Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ludwig Hartmann, Jürgen Mistol BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 03.06.2016 Gremien der bayerischen Sparkassen 2015 Hiermit fragen wir die Staatsregierung: 1. a) Wie viele Sitzungstermine des jeweiligen Verwaltungsrats fanden im Jahr 2015 jeweils pro bayerischer Sparkasse statt? b) Welche Sparkassen haben ihren Verwaltungs rät(inn) en zum Stichtag 31.12.2015 Kredite gewährt? c) Um welche Kreditsummen handelt es sich dabei bei den einzelnen Sparkassen insgesamt (bitte getrennt nach Privat- und Unternehmenskrediten)? 2. a) Von welchen bayerischen Sparkassen werden die entsprechenden Zweckverbandssatzungen veröffentlicht ? b) In welcher Form? 3. a) Von welchen bayerischen Kommunen werden die entsprechenden Zweckverbandssatzungen veröffentlicht ? b) In welcher Form? 4. a) In welchen Kommunen tritt anstelle der Zweckverbandssatzung eine entsprechende Satzung, die u. a. das Procedere bei einer Liquidation der jeweiligen Sparkasse regelt? b) In welchen Fällen ist diese Satzung veröffentlicht? c) An jeweils welcher Stelle? 5. a) Müssen die jeweiligen Zweckverbandssatzungen als kommunale Satzungen des Ortsrechts, zumindest von den beteiligten Kommunen, veröffentlicht werden? b) Welche Prüfmechanismen finden seitens der Staatsregierung diesbezüglich statt? 6. a) Welche Rückschlüsse ließen sich durch eine Veröffentlichung der jeweiligen Steuerkurswerte der Kundenwertpapiere (Depot B) der 71 bayerischen Sparkassen ziehen, die einen wettbewerbsbedingten Nachteil der jeweiligen Sparkassen nach sich ziehen könnten? b) Falls sich solche Rückschlüsse ziehen lassen, warum wurde dann dieser Steuerkurswert zur Berechnung der höchstmöglichen Zahlungen an die jeweiligen Sparkassenvorstände gewählt? c) Welche Möglichkeiten sieht die Staatsregierung, um vor diesem Hintergrund für eine transparentere Darstellung bei der Bemessung der Vorstandsvergütung zu sorgen? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 28.07.2016 1. a) Wie viele Sitzungstermine des jeweiligen Verwal tungsrats fanden im Jahr 2015 jeweils pro bayeri scher Sparkasse statt? Die Anzahl der Verwaltungsratssitzungen der bayerischen Sparkassen im Jahr 2015 ist aus der Anlage 1 ersichtlich. b) Welche Sparkassen haben ihren Verwaltungs rät(inn)en zum Stichtag 31.12.2015 Kredite ge währt? Zum 31.12.2015 haben 71 Sparkassen Kredite an Verwaltungsratsmitglieder ausgereicht. Die Namen der Sparkassen sind aus der Anlage 2 ersichtlich. c) Um welche Kreditsummen handelt es sich dabei bei den einzelnen Sparkassen insgesamt (bitte ge trennt nach Privat und Unternehmenskrediten)? Die Kreditgewährungen an die Verwaltungsratsmitglieder sind im Jahresabschluss (Anhang) der jeweiligen Sparkasse zu veröffentlichen. Die Kreditsummen sind der Anlage 2 zu entnehmen. Eine Aufschlüsselung nach Privat- und Unternehmenskrediten wäre nur mit einer aufwendigen Abfrage bei allen 71 Sparkassen ermittelbar; hiervon wurde wegen der Kürze der Zeit abgesehen. 2. a) Von welchen bayerischen Sparkassen werden die entsprechenden Zweckverbandssatzungen veröf fentlicht? b) In welcher Form? Die öffentliche Bekanntmachung der Satzungen von Sparkassenzweckverbänden ist in Art. 21 Abs. 1 KommZG geregelt . Danach hat die Aufsichtsbehörde die Verbandssatzung und ihre Genehmigung in ihrem Amtsblatt amtlich bekannt zu machen. Eine Veröffentlichung im Internet ist nicht vorgeschrieben . Gleichwohl veröffentlichen alle Regierungen bereits freiwillig ihr jeweiliges Amtsblatt auf ihrer Internetseite. Eine Pflicht der Sparkasse, die Zweckverbandssatzung zu veröffentlichen, besteht nicht; von einer aufwendigen Umfrage, welche Sparkassen dies gegebenenfalls dennoch tun, wurde abgesehen. 3. a) Von welchen bayerischen Kommunen werden die entsprechenden Zweckverbandssatzungen veröf fentlicht? b) In welcher Form? Nach Art. 21 Abs. 2 KommZG sollen Verbandsmitglieder, die Gebietskörperschaften sind, in der für die Bekanntmachung ihrer Satzungen vorgesehenen Form auf die Veröffentlichung nach Art. 21 Abs. 1 Satz 1 KommZG hinweisen. Eine Veröffentlichung der entsprechenden Zweckverbandssatzung ist gesetzlich nicht vorgesehen. Inwieweit dies im Einzelfall dennoch geschieht, wäre nur mit einer Abfrage Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 30.09.2016 17/12750 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12750 aller betroffenen Kommunen ermittelbar. Hiervon wurde wegen der für die Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit und dem damit verbundenen unverhältnismäßigen Aufwand abgesehen. 4. a) In welchen Kommunen tritt anstelle der Zweckver bandssatzung eine entsprechende Satzung, die u. a. das Procedere bei einer Liquidation der jewei ligen Sparkasse regelt? b) In welchen Fällen ist diese Satzung veröffentlicht? c) An jeweils welcher Stelle? Bei Sparkassen, deren Träger kein Zweckverband, sondern ein Landkreis oder eine Gemeinde ist, bedarf es keiner zusätzlichen – einer Zweckverbandssatzung entsprechenden – Satzung. Hier ergibt sich unmittelbar aus Art. 18 Abs. 1 Satz 1 SpkG, dass das Vermögen einer aufgelösten Sparkasse im Weg der Gesamtrechtsnachfolge auf den Träger übergeht. 5. a) Müssen die jeweiligen Zweckverbandssatzungen als kommunale Satzungen des Ortsrechts, zumin dest von den beteiligten Kommunen, veröffentlicht werden? b) Welche Prüfmechanismen finden seitens der Staatsregierung diesbezüglich statt? Siehe Antwort zu 3 a und b. 6. a) Welche Rückschlüsse ließen sich durch eine Ver öffentlichung der jeweiligen Steuerkurswerte der Kundenwertpapiere (Depot B) der 71 bayerischen Sparkassen ziehen, die einen wettbewerbsbeding ten Nachteil der jeweiligen Sparkassen nach sich ziehen könnten? Das Volumen der von der jeweiligen Sparkasse verwahrten Kundenwertpapiere gehört zum Geschäftsgeheimnis der jeweiligen Sparkasse. Es lassen sich daraus insbesondere Rückschlüsse auf die Marktposition der Sparkasse im Wertpapier - und Dienstleistungsgeschäft ziehen. b) Falls sich solche Rückschlüsse ziehen lassen, warum wurde dann dieser Steuerkurswert zur Be rechnung der höchstmöglichen Zahlungen an die jeweiligen Sparkassenvorstände gewählt? Mit dem Steuerkurswert der Kundenwertpapiere ist auch nicht bilanzwirksames Kundengeschäft Teil der Bemessungsgrundlage und rundet den Bezug auf die gesamte Geschäftstätigkeit der Sparkasse ab. Diese Position war bereits gemäß § 3 Abs. 2 der Vergütungsordnung für die Sparkassenvorstände vom 10.02.1971 (GVBl. 1971 S. 77) Bestandteil der Bemessungsgrundlage für die Bestimmung der Gehaltshöchstgrenzen der Sparkassenvorstände. c) Welche Möglichkeiten sieht die Staatsregierung, um vor diesem Hintergrund für eine transparentere Darstellung bei der Bemessung der Vorstandsver gütung zu sorgen? Dem Transparenzgebot wird mit der Pflicht zur Angabe der Gesamtvergütung des Vorstands nach § 285 Satz 1 Nr. 9 HGB im Anhang des Jahresabschlusses Genüge getan. Diese bundesrechtliche Regelung ist Ergebnis einer umfassenden Interessenabwägung des Schutzes personen- und unternehmensbezogener Daten einerseits sowie dem berechtigten Informationsinteresse der Öffentlichkeit andererseits . Anzahl der Verwaltungsratssitzungen von bayerischen Sparkassen im Jahr 2015 Anlage 1 Anzahl der Sitzungen Bayern Gesamt 408 Regierungsbezirk Name der Sparkasse Anzahl der Sitzungen Oberbayern Sparkasse Altötting-Mühldorf 6 Sparkasse Bad Tölz-Wolfratshausen 5 Sparkasse Berchtesgadener Land 5 Sparkasse Dachau 12 Sparkasse Eichstätt 5 Kreis- und Stadtsparkasse Erding-Dorfen 4 Sparkasse Freising 5 Sparkasse Fürstenfeldbruck 8 Kreissparkasse Garmisch-Partenkirchen 10 Sparkasse Ingolstadt 5 Sparkasse Landsberg-Dießen 7 Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee 8 Stadt- und Kreissparkasse Moosburg/Isar 4 Kreissparkasse München-Starnberg-Ebersberg 6 Stadtsparkasse München 11 Sparkasse Neuburg-Rain 6 Sparkasse Pfaffenhofen 6 Sparkasse Rosenheim-Bad Aibling 6 Kreissparkasse Schongau 13 Kreissparkasse Traunstein-Trostberg 5 Kreis- und Stadtsparkasse Wasserburg 4 Vereinigte Sparkassen im Landkreis Weilheim i. OB 8 Oberbayern Gesamt 149 Niederbayern Sparkasse Deggendorf 5 Sparkasse Freyung-Grafenau 5 Kreissparkasse Kelheim 9 Sparkasse Landshut 6 Sparkasse Niederbayern-Mitte 5 Sparkasse Passau 5 Sparkasse Regen-Viechtach 5 Sparkasse Rottal-Inn 5 Niederbayern Gesamt 45 Oberpfalz Sparkasse Amberg-Sulzbach 4 Sparkasse im Landkreis Cham 4 Vereinigte Sparkassen Eschenbach i.d.OPf. Neustadt a.d.Waldnaab Vohenstrauß 5 Sparkasse Neumarkt i.d.OPf. – Parsberg 4 Sparkasse Oberpfalz Nord 7 Sparkasse Regensburg 5 Sparkasse im Landkreis Schwandorf 6 Oberpfalz Gesamt 35 1 Anzahl der Verwaltungsratssitzungen von bayerischen Sparkassen im Jahr 2015 Anlage 1 Oberfranken Sparkasse Bamberg 7 Sparkasse Bayreuth 6 Sparkasse Coburg-Lichtenfels 6 Sparkasse Forchheim 5 Sparkasse Hochfranken 6 Sparkasse Kulmbach-Kronach 6 Oberfranken Gesamt 36 Mittelfranken Vereinigte Sparkassen Stadt und Landkreis Ansbach 6 Kreis- und Stadtsparkasse Dinkelsbühl 5 Stadt- und Kreissparkasse Erlangen 5 Sparkasse Fürth 5 Vereinigte Sparkassen Gunzenhausen 7 Kreissparkasse Höchstadt/Aisch 5 Sparkasse Mittelfranken-Süd 4 Sparkasse im Landkreis Neustadt an der Aisch - Bad Windsheim 4 Sparkasse Nürnberg 5 Stadt- und Kreisparkasse Rothenburg ob der Tauber 4 Mittelfranken Gesamt 50 Unterfranken Aschaffenburg-Alzenau 6 Bad Kissingen 5 Bad Neustadt a.d.Saale 4 Mainfranken Würzburg 4 Miltenberg-Obernburg 5 Ostunterfranken 5 Schweinfurt 5 Unterfranken Gesamt 34 Schwaben Stadtsparkasse Aichach-Schrobenhausen 5 Stadtsparkasse Augsburg 6 Kreissparkasse Augsburg 5 Sparkasse Allgäu 5 Kreis- und Stadtsparkasse Dillingen a.d. Donau 7 Sparkasse Donauwörth 5 Sparkasse Günzburg-Krumbach 6 Kreis- und Stadtsparkasse Kaufbeuren 5 Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim 5 Sparkasse Neu-Ulm-Illertissen 5 Sparkasse Nördlingen 5 Schwaben Gesamt 59 2 Sparkassenname Kredite Verwaltungsrat TEUR Aichach-Schrobenhausen 891 Allgäu 2.804 Altötting-Mühldorf 915 Amberg-Sulzbach 1.206 Ansbach 4.073 Aschaffenburg-Alzenau 195 KSK Augsburg 5.075 SSK Augsburg 2.586 Bad Kissingen 314 Bad Neustadt a. d. Saale 147 Bad Tölz-Wolfratshausen 4.344 Bamberg 2.972 Bayreuth 2.298 Berchtesgadener Land 845 Cham 22.025 Coburg - Lichtenfels 1.002 Dachau 1.054 Deggendorf 1.932 Dillingen 43 Dinkelsbühl 197 Donauwörth 1.102 Eichstätt 395 Erding - Dorfen 2.465 Erlangen 355 Eschenbach i. d. Opf, Neustadt 664 Forchheim 520 Freising 1.277 Freyung - Grafenau 5.294 Fürstenfeldbruck 5.644 Fürth 1.681 Garmisch - Partenkirchen 45 Günzburg-Krumbach 321 Gunzenhausen 511 Hochfranken 1.091 Höchstadt a. d. Aisch 85 Ingolstadt 1.287 Kaufbeuren 2.460 Kelheim 2.506 Kulmbach-Kronach 2.751 Landsberg - Dießen 1.211 Landshut 6.404 Mainfranken - Würzburg 12.204 Memmingen-Lindau-Mindelheim 291 Miesbach - Tegernsee 16 Miltenberg - Obernburg 1.190 Mittelfranken - Süd 2.096 Moosburg a. d. Isar 603 KSK München Starnberg Ebersberg 14.330 Anlage 2 Kredite Verwaltungsrat bayerischer Sparkassen zum 31.12.2015* Sparkassenname Kredite Verwaltungsrat TEUR Anlage 2 Kredite Verwaltungsrat bayerischer Sparkassen zum 31.12.2015* SSK München 60 Neu-Ulm - Illertissen 1.719 Neuburg - Rain 276 Neumarkt i. d. Opf. - Parsberg 2.158 Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsh. 572 Niederbayern Mitte 1.567 Nördlingen 6 Nürnberg 4.042 Oberpfalz Nord 826 Ostunterfranken 1.251 Passau 201 Pfaffenhofen 683 Regen - Viechtach 1.941 Regensburg 1.500 Rosenheim - Bad Aibling 1.950 Rothenburg ob der Tauber 118 Rottal - Inn 3.457 Schongau 206 Schwandorf 634 Schweinfurt 182 Traunstein - Trostberg 285 Wasserburg am Inn 154 Weilheim i. OB 1.829 * Die Aufstellung beinhaltet auch solche Kredite, die ein Verwaltungs- ratsmitglied z.B. als Einzelunternehmer aufgenommen hat.