Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Verena Osgyan BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 01.04.2016 Privatdozentinnen und Privatdozenten an bayerischen Hochschulen Ich frage die Staatsregierung: 1.1 Wie viele Privatdozentinnen und Privatdozenten sind im Studienjahr 2015 (Wintersemester 2014/2015 und Sommersemester 2015) an den einzelnen bayerischen Universitäten in der Lehre tätig, ohne dass sie für diese Tätigkeit ein Entgelt erhalten (bitte nach Hochschulen und Fakultäten aufschlüsseln)? 1.2 Wie haben sich diese Zahlen im Vergleich zu den Studienjahren 2005 und 2010 entwickelt? 1.3 Wodurch lassen sich ggf. die Unterschiede zwischen den einzelnen Hochschulen und Fakultäten erklären? 2.1 Welcher Anteil der gesamten Lehre an den einzelnen bayerischen Universitäten wird im Studienjahr 2015 durch Privatdozentinnen und Privatdozenten im Sinne der Frage 1.1 erbracht (bitte nach Hochschulen und Fakultäten aufschlüsseln)? 2.2 Wie hat sich der Anteil im Vergleich zu den Studienjahren 2005 und 2010 entwickelt? 2.3 Wodurch lassen sich ggf. die Unterschiede zwischen den einzelnen Hochschulen und Fakultäten erklären? 3. Wird den Privatdozentinnen und Privatdozenten im Sinne von Frage 1.1 der Aufwand (z. B. Reisekosten) entgolten, der ihnen bei der Wahrnehmung dieser unbezahlten Lehraufgabe entsteht, und wie hoch ist ggf. der dafür entstehende jährliche Aufwand? 4. Inwiefern plant die Staatsregierung, den Hochschulen künftig zu ermöglichen, den Aufwand der Privatdozentinnen und Privatdozenten zu entgelten, der ihnen durch die „Titellehre“ entsteht? 5.1 Teilt die Staatsregierung die Einschätzung, dass sich durch die Bologna-Reform der zeitliche Aufwand für die Durchführung von Lehrveranstaltungen (z. B. durch die Korrekturzeiten zusätzlicher Prüfungen) deutlich erhöht hat? 5.2 Falls ja, inwiefern findet diese Entwicklung bei den Regelungen zur „Titellehre“ Berücksichtigung? 6.1 Teilt die Staatsregierung die Einschätzung, dass die Privatdozentur bzw. die damit einhergehende unentgeltliche Lehrverpflichtung Auswirkungen auf die Chancen in Berufungsverfahren hat? 6.2 Falls ja, inwiefern findet diese Entwicklung bei den Regelungen zur „Titellehre“ Berücksichtigung? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 28.07.2016 1.1 Wie viele Privatdozentinnen und Privatdozenten sind im Studienjahr 2015 (Wintersemester 2014/2015 und Sommersemester 2015) an den einzelnen bayerischen Universitäten in der Lehre tätig, ohne dass sie für diese Tätigkeit ein Entgelt erhalten (bitte nach Hochschulen und Fakultäten aufschlüsseln)? Die von den neun Universitäten des Freistaats Bayern zur Beantwortung der Frage 1.1 gemeldeten Zahlen lauten wie folgt: Universität Augsburg 44 davon Katholisch-Theologische Fakultät 1 Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät 6 Juristische Fakultät 3 Philosophisch-Sozialwissenschaftliche Fakultät 16 Philosophisch-Historische Fakultät 10 Mathematisch-Naturwissenschaftlich-Technische Fakultät 5 Fakultät für Angewandte Informatik 3 Otto-Friedrich-Universität Bamberg 35 davon Fakultät Geistes- und Kulturwissenschaften 22 Fakultät Sozial- und Wirtschaftswissenschaften 3 Fakultät Humanwissenschaften 9 Fakultät Wirtschaftsinformatik und Angewandte Informatik 1 Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 24.08.2016 17/12743 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12743 Universität Bayreuth 22 davon Fakultät für Mathematik, Physik und Informatik 1 Fakultät für Biologie, Chemie und Geowissenschaften 12 Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät 3 Sprach- und Literaturwissenschaftliche Fakultät 3 Kulturwissenschaftliche Fakultät 3 Fakultät für Ingenieurwissenschaften 0 Universität Passau 0 Universität Regensburg 92 davon Katholische Fakultät 6 Fakultät für Rechtswissenschaft 4 Fakultät für Wirtschaftswissenschaften 6 Fakultät für Medizin 12 Fakultät für Philosophie, Kunst-, Geschichts- und Gesellschaftswissenschaften 23 Fakultät für Psychologie, Pädagogik und Sportwissenschaft 9 Fakultät für Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften 7 Fakultät für Mathematik 0 Fakultät für Physik 5 Fakultät für Biologie und Vorklinische Medizin 11 Fakultät für Chemie und Pharmazie 9 Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) 186* davon Katholisch-Theologische Fakultät 7 Evangelisch-Theologische Fakultät 5 Juristische Fakultät 3 Fakultät für Betriebswirtschaft 0 Volkswirtschaftliche Fakultät 1 Medizinische Fakultät ** Tierärztliche Fakultät 15 Fakultät für Geschichts- und Kunstwissenschaften 10 Fakultät für Philosophie, Wissenschaftstheorie und Religionswissenschaft 22 Fakultät für Psychologie und Pädagogik 7 Fakultät für Kulturwissenschaften 7 Fakultät für Sprach- und Literaturwissenschaften 12 Sozialwissenschaftliche Fakultät 3 Fakultät für Mathematik, Informatik und Statistik 7 Fakultät für Physik 31 Fakultät für Chemie und Pharmazie 4 Fakultät für Biologie 36 Fakultät für Geowissenschaften 16 *) Ohne Medizinische Fakultät **) Eine Vielzahl von Privatdozentinnen und Privatdozenten aus dem Bereich der Medizinischen Fakultät sind am Klinikum der LMU beschäftigt . Da der LMU im Personalverwaltungssystem VIVA keine Beschäftigtenzahlen des Klinikums vorliegen, ließ sie diese Angabe offen. Die absolute Zahl muss höher als die der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg sein. Technische Universität München (TMU) 11 davon Fakultät für Architektur 0 Fakultät für Chemie 0 Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik 0 Fakultät für Informatik 0 Ingenieurfakultät Bau Geo Umwelt 3 Fakultät für Mathematik 1 Fakultät für Medizin 1 Fakultät für Physik 0 Fakultät für Sport- und Gesundheitswissenschaften 0 TUM School of Education 0 TUM School of Management 1 Wissenschaftszentrum Weihenstephan für Ernährung , Landnutzung und Umwelt 5 Friedrich-Alexander-Universität Erlangen- Nürnberg 466 davon Philosophische Fakultät und Fachbereich Theologie 77 Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät 22 Medizinische Fakultät 287 Naturwissenschaftliche Fakultät 51 Technische Fakultät 29 Julius-Maximilians-Universität Würzburg 303 davon Katholisch-Theologische Fakultät 11 Juristische Fakultät 6 Medizinische Fakultät 221 Philosophische Fakultät 29 Fakultät für Humanwissenschaften 10 Fakultät für Biologie 6 Fakultät für Chemie und Pharmazie 2 Fakultät für Mathematik und Informatik 6 Fakultät für Physik und Astronomie 9 Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät 3 1.2 Wie haben sich diese Zahlen im Vergleich zu den Studienjahren 2005 und 2010 entwickelt? Im Sinne der Frage 1.2 gestalten sich die von den neun Universitäten des Freistaats Bayern für die Studienjahre 2005 und 2010 bereitgestellten Zahlen wie folgt: Drucksache 17/12743 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Studienjahr 2005 2010 Universität Augsburg 61* 45 Otto-Friedrich-Universität Bamberg 23 32 Universität Bayreuth 22 22 Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg ** 441** Universität Passau 14 18 Universität Regensburg *** 104 Ludwig-Maximilians-Universität München *** 198 Technische Universität München 1 5 Julius-Maximilians-Universität Würzburg 264 299 *) Für das Studienjahr 2005 liegt der Universität Augsburg nur die Gesamtzahl für Privatdozentinnen/Privatdozenten und außerplanmäßige Professoreninnen/Professoren vor. **) Aufgrund der Personalverwaltungs-Systemumstellung von Diapers auf VIVA ist der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg ein Vergleich der Studienjahre 2005 und 2010 nicht möglich. Bei der Angabe in der Jahresspalte 2010 handelt es sich um die Zahl für das Studienjahr 2011. ***) Zum 1. September 2010 bzw. 1. Oktober 2010 fand die Migration der Personaldaten der Ludwig-Maximilians-Universität München bzw. Universität Regensburg in das Personalverwaltungssystem VIVA statt. Seitdem sind Übermittlungen von Personaldaten aus Zeiten vor der Datenmigration nicht möglich. 1.3 Wodurch lassen sich ggf. die Unterschiede zwischen den einzelnen Hochschulen und Fakultäten erklären? Unterschiede zwischen den Universitäten sind in erster Linie auf die unterschiedlichen Größen, aber auch auf die verschiedenen Fakultäten zurückzuführen. Unterschiede zwischen den Fakultäten einer jeden Universität sind zum einen in der Tradition der Fächer, zum anderen in der Größe der Fakultäten begründet. So ist zum Beispiel auch bei Berufungen auf eine Professur der Anteil der Personen mit habilitationsadäquaten Leistungen im Bereich der Naturwissenschaften im Allgemeinen höher als im Bereich der Geisteswissenschaften . Während in den Naturwissenschaften wissenschaftliche Ergebnisse überwiegend auf Grundlage experimenteller Arbeiten im Labor produziert werden, die Habilitanden für diese Arbeiten auch überwiegend in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, ist dies in den Geisteswissenschaften nicht zwingend der Fall. Habilitationen werden in den Geisteswissenschaften zu einem nicht unerheblichen Teil ohne ein bestehendes Beschäftigungsverhältnis abgeleistet . Bestehende bzw. nichtbestehende Beschäftigungsverhältnisse setzten sich dann auch nach der Habilitation entsprechend fort. Im Vergleich der einzelnen Fakultäten der Otto-Friedrich- Universität Bamberg sind allenfalls die Zahlen der Fakultät Sozial- und Geisteswissenschaften auffällig: Sie hat die meisten Professuren und Fächer. In diesen Fächern ist die Habilitation nach wie vor die anerkannteste Qualifikationsvoraussetzung für eine Professur. In diesen Fächern sind die Zahlen der Habilitierten, die außerhalb der Universität tätig sind, traditionell besonders hoch (Museen, Archive etc.). Zu den Fächern der Fakultät zählen gerade die Fächer, in denen bundesweit die Zahl der Habilitierten einerseits und die Zahl der zu besetzenden Professuren am stärksten auseinanderklaffen (z. B. Neuere Deutsche Literaturwissenschaft, Philosophie). An der Universität Bayreuth lässt sich die höhere Zahl für die Fakultät für Biologie, Chemie und Geowissenschaften damit begründen, dass in dieser Fakultät die absolute Anzahl an Habilitationen innerhalb der Universität am höchsten ist. Des Weiteren spielt die Eigenart der Disziplinen eine Rolle. Da zum Beispiel in der Chemie die Promotion der Regelabschluss ist, ist die Zahl der Habilitanden naturgemäß höher als in anderen Disziplinen. An der Medizinischen Fakultät der Ludwig-Maximilians- Universität München ist die Zahl der Privatdozentinnen und Privatdozenten – ebenso wie an der Friedrich-Alexander- Universität Erlangen-Nürnberg und an der Julius-Maximilians -Universität Würzburg – vergleichsweise hoch. Neben den bereits oben beschriebenen Gründen für die naturwissenschaftlichen Fächer ist die hohe Anzahl an Privatdozentinnen und Privatdozenten in der Medizin berufsspezifischen Bedingungen geschuldet. Auf zusätzliche Vergütungen durch die Universität sind sich als Privatdozentinnen und Privatdozenten engagierende Ärzte finanziell nicht angewiesen . Zugleich ist zu berücksichtigen, dass die Medizinische Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München bestehend aus dem Klinikum der Universität mit den Standorten Großhadern und Innenstadt, den vorklinischen und wissenschaftlichen Einrichtungen sowie den klinischtheoretischen Einrichtungen, die größte medizinische Ausbildungseinrichtung in Süddeutschland ist. 2.1 Welcher Anteil der gesamten Lehre an den einzelnen bayerischen Universitäten wird im Studienjahr 2015 durch Privatdozentinnen und Privatdozenten im Sinne der Frage 1.1 erbracht (bitte nach Hochschulen und Fakultäten aufschlüsseln)? Im Sinne der Frage 2.1 gestalten sich die Zahlen nach Rückmeldung der neun Universitäten des Freistaats Bayern wie folgt: Universität Augsburg 1,20 % darunter Katholisch-Theologische Fakultät 2,14 % Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät 0,93 % Juristische Fakultät 1,41 % Philosophisch-Sozialwissenschaftliche Fakultät 0,79 % Philosophisch-Historische Fakultät 2,21 % Mathematisch-Naturwissenschaftlich-Technische Fakultät 0,47 % Fakultät für Angewandte Informatik 0,45 % Otto-Friedrich-Universität Bamberg 0,625 % darunter Fakultät Geistes- und Kulturwissenschaften 1,4 % Fakultät Sozial- und Wirtschaftswissenschaften 0,2 % Fakultät Humanwissenschaften 0,6 % Fakultät Wirtschaftsinformatik und Angewandte Informatik 0,3 % Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12743 Universität Bayreuth < 1 % darunter Fakultät für Mathematik, Physik und Informatik < 1 % Fakultät für Biologie, Chemie und Geowissenschaften < 1 % Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät < 1 % Sprach- und Literaturwissenschaftliche Fakultät < 1 % Kulturwissenschaftliche Fakultät < 1 % Fakultät für Ingenieurwissenschaften < 1 % Friedrich-Alexander-Universität Erlangen- Nürnberg 1,6% darunter Philosophische Fakultät und Fachbereich Theologie 1,2% Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät 1,1% Medizinische Fakultät 3,0% Naturwissenschaftliche Fakultät 1,3% Technische Fakultät 0,8% Ludwig-Maximilians-Universität München 1,05 %* darunter Katholisch-Theologische Fakultät 2,08 % Evangelisch-Theologische Fakultät 2,44 % Juristische Fakultät 0,34 % Fakultät für Betriebswirtschaft 0 % Volkswirtschaftliche Fakultät 0,23 % Medizinische Fakultät ** Tierärztliche Fakultät 1,24 % Fakultät für Geschichts- und Kunstwissenschaften 0,65 % Fakultät für Philosophie, Wissenschaftstheorie und Religionswissenschaft 6,84 % Fakultät für Psychologie und Pädagogik 0,49 % Fakultät für Kulturwissenschaften 0,75 % Fakultät für Sprach- und Literaturwissenschaften 0,34 % Sozialwissenschaftliche Fakultät 0,36 % Fakultät für Mathematik, Informatik und Statistik 0,58 % Fakultät für Physik 3,05 % Fakultät für Chemie und Pharmazie 0,29 % Fakultät für Biologie 3,72 % Fakultät für Geowissenschaften 2,50 % *) Ohne Medizinische Fakultät **) Eine Vielzahl von Privatdozentinnen und Privatdozenten aus dem Bereich der Medizinischen Fakultät sind am Klinikum der LMU beschäftigt . Da der LMU im Personalverwaltungssystem VIVA keine Beschäftigtenzahlen des Klinikums vorliegen, ließ sie diese Angabe offen. Als Vergleichsgrößen könnten damit allenfalls die prozentualen Angaben der Medizinischen Fakultäten anderer Universitäten herangezogen werden. Technische Universität München < 0,1 % darunter Fakultät für Architektur 0 % Fakultät für Chemie 0 % Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik 0 % Fakultät für Informatik 0 % Ingenieurfakultät Bau Geo Umwelt 0,36 % Fakultät für Mathematik 0,4 % Fakultät für Medizin 0,32 % Fakultät für Physik 0 % Fakultät für Sport- und Gesundheitswissenschaften 0 % TUM School of Education 0 % TUM School of Management 0,4 % Wissenschaftszentrum Weihenstephan für Ernährung, Landnutzung und Umwelt 0,21 % Universität Passau 0 % Universität Regensburg 1 % darunter Katholische Fakultät 3 % Fakultät für Rechtswissenschaft 1 % Fakultät für Wirtschaftswissenschaften 1 % Fakultät für Medizin 3 % Fakultät für Philosophie, Kunst-, Geschichtsund Gesellschaftswissenschaften 3 % Fakultät für Psychologie, Pädagogik und Sportwissenschaft 1 % Fakultät für Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften 0 % Fakultät für Mathematik 0 % Fakultät für Physik 1 % Fakultät für Biologie und Vorklinische Medizin 1 % Fakultät für Chemie und Pharmazie 1 % Julius-Maximilians-Universität Würzburg 3,38 % darunter Katholisch-Theologische Fakultät 5,88 % Juristische Fakultät 1,41 % Medizinische Fakultät 16,80 % Philosophische Fakultät 1,50 % Fakultät für Humanwissenschaften 0,60 % Fakultät für Biologie 0,76 % Fakultät für Chemie und Pharmazie 0,22 % Fakultät für Mathematik und Informatik 0,79 % Fakultät für Physik und Astronomie 0,86 % Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät 0,59 % 2.2 Wie hat sich der Anteil im Vergleich zu den Studienjahren 2005 und 2010 entwickelt? An der Julius-Maximilians-Universität Würzburg sank der Anteil: Betrug der Mittelwert des Studienjahres 2005 noch 4,61 %, so fiel er im Studienjahr 2010 auf 3,57 %. Drucksache 17/12743 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Wegen Umstellungen der Personalverwaltungssysteme an der Universität Augsburg, an der Friedrich-Alexander- Universität Erlangen-Nürnberg, an der Ludwig-Maximilians- Universität München und an der Universität Regensburg können diese Universitäten nur für das Studienjahr 2010, nicht aber für das Studienjahr 2005 Vergleichszahlen anbieten : An der Universität Augsburg lag der Mittelwert im Studienjahr 2010 bei 0,94 Prozent, d. h. 0,26 Prozentpunkte unter dem Mittelwert des Studienjahres 2015. An der Friedrich- Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg lag der Mittelwert im Studienjahr 2010 bei 1,6 Prozent, d. h. 0,3 Prozentpunkte unter dem Mittelwert des Studienjahres 2015. An der Ludwig-Maximilians-Universität München lag der Mittelwert (ohne Medizinische Fakultät) im Studienjahr 2010 bei 1,13 Prozent, d. h. 0,08 Prozentpunkte über dem Mittelwert (ohne Medizinische Fakultät) des Studienjahres 2015. An der Universität Regensburg lag der Mittelwert im Studienjahr 2010 bei zwei Prozent, d. h. einen Prozentpunkt über dem Mittelwert des Studienjahres 2015. Für die Studienjahre 2005 und 2010 können die Otto- Friedrich-Friedrich-Universität Bamberg, Universität Bayreuth , die Universität Passau und die Technische Universität München mit vertretbarem Aufwand keine vergleichbaren Daten für ihr Gesamtlehrangebot bereitstellen. Da sich jedoch die Zahlen im Vergleich zu Frage 1.2 nur geringfügig verändert haben, können für die Studienjahre 2005 und 2010 die Abschätzungen getroffen werden, dass die entsprechenden Werte an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg und an der Universität Bayreuth jeweils bei weniger als einem Prozent und an der Technischen Universität München bei weniger als einem Promille gelegen haben. An der Universität Passau sank der Wert bis zum Studienjahr 2015 sogar auf null. 2.3 Wodurch lassen sich ggf. die Unterschiede zwischen den einzelnen Hochschulen und Fakultäten erklären? Die Unterschiede zwischen Universitäten und Fakultäten können nicht anders begründet werden als die Unterschiede in der zeitlichen Entwicklung generell (s. Antwort zu Frage 1.3). 3. Wird den Privatdozentinnen und Privatdozenten im Sinne von Frage 1.1 der Aufwand (z. B. Reisekosten ) entgolten, der ihnen bei der Wahrnehmung dieser unbezahlten Lehraufgabe entsteht, und wie hoch ist ggf. der dafür entstehende jährliche Aufwand ? Honorierung erfolgt grundsätzlich nach den für die Universitäten des Freistaats Bayern geltenden Lehrauftrags- und Lehrvergütungsvorschriften (LLHVV) in Verbindung mit den Richtlinien zur Festsetzung der Vergütung an der jeweiligen Universität. An der Universität Augsburg, an der Otto-Friedrich- Universität Bamberg und an der Universität Regensburg werden Privatdozentinnen und Privatdozenten keine Aufwandsentschädigungen geleistet. Gleiches ist an der Ludwig -Maximilians-Universität München die Regel. An der Universität Bayreuth ist eine Erstattung von Reisekosten möglich, wenn dies beantragt wird. In ca. 95 % der Fälle erfolgt jedoch keine Beantragung, so dass auch keine Reisekosten vergütet werden. Der Aufwand im Studienjahr 2015 beträgt ca. 1.500 Euro. Eine detailliertere Aufbereitung der Aufwandsentschädigungen der Privatdozentinnen und Privatdozenten war der Technischen Universität München mit vertretbarem Aufwand nicht möglich. Mit 11 erhielt im Studienjahr 2015 etwa ein Drittel der insgesamt 32 Privatdozentinnen und Privatdozenten an der Technischen Universität München kein Entgelt. Hierbei handelt es sich um renommierte Persönlichkeiten der Gesellschaft, deren Motivation für die Lehrtätigkeit aus der Begeisterung für die Übertragung von besonderem Wissen an die Studierenden gespeist wird. Da für diese Personen monetäre Aspekte in aller Regel keine Rolle spielen, machen sie Aufwandsentschädigungen bzw. Reisekosten nicht geltend und erachten dies als nicht erforderlich. Die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg erstattet ihren Privatdozentinnen und Privatdozenten grundsätzlich den entstandenen Aufwand bei der Wahrnehmung ihrer Lehraufgabe, insbesondere Reisekosten, sofern diese geltend gemacht werden. Tatsächlich verhält es sich aber so, dass Privatdozentinnen und Privatdozenten äußerst selten Aufwendungen im Zusammenhang mit der erbrachten Lehre geltend machen. An der Julius-Maximilians-Universität Würzburg ist die Zahlung einer Aufwandentschädigung grundsätzlich möglich . Da diese aber zu Lasten der grundsätzlich für die Lehrveranstaltungsvergütung vorgesehenen Mittel geht, wird durch die Fachbereiche nur in wenigen Ausnahmefällen (z. B. bei wie entfernten Wohnorten der zur Titellehre Verpflichteten ) von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Insgesamt wurde im Studienjahr 2015 an zwei Privatdozenten zusammen 1.454,30 Euro ausbezahlt. 4. Inwiefern plant die Staatsregierung, den Hochschulen künftig zu ermöglichen, den Aufwand der Privatdozentinnen und Privatdozenten zu entgelten , der ihnen durch die „Titellehre“ entsteht? Aus Sicht der Staatsregierung sind die bestehenden Lehrauftrags - und Lehrvergütungsvorschriften für die staatlichen Hochschulen (LLHVV) eine hinreichende Grundlage für eine entsprechende Vergütung. Ein generelles Aufwandsendgelt für die Titellehre erscheint weiterhin nicht geboten. Dabei ist insbesondere zu bedenken, dass die Titellehre nur eine Lehrveranstaltung im Jahr ausmacht, die von den Privatdozentinnen bzw. Privatdozenten frei gewählt werden kann. 5.1 Teilt die Staatsregierung die Einschätzung, dass sich durch die Bologna-Reform der zeitliche Aufwand für die Durchführung von Lehrveranstaltungen (z. B. durch die Korrekturzeiten zusätzlicher Prüfungen) deutlich erhöht hat? 5.2 Falls ja, inwiefern findet diese Entwicklung bei den Regelungen zur „Titellehre“ Berücksichtigung? Die Ausgestaltung der Bachelor- und Masterstudiengänge, ihrer Module und deren Lehrveranstaltungen sowie abzulegenden Prüfungen obliegt innerhalb der rechtlichen Rahmenbedingungen den Hochschulen. Die jeweilige Hochschule hat dabei dafür Sorge zu tragen, dass der hieraus resultierende zeitliche Aufwand angemessen durch die verfügbaren Ressourcen abgedeckt werden kann. Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12743 6.1 Teilt die Staatsregierung die Einschätzung, dass die Privatdozentur bzw. die damit einhergehende unentgeltliche Lehrverpflichtung Auswirkungen auf die Chancen in Berufungsverfahren hat? 6.2 Falls ja, inwiefern findet diese Entwicklung bei den Regelungen zur „Titellehre“ Berücksichtigung? Ohne Zweifel ist es für die Chancen im Berufungsverfahren unverzichtbar, dass der Bewerber oder die Bewerberin Lehrerfahrung auf- und nachweist. Die Titellehre, d. h. die Lehrveranstaltung, die ein Privatdozent oder eine Privatdozentin nach seiner oder ihrer Qualifizierung zum Professor oder zur Professorin einmal im Jahr unentgeltlich erbringen soll (dies ist keine unentgeltliche Lehrverpflichtung, sondern eine Obliegenheit, die bei Nichterfüllung zu einem Widerruf der Lehrbefugnis führen kann, Art. 30 i. V. m. Art. 27 Bay HSchPG), genügt zum Nachweis einer solchen Lehrerfahrung oder didaktischer Fähigkeiten keinesfalls. Bei Weitem entscheidender sind die Erfahrungen, die während der Qualifizierung gewonnen wurden und Nachweise der didaktischen Fähigkeiten im Rahmen von Vertretungsprofessuren oder bei Probevorträgen. Für Bewerber und Bewerberinnen, die zeitnah zu ihrer Qualifikation eine Professur erlangen, ist die Titellehre unerheblich – nicht selten werden sie sie auch gar nicht erfüllen können, weil sie z.B. Vertretungsprofessuren wahrnehmen. In solchen Fällen erfolgt natürlich auch kein Widerruf der Lehrbefugnis (Ermessen). Wer einen Ruf auf eine Professur nicht zeitnah erlangt, muss eine anderweitige Beschäftigung suchen. In solchen Fällen wird die Titellehre in den allermeisten Fällen nur noch insoweit von Bedeutung sein, als sie dem oder der Betreffenden den Titel „Privatdozent“ und die Chance auf eine außerplanmäßige Professur bewahrt. In den seltenen Fällen, in denen Personen noch längere Zeit nach Erlangung der Lehrbefähigung versuchen, einen Ruf zu erhalten, ist die Titellehre nur von sehr beschränkter Bedeutung. Sehr viel wichtiger sind dann die Sichtbarkeit durch Publikationen und die beruflichen Erfahrungen, die den oder die Betreffenden für Hochschulen interessant machen können.