Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Eva Gottstein FREIE WÄHLER vom 14.06.2016 Berufsschulplätze für berufsschulpflichtige Asylbewerber und Flüchtlinge in der Region 10 Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge hat die Region 10 (Landkreise Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen , Pfaffenhofen/Ilm und die Stadt Ingolstadt) an welchen Standorten aktuell aufgenommen (bitte aufschlüsseln nach den einzelnen Landkreisen und der Stadt Ingolstadt sowie nach schulpflichtig und berufsschulpflichtig )? a) Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sollen laut Verteilungsschlüssel in den kommenden Monaten noch aufgenommen werden? b) Welche ggf. weiteren Standorte für die Unterbringung sind geplant? 2. Wie viele Berufsschulplätze gibt es für die in der Region 10 aufgenommenen berufsschulpflichtigen Asylbewerber und Flüchtlinge mit einem Ausbildungsvertrag in den regulären Fachklassen der Berufsschule und wie viele Plätze gibt es in sog. Berufsintegrationsklassen für berufsschulpflichtige Asylbewerber und Flüchtlinge ohne Ausbildungsplatz, beide Gruppen im Alter zwischen 16 und 21 Jahren (bitte aufschlüsseln nach den einzelnen Landkreisen und der Stadt Ingolstadt)? a) Wie viele davon sind belegt? b) Wie viele Jugendliche stehen auf der Warteliste und können derzeit nicht beschult werden? 3. Wie viele der geplanten rund 1.200 Berufsintegrationsklassen und ca. 22.000 Plätze werden zum Schuljahr 2016/17 in der Region 10 angeboten werden (bitte aufschlüsseln nach den einzelnen Landkreisen und der Stadt Ingolstadt)? 4. Gibt es in der Region 10 Wirtschaftsschulen, Berufsfachschulen oder Fachoberschulen, die zum kommenden Schuljahr 2016/17 Berufsintegrationsklassen einrichten werden (bitte aufgliedern nach Landkreis bzw. Stadt Ingolstadt und der konkreten Schule)? 5. Wie viele berufsschulpflichtigen Asylbewerber und Flüchtlinge im Alter zwischen 16 und 21 Jahren besuchen das vollzeitschulische Berufsgrundschuljahr, das in wenigen Berufen als 1. Ausbildungsjahr eingerichtet ist (bitte aufschlüsseln nach den einzelnen Landkreisen und der Stadt Ingolstadt)? a) Wie viele davon sind belegt? b) Wie viele Jugendliche stehen auf der Warteliste und können derzeit nicht beschult werden? 6. Wie viele zusätzliche Lehrer mit wie vielen zusätzlichen Stunden wurden für die zusätzlichen Schüler in den Berufsschulen in der Region 10 eingestellt? 7. Ist das derzeitige Angebot an Berufsschulplätzen und -klassen ausreichend und gibt es Überlegungen, diese in absehbarer Zeit (ggf. an welchen Standorten) weiter auszubauen? 8. Gibt es nach Kenntnis der Staatsregierung in der Region 10 noch ausreichend Pädagogen externer Partner wie der Kolping-Akademie, um unterrichtliche Sprachangebote an den beruflichen Schulen zu unterstützen , welche Rückmeldungen liegen der Staatsregierung von beruflichen Schulen aus der Region 10 diesbezüglich vor und wie viele der aus dem Nachtragshaushalt bereitgestellten Drittmittel haben die beruflichen Schulen aus der Region 10 bisher abgerufen (bitte auch Nennung der Verwendungszwecke)? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 03.08.2016 Die oben genannte Anfrage wird unter Einbeziehung eines Beitrags des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS) wie folgt beantwortet: 1. Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge hat die Region 10 (Landkreise Eichstätt, Neuburg- Schrobenhausen, Pfaffenhofen/Ilm und die Stadt Ingolstadt) an welchen Standorten aktuell aufgenommen (bitte aufschlüsseln nach den einzelnen Landkreisen und der Stadt Ingolstadt sowie nach schulpflichtig und berufsschulpflichtig)? Seit dem 15.04.2016 werden die Zahlen der unbegleiteten minderjährigen Ausländer (UMA) durch eine Webanwendung des Bundesverwaltungsamtes (BVA) erfasst. Diese Erfassung ist nicht altersspezifisch, sondern unterscheidet lediglich nach UMA und jungen Volljährigen (also ehemalige UMA, die noch im Rahmen der Jugendhilfe betreut werden). Das StMAS hat dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (StMBW) zum Stichtag 30.06.2016 folgende Zahlen übermittelt: Landkreis Eichstätt: 66 UMA und 67 junge volljährige Ausländer , gesamt: 133 Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 14.10.2016 17/12773 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12773 Landkreis Neuburg-Schrobenhausen: 40 UMA und 32 junge volljährige Ausländer, gesamt: 72 Landkreis Pfaffenhofen/IIm: 49 UMA und 38 junge volljährige Ausländer, gesamt: 87 Stadt Ingolstadt: 110 UMA und 61 junge volljährige Ausländer , gesamt: 171 a) Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sollen laut Verteilungsschlüssel in den kommenden Monaten noch aufgenommen werden? Der Freistaat Bayern hat die Aufnahmequote von UMA seit Einführung der bundesweiten Verteilung am 1. November 2015 noch immer übererfüllt. Daher werden alle in Bayern ankommenden UMA, soweit möglich, bundesweit verteilt, sofern keine Verteilhindernisse vorliegen. Zu Beginn der bundesweiten Verteilung (Stand 15. November 2015) lag die Quote des Freistaates Bayern bei rund 29 %, was einer Übererfüllung von rund 5.600 UMA entsprach. Zum Stand 30.06.2016 wurden bundesweit von den Jugendämtern über 64.000 UMA und junge Volljährige (ehemalige UMA) gemeldet, in Bayern insgesamt rd. 11.400. Aufgrund der bundesweiten Verteilung konnte damit der bundesweite Anteil Bayerns bereits auf ca. 17,7 % reduziert werden. Damit liegt Bayern etwa noch 2,2 Prozentpunkte über der Soll-Quote gemäß dem Königsteiner Schlüssel. Eine Aufnahmepflicht besteht erst dann wieder, wenn die überobligatorische Quotenerfüllung ausgeglichen ist. Es ist momentan nicht konkret absehbar, ab wann der Freistaat Bayern wieder verpflichtet ist, UMA aufzunehmen. Dies hängt von den bundesweiten Zugangszahlen ab. Eine Prognose, wann dies der Fall sein wird, kann nicht abgegeben werden. Wenn der Freistaat Bayern wieder aufnahmepflichtig wird, werden die UMA bayernintern je nach Quotenerfüllung verteilt. b) Welche ggf. weiteren Standorte für die Unterbringung sind geplant? Die Planung weiterer Standorte ist maßgeblich abhängig von der Entwicklung des weiteren, nicht zu prognostizierenden Zugangsgeschehens. Allgemein gilt jedoch, dass jedes (Bundes)Land – und hier konkret die Landkreise und kreisfreien Städte als Träger der öffentlichen Jugendhilfe – die Sicherstellung der Versorgung der UMA zu gewährleisten haben. Aufgrund der derzeitigen Befreiung des Freistaates Bayern von der Pflicht zur Aufnahme gibt es in einer Vielzahl von Kommunen, beispielsweise in Schwaben und Oberfranken , noch ein Überangebot an Plätzen. 2. Wie viele Berufsschulplätze gibt es für die in der Region 10 aufgenommenen berufsschulpflichtigen Asylbewerber und Flüchtlinge mit einem Ausbildungsvertrag in den regulären Fachklassen der Berufsschule und wie viele Plätze gibt es in sog. Berufsintegrationsklassen für berufsschulpflichtige Asylbewerber und Flüchtlinge ohne Ausbildungsplatz , beide Gruppen im Alter zwischen 16 und 21 Jahren (bitte aufschlüsseln nach den einzelnen Landkreisen und der Stadt Ingolstadt)? Für berufsschulpflichtige Jugendliche ohne Ausbildungsplatz und ohne ausreichende deutsche Sprachkenntnisse im Alter zwischen 16 und 21 Jahren sind in Bayern Berufsintegrationsklassen im zweijährigen Modell eingerichtet. In diese Klassen werden auch vorrangig UMA aufgenommen. Zur Überbrückung bis zum Start der neuen Berufsintegrationsklassen im kommenden Schuljahr 2016/2017 wurden an den Berufsschulen zusätzlich Sprachintensivklassen gebildet . UMA mit einem Ausbildungsvertrag werden regulär in die Fachklassen der Berufsschule aufgenommen. Daneben gibt es für UMA auch die Möglichkeit, das vollzeitschulische Berufsgrundschuljahr zu besuchen, das in wenigen Berufen als verpflichtendes erstes Ausbildungsjahr eingerichtet ist. Nachdem der Status UMA in den Amtlichen Schuldaten nicht erhoben wird, kann zur Zahl der UMA an den Berufsschulen keine Angabe gemacht werden. In der Region 10 wurden im laufenden Schuljahr 2015/2016 folgende Berufsintegrationsklassen (BIK) und Sprachintensivklassen (SIK) eingerichtet: Gebiet BIK SIK Klassen Plätze Klassen Plätze Landkreis Eichstätt 13 260 0 0 Landkreis Neuburg- Schrobenhausen 9 180 0 0 Landkreis Pfaffenhofen/ IIm 7 140 0 0 Stadt Ingolstadt 11 220 1 20 Summe 40 800 1 20 a) Wie viele davon sind belegt? b) Wie viele Jugendliche stehen auf der Warteliste und können derzeit nicht beschult werden? Die Angebote für die Zielgruppe der Asylbewerber und Flüchtlinge im berufsschulpflichtigen Alter werden derzeit – auch in Verbindung mit den Angeboten der weiteren Partner der Vereinbarung Integration durch Ausbildung und Arbeit – massiv ausgebaut. Neben den Berufsintegrationsklassen weitet auch das StMAS seine Plätze in der Sprachförderung deutlich aus. Diese Angebote stehen auch Asylbewerbern und Flüchtlingen ab 18 Jahren zur Verfügung. Daneben hat auch die Bundesagentur für Arbeit berufsvorbereitende Maßnahmen bzw. Sprachförderangebote für die Zielgruppe der über 16-Jährigen eingerichtet. Aufgrund der großen Dynamik im Bereich der berufsvorbereitenden Angebote liegen dem StMBW derzeit keine Informationen über die jeweils aktuellen Klassenstärken sowie über die Zahl der jungen Menschen mit Fluchthintergrund vor, denen noch kein Angebot unterbreitet werden konnte. 3. Wie viele der geplanten rund 1.200 Berufsintegrationsklassen und ca. 22.000 Plätze werden zum Schuljahr 2016/17 in der Region 10 angeboten werden (bitte aufschlüsseln nach den einzelnen Landkreisen und der Stadt Ingolstadt)? Insgesamt können zu Beginn des neuen Schuljahres 2016/2017 bayernweit bis zu 1.200 Berufsintegrationsklassen eingerichtet werden. Zum Vergleich: Zu Beginn des Schuljahres 2015/2016 waren es noch insgesamt rund 440 Klassen. Entsprechend kann auch in der Region 10 die Zahl der Berufsintegrationsklassen noch einmal deutlich gesteigert werden. Die Planungen erfolgen bedarfsbezogen und sind noch nicht abgeschlossen. Daher sind zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Angaben zu den Klassen an den einzelnen Standorten möglich. 4. Gibt es in der Region 10 Wirtschaftsschulen, Berufsfachschulen oder Fachoberschulen, die zum kommenden Schuljahr 2016/17 Berufsintegrati- Drucksache 17/12773 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 onsklassen einrichten werden (bitte aufgliedern nach Landkreis bzw. Stadt Ingolstadt und der konkreten Schule)? An folgenden Schulen werden im Schuljahr 2016/2017 nach aktuellem Planungsstand Berufsintegrationsklassen eingerichtet : • Staatliche Wirtschaftsschule Neuburg a. d. Donau • Staatliche Berufsfachschule für Sozialpflege Neuburg a. d. Donau • Staatliche Fachoberschule Neuburg a. d. Donau • Staatliche Fachoberschule Scheyern 5. Wie viele berufsschulpflichtigen Asylbewerber und Flüchtlinge im Alter zwischen 16 und 21 Jahren besuchen das vollzeitschulische Berufsgrundschuljahr , das in wenigen Berufen als 1. Ausbildungsjahr eingerichtet ist (bitte aufschlüsseln nach den einzelnen Landkreisen und der Stadt Ingolstadt)? a) Wie viele davon sind belegt? b) Wie viele Jugendliche stehen auf der Warteliste und können derzeit nicht beschult werden? In das Berufsgrundschuljahr können grundsätzlich auch Asylbewerber und Flüchtlinge aufgenommen werden. Es stehen ausreichend Plätze zur Verfügung. Statistische Aussagen zur Zahl der Asylbewerber und Flüchtlinge im Berufsgrundschuljahr sind nicht möglich, da entsprechende Merkmale nicht erhoben werden. 6. Wie viele zusätzliche Lehrer mit wie vielen zusätzlichen Stunden wurden für die zusätzlichen Schüler in den Berufsschulen in der Region 10 eingestellt? Zu Beginn des 2. Schulhalbjahres im Schuljahr 2015/2016 konnten in den Landkreisen Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen und Pfaffenhofen/Ilm sowie in der Stadt Ingolstadt insgesamt zwölf zusätzliche Berufsintegrationsklassen des 1. Jahres und eine Sprachintensivklasse eingerichtet werden . Für diese zusätzlichen staatlichen Klassen wurden insgesamt 206 Jahreswochenstunden zur Verfügung gestellt. Dies entspricht rund 8,5 Vollzeitkapazitäten. Zusätzlich wird über die Kooperationspartner in diesen Klassen weiteres Personal zur Verfügung gestellt. 7. Ist das derzeitige Angebot an Berufsschulplätzen und -klassen ausreichend und gibt es Überlegungen , diese in absehbarer Zeit (ggf. an welchen Standorten) weiter auszubauen? Durch die zusätzlichen Stellen und Mittel des Nachtragshaushalts 2016 können an den beruflichen Schulen zu Beginn des neuen Schuljahres 2016/2017 bayernweit bis zu 1.200 Berufsintegrationsklassen eingerichtet werden. Entsprechend kann auch in den Landkreisen Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen und Pfaffenhofen/Ilm sowie in der Stadt Ingolstadt die Zahl der Berufsintegrationsklassen abhängig von dem Bedarf in der jeweiligen Region weiter ausgebaut werden. 8. Gibt es nach Kenntnis der Staatsregierung in der Region 10 noch ausreichend Pädagogen externer Partner wie der Kolping-Akademie, um unterrichtliche Sprachangebote an den beruflichen Schulen zu unterstützen, welche Rückmeldungen liegen der Staatsregierung von beruflichen Schulen aus der Region 10 diesbezüglich vor und wie viele der aus dem Nachtragshaushalt bereitgestellten Drittmittel haben die beruflichen Schulen aus der Region 10 bisher abgerufen (bitte auch Nennung der Verwendungszwecke)? In den oberbayerischen Regionen ist das Angebot an Lehrpersonal bzw. Sozialpädagoginnen und -pädagogen sehr unterschiedlich. Hinzu kommt, dass das Angebot an qualifiziertem Personal externer Bildungsträger i. d. R. auch von dem regionalen Angebot an Maßnahmen anderer Institutionen (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Bundesagentur für Arbeit, Kammern etc.) abhängt. Eine pauschale Beantwortung der Frage ist daher nicht möglich. Im Mai 2016 wurde der Leo-von-Klenze-Schule, der Staatlichen Berufsschule II in Ingolstadt, ein Antrag auf Mittel für Drittkräfte für ein interkulturelles Projekt genehmigt. Der Antrag wurde von der Schule jedoch nachträglich wieder zurückgezogen. Aus der Region 10 wurden somit bislang noch keine Mittel für Drittkräfte an beruflichen Schulen abgerufen.