswerten der Anzahl gestellter Anträ ge und Förderfläche in Hektar der vergangenen fünf Jahre (2011 bis 2015) mit den Daten aus dem Förderjahr 2016 – jeweils auf den Vergleichszeitraum 1. Januar bis 30. Juni (= 1. Halbjahr) bezogen. Maßnahmen Anzahl Anträge Ø 2011 bis 2015 (jeweils 1. Halbjahr) Anzahl Anträge 2016 (1. Halbjahr) Abweichung in % Naturverjüngung 908 756 17 % Wiederauf forstung 2.094 4.814 +130 % Maßnahmen ha Anträge Ø 2011 bis 2015 (jeweils 1. Halbjahr) ha Anträge 2016 (1. Halbjahr) Abweichung in % Naturverjüngung 1.222 1.496 +22 % Wiederauf forstung 491 1.420 +189 % 6. a) Wie groß waren die im Privatwald durch das Orkantief „Niklas“ verursachten Schadflächen? Der Frühjahrssturm Niklas am 31. März 2015 gehörte mit Geschwindigkeitsspitzen von rund 150 km/h zu den stär keren Stürmen der vergangenen Jahre und verursachte im Wald regional teilweise erhebliche Schäden. Der Schwer punkt lag dabei in Oberbayern, vor allem in den Landkrei sen Bad TölzWolfratshausen, Ebersberg, Fürstenfeldbruck, Landsberg/Lech, Miesbach, München, Starnberg und Weil heimSchongau. Die vom Sturm verursachte Holzmenge im Privat und Körperschaftswald lag landesweit insgesamt bei rund 1,5 Mio. Festmetern. Auf Oberbayern entfielen davon rd. 1 Mio. Festmeter. Zur Schadfläche kann keine quantitativ gesi cherte Aussage getroffen werden, da durch „Niklas“ – abge sehen von den o. g. Schwerpunktgebieten – weit verstreut überwiegend Einzelbäume und kleinere Baumgruppen um geworfen wurden. Nach einer überschlägigen Kalkulation aufgrund Erfahrungswerten vergleichbarer Schadereignis se der Vergangenheit kann von flächigen Schäden in einer Größenordnung von 1.500 ha ausgegangen werden. b) Wie viele ha Kalamitätsflächen durch Borkenkäferfraß wurden im Jahr 2015 infolge von Orkantief „Niklas“ und den Dürresommer verursacht? c) Bei wie vielen dieser Flächen wurden Förderanträge gestellt (bitte in absoluten Zahlen und Prozent angeben)? Zum Umfang der tatsächlichen Käferflächen kann keine gesi cherte Aussage getroffen werden, da hierzu keine Erfassung erfolgt. Allerdings werden im Fördervollzug Wiederauffors tungsmaßnahmen, die nach einem Schadereignis erfolgen, gesondert erfasst. Dabei wird jedoch nicht zwischen ver schiedenen Schadursachen wie Orkanschäden, Borkenkä ferschäden oder sonstigen Schäden z. B. durch regionale Gewitterstürme unterschieden. Im Zeitraum vom 1. April 2015 bis 30. Juni 2016 sind 4.676 Wiederaufforstungsanträge in folge eines Schadereignisses in Höhe von rund 6,65 Mio. € Fördermitteln auf ca. 1.460 ha Pflanzfläche gestellt worden. 7. a) Aus welchen Gründen werden dieses Jahr keine finanziellen Mittel für waldbauliche Maßnahmen bereitgestellt? b) Wie wird sichergestellt, dass im Jahr 2017 ausreichend finanzielle Mittel für waldbauliche Maßnahmen bereitgestellt werden? Für den Doppelhaushalt 2017/2018 wurden zusätzliche Haushaltsmittel angemeldet. c) Sind ausbleibende Fördergelder und Auszahlungen im Jahr 2016 nicht kontraproduktiv für das weitere Engagement und die Motivation der Waldbesitzer beim notwendigen Waldumbau? Die Waldbesitzer werden im Beratungsgespräch durch die Revierleiter über den fachlichen, finanziellen und zeitlichen Ablauf der Fördermaßnahmen informiert. Erfahrungsge mäß zeigt die weit überwiegende Zahl der Waldbesitzer Akzeptanz für die erklärten Abläufe. Für die Waldbesitzer ist zunächst entscheidend, dass mit der Bewilligung die Maßnahme durchgeführt werden kann und die Förderung grundsätzlich zugesagt ist. Durch die unter Frage 4 erklärte Schwerpunktsetzung auf Wiederaufforstungsmaßnahmen wird gewährleistet, dass vor allem die Waldbesitzer mit Pflanzungen auf Schadflächen frühestmöglich finanzielle Unterstützung erfahren. 8. a) Um wie viel müssten die jährlich geförderten Flächen in den Jahren 2017 bis 2020 steigen, um das Waldumbauziel der Staatsregierung zu erreichen? Bisher konnten einschließlich 2015 rund 50.000 ha Wald umbauflächen mit finanzieller Unterstützung im Rahmen der waldbaulichen Förderung realisiert werden. Die Forst verwaltung hat ihrerseits die notwendigen Voraussetzungen durch den Beratungsschwerpunkt Waldumbau, zielgerich tete Initiativen (Bergwaldoffensive, Waldinitiative Ostbay ern, Initiative Zukunftswald) und die verbesserte Förderung geschaffen. Allerdings liegt es in der eigenverantwortlichen Entscheidung der Waldbesitzer, ob und wann er eine Wald umbaumaßnahme mit finanzieller Unterstützung durch führt. Durch das glücklicherweise weitgehende Fehlen von Schadereignissen in den Jahren 2009 bis 2014 ist die Waldumbautätigkeit der Waldbesitzer trotz der genannten Bemühungen der Forstverwaltung hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Die Umbaubereitschaft wird in den nächs ten Jahren aufgrund der Schadereignisse (Orkan Niklas, Trockenjahr 2015 und Borkenkäferschäden) merklich an steigen. Der Durchschnitt der jährlichen Waldumbaufläche lag in den Jahren 2008 bis 2015 bei rund 6.250 ha. Um das forst politische 100.000haZiel vollumfänglich bis 2020 zu errei chen, müsste die jährliche Umbauleistung um ca. 3.750 ha auf rd. 10.000 ha steigen. b) Wie viel zusätzliches Personal und wie viel zusätzliche Mittel wären hierfür notwendig? Das strategische Waldumbauziel soll mit der vorhandenen Personalausstattung und den verfügbaren Haushaltsmitteln erreicht werden. Im Rahmen der Initiative Zukunftswald Bay ern (IZW), der Waldinitiative Ostbayern (WIO) und der Berg waldoffensive (BWO) werden in speziellen Projektgebieten die Bemühungen durch befristetes Personal verstärkt. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12722