Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Hans-Ulrich Pfaffmann SPD vom 14.06.2016 Unterkunft für Asylbewerber und Asylbewerberinnen in Bergen-Bernhaupten in Oberbayern Der Landkreis Traunstein hat 12 dezentrale Unterkünfte für Asylbewerber und Asylbewerberinnen, darunter 2 Unterkünfte in Bergen und Bernhaupten, geschlossen. Beide Unterkünfte waren bestens betreut, die Asylbewerber im Dorf gut integriert und akzeptiert. Mithilfe von engagierten Ehrenamtlichen vom Netzwerk Asyl Bergen-Bernhaupten haben die Asylbewerber gut Deutsch gelernt, Arbeit gefunden und sich am Vereinsleben beteiligt. Aktuell haben die Asylbewerber bei den Aufräumarbeiten der Sturzflutkatastrophe von Simbach engagiert mitgeholfen. Ein sehr gutes Beispiel für die von allen Seiten immer geforderte Integration. Für die 24 Asylbewerber hat die Schließung der Unterkunft in Bergen erhebliche integrationsschädliche Konsequenzen. Beschäftigungsangebote können nicht realisiert werden, die geknüpften persönlichen Beziehungen sind abgebrochen, die rege Beteiligung am Vereinsleben ist nicht mehr möglich . Die Schließung der Unterkunft in Bergen beendet die als vorbildlich geltenden Integrationsmaßnahmen, sie ist integrationsschädlich und bedarf deshalb einer stichhaltigen Begründung. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Mit welcher Begründung wurden die Unterkünfte für Asylbewerber und Asylbewerberinnen in Bergen und Bernhaupten geschlossen? b) Sind Integrationsmaßnahmen, wie vom Netzwerk Asyl in Bergen vorbildlich organisiert (z. B. die Betreuung, der Sprachunterricht, die Arbeitsmöglichkeiten und die Beteiligung am Vereinsleben), sichergestellt? 2. Warum wurde den Asylbewerbern von Bergen und Bernhaupten die Arbeitserlaubnis entzogen? 3. Warum hat man dem Ersuchen der Firmen, ihre arbeitenden Asylbewerber zu belassen, nicht entsprochen? 4. a) Wie wird die Integration der Asylbewerber und Asylbewerberinnen in Bergen und Bernhaupten fachlich beurteilt? b) Ist es nicht sinnvoll, bei gelungener Integration die Unterkunft zu unterstützen, statt sie zu schließen? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 02.08.2016 Die Schriftliche Anfrage wird in Abstimmung mit dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr wie folgt beantwortet : 1. a) Mit welcher Begründung wurden die Unterkünfte für Asylbewerber und Asylbewerberinnen in Bergen und Bernhaupten geschlossen? Der Ministerrat hat am 26.04.2016 beschlossen, dass nach Bedarf weitere Plätze in der Erstaufnahme geschaffen werden und die Anschlussunterbringung wieder vorrangig in Gemeinschaftsunterkünften erfolgen und somit ein sukzessiver Abbau der dezentralen Unterbringung stattfinden soll. Vorerst werden daher grundsätzlich keine Neuanmietungen von dezentralen Unterkünften mehr erfolgen und besonders kostenintensive Objekte nicht mehr für Asylunterbringung genutzt. Dies führt zu einer Entlastung der Kommunen, aber auch des staatlichen Asylsozialhaushalts. Bei den Unterkünften in Bergen/Bernhaupten handelte es sich um kostenintensive Unterkünfte, da diesen Beherbergungsverträge zugrunde lagen, sodass hier nicht nur Kosten für die Unterbringung im Sinne von Mietzahlungen fällig wurden, sondern auch Kosten für weitere Dienstleistungen. Die Beherbergungsverträge der Unterkünfte Bergen/ Bernhaupten wurden aus Gründen der Wirtschaftlichkeit nicht mehr positiv bewertet und mussten fristgerecht gekündigt werden. b) Sind Integrationsmaßnahmen, wie vom Netzwerk Asyl in Bergen vorbildlich organisiert (z. B. die Betreuung, der Sprachunterricht, die Arbeitsmöglichkeiten und die Beteiligung am Vereinsleben), sichergestellt? Auch außerhalb des Gemeindegebiets Bergen/Bernhaupten existieren im gesamten Landkreis Traunstein engagierte Helferkreise, die Sprachunterricht anbieten und den dort untergebrachten Asylbewerbern bei der Bewältigung alltäglicher Probleme zur Seite stehen. In allen Gemeinden des Landkreises Traunstein sind Arbeitsmöglichkeiten vorhanden sowie ein reges Vereinsleben vor Ort und in gleicher Weise Integrationsmöglichkeiten wie in der Gemeinde Bergen /Bernhaupten geboten. 2. Warum wurde den Asylbewerbern von Bergen und Bernhaupten die Arbeitserlaubnis entzogen? Die Republik Senegal gilt als sicheres Herkunftsland, sodass die gestellten Asylanträge vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in der Regel als offensichtlich unbegründet abgelehnt werden. Die Betreffenden haben damit keine Aufenthaltsperspektive in Deutschland. Das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hat die Ausländerbehör- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 30.09.2016 17/12764 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12764 den deshalb angewiesen, Asylbewerbern und Geduldeten aus sicheren Herkunftsstaaten aus migrationspolitischen Gründen grundsätzlich keine Beschäftigungserlaubnisse zu erteilen oder zu verlängern; im Einzelfall sind im Rahmen der von der Ausländerbehörde zu treffenden Ermessensentscheidung auch Ausnahmen möglich. Für alle Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten, die nach dem 31.08.2015 eingereist sind, ist die Erteilung von Beschäftigungserlaubnissen nach § 60 a Abs. 6 Satz 1 Nr. 3 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet – AufenthG gesetzlich verboten. Die zuständige Ausländerbehörde hat den anfragenden Arbeitgebern im Einzelfall jeweils die Ablehnungsgründe erläutert . 3. Warum hat man dem Ersuchen der Firmen, ihre arbeitenden Asylbewerber zu belassen, nicht entsprochen ? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 4. a) Wie wird die Integration der Asylbewerber und Asylbewerberinnen in Bergen und Bernhaupten fachlich beurteilt? Eine Integration kann bei Asylbewerbern nur bei solchen mit guter Bleibeperspektive erfolgen. Integration findet schwerpunktmäßig erst nach der Erteilung eines dauerhaften Bleiberechts statt. Insoweit kann eine „Integration“ nicht beurteilt werden. b) Ist es nicht sinnvoll, bei gelungener Integration die Unterkunft zu unterstützen, statt sie zu schließen? Auf die Antworten zu den Fragen 1 a und 4 a wird verwiesen.