Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Ganserer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 21.06.2016 Aktuelle Situation der technischen Verwaltungen im Freistaat Bayern Von der Verwaltungsreform 21 (V 21) sind die technischen Verwaltungen in besonderem Maße betroffen. In der Qualifikationsebene 4 sollen 35 % des Personals und in der Qualifikationsebene 3 sollen 18 % des Personals abgebaut werden. Diese drastische Verkleinerung der technischen Verwaltung hat massive Auswirkungen auf die Karrierechancen der Beamten. So fallen viele Leitungsposten wie Präsidenten-, Amtsleitungs-, Abteilungsleitungs- oder Sachgebietsleitungen weg. Als Kompensation wurden Rückflüsse aus der V 21 eingeführt und 2 Millionen Euro für Stellenhebungen zur Verfügung gestellt. Dabei ergibt sich aus den Antworten der Staatsregierung auf Schriftliche Anfragen von Markus Ganserer, MdL, dass Diplom-Ingenieure (FH) Ämter höher A15 auch deshalb nicht erreichen können, weil durch die Verwaltungsreform V 21 die Möglichkeiten hierfür nicht mehr bestehen. Ich frage die Staatsregierung: 1. Veränderungen im Bereich der technischen Verwaltungen durch die Verwaltungsreform 21 a) In welchen Ämtern wurden wie viele Stellen abgebaut? b) Welche und wie viele Ämter wurden zusammengelegt ? c) In welchen Ämtern wurden wie viele Führungspositionen abgebaut? (Antworten zu den Fragen a) bis c) bitte tabellarisch, unterteilt nach Ressorts und Ämtern) 2. Warum und in welcher Höhe gab es Rückflüsse aus der Verwaltungsreform 21 (bitte tabellarisch, unterteilt nach Ressorts und Ämtern)? 3. Plant die Staatsregierung, diese Rückflüsse aus der Verwaltungsreform 21 auch im Entwurf des Doppelhaushalts 2017/2018 zur Verfügung zu stellen, nachdem es trotz Dienstrechtsreform und der bereits gewährten Rückflüsse immer noch gravierende Beförderungsengpässe gibt? 4. a) Plant die Staatsregierung eine Initiative, um die eingeräumte Benachteiligung von Diplom-Ingenieuren (FH) bei der Erreichung von Ämtern höher als A15 zu beseitigen ? b) Wenn ja, wann? c) Wie kann die Beseitigung dieser Benachteiligung aus Sicht der Staatsregierung aussehen? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 25.07.2016 1. Veränderungen im Bereich der technischen Verwaltungen durch die Verwaltungsreform 21 a) In welchen Ämtern wurden wie viele Stellen abgebaut ? Der Stellenplan als Teil des Haushaltsplans des Freistaates Bayern gilt landesweit. Er sieht keine Unterteilung in die Regierungsbezirke , Landkreise und Städte vor. Ebenso ist eine Verteilung auf einzelne Behörden und Behördenstandorte grundsätzlich nicht vorgesehen. Die jeweils zuständigen Ressorts verteilen die (Plan-)Stellen des Stellenplans nach den Vorgaben des vom Landtag beschlossenen Haushaushaltsplans auf die einzelnen Verwaltungszweige und innerhalb dieser Verwaltungszweige auf die einzelnen Behörden. Die Verteilung auf die einzelnen Behörden wird von den zuständigen Ressorts nach den fachlichen, organisatorischen und personalwirtschaftlichen Erfordernissen vorgenommen. Entsprechendes gilt für den Stellenabbau; auch hier ist durch den Haushaltsplan keine regionale bzw. ämterscharfe Verteilung vorgesehen. Die Aufteilung des Stellenabbaus auf die Ressorts bzw. die Einzelpläne kann dem jährlichen Bericht der Staatsregierung zum Stellenabbau gemäß Art. 6 b Haushaltsgesetz entnommen werden (Art. 6 b Abs. 2 Haushaltsgesetz 2015/2016). b) Welche und wie viele Ämter wurden zusammengelegt ? Wesentlicher Bestandteil der Verwaltungsreform 21 (VR 21) waren umfassende Strukturmaßnahmen in allen Verwaltungsbereichen . Folgende Ämter aus dem Bereich der technischen Verwaltung wurden im Rahmen der Strukturreformen der VR 21 zusammengelegt: Das Geologische Landesamt, Teile des Landesamts für Arbeitsschutz, Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik, das Landesamt für Umweltschutz und das Landesamt für Wasserwirtschaft wurden zu einem neuen Landesamt für Umwelt zusammengeführt. Im Rahmen der Neuorganisation der Regierungen wurden die Gewerbeaufsichtsämter den Regierungen angegliedert . Die Zahl der technischen Dezernate in allen Gewerbeaufsichtsämtern wurde durch die VR 21 von 70 auf 47 verringert. Im Zuge der Reform der Vermessungsverwaltung wurden die 5 Vermessungsabteilungen an den Bezirksfinanzdirektionen aufgelöst. Deren Aufgaben und die des früheren Landesvermessungsamts übernahm das damals neu gegründete Landesamt für Vermessung und Geoinformation (heute: Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung). Die Zahl der staatlichen Vermessungsämter wurde von 79 auf 51 mit 22 Außenstellen reduziert. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 30.09.2016 17/12737 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12737 Mit Auflösung der Oberfinanzdirektionen wurden die dort angesiedelten Landesbauabteilungen zusammengeführt und als eine Landesbaudirektion an die Autobahndirektion Nordbayern angegliedert. Im Rahmen der Neuordnung der Staatsbauverwaltung wurden die früheren 51 Staatlichen Hochbauämter, Hochschulbauämter und Straßenbauämter zu 22 Staatlichen Bauämtern zusammengefasst. Die Zahl der Wasserwirtschaftsämter wurde von 24 auf 17 reduziert. Die Dienststelle Landshut des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege wurde aufgelöst und mit der Dienststelle Regensburg zusammengelegt. Die Dienststelle Würzburg wurde ebenfalls aufgelöst und mit der Dienststelle Seehof bei Bamberg zusammengelegt. Die Dienststelle Thierhaupten wurde umgebaut, u. a. wurde die Dienststelle Ingolstadt dorthin verlegt. Infolge der Reformbeschlüsse der Staatsregierung wurden außerdem 174 Landwirtschaftsämter und Forstämter an 206 Dienstsitzen zu 47 Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (ÄELF) mit mittelfristig 70 Dienstsitzen zusammengelegt. Die Zahl an Forstrevieren der 41 Forstbetriebe Bayerische Staatsforsten wurde von 415 auf 370 zurückgeführt. Die vier Forstdirektionen sind ersatzlos entfallen . Im Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wurde der früher eigenständige Bereich „Forsten “ mit zwei Abteilungen und 15 Referaten zu einer Abteilung mit sieben Referaten zusammengefasst. Die Landwirtschaftsschulen sollen von ehemals 61 auf 40 Standorte konzentriert werden. Der zweistufige Behördenaufbau der Verwaltung für Ländliche Entwicklung mit sieben Ämtern für Ländliche Entwicklung (vorher: Direktionen für Ländliche Entwicklung) wurde durch die Reform „Verwaltung 21“ nicht verändert. Lediglich für das Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz wurde aus strukturpolitischen Gründen die Verlagerung des Standorts von Regensburg nach Tirschenreuth beschlossen. Darüber hinaus wurden im Zuge der VR 21 Aufgaben aus dem Bereich der Ländlichen Entwicklung auf die Vermessungsverwaltung übertragen. Diese Maßnahmen haben sich großteils auch in der 2005 beschlossenen Neuorganisation der Regierungen niedergeschlagen . Diese wurde zum 01.01.2006 (Regierung Oberbayern : 01.08.2005) umgesetzt. c) In welchen Ämtern wurden wie viele Führungspositionen abgebaut? Die Strukturierung der (Leitungs-)Funktionen innerhalb des vom Landtag beschlossenen Haushaushaltsplans liegt im Ermessen der Ressorts und unterliegt einem zeitlichen Wandel z. B. durch Straffung oder Teilung von Organisationseinheiten . Die Zahl der Führungspositionen wird durch den Stellenabbau nur teilweise beeinflusst. Im Zusammenhang mit der Frage 1 b ist anzumerken, dass bei einer vollständigen und ersatzlosen Aufgabe eines Behördenstandortes auch die betreffende Behördenleiterfunktion weggefallen ist. 2. Warum und in welcher Höhe gab es Rückflüsse aus der Verwaltungsreform 21 (bitte tabellarisch, unterteilt nach Ressorts und Ämtern)? Die Staatsregierung hat im Jahr 2004 beschlossen, dass von den durch die Verwaltungsreform „Verwaltung 21“ erzielten Einsparungen für leistungsorientierte bessere Bezahlung und bessere Behördenausstattungen 25 % „reinvestiert “ werden. Es war vorgesehen, die „Reinvestition“ grundsätzlich im Rahmen neuer Beförderungsmöglichkeiten umzusetzen. Bisher wurden Stellenhebungen im Wert von rd. 22 Mio. € im Haushalt veranschlagt. Die Ressorts haben die Mittel für die Stellenhebungen eigenverantwortlich auf die einzelnen Bereiche verteilt. Die Ressortaufteilung der Haushaltsmittel für Stellenhebungen kann der folgenden Übersicht entnommen werden. Die Aufteilung stellt im Wesentlichen den letzten Stand dar. Die Aufteilungen in den Vorjahren waren aufgrund von Umressortierungen teilweise abweichend. Epl. Geschäftsbereich Anteil 02 Staatskanzlei 0,1 % 03A StMI 19,7 % 03B OBB 17,7 % 04 StMJ 3,8 % 05 StMBW 1,2 % 06 StMFLH 10,6 % 07 StMWi 0,6 % 08 StMELF 19,3 % 10 StMAS 9,7 % 12 StMUV 16,9 % 15 StMBW 0,4 % Summe 100,0 % 3. Plant die Staatsregierung, diese Rückflüsse aus der Verwaltungsreform 21 auch im Entwurf des Doppelhaushalts 2017/2018 zur Verfügung zu stellen , nachdem es trotz Dienstrechtsreform und der bereits gewährten Rückflüsse immer noch gravierende Beförderungsengpässe gibt? Die Staatsregierung kann die in der Fragestellung erwähnten gravierenden Beförderungsengpässe nicht erkennen. Im derzeit laufenden Haushaltsaufstellungsverfahren wird die Staatsregierung im Rahmen einer Gesamtabwägung – unter Einbeziehung aller finanzwirtschaftlichen und personellen Aspekte – prüfen, ob und ggf. welche Maßnahmen im Doppelhaushalt 2017/2018 vorgesehen werden können. 4. a) Plant die Staatsregierung eine Initiative, um die eingeräumte Benachteiligung von Diplom-Ingenieuren (FH) bei der Erreichung von Ämtern höher als A15 zu beseitigen? Die Staatsregierung kann in einer Gesamtschau über alle Beamtengruppen hinweg eine Benachteiligung von Diplom- Ingenieuren nicht erkennen. Das Neue Dienstrecht in Bayern hat für alle Beamtengruppen im Freistaat zu erheblichen Verbesserungen geführt. Zum Beispiel wurden im Rahmen des Neuen Dienstrechts insgesamt rd. 41.500 Stellenhebungen bzw. Beförderungsmöglichkeiten neu ausgebracht. Diese Stellenhebungen haben auch das Fortkommen in den technischen Bereichen weiter verbessert. b) Wenn ja, wann? Entfällt. c) Wie kann die Beseitigung dieser Benachteiligung aus Sicht der Staatsregierung aussehen? Unabhängig davon, dass eine Benachteiligung nicht besteht , wird darauf hingewiesen, dass mit dem Neuen Dienstrecht auch die besoldungsrechtlichen Stellenobergrenzen – die früher u. a. die Beförderungsämter und damit die Beförderungen in den technischen Bereichen eingeschränkt haben – erheblich flexibilisiert wurden. Zusammen mit den Drucksache 17/12737 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 stellentechnischen Verrechnungsmöglichkeiten (insbesondere Art. 6 Abs. 3 Haushaltsgesetz) bestehen weitreichende Möglichkeiten bei der Stellenbesetzung. Beförderungen werden nach leistungsorientierten Kriterien ausgesprochen und liegen in der Verantwortlichkeit der zuständigen Behörden .