Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Streibl FREIE WÄHLER vom 14.06.2016 Situation der Polizei in den vier Landkreisen des Oberlands Ich frage die Staatsregierung: 1. In welchem Umfang standen bzw. stehen den einzelnen Polizeidienststellen in den genannten Landkreisen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte untertags für den Außendienst (z. B. Streifendienst) in den Jahren seit 2010 tatsächlich zur Verfügung, bitte aufgeschlüsselt nach a) Soll- und Ist-Stellenvergleich in den einzelnen Jahren und den einzelnen Dienststellen, b) Personal nach Entgelt- und Besoldungsgruppen für den Bereich Innen- bzw. Außendienst und c) der Anzahl der planmäßigen Streifenbesatzungen pro Dienststelle und Jahr (Soll- und Ist-Vergleich)? 2. In welchem Umfang standen bzw. stehen den einzelnen Polizeidienststellen in den genannten Landkreisen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte nachts für den Außendienst (z. B. Streifendienst) in den Jahren seit 2010 tatsächlich zur Verfügung, bitte aufgeschlüsselt nach a) Soll- und Ist-Stellenvergleich in den einzelnen Jahren und den einzelnen Dienststellen, b) Personal nach Entgelt- und Besoldungsgruppen für den Bereich Innen- bzw. Außendienst und c) der Anzahl der planmäßigen Streifenbesatzungen pro Dienststelle und Jahr (Soll- und Ist-Vergleich)? 3. In wie vielen Fällen kam es in den Jahren 2013 und 2015 dazu, dass Polizeidienststellen in den genannten Landkreisen nachts personell nicht besetzt waren, bitte aufgeschlüsselt nach a) den einzelnen Dienststellen und Jahren (Anzahl der Tage pro Jahr), b) den Ursachen für die Nichtbesetzung und c) der an diesen Tagen von anderen Polizeidienststellen in den Zuständigkeitsbereichen der nicht besetzten Polizeidienststellen durchgeführten Streifenfahrten? 4. In wie vielen Fällen wurden in den Jahren seit 2013 nächtliche Streifenfahrten in den genannten Landkreisen von nur einem Polizeibeamten/einer Polizeibeamtin durchgeführt? 5. In wie vielen Fällen waren einzelne Dienststellen der Polizei in den genannten Landkreisen und in den Jahren 2013 bis 2015 nachts (auch zeitweise) nur von einer Person besetzt, da andere Polizeikräfte für den Außendienst benötigt wurden? 6. Gibt es Planungen seitens des Innenministeriums, einzelne Polizeidienststellen in den Landkreisen des Oberlands temporär oder dauerhaft zu schließen, bitte aufgeschlüsselt nach a) den einzelnen betroffenen Polizeidienststellen und b) den jeweils dafür vorliegenden Gründen? 7. Wie viele Beamtinnen und Beamten der einzelnen Polizeidienststellen in den vier Oberland-Landkreisen werden bis einschließlich 2025 planmäßig in den Ruhestand gehen? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 27.07.2016 1. In welchem Umfang standen bz Ist-Stellenvergleich w. stehen den einzelnen Polizeidienststellen in den genannten Landkreisen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte untertags für den Außendienst (z. B. Streifendienst) in den Jahren seit 2010 tatsächlich zur Verfügung, bitte aufgeschlüsselt nach a) Soll- und Ist-Stellenvergleich in den einzelnen Jahren und den einzelnen Dienststellen, b) Personal nach Entgelt- und Besoldungsgruppen für den Bereich Innen- bzw. Außendienst und c) der Anzahl der planmäßigen Streifenbesatzungen pro Dienststelle und Jahr (Soll- und Ist-Vergleich)? 2. In welchem Umfang standen bzw. stehen den einzelnen Polizeidienststellen in den genannten Landkreisen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte nachts für den Außendienst (z. B. Streifendienst) in den Jahren seit 2010 tatsächlich zur Verfügung, bitte aufgeschlüsselt nach a) Soll- und Ist-Stellenvergleich in den einzelnen Jahren und den einzelnen Dienststellen, b) Personal nach Entgelt- und Besoldungsgruppen für den Bereich Innen- bzw. Außendienst und c) der Anzahl der planmäßigen Streifenbesatzungen pro Dienststelle und Jahr (Soll- und Ist-Vergleich)? In den vier Landkreisen des Oberlandes (Garmisch-Partenkirchen , Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen und Weilheim- Schongau) sind die folgenden Dienststellen des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd situiert: Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 30.09.2016 17/12749 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12749 Landkreis Garmisch-Partenkirchen: - Polizeiinspektion Garmisch-Partenkirchen - Polizeiinspektion Mittenwald - Polizeiinspektion Murnau - Polizeistation Oberammergau - Kriminalpolizeistation Garmisch-Partenkirchen Landkreis Miesbach: - Polizeiinspektion Bad Wiessee - Polizeiinspektion Holzkirchen - Polizeiinspektion Miesbach - Polizeistation Fahndung Kreuth - Autobahnpolizeistation Holzkirchen Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen: - Polizeiinspektion Bad-Tölz - Polizeiinspektion Geretsried - Polizeiinspektion Wolfratshausen - Polizeistation Kochel Landkreis Weilheim-Schongau: - Polizeiinspektion Penzberg - Polizeiinspektion Schongau - Polizeiinspektion Weilheim - Polizeiinspektion Fahndung Weilheim - Kriminalpolizeiinspektion Weilheim - Verkehrspolizeiinspektion Weilheim - Operative Ergänzungsdienste Weilheim Es gibt keine Festlegung von Sollstellen für den Außendienst . Auch existieren seitens des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr diesbezüglich keine Vorgaben. Sollstellen werden als planerische Organisationsvorgabe grundsätzlich nur bis zur Ebene der Dienststelle als Ganzes festgeschrieben. Der Begriff „Außendienst“ umfasst alle Tätigkeiten , welche Polizeivollzugsbeamte einer Dienststelle im Außendienst leisten. Somit fallen darunter sowohl allgemeine Streifen- und Einsatzfahrten (uniformiert und in Zivil) als auch die Durchführung von Ermittlungen, Fußdienstgänge und Maßnahmen aus besonderem Anlass. Grundsätzlich kann jeder Polizeivollzugsbeamte im Außendienst eingesetzt werden. Jeder Dienststellenleiter legt lageangepasst fest, welcher Anteil des zur Verfügung stehenden Personals zur jeweiligen Tages- und Nachtzeit im Außendienst eingesetzt wird. Somit wird ein belastungsorientierter Personaleinsatz gewährleistet . Dieser orientiert sich insbesondere an der Infrastruktur (z. B. Bahnhof, Fußgängerzone, Gaststätten, Nachtlokale , Veranstaltungsörtlichkeiten etc.), lokalen Brenn- und Schwerpunkten, Tages- und Nachtzeit und dem aktuellen Einsatzgeschehen. Umfang und Ausgestaltung des Außendienstes sind daher sehr stark von aktuellen Gegebenheiten abhängig. Die geleisteten Außendienstzeiten werden täglich in den sogenannten Dienstnachweisen erfasst, welche aufgrund der Urkundseigenschaft händisch geführt werden müssen. Die Aufbewahrungsfrist beträgt hierfür fünf Jahre, beginnend mit Ende des jeweiligen Kalenderjahres. Um die jeweiligen Fragestellungen zu den Fragen 1 und 2 beantworten zu können, müsste jede betroffene Dienststelle in den vier Landkreisen des Oberlands die täglichen Dienstnachweise für die Jahre 2011 bis 2016 manuell auswerten , was einen immensen, unvertretbaren personellen und zeitlichen Aufwand (annähernd fünf bis sechs Wochen pro Dienststelle) bedeuten würde. Die Aufzeichnungen für das Jahr 2010 liegen aufgrund der Aussonderungsfristen nicht mehr vor. Im Fazit ist festzustellen, dass eine weitergehende Beantwortung der Fragenkomplexe in der für die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit aus personellen und tatsächlichen Gründen nicht möglich ist. 3. In wie vielen Fällen kam es in den Jahren 2013 und 2015 dazu, dass Polizeidienststellen in den genannten Landkreisen nachts personell nicht besetzt waren, bitte aufgeschlüsselt nach a) den einzelnen Dienststellen und Jahren (Anzahl der Tage pro Jahr), b) den Ursachen für die Nichtbesetzung und c) der an diesen Tagen von anderen Polizeidienststellen in den Zuständigkeitsbereichen der nicht besetzten Polizeidienststellen durchgeführten Streifenfahrten? 4. In wie vielen Fällen wurden in den Jahren seit 2013 nächtliche Streifenfahrten in den genannten Landkreisen von nur einem Polizeibeamten/einer Polizeibeamtin durchgeführt? 5. In wie vielen Fällen waren einzelne Dienststellen der Polizei in den genannten Landkreisen und in den Jahren 2013 bis 2015 nachts (auch zeitweise) nur von einer Person besetzt, da andere Polizeikräfte für den Außendienst benötigt wurden? Es liegen keine Erkenntnisse vor, dass Polizeidienststellen mit einer Rund-um-die Uhr-Besetzung und Wachbetrieb in den genannten Landkreisen nachts personell nicht besetzt waren. Personelle Engpässe werden durch organisatorische Maßnahmen kompensiert. Streifenfahrten, die nur von einem Polizeibeamten oder einer Polizeibeamtin durchgeführt werden, sind im Bereich des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd generell unüblich. Insbesondere zur Nachtzeit werden aus Eigensicherungsgründen und aufgrund Fürsorgepflicht solche Streifen grundsätzlich nicht durchgeführt. Die Mindeststärken des Schichtdienstes werden auch nachts belastungsorientiert festgelegt. Für den Fall, dass einzelne Dienststellen nachts zeitweise nur von einer Person besetzt sind, sind die Beamten zum Thema Eigensicherung zur Vermeidung von Gefährdungen oder Angriffen ausreichend geschult. Die Gebäude sind mit Sicherungstechnik zur Verhinderung von unkontrolliertem Publikumsverkehr ausgestattet. Über Funk kann Unterstützung jederzeit angefordert werden. 6. Gibt es Planungen seitens des Innenministeriums, einzelne Polizeidienststellen in den Landkreisen des Oberlands temporär oder dauerhaft zu schließen , bitte aufgeschlüsselt nach a) den einzelnen betroffenen Polizeidienststellen und b) den jeweils dafür vorliegenden Gründen? Grundsätzlich erfolgen Organisationsmaßnahmen auf Antrag des jeweils zuständigen Polizeipräsidiums. Derzeit liegt dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr ein Antrag des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd zur Erprobung dienstbetrieblich angepasster Öffnungszeiten bei der Polizeiinspektion (PI) Mittenwald vor, dem nach fachlicher Prüfung zugestimmt wurde. Dieser beinhaltet auch die Möglichkeit eines modifizierten Dienstbetriebs Drucksache 17/12749 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 durch temporäre Schließungen. Hierdurch sollte der Inspektion mehr Flexibilität und Eigenverantwortung bei der Abarbeitung von Einsätzen ermöglicht werden. Aufgrund der dienstbetrieblich angepassten Öffnungszeit ist keine Reduzierung der Sollstärke der betroffenen Dienststelle vorgesehen. Es ist beabsichtigt, in einem einjährigen Probebetrieb mit anschließender Evaluierung bedarfsgerechte Öffnungszeiten zu erarbeiten, um als unmittelbarer Ansprechpartner für die Bevölkerung vor Ort zur Verfügung zu stehen, gleichzeitig aber durch die Möglichkeit einer effektiveren Kräftedisposition die sichtbare Polizeipräsenz zu erhöhen. In jedem Fall wird sichergestellt sein, dass der Bürger mit seiner Polizei zu jeder Zeit vor Ort in Kontakt treten kann. Vergleichbare dienstbetriebliche Anpassungen der Öffnungszeiten bei den Polizeiinspektionen Ruhpolding und Grassau erbrachten keine negativen Auswirkungen auf den Dienstbetrieb und es entstanden keine Defizite in der Betreuung der Bevölkerung vor Ort. Weitere Organisationsanträge des PP Oberbayern Süd für temporäre oder dauerhafte Schließungen von Polizeidienststellen liegen aktuell nicht vor und sind seitens des Ministeriums derzeit nicht vorgesehen. 7. Wie viele Beamtinnen und Beamten der einzelnen Polizeidienststellen in den vier Oberland-Landkreisen werden bis einschließlich 2025 planmäßig in den Ruhestand gehen? Insgesamt werden bis einschließlich 2025 bei den Dienststellen (einschließlich Verkehrs-, Kriminal- und sonstiger Dienststellen) in den genannten Landkreisen 222 Beamte planmäßig in den Ruhestand versetzt. Die Ruhestandseintritte sind aus folgender Tabelle ersichtlich : 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 27 23 29 31 21 19 20 19 13 20