Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ruth Müller SPD vom 23.06.2016 Ernährung in Bayern Die Verpflegungssituation (Mittags- und Pausenverpflegung ) in der bayerischen Schullandschaft mit ihren verschiedenen Schultypen ist sehr unterschiedlich. Individuelle Lösungen vor Ort ersetzen staatliche Qualitätsvorgaben, da die Verpflegung in den Aufgabenbereich des jeweiligen Sachaufwandsträgers fällt. Die Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung sollen zumindest zugrunde gelegt werden. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie bewertet die Staatsregierung die Ergebnisse der letzten Erhebung über die Qualität der Schulverpflegung in Deutschland für die bayerischen Schulen? 2. a) Welche unterschiedlichen Standards werden bei der Mittags- und Pausenverpflegung an bayerischen Schulen angewandt? b) Welche Schulen setzen die DGE-Standards bei der Mittags- und Pausenverpflegung um (bitte aufgeschlüsselt nach Schularten und Schulstandorten, Angaben in reellen Zahlen und Prozent)? c) Wie kann die Staatsregierung die ohnehin nicht sehr hohen DGE-Standards bei den nicht genannten Schulen der Frage 2 b durchsetzen? 3. a) Haben sich bayerische Schulen selbst verpflichtet, geeignete Standards für die Mittags- und Pausenverpflegung anzuwenden (bitte aufgeschlüsselt nach Schularten und Schulstandorten)? b) Wenn ja, welche Standards werden angewandt? c) Wie wird die Einhaltung der Standards überprüft? 4. a) Welche Schulen sind mittlerweile mit eigenen Küchen und Mensen ausgestattet, um nicht auf Essen von außerhalb angewiesen zu sein (bitte aufgeschlüsselt nach Schularten und Schulstandorten, Angaben in reellen Zahlen und Prozent)? b) Welche Schulen setzen eigenes qualifiziertes, hauswirtschaftliches Personal ein (bitte aufgeschlüsselt nach Schularten und Schulstandorten, Angaben in reellen Zahlen und Prozent)? 5. a) Welche Erfahrungen gibt es bei der von der Staatsregierung beabsichtigten Verzahnung von Verpflegungsangeboten und Ernährungsbildung im Rahmen eines Projektunterrichts an bayerischen Schulen? b) Welche Erfahrungen haben die acht regionalen Vernetzungsstellen der Schulverpflegung in allen bayerischen Regierungsbezirken gemacht, wenn sie bei den Schulen und Schulträgern die verbindliche Einführung von DGE-Qualitätsstandards anmahnen (bitte aufgeschlüsselt nach Schularten, Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten)? 6. a) Gibt es Schulen, die weder den DGE-Qualitätsstandard noch eigens definierte Standards bei der Mittagsund Pausenverpflegung anwenden (aufgeschlüsselt nach Schularten und Schulstandorten, Angaben in reellen Zahlen und Prozent)? b) Wie begründen diese Schulen ihr mangelndes Qualitätsbewusstsein ? c) Wie will die Staatsregierung gewährleisten, dass alle Schülerinnen und Schüler in Bayern , unabhängig von Schulart und Schulstandort , eine gute und gesunde Mittags- und Pausenverpflegung bekommen? Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 01.08.2016 Die oben genannte Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ruth Müller wird in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (StMBW) wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Den Antworten zugrunde gelegt sind • das Forschungsprojekt „So schmeckt Schule!“ der TU München-Weihenstephan zur Verpflegungssituation an bayerischen Schulen (2012), • die bayernweite Studie „Evaluierung der Arbeit der Vernetzungsstelle Schulverpflegung Bayern anhand der Verpflegungssituation an bayerischen Schulen 2014“, • die bundesweite Erhebung von Professor Arens-Azevedo , HAW Hamburg 2015 zur „Qualität der Schulverpflegung “ sowie • Ergebnisse einer noch nicht veröffentlichten bayernweiten Befragung von Sachaufwandsträgern (SAT) (Veröffentlichung voraussichtlich Ende 2016). 1. Wie bewertet die Staatsregierung die Ergebnisse der letzten Erhebung über die Qualität der Schulverpflegung in Deutschland für die bayerischen Schulen? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 30.06.2016 17/12763 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12763 Durch den Ausbau der ganztägigen Betreuungs- und Bildungsangebote zeigt sich die Verpflegungssituation an bayerischen Schulen im Jahr 2013 deutlich anders als noch 2008. In diesem Zeitraum wuchs die Zahl der offenen Ganztagsschulen um 50 %, die der gebundenen Ganztagsschulen um 134 %. Parallel dazu nahm die Nachfrage nach einer Mittagsmahlzeit in diesem Zeitraum um 71 % zu. Dies entspricht einem Anstieg von 143 500 auf 246 000 Mittagessen pro Tag. Mittlerweile gehört an 69 % der Schulen ein Mittagessen zum Alltag (2008: 55 %). Pro Schultag nehmen durchschnittlich 79 Schüler pro Schule an der Mittagsverpflegung teil (2008: 58 Schüler). Im Beobachtungszeitraum 2008 bis 2013 hat sich die Verpflegungssituation an bayerischen Schulen verbessert. 59 % der allgemeinbildenden Schulen in Bayern sind zwar nicht zertifiziert, erfüllen aber nach eigenen Angaben mittlerweile die Kriterien zur Zertifizierung nach dem DGE-Qualitätsstandard (DGE-QS). Allerdings weisen auch etwa 1 000 Schulen in diesem Bereich noch einen Unterstützungsbedarf auf. Es hat sich gezeigt, dass Schulen, die am Coaching Schulverpflegung der Vernetzungsstelle Schulverpflegung Bayern (VSB) teilgenommen haben, den DGE-QS besser umsetzen als Schulen, die nicht gecoacht wurden. Die meisten Schulleiter erachten eine externe Hilfestellung in den Belangen der Schulverpflegung als absolut notwendig. Die Staatsregierung wird daher den eingeschlagenen Weg in der Schulverpflegung konsequent weiterverfolgen. Angesichts des weiteren Ausbaus der Mittagsverpflegung an bayerischen Schulen einerseits und des festgestellten Entwicklungspotenzials wird die Arbeit der Vernetzungsstelle Schulverpflegung über 2016 hinaus fortgesetzt. 2. a) Welche unterschiedlichen Standards werden bei der Mittags- und Pausenverpflegung an bayerischen Schulen angewandt? Neben dem DGE-QS gibt es weitere Qualitätsreferenzen wie Optimix des Forschungsinstitutes für Kinderernährung oder die Zertifizierung mit Kochmützen nach Prof. Peinelt. Die Entscheidung für einen Standard liegt bei den Schulverpflegungsverantwortlichen vor Ort. Die Vernetzungsstellen Schulverpflegung orientieren sich am DGE-QS. b) Welche Schulen setzen die DGE-Standards bei der Mittags- und Pausenverpflegung um (bitte aufgeschlüsselt nach Schularten und Schulstandorten, Angaben in reellen Zahlen und Prozent)? Derzeit setzen 59 % der allgemeinbildenden bayerischen Schulen mehr als 60 % der Einzelkriterien des DGE-Qualitätsstandards um und wären damit zertifizierbar. Auf einzelne Schulen bezogene Daten liegen nicht vor. c) Wie kann die Staatsregierung die ohnehin nicht sehr hohen DGE-Standards bei den nicht genannten Schulen der Frage 2 b durchsetzen? Die Verantwortung für die Einrichtung von Schulverpflegung in Bayern liegt bei den Sachaufwandsträgern. Diese entscheiden über Art und Umsetzung des Verpflegungsangebots sowie über die Beschäftigung von Personal für diese Aufgabe. Die Schulfamilie hat allerdings über das Schulforum Einfluss auf die Ausgestaltung der Schulverpflegung . Die Pausenverpflegung ist gemäß Art. 69 Absatz 4 des Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) im Einvernehmen mit dem Schulforum festzulegen . Die Entscheidung des Schulforums ist insoweit Grundlage aller Vereinbarungen und Verträge mit Verpflegungsanbietern . Die Schule entscheidet daher im Rahmen ihrer Eigenverantwortlichkeit selbst nach eigenem Ermessen. Seit 2008 unterstützt die Vernetzungsstelle Schulverpflegung Bayern des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten die bayerischen Schulen dabei, ihre Schulverpflegung gesundheitsförderlich und wirtschaftlich zu gestalten. In besonderem Maße gelingt dies über das jährlich angebotene Coaching. Die Vernetzungsstelle mit acht regionalen Stellen ist Ansprechpartner für alle an der Schulverpflegung beteiligten Akteure. Ihre Angebote und Maßnahmen sind unter www.schulverpflegung. bayern.de abrufbar. 3. a) Haben sich bayerische Schulen selbst verpflichtet, geeignete Standards für die Mittags- und Pausenverpflegung anzuwenden (bitte aufgeschlüsselt nach Schularten und Schulstandorten)? Die bayernweite Studie macht deutlich, dass schriftliche Vereinbarungen (Leistungskataloge) zwischen der Schule und dem Bewirtschafter und die regelmäßige Kommunikation zwischen den Akteuren wichtiger Bestandteil zur Verbesserung bzw. der Sicherung des erreichten Qualitätsniveaus sind. In der Mittagsverpflegung haben 42 % der Schulen schriftliche, 31 % mündliche Vereinbarungen getroffen. In der Zwischenverpflegung gibt es an 15 % der Schulen schriftliche, an 47 % mündliche Vereinbarungen. b) Wenn ja, welche Standards werden angewandt? Es liegen keine Informationen vor, inwieweit neben dem DGE-QS andere Standards in der Schulverpflegung in Bayern umgesetzt werden. c) Wie wird die Einhaltung der Standards überprüft? 54 % der Sachaufwandsträger, die den DGE-QS im Leistungsverzeichnis oder anderweitig verankert haben, überprüfen diesen auch. Die Kontrollen erfolgen bei 4 % über regelmäßige Audits im Rahmen einer Zertifizierung, bei 23 % mithilfe von Checklisten und bei 27 % über sonstige Kontrollen wie direkter Kontakt mit Caterer/Anbieter, mit dem Verpflegungsbeauftragten, durch die Rückmeldung der Schulleitung, Stichproben etc. 4. a) Welche Schulen sind mittlerweile mit eigenen Küchen und Mensen ausgestattet, um nicht auf Essen von außerhalb angewiesen zu sein (bitte aufgeschlüsselt nach Schularten und Schulstandorten , Angaben in reellen Zahlen und Prozent)? Die Befragung von Sachaufwandsträgern 2016 hat ergeben , dass 46 % der Schulen eine Warmverpflegung, 16 % eine Frisch- und Mischküche, 15 % eine Mischform, 13 % ein Cook & Chill-System und 10 % ein Tiefkühlkostsystem in der Mittagsverpflegung anbieten. Eine Aufschlüsselung nach Schulformen bzw. Schulstandorten der Verpflegungssysteme liegt nicht vor. b) Welche Schulen setzen eigenes qualifiziertes, hauswirtschaftliches Personal ein (bitte aufgeschlüsselt nach Schularten und Schulstandorten, Angaben in reellen Zahlen und Prozent)? 33 % der Sachaufwandsträger haben die Anforderungen an die Mittagsverpflegung in einem Leistungsverzeichnis schriftlich fixiert. Von diesen gaben 35 % an, darin Mindestanforderungen an die Qualifikation des Personals fixiert zu Drucksache 17/12763 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 haben. Als qualifiziertes Fachpersonal gelten danach Berufsgruppen aus dem Ernährungshandwerk (z. B. Koch/Köchin ) und aus der Hauswirtschaft. Detaillierte Angaben zu Schulstandorten und Schularten liegen nicht vor. 5. a) Welche Erfahrungen gibt es bei der von der Staatsregierung beabsichtigten Verzahnung von Verpflegungsangeboten und Ernährungsbildung im Rahmen eines Projektunterrichts an bayerischen Schulen? Mit dem Konzept der Staatsregierung „Ernährung in Bayern “ und dem Landtagsbeschluss „Alltagskompetenz und Lebensökonomie als einem verpflichtenden Unterrichtsgegenstand “ ist diese Forderung grundsätzlich erfüllt. Die Verzahnung des Verpflegungsangebotes mit der Ernährungsbildung ist im Rahmen von „Guter gesunder Schule“, „Voll in Form“ und Unterrichtsprojekten bereits vielerorts Realität. Ernährungsbildung hat in der Schule einen hohen Stellenwert. Die Vermittlung von Wissen um eine bewusste, gesundheitsförderliche und nachhaltige Ernährung ist seit Langem Teil der schulischen Bildung. Entsprechende Themen sind fest in den bayerischen Lehrplänen verankert. Den Umfang verdeutlicht die als Anlage beigefügte Zusammenstellung von Lehrplaninhalten zum Thema Ernährung. b) Welche Erfahrungen haben die acht regionalen Vernetzungsstellen der Schulverpflegung in allen bayerischen Regierungsbezirken gemacht, wenn sie bei den Schulen und Schulträgern die verbindliche Einführung von DGE-Qualitätsstandards anmahnen (bitte aufgeschlüsselt nach Schularten, Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten)? Trotz der fehlenden Verbindlichkeit des DGE-QS in der ersten Projektphase 2008 bis 2013 der Vernetzungsstelle Schulverpflegung zeigt die Studie zur Verpflegungssituation deutliche Verbesserungen bei der Umsetzung der Kriterien des DGE-QS für die Schulverpflegung: DGE-Kriterium pro Menülinie Umsetzung 2008 Umsetzung 2013 Täglich eine Stärkebeilage 24 % der Schulen 93 % der Schulen Täglich Gemüse bzw. Rohkost 39 % der Schulen 50 % der Schulen Mind. 8 x frische Kartoffeln /20 Verpflegungstage (VT) 3 % der Schulen 52 % der Schulen Mind. 2 x Hülsenfrüchte /20 VT 17 % der Schulen 36 % der Schulen Mind. 4 x Seefisch/20 VT 14 % der Schulen 31 % der Schulen Max. 8 x Fleisch/Fleischerzeugnisse /20 VT 25 % der Schulen 37 % der Schulen Der Anteil an Schulen mit Leistungskatalogen (schriftliche Vereinbarungen) stieg von 2008 bis 2013 um 12 % auf 42 % in der Mittagsverpflegung. Wirksam und nachhaltig kann die Mittagsverpflegung verbessert werden, wenn • die Schule ein Essensgremium und einen Verpflegungsbeauftragten benennt, • die Verantwortlichen das Thema Schulverpflegung als wichtig einschätzen und aktiv angehen, • die Abstimmung zwischen Schulleitung, Schulaufwandsträger sowie Elternbeirat und ggf. Kooperationspartner und eine konsensuale Herangehensweise erfolgt. In einzelnen Konstellationen versperren organisatorische Fragestellungen, die die Ressourcen der Beteiligten beanspruchen , den Blick auf die Qualität der Schulverpflegung (Rentabilität der Verpflegungslösung bei geringen Essenszahlen , Suche nach geeigneten Speisenanbietern, Zahlungsrückstände , räumliche Gegebenheiten vor allem im Altbestand). Schulleiter äußern sich vor allem im Hinblick auf die Größe des Speiseraums, des Geräuschpegels und des Ambientes des Speiseraums unzufrieden. Sachaufwandsträger nennen vor allem den Preis und das Preis- Leistungs-Verhältnis als ein Thema, das akut ist. Eine weitere Aufschlüsselung nach Schularten, Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten liegt nicht vor. 6. a) Gibt es Schulen, die weder den DGE-Qualitätsstandard noch eigens definierte Standards bei der Mittags - und Pausenverpflegung anwenden (aufgeschlüsselt nach Schularten und Schulstandorten, Angaben in reellen Zahlen und Prozent)? Hierzu liegen der Staatsregierung keine validen Informationen vor. b) Wie begründen diese Schulen ihr mangelndes Qualitätsbewusstsein? Siehe Antwort zu Frage 6 a. c) Wie will die Staatsregierung gewährleisten, dass alle Schülerinnen und Schüler in Bayern , unabhängig von Schulart und Schulstandort , eine gute und gesunde Mittags- und Pausenverpflegung bekommen? Kindern und Jugendlichen eine gesunde Ernährung auch im außerfamiliären Bereich zu ermöglichen, ist ein zentrales Ziel der Bayerischen Staatsregierung. Im Konzept „Ernährung in Bayern“ wurde dazu u. a. ein Maßnahmenpaket zur gesundheitsförderlichen und nachhaltigen Verpflegung in Schulen festgelegt. Dieses wird seitdem schrittweise umgesetzt. Das StMELF hat dazu im Rahmen des Bundesprogramms „In Form“ acht regionale Vernetzungsstellen Schulverpflegung in allen bayerischen Regierungsbezirken eingerichtet. Unterstützt werden diese von einer zentralen Stelle am Kompetenzzentrum für Ernährung. Die regionalen Vernetzungsstellen stehen allen Schulen und Schulträgern kostenfrei als Ansprechpartner in Fragen der Schulverpflegung zur Seite. Ziel dabei war und ist die verbindliche Einführung des DGE- QS zur Schulverpflegung. Allerdings erfordern die Vielfalt der Schullandschaft und die unterschiedlichsten Verpflegungssituationen individuelle Lösungen vor Ort, die in der Verantwortung der Sachaufwandsträger und der Schulfamilie liegen. Einheitliche und starre Vorgaben von staatlicher Seite sind hier nicht zielführend. Vielmehr sieht es die Staatsregierung als ihren Auftrag, die Verantwortlichen durch maßgeschneiderte Angebote zu unterstützen und zu einer schulindividuellen Festschreibung von Standards zu motivieren. Die Vernetzungsstellen Schulverpflegung waren hier schon bisher sehr erfolgreich und werden ihre Arbeit auch in den kommenden Jahren fortsetzen.