Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Claudia Stamm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 13.06.2016 Bundesverkehrswegeplan Unesco-Welterbe Im Entwurf zum Bundesverkehrswegeplan 2030 wurden in der Strategischen Umweltprüfung des Bundesverkehrsministeriums die Auswirkungen auf UNESCO-Welterbe-Gebiete untersucht. Dabei wurden die aktuellen Nominierungen jedoch nicht berücksichtigt. Auf der Tentativliste der Kultusministerkonferenz ist das Gebiet „Alpine und voralpine Wiesen - und Moorlandschaft“ im Landkreis Garmisch-Partenkirchen ausgewiesen. Im Bundesverkehrswegeplan befinden sich mehrere Straßenbauprojekte mit „Vordringlichem Bedarf “ oder „Weiterem Bedarf“ im unmittelbaren Umfeld des potenziellen Welterbe-Gebietes. Vor diesem Hintergrund bitten wir die Staatsregierung um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie wird in den Planfeststellungsverfahren dem Kandidatenstatus der Region „Alpine und voralpine Wiesenund Moorlandschaft“ und der geplanten Gebietskulisse für das UNESCO-Welterbe Rechnung getragen zu den Projekten (bitte aufsplitten) – B002-G010-BY (OU Garmisch-Partenkirchen), – B002-G020-BY (Eschenlohe-Oberau), – B002-G030-BY (N-OU Murnau), – B023-G010-BY – B23-IP10-BY-IP (W-OU Garmisch-Partenkirchen)? 2. Wie beurteilt die Staatsregierung die Erfolgsaussichten der Bewerbung als UNESCO-Welterbe bei Realisierung der genannten Straßenbauprojekte? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 01.08.2016 Vorbemerkung Die genannten Projekte wurden zum Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 angemeldet und sind im Entwurf des BVWP 2030 wie folgt enthalten: • „Fest disponiert“: – B23-IP10-BY-IP „B 23, W-OU Garmisch-Partenkirchen “, bzw. • „Vordringlicher Bedarf“: – B002-G010-BY „B 2, OU Garmisch-Partenkirchen“, – B023-G010-BY-T03-BY „B 23, OU Oberau”, – B002-G030-BY „B 2, N-OU Murnau”, bzw. • „Weiterer Bedarf mit Planungsrecht“: – B002-G020-BY „B 2, Eschenlohe – Oberau-N“ Bei den Projektanmeldungen zum Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 handelt es sich um grundsätzliche Lösungsmöglichkeiten . Der tatsächliche Trassenverlauf kann sich in den nachfolgenden Planungsstufen zum Teil noch ändern. 1. Wie wird in den Planfeststellungsverfahren dem Kandidatenstatus der Region „Alpine und voralpine Wiesen- und Moorlandschaft“ und der geplanten Gebietskulisse für das UNESCO-Welterbe Rechnung getragen zu den Projekten (bitte aufsplitten) – B002-G010-BY (OU Garmisch-Partenkirchen), – B002-G020-BY (Eschenlohe-Oberau), – B002-G030-BY (N-OU Murnau), – B023-G010-BY – B23-IP10-BY-IP (W-OU Garmisch-Partenkirchen)? Die Tatsache, dass die Gebietskulisse „Alpine und voralpine Wiesen- und Moorlandschaften (Historische Kulturlandschaften im Werdenfelser Land, Ammergau, Staffelseegebiet und Murnauer Moos, Landkreis Garmisch-Partenkirchen)“ in der von der Kultusministerkonferenz am 12. Juni 2014 verabschiedeten Tentativliste enthalten ist, hat auf straßenrechtliche Planfeststellungsverfahren keine unmittelbare Auswirkung. Unabhängig davon ist jedoch bei Bauvorhaben an Bundesfernstraßen anhand der in § 2 UVPG genannten Schutzgüter die Umweltverträglichkeit der Baumaßnahme zu untersuchen. Im Rahmen der Abwägung im Planfeststellungsverfahren sind diese Belange zu würdigen. Ergänzend zu den Vorbemerkungen ist zu den genannten Projekten Folgendes anzumerken (Auflistung gemäß Baubzw . Planungsstand): – B002-G020-BY (Eschenlohe – Oberau) Für das Projekt läuft das Planfeststellungsverfahren (4-streifiger Neubau Eschenlohe – Oberau). Die geplante Trasse verläuft teilweise unterirdisch (Auerbergtunnel) Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 14.10.2016 17/12768 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12768 bzw. in einem von der bestehenden A 95/B 2 vorbelasteten Bereich. – B23-IP10-BY-IP (W-OU Garmisch-Partenkirchen) Das Projekt befindet sich im Bau. Die Trasse verläuft überwiegend unterirdisch (Kramertunnel). – B002-G010-BY (OU Garmisch-Partenkirchen) Die geplante Trasse verläuft überwiegend in Tunnellage (Wanktunnel). – B002-G030-BY (N-OU Murnau) Die zum BVWP 2030 angemeldete Linie verläuft überwiegend unterirdisch (Tunnel). Im Übrigen sind nur landwirtschaftliche Flächen in Bebauungsnähe betroffen. – B023-G010-BY-T03-BY (OU Oberau) Die zum BVWP 2030 angemeldete Linie verläuft nicht durch eine Wiesen- und Moorlandschaft. 2. Wie beurteilt die Staatsregierung die Erfolgsaussichten der Bewerbung als UNESCO-Welterbe bei Realisierung der genannten Straßenbauprojekte? Eine Einschätzung dazu, wie sich die Realisierung der genannten Straßenbauprojekte auf die Erfolgsaussichten für die Bewerbung als Unesco-Welterbe auswirkt, kann derzeit nicht getroffen werden.