Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn FREIE WÄHLER vom 11.07.2016 Konkrete Kriterien bei der Verteilung von Bedarfszuweisungen /Stabilisierungshilfen Inge Aures SPD hat bereits am 12.11.2015 eine Schriftliche Anfrage zum Thema Bedarfszuweisungen/Stabilisierungshilfen für Bamberg, Kulmbach und Wunsiedel (Drs. 17/9553) gestellt. Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Landkreise (Aschaffenburg, Miltenberg, Haßfurt und Würzburg-Land) und Gemeinden in den Landkreisen Aschaffenburg, Miltenberg, Haßfurt und Würzburg-Land haben im Jahr 2015 Stabilisierungshilfen bzw. Bedarfszuweisungen beantragt und in welcher Höhe in Euro? 2. Bei welchen Landkreisen und Kommunen differenzieren die beantragten und die genehmigten Bedarfszuweisungen bzw. Stabilisierungshilfen und in welcher Höhe in Euro? 3. Welche absolute und welche Pro-Kopf-Verschuldung weisen die unter Frage 1 genannten Landkreise und Kommunen im Jahr 2015 auf? 4. Wie haben sich die absolute und die Pro-Kopf-Verschuldung der unter Frage 1 genannten Landkreise und Kommunen in den Jahren 2013 zu 2014 entwickelt? 5. Warum erhielten nicht alle Antragsteller der unter Frage 1 genannten Landkreise und Kommunen den 2015 erstmals bewilligten Festbetrag in Höhe von 5.000 €, der für Investitionen gewährt wird? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 01.08.2016 Zu 1. und 2.: Hierzu wird auf die beigefügte Anlage verwiesen. Über alle Anträge auf Gewährung einer Bedarfszuweisung bzw. Stabilisierungshilfe gemäß Art. 11 Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern – Finanzausgleichsgesetz (FAG) wurde gemeinsam im Rahmen der Verteilerausschusssitzung entschieden, dem Vertreter der Staatsministerien der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat sowie des Innern, für Bau und Verkehr und der kommunalen Spitzenverbände angehören. Zu 3.: Informationen hierzu liegen nicht vor, da die Schuldenstatistik „Staats- und Kommunalschulden in Bayern“ des Bayerischen Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung mit Daten zur absoluten und zur Pro-Kopf-Verschuldung für das Jahr 2015 noch nicht veröffentlicht ist. Zu 4.: Hierzu wird auf die beigefügte Anlage verwiesen. Zu 5.: Jeder der unter Frage 1 genannten Antragsteller, dem im Jahr 2015 eine Stabilisierungshilfe gewährt werden konnte, hat einen Festbetrag für Investitionen in Höhe von 5.000 € erhalten. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 30.09.2016 17/12755 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage von MdL Dr. Fahn – Antwort zu deb Fragen 1, 2 und 4 Antwort zu Frage 1 und 2 Kommune Antragssumme 2015 Entscheidung 2015 klassische BZ in EUR Stabi-Hilfe in EUR klassische BZ in EUR Stabi-Hilfe in EUR Stadt Königsberg i. Bay 100.000 150.000 0 300.000 Stadt Zeil a. Main 302.000 0 0 0 Stadt Amorbach 0 1.159.000 0 1.000.000 Gemeinde Eichenbühl 0 1.000.000 0 250.000 Gemeinde Faulbach 0 500.000 0 250.000 Stadt Stadtprozelten 0 260.000 0 200.000 Gemeinde Greußenheim 909.010 0 0 0 Landkreis Haßberge 800.000 2.000.000 250.000 300.000 Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12755 Antwort zu Frage 4* Kommune Verschuldung zum 31.12.2013 Verschuldung 31.12.2013 pro EW Verschuldung zum 31.12.2014 Verschuldung 31.12.2014 pro EW Stadt Königsberg i. Bay 4.041.958 1.100 3.676.966 1.009 Stadt Zeil a. Main 7.726.352 1.383 8.175.087 1.459 Stadt Amorbach 11.126.684 2.788 10.335.668 2.604 Gemeinde Eichenbühl 5.167.998 2.016 5.297.414 2.070 Gemeinde Faulbach 3.569.693 1.359 3.285.795 1.257 Stadt Stadtprozelten 2.311.112 1.493 2.785.155 1.853 Gemeinde Greußenheim 1.405.807 899 1.352.608 860 Landkreis Haßberge 52.385.021 623 52.982.359 630 *Quelle: Staats- und Kommunalschulden in Bayern am 31.12.2013 bzw. 31.12.2014 (Bay. Landesamt für Statistik)