Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Hans-Ulrich Pfaffmann SPD vom 14.06.2016 Situation von Asylbewerbern aus den Maghreb-Staaten Die Maghreb-Staaten Algerien, Tunesien und Marokko sollen als sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Personen aus diesen Staaten befinden sich aktuell in Bayern, die gesetzlich vollziehbar ausreisepflichtig wären (aufgeschlüsselt nach Herkunft, Aufenthaltsstatus und Dauer)? 2. a) Ist geplant, die betreffenden Personen von ihren derzeitigen Wohnorten in zentrale Aufnahme- und Rückführungseinrichtungen , beispielsweise ARE Bamberg und/oder Manching, zu verlegen? b) Wenn ja, in welchem Zeitraum? 3. a) Plant die Staatsregierung spezielle Einrichtungen für diesen Personenkreis (beispielsweise „Maghreb-Zentren “) zu errichten? b) Wenn ja, wo und mit welcher Kapazität? 4. Wie viele der betroffenen Personen gehen derzeit einer Beschäftigung nach (aufgeschlüsselt nach Beschäftigungsdauer und Branche)? 5. a) Wie viele der betroffenen Personen beziehen staatliche Leistungen? b) In welcher Höhe? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 21.07.2016 Die Schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Hans-Ulrich Pfaffmann wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr wie folgt beantwortet: 1. Wie viele Personen aus diesen Staaten befinden sich aktuell in Bayern, die gesetzlich vollziehbar ausreisepflichtig wären (aufgeschlüsselt nach Herkunft, Aufenthaltsstatus und Dauer)? Nach Auskunft des Ausländerzentralregisters zum Stand 31.05.2016 ist bei insgesamt 105 Personen aus den Staaten des Maghreb die Abschiebung vorübergehend ausgesetzt (Duldung). Diese vorübergehend geduldeten Personen gliedern sich wie folgt auf: • Algerien: 46 Personen • Marokko: 32 Personen • Tunesien: 27 Personen Daten zur Aufenthaltsdauer der einzelnen Personen liegen nicht vor und könnten in der für die Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit nicht mit vertretbarem Verwaltungsaufwand ermittelt werden. 2. a) Ist geplant, die betreffenden Personen von ihren derzeitigen Wohnorten in zentrale Aufnahme- und Rückführungseinrichtungen, beispielsweise ARE Bamberg und/oder Manching, zu verlegen? b) Wenn ja, in welchem Zeitraum? Die Maghreb-Staaten sind bislang nicht als sichere Herkunftsstaaten eingestuft. Eine Verlegung von Personen aus diesen Herkunftsländern, die bereits in Bayern untergebracht wurden, in die Aufnahme- und Rückführungseinrichtungen in Bamberg oder Manching war daher bislang nicht angezeigt, weil diese gerade für Personen aus sicheren Herkunftsländern ausgelegt sind. Seit Kurzem werden alle ankommenden Asylbewerber aus diesen Ländern nach dem Königsteiner Schlüssel auf alle Bundesländer verteilt (und nicht mehr nur einzelnen zugeordnet). Diese Personen werden in Bayern in einer regulären Erstaufnahmeeinrichtung untergebracht und deren Verfahren dort bearbeitet. 3. a) Plant die Staatsregierung spezielle Einrichtungen für diesen Personenkreis (beispielsweise „Maghreb-Zentren“) zu errichten? b) Wenn ja, wo und mit welcher Kapazität? Die Errichtung spezieller Maghreb-Zentren befindet sich derzeit nicht in Planung. 4. Wie viele der betroffenen Personen gehen derzeit einer Beschäftigung nach (aufgeschlüsselt nach Beschäftigungsdauer und Branche)? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 16.09.2016 17/12724 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12724 Daten zum Beschäftigungsverhältnis von geduldeten Personen werden weder bei den Ausländerbehörden noch bei der Unterbringungsverwaltung statistisch erfasst und könnten in der für die Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit nicht mit vertretbarem Verwaltungsaufwand ermittelt werden. 5. a) Wie viele der betroffenen Personen beziehen staatliche Leistungen? b) In welcher Höhe? Zum Stand 31.05.2016 bezogen insgesamt 209 Personen aus den Maghreb-Staaten staatliche Leistungen nach dem AsylblG. Die Höhe dieser Leistungen richtet sich dabei nach dem für den Einzelfall gesetzlich geltenden Regelbedarf. Die konkreten Zahlen können nur mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand ermittelt werden und können in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht zur Verfügung gestellt werden.