Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Peter Paul Gantzer SPD vom 06.06.2016 Vollzugsdefizit in Bayern Laut Presseberichterstattung sind derzeit (Stand Ende 2015) 107.141 offene Haftbefehle bundesweit noch nicht vollstreckt worden. Die Polizeigewerkschaften sprechen von einem fatalen Signal. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele nicht vollstreckte Haftbefehle gibt es derzeit in Bayern (aufgeschlüsselt für die Jahre seit 2010)? 2. a) Welche Delikte lagen den entsprechenden Verurteilungen zugrunde? b) Wie viele davon sind Ersatzhaftstrafen? 3. Aus welchen Gründen konnten Haftbefehle nicht vollstreckt werden (aufgeschlüsselt nach zugrunde liegenden Delikten)? 4. a) Wie viele der offenen Haftstrafen konnten in den Jahren seit 2010 vollstreckt werden? b) Wie viel Zeit lag in diesen Fällen zwischen Verurteilung und Vollzug? c) Welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung im Falle untergetauchter Straftäter, die sich einer Haftstrafe entziehen? 5. Wie viele Haftbefehle wurden von 2010–2016 gegen rechts- oder linksextremistische Straftäter in Bayern nicht vollstreckt (bitte auflisten nach Straftaten)? Antwort des Staatsministeriums der Justiz vom 28.07.2016 Die Schriftliche Anfrage nimmt Bezug auf „Presseberichterstattung “, wonach „derzeit (Stand Ende 2015) 107.141 offene Haftbefehle bundesweit noch nicht vollstreckt worden“ seien, und fragt nach nicht vollstreckten Haftbefehlen in Bayern. Die bayerische Justiz führt keine Statistiken über die Anzahl der nicht vollstreckten Haftbefehle. Die statistischen Daten zur Beantwortung der Fragen 1–4 b können automatisiert ausschließlich im Fahndungs- und Informationssystem der Bayerischen Polizei (INPOL) recherchiert werden. Im INPOL werden ausschließlich veröffentlichte Haftbefehle eingestellt, also solche, in denen der zu Verhaftende auch zur polizeilichen Fahndung ausgeschrieben ist. Haftbefehle, die von den örtlichen Polizeidienststellen ggf. in Zusammenwirken mit der Staatsanwaltschaft unmittelbar vollstreckt wurden oder werden sollen, sind nicht in INPOL erfasst und damit nicht recherchierbar. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich daher ausschließlich auf veröffentlichte Haftbefehle, die in INPOL eingestellt waren bzw. sind. Da es sich bei INPOL um kein Vorgangsverwaltungssystem handelt, können auf Grundlage der durchgeführten automatisierten Recherchen nicht alle Fragen abschließend beantwortet werden. Vor diesem Hintergrund wird die Schriftliche Anfrage im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr wie folgt beantwortet: 1. Wie viele nicht vollstreckte Haftbefehle gibt es derzeit in Bayern (aufgeschlüsselt für die Jahre seit 2010)? Zur Beantwortung dieser Fragestellung wurde eine Auswertung in INPOL durchgeführt. Statistische Daten aus diesem System liegen für den jeweils ersten Werktag im Monat vor. Demnach war bzw. ist mit Stichtag 2. April für die Jahre 2010 bis 2014 sowie mit Stichtag 1. April für die Jahre 2015 und 2016 die folgende Anzahl offener Haftbefehle in INPOL vorhanden : Offene Haftbefehle im Jahr 1 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Strafvollstreckung 20.707 19.536 18.684 18.474 18.894 20.026 20.419 Sicherung des Strafverfahren 6.391 5.909 5.513 5.464 5.335 5.196 5.069 gesamt 27.098 25.445 24.197 23.938 24.229 25.222 25.488 1Jeweils zum Stichtag 02.04. (2010–2014) bzw. 01.04. (2015, 2016) 2. a) Welche Delikte lagen den entsprechenden Verurteilungen zugrunde? Eine katalogmäßige Erfassung der den jeweils in INPOL eingestellten Haftbefehlen zugrunde liegenden Delikte findet erst seit dem Jahr 2014 statt. Eine retrograde Recherche dieser Daten ist nicht möglich. Aus diesem Grund bezieht sich die nachfolgende Aufstellung ausschließlich auf mit Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 30.09.2016 17/12752 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12752 Stand 14. Juni 2016 in INPOL zur Strafvollstreckung und zur Sicherung des Strafverfahrens eingestellte Haftbefehle, bei denen ein entsprechender Deliktseintrag vorhanden ist. Bei den folgenden Angaben handelt es sich insofern um eine Momentaufnahme zum Stichtag. Veränderungen ergeben sich aus dem dynamischen Prozess des Erlasses und des Vollzugs der Haftbefehle; auf der einen Seite werden ständig offene Haftbefehle durch die Sicherheitsbehörden vollzogen, auf der anderen Seite werden neue Haftbefehle von den zuständigen Justizbehörden erlassen. Zudem ist bei der Bewertung der angegebenen Zahlen Folgendes zu berücksichtigen: Die Deliktsangaben erfassen - soweit eine Strafbarkeit gegeben ist – jeweils auch versuchte und fahrlässige Taten. Bei den Vollstreckungshaftbefehlen kann zudem teilweise die Vollstreckung der Haftstrafen durch Zahlung einer Geldstrafe abgewendet werden, soweit Ersatzfreiheitsstrafen zur Vollstreckung anstehen. Unter den Vollstreckungshaftbefehlen finden sich auch Fälle , in denen die Vollstreckungsbehörde gemäß § 456a der Strafprozessordnung nach Vollstreckung der Hälfte bzw. von 2/3 einer Freiheitsstrafe von der weiteren Vollstreckung abgesehen hat, weil der Verurteilte aus dem Bundesgebiet abgeschoben wurde. In diesen Fällen wird der Verurteilte standardmäßig in Deutschland mit Vollstreckungshaftbefehl zur Fahndung ausgeschrieben, damit er bei jeglicher Wiedereinreise sofort wieder in Haft genommen und die Vollstreckung nachgeholt werden kann. Delikt Strafvollstreckung Sicherung des Strafverfahrens Gesamt Anzahl Anteil in % Anzahl Anteil in % Anzahl Anteil in % Diebstahl und Unterschlagung 4.799 25,73 1.350 30,76 6.149 26,69 BtMG 1.781 9,55 423 9,64 2.204 9,56 Betrug 1.207 6,47 680 15,50 1.887 8,19 Urkunden-, Geld und Wertpapierfälschung 1.327 7,12 161 3,67 1.488 6,46 AuslG, Einschleusen 1.219 6,53 93 2,12 1.312 5,69 Körperverletzung 775 4,16 419 9,55 1.194 5,18 Raub, Erpressung 287 1,54 211 4,80 498 2,16 Erschleichen von Leistungen 365 1,95 44 1,00 409 1,77 Gefährdung des Straßenverkehrs 342 1,83 43 0,98 385 1,67 Waffengesetz 262 1,40 11 0,25 273 1,18 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 170 0,91 89 2,03 259 1,12 Beleidigung, Bedrohung 199 1,06 44 1,00 243 1,05 Mord, Totschlag 159 0,85 43 0,98 202 0,88 Übrige Delikte2 703 3,77 218 4,97 921 4,00 Sonstige Delikte3 5.055 27,10 559 12,74 5.614 24,37 Gesamt 18.650 100 4.388 100 23.038 100 2Unter „übrige Delikte“ sind sämtliche Delikte zusammengefasst, die zwar in INPOL einen Katalogwert besitzen, jedoch aufgrund geringer Menge der Haftbefehle und der untergeordneten Bedeutung des Delikts nicht als eigene Deliktsgruppe aufgeführt werden (z.B. Hausfriedensbruch oder andere Delikte nach StGB, die nicht unter die anderen Gruppen subsumiert werden können). 3„Sonstige Delikte“ sind Fälle, für die in INPOL kein Schlüsselwert vorhanden ist. In der Regel handelt es sich hierbei um strafrechtliche Nebengesetze, die nicht oder selten Gegenstand polizeilicher Ermittlungsverfahren sind. Dies können beispielsweise Tatbestände nach dem Außenwirtschaftsgesetz oder auch bestimmte Steuerstraftatbestände sein. b) Wie viele davon sind Ersatzhaftstrafen? Diese Frage kann auf Grundlage der vorhandenen statistischen Daten nicht beantwortet werden. Die Haftbefehle zur Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen stellen einen Teil der in der Tabelle unter Frage 2 a in der Spalte „Strafvollstreckung “ angegebenen Haftbefehle dar. 3. Aus welchen Gründen konnten Haftbefehle nicht vollstreckt werden (aufgeschlüsselt nach zugrunde liegenden Delikten)? Auch hier gilt zunächst, dass aufgrund des dynamischen Prozesses des Erlasses von Haftbefehlen auf der einen und des Vollzugs von Haftbefehlen auf der anderen Seite die individuellen Gründe wechseln, die einer Vollstreckung von Haftbefehlen konkret entgegenstehen. Im Übrigen können diese Gründe vielfältig sein. So halten sich zum Beispiel per Haftbefehl Gesuchte im Ausland auf, konnten aber trotz Ausschreibung zur Fahndung mangels Antreffen im Bundesgebiet bislang nicht festgenommen werden. In anderen Fällen ist eine Vollstreckung trotz Kenntnis des Aufenthaltsorts nicht möglich, beispielsweise weil sich die Person in Strafhaft im Ausland befindet oder weil von der weiteren Vollstreckung gemäß § 456 a StPO abgesehen wurde (Abschiebung aus dem Bundesgebiet, Ausschreibung für den Fall der Wiedereinreise). In diesen Fällen dient die Ausschreibung zur Fahndung der Sicherung des weiteren Verfahrens, sobald das Vollstreckungshindernis weggefallen ist. Teilweise sind die Gesuchten unbekannten Aufenthalts und sind zur Festnahme ausgeschrieben. Trotz laufender Fahndungsmaßnahmen war eine Vollstreckung bis dato nicht möglich, weil die Personen bisher nicht angetroffen wurden. Eine statistische Aufstellung der Gründe für eine Nichtvollstreckung ist auf Grundlage der in INPOL vorhandenen Daten nicht möglich. 4. a) Wie viele der offenen Haftstrafen konnten in den Jahren seit 2010 vollstreckt werden? Die Löschung von Haftbefehlsausschreibungen in INPOL erfolgt nach deren Vollstreckung durch die Polizei oder auf Antrag der jeweils zuständigen Justizbehörden. Dabei wird ggf. auch der im Einzelfall für die Löschung maßgebliche Grund erfasst und gespeichert. Gründe für eine Löschung können beispielsweise „Festnahme/Ingewahrsamnahme“, „Geldstrafe bezahlt“, insbesondere bei Löschanträgen der Justizbehörden auch „Aufenthalt ermittelt“, „Löschung“, „Maßnahme aufgehoben“, „Fristablauf“, „Auslieferung erfolgt “, „sonstige Gründe“ oder auch „Tod der Person“ sein. Eine belastbare Aussage, die sich allein auf die Vollstre- Drucksache 17/12752 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 ckung von Haftbefehlen mit einer offenen Haftstrafe bezieht, kann auf Grundlage der durchgeführten INPOL-Auswertung nicht getroffen werden. Die im Folgenden abgedruckte Tabelle enthält daher sämtliche gelöschten Haftbefehle. Grund für die Löschung4 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 (bis einschl. 01.06.) Festnahme/Ingewahrsamnahme 4.888 4.881 4.556 4.737 4.490 4.292 2.159 Geldstrafe bezahlt 1.804 2.000 2.130 2.451 2.673 2.498 614 Alle anderen Gründe 5.711 5.394 4.471 4.817 4.300 3.930 3.789 Gesamt 12.403 12.275 11.157 12.005 11.463 10.720 6.562 4Erhebung der Daten: Die Daten aus den Jahren 2010–2015 wurden retrograd erhoben, die Daten für das aktuelle Jahr 2016 stammen aus der letzten aktuellen Monatsstatistik mit Stand 01.06.2016. b) Wie viel Zeit lag in diesen Fällen zwischen Verurteilung und Vollzug? Diese Frage kann auf Grundlage der vorhandenen statistischen Daten nicht beantwortet werden. c) Welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung im Falle untergetauchter Straftäter, die sich einer Haftstrafe entziehen? Zur Ergreifung untergetauchter Straftäter, die versuchen, sich einer Haftstrafe zu entziehen, werden in Abhängigkeit von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls die unterschiedlichsten Maßnahmen getroffen, um den Vollzug der Haftbefehle best- und schnellstmöglich zu gewährleisten. Nach Übermittlung von Haftbefehlen zu untergetauchten Straftätern durch die Justizbehörden erfolgt zunächst eine unmittelbare Fahndungsausschreibung in INPOL, die sofort bundesweit abgerufen werden kann. Wird die Person im Zuge einer Personenkontrolle im Inland oder etwa einem Grenzübertritt überprüft, erfolgt dann auf Grundlage der Fahndungsnotierung die sofortige Vollstreckung des Haftbefehls. Gegebenenfalls werden auch internationale Fahndungsmaßnahmen, wie beispielsweise eine Fahndungsausschreibung im Schengener Informationssystem auf Grundlage eines europäischen Haftbefehls, initiiert. Darüber hinaus findet anlassbezogen ein polizeilicher Informationsaustausch auf Landes-, Bundes- oder internationaler Ebene zur Ermittlung des Aufenthaltsortes des Gesuchten statt. Abhängig vom jeweiligen Einzelfall werden verschiedene kriminaltaktische Maßnahmen getroffen, die zur Ergreifung des Gesuchten führen sollen. Beispielhaft seien hier Ermittlungen im Umfeld des Betroffenen, Durchsuchungsmaßnahmen oder gezielte Fahndungsmaßnahmen an für den Gesuchten relevanten Örtlichkeiten genannt. Zur Intensivierung dieser standardmäßigen Fahndungsmaßnahmen kommen fallbezogen weitere Maßnahmen wie Öffentlichkeitsfahndung oder Zielfahndung nach der gesuchten Person in Betracht. 5. Wie viele Haftbefehle wurden von 2010–2016 gegen rechts- oder linksextremistische Straftäter in Bayern nicht vollstreckt (bitte auflisten nach Straftaten )? Der Staatsregierung liegen keine Daten in Bezug auf offene Haftbefehle „rechts- oder linksextremistischer Straftäter“ vor, da eine solche statistische Klassifizierung nicht vorgenommen wird. Es erfolgt jedoch eine Erfassung von Haftbefehlen gegen Personen mit Bezügen zur politisch motivierten Kriminalität links oder rechts (PMK-links/PMK-rechts), die jedoch keine direkte Aussage zu einer etwaigen links- oder rechtsextremistischen Gesinnung der betroffenen Personen trifft. Die im Folgenden dargestellten Daten beziehen sich daher ausschließlich auf offene Haftbefehle zu gesuchten Personen , bei denen ein Hintergrund aus dem Bereich PMKrechts oder PMK-links angenommen wird. Die Gesamtzahl der offenen Haftbefehle bayerischer Behörden beläuft sich demnach Stand 22. März 2016 auf 75 aus dem Bereich PMK-rechts und 9 aus dem Bereich PMKlinks . Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Gesamtzahl der offenen Haftbefehle höher ist als die Anzahl der gesuchten Personen, da zu einzelnen Personen mehrere offene Haftbefehle vorliegen. Auch muss berücksichtigt werden, dass es sich bei den angegebenen Zahlen um keine statistische Größenordnung handelt, sondern vielmehr um eine Momentaufnahme zum Stichtag der Erhebung. Schwankungen in der Anzahl offener Haftbefehle ergeben sich in erster Linie aus dem dynamischen Prozess des jeweiligen Haftbefehlserlasses und des Vollzugs der Haftbefehle . Parallel zu der ständigen Haftbefehlsvollstreckung durch die Sicherheitsbehörden werden immer wieder neue Haftbefehle von den zuständigen Justizbehörden erlassen. Ergänzend ist anzumerken, dass diesen Haftbefehlen nicht nur politisch motivierte Straftaten, sondern vielfach Straftaten und Ordnungswidrigkeiten aus dem allgemeinkriminellen Bereich zugrunde liegen. Weiterhin sind hier sowohl Haftbefehle zur Strafvollstreckung enthalten, bei denen zum Teil die Vollstreckung durch Zahlung einer Geldstrafe abgewendet werden kann, als auch Haftbefehle zur Sicherung des Strafverfahrens. Die Zahlen der durch bayerische Behörden ausgestellten offenen Haftbefehle aus den Bereichen PMK-links und PMK-rechts mit Stand 22. März 2016 werden in den nachfolgenden Tabellen ausgewiesen. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12752 PMK-rechts: - Offene Haftbefehle Stand 22.03.2016, aufgeschlüsselt nach Ausstellungsjahr - Delikt 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 gesamt § 86 a StGB 7 4 5 4 20 § 130 StGB 1 1 § 185 StGB 1 1 2 § 211 StGB 1 1 § 223 StGB 1 1 2 1 5 § 224 StGB 1 1 2 § 240 StGB 1 1 § 242 StGB 1 1 6 3 11 § 243 StGB 1 1 2 § 244 StGB 1 1 2 § 255 StGB 1 1 § 263 StGB 1 4 5 § 265 a StGB 1 2 3 § 267 StGB 1 1 § 303 StGB 1 1 2 § 316 StGB 1 1 WaffG 1 1 § 29 BtMG 3 1 4 § 21 StVG 1 1 3 1 6 AsylverfG/AsylG 1 1 OWiG 1 1 2 Straftat nach belgischem Recht 1 1 Gesamt 0 4 3 12 16 26 14 75 PMK-links: - Offene Haftbefehle Stand 22.03.2016, aufgeschlüsselt nach Ausstellungsjahr - Delikt 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 gesamt § 113 StGB 1 1 § 223 StGB 1 1 1 3 § 224 StGB 1 1 § 242 StGB 1 1 § 263 StGB 1 1 § 303 StGB 1 1 § 29 BtMG 1 1 Gesamt 1 1 2 5 9