Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Kerstin Celina BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 08.06.2016 Signet „Bayern barrierefrei – Wir sind dabei!“ Das Signet „Bayern barrierefrei – Wir sind dabei!“ ist ein wesentliches Element bei den flankierenden Maßnahmen zur Umsetzung des Sonderinvestitionsprogramms ‚Bayern barrierefrei 2023‘. Das Signet wird in verschiedenen Ausführungen auf Schildern und Aufklebern zur Verfügung gestellt. Auch die Einbindung in eine Website ist möglich. Schilder und Aufkleber können direkt über das Bestellportal der Bayerischen Staatsregierung online bestellt werden. Das Signet kann zudem von der Internetseite www.barrierefrei.bayern. de heruntergeladen werden. Das Signet wird regelmäßig öffentlichkeitswirksam durch hochrangige Vertreter des Sozialministeriums an ausgewählte Einrichtungen und Betriebe übergeben. Es handelt sich bei dem Signet um kein echtes Prüfzeichen oder Qualitätssiegel. Honoriert werden soll lediglich das Engagement und der gute Wille der Beteiligten. Voraussetzung zur Vergabe des Signets an Einrichtungen, Firmen und Vereine sind laut Auskunft des StMAS „konkrete und beachtliche Beiträge zur Barrierefreiheit“. Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung: 1. An welche Einrichtungen, Firmen und Organisationen wurde das Signet „Bayern barrierefrei“ bisher vergeben ? a) An welche Einrichtungen, Firmen und Organisationen wurde das Signet „Bayern barrierefrei“ bisher persönlich durch die Sozialministerin Emilia Müller oder den Sozialstaatssekretär Johannes Hintersberger übergeben ? b) Nach welchen Kriterien wurden die Einrichtungen, Firmen und Organisationen für eine presseöffentliche Übergabe des Signets ausgewählt? 2. Wie überprüft die Staatsregierung, ob vonseiten der Interessenten an dem Signet „konkrete und beachtliche Beiträge zur Barrierefreiheit“ umgesetzt wurden? a) Welche inhaltlichen Kriterien müssen durch die ausgezeichneten Institutionen erfüllt sein, damit „konkrete und beachtliche Beiträge zur Barrierefreiheit“ vorliegen ? b) In welchen Fällen wurde die Vergabe des Signets durch die Staatsregierung abgelehnt? 3. Warum hat die Staatsregierung die Vergabe des Signets nicht an die Umsetzung der jeweils gültigen Standards und DIN-Normen für die Umsetzung der Barrierefreiheit geknüpft? a) Warum hat sich die Staatsregierung dagegen entschieden , aus dem Signet ein echtes Prüfzeichen oder Qualitätssiegel zu machen? b) Könnte die Einführung eines einheitlichen Gütesiegels für Barrierefreiheit in Bayern nach Auffassung der Staatsregierung nicht einen wichtigen Katalysator und eine sinnvolle Motivation für die barrierefreie Umgestaltung öffentlicher Gebäude und Einrichtungen darstellen ? 4. Welche bereichs- oder branchenspezifischen Gütesiegel für Barrierefreiheit gibt es bisher in Bayern? a) Wie erfolgt in Bayern die Umsetzung des bundesweiten Gütesiegels für barrierefreie Hotel- und Gaststättenbetriebe im Rahmen der Aktion „Reisen für Alle“? b) Welche Auswirkungen hat das Gütesiegel auf die Umsetzung einer barrierefreien touristischen Servicekette in Bayern? 5. Könnte durch die Vergabe des Signets, ohne klare Vorgaben oder Kriterien, nicht bei behinderten Menschen der falsche Eindruck entstehen, dass es sich bei den ausgezeichneten Einrichtungen oder Betrieben tatsächlich um barrierefrei zugängliche Institutionen handelt? a) Wie reagiert die Staatsregierung auf Forderungen von Behindertenverbänden und -beiräten, das Signet in seiner bisherigen Form nicht weiter zu bewerben? b) Wie beurteilt die Staatsregierung die Kritik an der mangelnden Aussagekraft und Trennschärfe der in dem Sig net verwendeten Piktogramme? 6. Wie viele Schilder und Aufkleber mit dem Signet „Bayern barrierefrei“ wurden bisher über das Bestellportal der Staatsregierung angefordert? a) Wie häufig wurde das Signet bisher direkt von der Internetseite barrierefrei.bayern.de heruntergeladen? b) Wie erfolgt im Falle einer Online-Bestellung bzw. eines Herunterladens des Signets die Überprüfung der Umsetzung konkreter und beachtlicher Beiträge zur Barrierefreiheit ? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 14.10.2016 17/12775 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12775 Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 05.08.2016 Die Schriftliche Anfrage der Frau Abgeordneten Kerstin Celina wird im Einvernehmen mit allen Ressorts wie folgt beantwortet : 1. An welche Einrichtungen, Firmen und Organisationen wurde das Signet „Bayern barrierefrei“ bisher vergeben? Das Signet „Bayern barrierefrei – Wir sind dabei!“ wurde an folgende Einrichtungen, Firmen und Organisationen vergeben : – Allianz Arena/FC Bayern München AG, München – ARBERLAND REGIO GmbH, Regen – Bay. Cochlea-Implantat-Verband, Garching – BV Polio e. V. Landesverband Bayern – Café Ella, Lenbachhaus, München – Café Moritz, Ingolstadt – Caritas-Senioren- u. Pflegezentrum St. Willibald, Nürnberg – Diakonisches Werk, Nürnberg – Don-Bosco-Haus, Landkreis Nürnberger Land – Evangelisches Bildungswerk, München – Festspiele Europäische Wochen Passau e.V. – Fichtelgebirgsrealschule Marktredwitz – Flughafen München GmbH – Gästehaus St. Georg d. Abtei Weltenburg – Gasthof „Zur Traube“, Fischach – Gehörlosenverband München und Umland e. V. – Gemeinde Altenkunstadt – Gemeinde Ismaning – Grund- und Mittelschule Oettingen – Katholische Jugendfürsorge Regensburg – Katholische Pfarrkirche St. Michael, Mering – Kontakt- u. Informationsstelle f. Studierende m. Behinderung u. chron. Erkrankung der Universität Würzburg – Landesverband d. Bay. Taxi- u. Mietwagenunternehmen, München – Landgasthof Hotel Bergwirt, Herrieden – Landratsamt Aichach-Friedberg – Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen – Lebenshilfe, Grafenau – Mittelschule Altenkunstadt – MKG Praxis Dr. Rudolph/Dr. Hessenberger, München – Modellwohnung der Wohnungsbau- u. -fürsorgegesellschaft mbH d. Stadt Schwarzenbach a. d. Saale – MS Kelheim, Schiff d. Personenschifffahrt Stadler, Straubing – Museum Ägyptischer Kunst, München – Netzwerkfrauen Bayern – Rathaus Gemeinde Burgoberbach – Rathaus Markt Aindling – Rathaus Markt Holzkirchen – Rathaus Marktoberdorf – Rathaus Stadt Wolframs-Eschenbach – Rathaus Taufkirchen – Regens-Wagner-Stiftungen, Dillingen – Schindlerhof Klaus Kobjoll GmbH, Nürnberg – Sporthalle der Gemeinde Zorneding – Stadt Dinkelsbühl – Stadt Ingolstadt, Neues Rathaus – Stadt Königsberg i. Bay. – Stadt Regensburg, Büro der Inklusionsbeauftragten – Stadtmission Nürnberg – Stadtmuseum Kaufbeuren – Stiftung Leben pur (Toiletten für alle), München – Stiftung Pfennigparade, München – Tourist-Info Bad Endorf – Tourist-Information am Rathausplatz, Ingolstadt – VerbaVoice GmbH, Dolmetschdienst für Hörgeschädigte, München – Verein Rollwagerl 93 e. V., München – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V, München – Versicherungskammer Bayern, München – Vykon GmbH & Co. KG, Grünwald a) An welche Einrichtungen, Firmen und Organisationen wurde das Signet „Bayern barrierefrei“ bisher persönlich durch die Sozialministerin Emilia Müller oder den Sozialstaatssekretär Johannes Hintersberger übergeben? Es fanden folgende persönliche Übergaben statt: Durch Frau Ministerin Müller: – Allianz Arena/FC Bayern München AG, München Durch Herrn Staatssekretär Hintersberger: – Café Ella, Lenbachhaus, München – Festspiele Europäische Wochen Passau e. V. – Flughafen München GmbH – Landesverband Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmen e. V, München – MKG Praxis Dr. Rudolph/ Dr. Hessenberger, München – Museum Ägyptischer Kunst, München – Rathaus Markt Aindling – Stadtmuseum Kaufbeuren – Stiftung Leben pur (Toiletten für alle), München – VerbaVoice GmbH, Dolmetschdienst für Hörgeschädigte, München – Versicherungskammer Bayern, München b) Nach welchen Kriterien wurden die Einrichtungen, Firmen und Organisationen für eine presseöffentliche Übergabe des Signets ausgewählt? Ausgewählt wurden Einrichtungen, Firmen und Organisationen , die sich über ihre bereits geleisteten Beiträge zur Barrierefreiheit hinaus bereit erklärt haben, unentgeltlich an der Informationskampagne der Staatsregierung zur Barrierefreiheit mitzuwirken. Diese Kampagne hat die Zielsetzung, die Bewusstseinsbildung für die Notwendigkeit von Barrierefreiheit voranzutreiben und alle gesellschaftlichen Akteure zur Mitwirkung zu aktivieren. Darüber hinaus wurden Einrichtungen , Firmen und Organisationen ausgewählt, deren Engagement in besonderer Weise herausragend ist oder denen eine besondere Multiplikatorenfunktion zukommt. 2. Wie überprüft die Staatsregierung, ob vonseiten der Interessenten an dem Signet „konkrete und beachtliche Beiträge zur Barrierefreiheit“ umgesetzt wurden? Die Bewertung erfolgt anhand einer detaillierten Selbstauskunft der interessierten Einrichtungen, Firmen und Organisationen . Drucksache 17/12775 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 a) Welche inhaltlichen Kriterien müssen durch die ausgezeichneten Institutionen erfüllt sein, damit „konkrete und beachtliche Beiträge zur Barrierefreiheit “ vorliegen? Die Bewertung erfolgt im Einzelfall. So vielgestaltig wie die Anforderungen an eine barrierefreie Umwelt sind, so vielfältig sind die Beiträge, die dazu geleistet werden. Bei einem konkreten und beachtlichen Beitrag zur Barrierefreiheit kann es sich um umfassende bauliche Maßnahmen handeln, ebenso wie um erhebliche Beiträge zur Bewusstseinsbildung oder die konsequente Berücksichtigung der Barrierefreiheit bei Planungsprozessen. Maßgeblich ist, dass Einzelmaßnahmen nicht ausreichen, vielmehr müssen Beiträge geleistet worden sein, die die Barrierefreiheit in dem jeweiligen Umfeld wesentlich und nachhaltig verbessern. b) In welchen Fällen wurde die Vergabe des Signets durch die Staatsregierung abgelehnt? Der Nennung der Interessenten, die das Signet nicht erhalten haben, stehen deren berechtigte Interessen sowie datenschutzrechtliche Gründe entgegen. 3. Warum hat die Staatsregierung die Vergabe des Sig nets nicht an die Umsetzung der jeweils gültigen Standards und DIN-Normen für die Umsetzung der Barrierefreiheit geknüpft? Das Signet ist Teil der breiten Informationsarbeit im Rahmen des Programms „Bayern barrierefrei“, die der Bewusstseinsbildung für die Bedeutung von Barrierefreiheit dient und alle Verantwortungsträger in der Gesellschaft zum Mitwirken bewegen soll. Denn Barrierefreiheit gelingt nur mit starken Partnern, die sich vor Ort engagieren und nachhaltig für Barrierefreiheit einsetzen. Das Signet will Engagement, das, wie bei Frage 2 a dargestellt, einen konkreten, beachtlichen Beitrag zur Barrierefreiheit leistet, auszeichnen und gleichzeitig dazu anspornen, noch mehr für Barrierefreiheit zu tun. Im Rahmen der Informationsarbeit wurde die Entscheidung getroffen, auch konkrete, beachtliche Beiträge zu honorieren , die die Barrierefreiheit erheblich verbessern, aber nicht zu einer vollständigen Barrierefreiheit, zum Beispiel im Sinne der DIN-Normen, führen. Derartiges positives Engagement soll durch das Signet gefördert und verstärkt werden. Außerdem soll durch die Verleihung des Signets das gute Beispiel mit seiner Vorbildwirkung andere Akteure ebenfalls zum Mitmachen bewegen. Die Einhaltung von DIN 18040- 1 und -2 sind für Bauvorhaben, die nach den gesetzlichen Anforderungen der Bayerischen Bauordnung barrierefrei gebaut werden müssen, ohnehin vorgeschrieben. a) Warum hat sich die Staatsregierung dagegen entschieden , aus dem Signet ein echtes Prüfzeichen oder Qualitätssiegel zu machen? Wie bei der Antwort zu Frage 3 dargestellt, sollen durch das Signet konkrete, beachtliche Beiträge honoriert werden, die die Barrierefreiheit erheblich verbessern, auch wenn sie nicht zu einer vollständigen Barrierefreiheit führen. Zweck ist die Förderung und Anerkennung eines solchen Engagements und die Aktivierung weiterer Akteure. Eine Zertifizierung , wie sie für ein echtes Prüfzeichen oder Qualitätssiegel erforderlich wäre, wäre für diese Zwecke zu aufwendig, da sie mit sehr hohem bürokratischen Aufwand und erheblichen Kosten verbunden wäre, und würde durch die damit verbundenen Hürden der dargestellten Zielsetzung zuwiderlaufen. b) Könnte die Einführung eines einheitlichen Gütesiegels für Barrierefreiheit in Bayern nach Auffassung der Staatsregierung nicht einen wichtigen Katalysator und eine sinnvolle Motivation für die barrierefreie Umgestaltung öffentlicher Gebäude und Einrichtungen darstellen? Der beschrittene Weg wird aus den genannten Gründen als zielführender erachtet. 4. Welche bereichs- oder branchenspezifischen Gütesiegel für Barrierefreiheit gibt es bisher in Bayern ? Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern e.V. (BHG), das Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration sowie der Sozialverband VdK Bayern e.V. (VdK) haben durch eine Zielvereinbarung bereits 2005 die Aktion „Tourismus für alle in Bayern“ zur Barrierefreiheit im Hotel- und Gaststättengewerbe ins Leben gerufen. Hotels und Gaststätten konnten auf der Basis einer bundesweiten Zielvereinbarung in dieser Qualitätsoffensive den barrierefreien Zugang und die barrierefreie Nutzung ihrer Angebote prüfen und auszeichnen lassen. Dabei wurden Ausstattung und Einrichtung in fünf Kategorien verlässlich beschrieben und mit entsprechenden offiziellen Piktogrammen dargestellt. Seit Juli 2015 gliedert sich diese Kennzeichnung mit Unterstützung des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie in das deutschlandweite Kennzeichnungssystem „Reisen für Alle“ in Bayern ein, welches für alle Betriebe und Leistungsträger entlang der touristischen Servicekette zur Verfügung steht. Darüber hinaus arbeiten zahlreiche touristische Leistungsträger mit den Signets der Staatsregierung „Bayern barrierefrei“. Auf regionaler Ebene gibt es daneben noch vereinzelt eigene bereichsspezifische touristische Gütesiegel, wie z. B. Allgäu – Tirol barrierefrei. Zum 1. Januar 2012 wurde im Staatlichen Hochbau das „Audit Barrierefreies Bauen“ eingeführt, welches als Qualitätssicherungsverfahren auf Basis der gesetzlichen Regelwerke die Einhaltung der Belange des barrierefreien Bauens zusätzlich einer Prüfung unterzieht. Dieses Audit ist von den Staatlichen Bauämtern verpflichtend bei allen staatlichen Baumaßnahmen im Hochbau anzuwenden. Im Bereich Gesundheit erfolgte ein schriftlicher Appell von Frau Staatsministerin Melanie Huml an die Träger der Selbstverwaltung, die Einführung eines freiwilligen Zertifizierungsverfahrens für barrierefreie Praxen zu prüfen. Die Entwicklung des Zertifizierungsverfahrens könnte ggf. in Zusammenarbeit mit der Vereinigung Kommunaler Interessenvertreter von Menschen mit Behinderung in Bayern (VKIB) erfolgen, die bereits Mindeststandards erarbeitet hat und zudem in einem aus EU-Mitteln geförderten Projekt barrierefreie Objekte mit dem Signet „Allgäu – Tirol barrierefrei“ auszeichnet. a) Wie erfolgt in Bayern die Umsetzung des bundesweiten Gütesiegels für barrierefreie Hotel- und Gaststättenbetriebe im Rahmen der Aktion „Reisen für Alle“? In Bayern ist Lizenznehmerin für dieses geprüfte Projekt zur Barrierefreiheit die BAYERN TOURISMUS Marketing GmbH (by.TM). Sie bildet Erheber aus, akquiriert bayerische Partner entlang der touristischen Servicekette, koordiniert Erhebungen , organisiert Sensibilisierungsveranstaltungen für Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12775 Leistungsträger, verschickt die jeweiligen Urkunden und Prüfberichte, die durch die Prüfstelle erstellt wurden, und betreibt das Marketing. Unterstützung erhält die by.TM dabei durch das Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie, insbesondere für die kostenfreie Zertifizierung der ersten 100 Interessenten und 10 Pilotorte/ bzw. -regionen in Bayern. b) Welche Auswirkungen hat das Gütesiegel auf die Umsetzung einer barrierefreien touristischen Servicekette in Bayern? Durch die Einführung des bundesweit einheitlichen Kennzeichnungssystems „Reisen für Alle“ in Bayern wird seit 2015 eine zusätzliche neue Transparenz geschaffen, die geeignet ist, Informationsdefizite über Freizeit- und Urlaubseinrichtungen bei der Reiseentscheidung abzubauen und die Nachfrage für Bayern als Urlaubs- und Freizeitland bei älteren und behinderten Gästen in Bayern zu steigern. Die Leistungsträger werden im Rahmen der Zertifizierung sensibilisiert und motiviert. Durch die damit einhergehende verstärkte öffentliche Wahrnehmung steigt das Interesse anderer Leistungsträger, in die Barrierefreiheit ihrer Angebote zu investieren. 5. Könnte durch die Vergabe des Signets, ohne klare Vorgaben oder Kriterien, nicht bei behinderten Menschen der falsche Eindruck entstehen, dass es sich bei den ausgezeichneten Einrichtungen oder Betrieben tatsächlich um barrierefrei zugängliche Institutionen handelt? Menschen mit Behinderung sind regelmäßig sehr gut informiert und mit der aktuellen Kennzeichnungslandschaft vertraut. Damit in Bayern die Barrierefreiheit, die sich durch alle Bereiche der Gesellschaft zieht, erheblich verbessert wird, sind bewusstseinsbildende Maßnahmen, die für die Bedeutung des Themas sensibilisieren und zum Mitmachen motivieren, erforderlich. Dafür wurde aus den unter Frage 3 a geschilderten Gründen das Signet „Bayern barrierefrei“ entwickelt, das auf einfache Weise sichtbar macht, für wen Barrierefreiheit nützlich ist. Die langfristig angelegte Öffentlichkeitsarbeit wird die Bekanntheit des Signets und seiner Voraussetzungen jedoch noch weiter verstärken. a) Wie reagiert die Staatsregierung auf Forderungen von Behindertenverbänden und -beiräte das Signet in seiner bisherigen Form nicht weiter zu bewerben ? Diese Forderung wurde bislang ausschließlich vom Behindertenbeirat der Landeshauptstadt München erhoben. Dessen Einwände werden sehr ernst genommen. Die Mitglieder des Behindertenbeirats der Landeshauptstadt München wurden zu einem Gespräch eingeladen, in dem die Bedenken diskutiert und die Gründe der Staatsregierung für das Signet „Bayern barrierefrei“ erläutert wurden. Von anderen Organisationen von Menschen mit Behinderung , wie insbesondere dem Landesbehindertenrat und von kommunalen Behindertenbeauftragten sowie von der Beauftragten der Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung hat das Signet „Bayern barrierefrei“ eine sehr positive Resonanz erfahren. Insbesondere kommunale Behindertenbeauftragte zeigen Interesse an dem Signet und machen Vorschläge für geeignete Einrichtungen, denen das Signet verliehen werden soll. Aus diesem Grund wird der vereinzelten Forderung des Behindertenbeirats der Landeshauptstadt München nicht gefolgt. b) Wie beurteilt die Staatsregierung die Kritik an der mangelnden Aussagekraft und Trennschärfe der in dem Signet verwendeten Piktogramme? Aus Sicht der Staatsregierung zeigen die in dem Signet verwendeten Piktogramme auf anschauliche Weise, für wen Barrierefreiheit einen Nutzen bringt: für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen , für ältere Menschen, für Familien mit Kindern, für Menschen mit einer Sinnesbeeinträchtigung oder kognitiven Einschränkung sowie letztlich für jedermann , der in einer inklusiven Gesellschaft leben möchte, in der keiner ausgegrenzt wird. Insofern wird die Einschätzung einer mangelnden Aussagekraft und Trennschärfe nicht geteilt . 6. Wie viele Schilder und Aufkleber mit dem Signet „Bayern barrierefrei“ wurden bisher über das Bestellportal der Staatsregierung angefordert? Schilder mit dem Signet können über das Bestellportal der Staatsregierung nicht angefordert werden. Bisher wurden rund 1.700 Aufkleber bestellt. a) Wie häufig wurde das Signet bisher direkt von der Internetseite barrierefrei.bayern.de heruntergeladen ? Das Signet kann nicht direkt von der Internetseite barrierefrei .bayern.de heruntergeladen werden. Bei Darlegung eines konkreten, beachtlichen Beitrags (siehe Fragen 2 und 2 a) werden die Daten im Einzelfall versandt. b) Wie erfolgt im Falle einer Online-Bestellung bzw. eines Herunterladens des Signets die Überprüfung der Umsetzung konkreter und beachtlicher Beiträge zur Barrierefreiheit? Bei jeder Bestellung eines Schildes mit dem Signet „Bayern barrierefrei“ sowie der Daten zur Verwendung auf einer Webseite erfolgt die Überprüfung des konkreten, beachtlichen Beitrags wie bei den Fragen 2 und 2 a beschrieben.