Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Markus Ganserer, Rosi Steinberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 26.01.2016 Fallen für den Totfang, Schlagfallen 3 In Bayern werden Tiere im Rahmen der Jagdausübung außer mit Schusswaffen auch mit Fallen für den Totfang (auch „Totschlagfallen“, „Schlagfallen“, „Fangeisen“ genannt) erlegt . Wir fragen die Staatsregierung: 1. a) Was ist die genaue Ursache dafür, dass bei unseren Schriftlichen Anfragen Drucksache 17/5176 und Drucksache 17/8028 sich bei den Fragen 1 a und 1 b sowohl bei der Anzahl der Anzeigen gemäß § 12 c Satz 1 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes (AVBayJG) als auch bei der Anzahl der Fallen gemäß § 12 c Satz 2 Nr. 1 AVBayJG und bei der Frage 2 a die Angaben so vehement unterscheiden („Missverständnis “ ist als Antwort zu wenig konkret)? b) Warum werden vom Bayerischen Jagdverband (BJV) Erstprüfungen von Fangeisen nicht gesondert erfasst, obwohl in § 12 e AVBayJG wie auch in Art. 2 der Vollzugsrichtlinie des Landesjagdverbandes Bayern e. V. (Richtlinie für die Fallenjagd) eine Aufbewahrungspflicht über die Aufzeichnungen über die Ergebnisse der Funktionsprüfungen vorgeschrieben ist? c) Um welche Prüfungen handelt es sich bei den 597 Prüfungen in der Antwort auf die Fragen 4 a und 4 b in unserer Anfrage Drs. 17/5176, da diese Zahl entgegen der Frage (Prüfungen gemäß §§ 12 d und 12 e AVBayJG) Erstprüfungen offenbar nicht umfasst, da diese vom BJV nicht gesondert erfasst werden? 2. a) Auf welche Weise hat die tägliche Kontrolle der fängisch gestellten Totschlagfallen zu erfolgen? b) In wie vielen Fällen wurden seitens der Aufsichtsbehörden anlassbezogene Kontrollen der Einhaltung der morgendlichen Kontrollen der fängisch gestellten Totschlagfallen in den Jahren 2010–2014 durchgeführt (bitte nach Landkreisen aufschlüsseln)? c) Ging aus der Umfrage „Zeitgemäßer Einsatz von Totfanggeräten in der Jagdausübung“ des BJV aus dem Jahr 2012 hervor, dass in Bayern noch andere Totschlagfallen außer Schwanenhälsen und Eiabzugseisen verwendet werden, z. B. Fallen nach Conibear- Bauart und andere? 3. a) Entspricht die in der BR-Sendung „Tatort Luchswald“ vom 26.07.2014 getätigte Aussage, dass das Foto, auf dem ein in einer Totschlagfalle getöteter Luchs zu sehen ist, in Bayern aufgenommen wurde, der Wahrheit? b) Falls ja, was haben die Ermittlungen der zuständigen Behörden und der Staatsanwaltschaft ergeben? c) Falls nein, auf welchen Ermittlungen beruht dieses Ergebnis ? 4. a) Wie viel Niederwild (bitte nach Tierart aufschlüsseln) wurde in den Jahren 2010 bis 2014 (bitte aufschlüsseln ) in Bayern von Raubwild gerissen? b) Welche wissenschaftlich fundierten Erkenntnisse gibt es für den Einfluss von Raubwild auf Niederwildpopulationen ? c) Wie viel Niederwild (bitte nach Tierart aufschlüsseln) wurde in den Jahren 2010 bis 2014 (bitte aufschlüsseln ) in Bayern von Jägern erlegt? 5. Bestehen wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse über den Einfluss von Intensivlandwirtschaft, Bodenversiegelung , Niederwildjagd und anderen Ursachen (außer Raubwild) auf die Niederwildpopulation? 6. a) Mit welchem Hegeziel werden Raubwild und Wildkaninchen in Schlagfallen getötet? b) Welches Ziel des Naturschutzes verfolgt der anerkannte Naturschutzverband BJV mit der Tötung von Raubwild und Wildkaninchen in Schlagfallen? c) Inwiefern sieht die Staatsregierung die Fallenjagd als waidgerecht an? 7. a) Hat die anerkannte Vereinigung der Jäger Erkenntnisse zur Notwendigkeit der Schlagfallenjagd auf Raubwild ? b) Sind diese Erkenntnisse wissenschaftlich belegt? c) Wie bewertet die Staatsregierung diese Erkenntnisse der anerkannten Vereinigung der Jäger? 8. a) Gibt es wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse, ob die Schlagfallenjagd Nutzen für Biodiversität und die Natur insgesamt hat? b) Gibt es wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse über den Einfluss der Schlagfallenjagd auf die Niederwildpopulation ? c) In welchem Umfang haben sich die Bestandszahlen des Niederwildes (bitte nach Tierart aufschlüsseln) in den Jahren 2010–2014 (bitte nach Jahren aufschlüsseln ) alleine und ausschließlich durch die Schlagfallenjagd auf Raubwild verbessert? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 16.09.2016 17/12729 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12729 Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 25.07.2016 1. a) Was ist die genaue Ursache dafür, dass bei unseren Schriftlichen Anfragen Drucksache 17/5176 und Drucksache 17/8028 sich bei den Fragen 1 a und 1 b sowohl bei der Anzahl der Anzeigen gemäß § 12 c Satz 1 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes (AVBayJG) als auch bei der Anzahl der Fallen gemäß § 12 c Satz 2 Nr. 1 AVBayJG und bei der Frage 2 a die Angaben so vehement unterscheiden („Missverständnis“ ist als Antwort zu wenig konkret)? Der Jagdausübungsberechtigte ist gem. § 12 c Abs. 1 AV- BayJG dazu verpflichtet, die Verwendung von Schlagfallen der unteren Jagdbehörde vorher anzuzeigen. Die Anzeige muss Anzahl und Art der Fallen beinhalten. Das in der Antwort Drs. 17/5176 und 17/8028 dargestellte „Missverständnis“ bezieht sich auf ein Landratsamt und hatte erhebliche Auswirkungen auf den Datenbestand. Laut Aussage der betreffenden unteren Jagdbehörde wurden irrtümlicherweise auch Fallen aus Listen mit eingetragen, die keine Anzeigen der Verwendung beinhalteten, sondern den Nachweis zur vorgeschriebenen turnusmäßigen, fünfjährigen Überprüfung der Fangeisen. Weiterhin wurden Anzeigen, in denen mehrere Fallen aufgeführt waren, als mehrere Anzeigen aufgefasst. b) Warum werden vom Bayerischen Jagdverband (BJV) Erstprüfungen von Fangeisen nicht gesondert erfasst, obwohl in § 12 e AVBayJG wie auch in Art. 2 der Vollzugsrichtlinie des Landesjagdverbandes Bayern e. V. (Richtlinie für die Fallenjagd) eine Aufbewahrungspflicht über die Aufzeichnungen über die Ergebnisse der Funktionsprüfungen vorgeschrieben ist? c) Um welche Prüfungen handelt es sich bei den 597 Prüfungen in der Antwort auf die Fragen 4 a und 4 b in unserer Anfrage Drs. 17/5176, da diese Zahl entgegen der Frage (Prüfungen gemäß §§ 12 d und 12 e AVBayJG) Erstprüfungen offenbar nicht umfasst , da diese vom BJV nicht gesondert erfasst werden? Nach Auskunft des BJV werden grundsätzlich alle Fallenprüfungen von den Prüfstellen des BJV erfasst, also auch die Erstprüfung. Diese Unterlagen können von den Jagdbehörden bei den Prüfstellen jederzeit eingesehen werden. 2. a) Auf welche Weise hat die tägliche Kontrolle der fängisch gestellten Totschlagfallen zu erfolgen? Das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz setzt die Vereinbarkeit der Totschlagfallen mit tierschutzund jagdrechtlichen Vorschriften, deren sachkundigen Einsatz sowie die Zulässigkeit des Fangs zur Beantwortung der Frage voraus. Nach § 12 b Abs. 3 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes müssen fängisch gestellte Fallen für den Totfang täglich am Morgen kontrolliert werden. Es empfiehlt sich zudem noch eine weitere Kontrolle (morgens und abends), um insbesondere sowohl Fehlfänge als auch erhebliche Verletzungen gefangener, aber entgegen § 19 Abs. 1 Nr. 9 Bundesjagdgesetz nicht sofort getöteter Tiere auszuschließen (eine Vereinbarkeit der Totschlagfallen mit tierschutz- und jagdrechtlichen Vorschriften ist in diesen Fällen allerdings dann nicht gegeben). Der Tod in den Fallen gefangener Tiere ist bei der Kontrolle zu verifizieren, ggf. sind die Tiere sofort tierschutzgerecht zu töten. Zudem ist bei jeder Kontrolle die ordnungsgemäße Funktion der Falle sicherzustellen. Zusätzlich könnten Fangereignismelder dienlich sein, die Statusmeldungen zu Fallen wie Auslösung und Betriebsbereitschaft zuverlässig anzeigen. Die Fallen sollten nach einer Meldung unverzüglich kontrolliert werden, um tierschutzrelevante Tatbestände zu vermeiden. Fangereignismelder ersetzen jedoch nicht die täglichen Kontrollen. b) In wie vielen Fällen wurden seitens der Aufsichtsbehörden anlassbezogene Kontrollen der Einhaltung der morgendlichen Kontrollen der fängisch gestellten Totschlagfallen in den Jahren 2010–2014 durchgeführt (bitte nach Landkreisen aufschlüsseln )? Es wurden in den Jahren 2010–2014 keine anlassbezogenen Kontrollen durchgeführt. c) Ging aus der Umfrage „Zeitgemäßer Einsatz von Totfanggeräten in der Jagdausübung“ des BJV aus dem Jahr 2012 hervor, dass in Bayern noch andere Totschlagfallen außer Schwanenhälsen und Eiabzugseisen verwendet werden, z. B. Fallen nach Conibear-Bauart und andere? Nach Auskunft des BJV werden in Bayern nur die in der AV- BayJG genannten Totschlagfallen eingesetzt. 3. a) Entspricht die in der BR-Sendung „Tatort Luchswald “ vom 26.07.2014 getätigte Aussage, dass das Foto, auf dem ein in einer Totschlagfalle getöteter Luchs zu sehen ist, in Bayern aufgenommen wurde , der Wahrheit? b) Falls ja, was haben die Ermittlungen der zuständigen Behörden und der Staatsanwaltschaft ergeben ? c) Falls nein, auf welchen Ermittlungen beruht dieses Ergebnis? Über die Herkunft liegen weder dem federführenden StMUV noch dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) Erkenntnisse vor. 4. a) Wie viel Niederwild (bitte nach Tierart aufschlüsseln ) wurde in den Jahren 2010 bis 2014 (bitte aufschlüsseln ) in Bayern von Raubwild gerissen? Derartige Informationen bestehen nicht und können auch aus praktischen Gründen nicht erhoben werden. b) Welche wissenschaftlich fundierten Erkenntnisse gibt es für den Einfluss von Raubwild auf Niederwildpopulationen ? Alle fleischfressenden Arten (Prädatoren) stehen in Wechselbeziehungen zu ihrer Umwelt und Beutetierpopulationen. Eine Beurteilung dieser Wechselbeziehung kann nicht pauschal , sondern nur für ein konkretes Gebiet anhand umfassender Untersuchungen erfolgen. Es bestehen derartige Einzeluntersuchungen zum Teil auch für dem Jagdrecht unterliegende Tierarten, insbesondere für Fallenstellungen in Naturschutzgebieten. Die Räuber-Beute-Beziehungen sind jedoch für verschiedene Arten und Regionen so un- Drucksache 17/12729 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 terschiedlich, dass Aussagen nicht übertragen werden können . Wesentliche Erkenntnis vielfältiger Studien ist es, dass vor allem die Ausstattung des betreffenden Lebensraumes mit entsprechenden Requisiten (u. a. Nahrung, Deckung, Feindvermeidung) entscheidender Faktor für das Populationsgeschehen ist. c) Wie viel Niederwild (bitte nach Tierart aufschlüsseln ) wurde in den Jahren 2010 bis 2014 (bitte aufschlüsseln ) in Bayern von Jägern erlegt? Tabelle 2: Erlegtes Niederwild in Bayern Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 Reiherente 1.653 1.379 1.731 1.704 1.390 Lachmöwe 824 709 615 554 473 Silbermöwe 11 17 26 22 17 Blesshuhn 5.931 4.606 4.417 4.331 4.184 Saatgans 27 15 10 31 24 Dachs 12.055 10.943 12.350 12.414 13.046 Mauswiesel 772 625 629 582 579 Marderhund 20 27 48 28 38 Steinmarder 11.345 9.858 10.742 9.152 10.051 Kanadagans 518 510 623 817 1.112 Fasan 17.318 20.717 20.546 8.389 12.704 Baummarder 1.278 1.221 1.298 1.237 1.306 Höckerschwan 583 530 579 686 630 Graugans 4.781 4.656 5.336 6.085 6.634 Waldschnepfe 337 393 378 316 356 Tafelente 500 402 529 402 374 Ringeltaube 15.008 13.637 12.961 11.435 12.122 Feldhase 59.904 59.654 64.551 42.700 45.786 Hermelin 1.841 1.606 1.830 1.303 1.258 Krickente 860 1.032 1.045 1.448 1.121 Iltis 831 697 851 765 649 Fuchs 104.025 91.514 105.237 78.346 95.530 Stockente 99.945 91.728 94.235 92.964 87.396 Waschbär 643 554 955 856 1.179 Türkentaube 3.523 2.774 2.466 1.833 1.889 Rebhuhn 1.238 1.170 1.520 646 633 Eichelhäher 25.698 20.792 21.357 18.632 17.992 Wildkaninchen 6.147 5.051 7.145 6.059 9.077 Rabenkrähe 62.023 58.963 65.507 61.171 64.128 Sumpfbiber 208 266 243 260 218 Elster 22.941 21.579 22.452 20.202 20.966 5. Bestehen wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse über den Einfluss von Intensivlandwirtschaft, Bodenversiegelung, Niederwildjagd und anderen Ursachen (außer Raubwild) auf die Niederwildpopulation ? Studien, die alle genannten Aspekte insgesamt untersucht haben, sind uns nicht bekannt. 6. a) Mit welchem Hegeziel werden Raubwild und Wildkaninchen in Schlagfallen getötet? b) Welches Ziel des Naturschutzes verfolgt der anerkannte Naturschutzverband BJV mit der Tötung von Raubwild und Wildkaninchen in Schlagfallen? Nach Auskunft des BJV wird Raubwild in Fallen gefangen, um den Prädatorendruck auf das Niederwild und andere Arten , wie z. B. Bodenbrüter, zu senken. Da Fallen rund um die Uhr arbeiteten und nicht, wie die Jagd mit der Waffe, auf Büchsenlicht angewiesen seien, seien sie die effektivste Möglichkeit, Prädatoren zu bejagen. Welches Fallensystem verwendet werde, hänge von den unterschiedlichen Bedingungen ab. Wildkaninchen würden nicht in Totschlagfallen gefangen. Sie würden z. B. mit Decknetzen beim Frettieren lebend gefangen . c) Inwiefern sieht die Staatsregierung die Fallenjagd als waidgerecht an? Die Fallenjagd ist nach § 1 Abs. 4 Bundesjagdgesetz (BJagdG) eine der Möglichkeiten, Jagd auf Wild auszuüben , die Jagdausübung erstreckt sich auf das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild. Nach § 1 Abs. 3 BJagdG sind bei der Ausübung der Jagd die allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Waidgerechtigkeit zu beachten . Die Fallenjagd ist somit eine legitime Jagdmethode. 7. a) Hat die anerkannte Vereinigung der Jäger Erkenntnisse zur Notwendigkeit der Schlagfallenjagd auf Raubwild? b) Sind diese Erkenntnisse wissenschaftlich belegt? Nach Ansicht des BJV gibt es genügend Veröffentlichungen über den Nutzen der Fallenjagd für den Niederwild- und den Bodenbrüterbestand. Als Beispiele nennt der BJV die Arbeit von Dr. Marcel Holy über das Naturschutzgebiet Dümmer, die Arbeiten über das Birkwildprojekt in der Langen Rhön oder das Trappenprojekt in Brandenburg. Der BJV verweist auch auf englische Veröffentlichungen über Reviere, die wechselweise mit der Falle bejagt wurden. Der daraus resultierende Anstieg des Niederwildbestandes sei in der internationalen Fachpresse zu finden. c) Wie bewertet die Staatsregierung diese Erkenntnisse der anerkannten Vereinigung der Jäger? Die vorgebrachten Erkenntnisse der anerkannten Vereinigung der Jäger (BJV) sind für die konkret genannten Beispiele hinsichtlich der Bejagung von dem Jagdrecht unterliegenden Beutegreifern nachvollziehbar. 8. a) Gibt es wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse, ob die Schlagfallenjagd Nutzen für Biodiversität und die Natur insgesamt hat? b) Gibt es wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse über den Einfluss der Schlagfallenjagd auf die Niederwildpopulation ? Weder dem StMUV noch dem StMELF liegen solche Erkenntnisse vor. c) In welchem Umfang haben sich die Bestandszahlen des Niederwildes (bitte nach Tierart aufschlüsseln ) in den Jahren 2010–2014 (bitte nach Jahren aufschlüsseln) alleine und ausschließlich durch die Schlagfallenjagd auf Raubwild verbessert? Derartige Bewertungen können aufgrund der Komplexität der vielfältigen Wechselwirkungen zwischen Wildtieren, Lebensraum und jagdlichem Management nicht ausreichend schlüssig getroffen werden.