Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Rosi Steinberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 20.07.2016 Entenhaltung Bayern III, Zugang zu Wasser Da zur landwirtschaftlichen Haltung von Enten in Bayern kaum Zahlen und Daten veröffentlicht wurden, frage ich die Staatsregierung: 1. Welcher Anteil der entenhaltenden Betriebe gewährt den Enten Zugang zu zusätzlichem Wasserangebot, das den Empfehlungen des Ständigen Ausschusses des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen von 1999 genügt? 2. Welcher Anteil der Pekingenten, Moschusenten, Mulardenenten und sonstigen Enten hat in Mastbetrieben in Bayern jeweils Zugang zu zusätzlichem Wasserangebot, das den Empfehlungen des Ständigen Ausschusses des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen von 1999 genügt? 3. Welcher Anteil der Pekingenten, Moschusenten, Mulardenenten und sonstigen Enten hat in Bayern jeweils Zugang zu offenen Wasserflächen (wie z. B. Flachbecken), in denen sie die Möglichkeit haben zu schwimmen? 4. Welcher Anteil der Pekingenten, Moschusenten und Mulardenenten hat in Bayern jeweils bereits während der Aufzucht Zugang zu einem zusätzlichen Wasserangebot ? 5. Wurden gegen Betriebe in Bayern Strafen oder Bußgelder verhängt, weil sie Enten keinen Zugang zu zusätzlichem Wasserangebot gewährt haben? Wenn ja, gegen wie viele Betriebe wurden Strafen oder Bußgelder verhängt und in welcher Höhe? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 05.08.2016 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie dem Staatsministerium der Justiz wie folgt beantwortet : Zu 1. bis 4.: Die gewünschten Informationen liegen der Staatsregierung nicht vor, da es keine gesetzlichen Verpflichtungen zu deren Erhebung gibt. Zu 5.: Die gewünschten Informationen zu Bußgeldern werden nicht zentral erfasst. Aufgrund der Notwendigkeit aufwendiger Recherchen ist eine Auskunft zu verhängten Bußgeldern aufgrund mangelnden Zugangs zu zusätzlichem Wasserangebot für Enten im zur Beantwortung der Anfrage zur Verfügung stehenden Zeitraum nicht möglich. Die nach bundesweiten Vorgaben geführten Geschäftsstatistiken der Staatsanwaltschaften und Gerichte und die ebenfalls nach bundesweiten Vorgaben geführte bayerische Strafverfolgungsstatistik erlauben keine automatisierte Abfrage zum in der Frage erwähnten Sachverhalt, sodass dem Staatsministerium der Justiz diesbezüglich keine Daten vorliegen. Eine Ermittlung der Daten durch Einzelauswertung der Akten bei den Staatsanwaltschaften und Gerichten scheidet aufgrund des damit verbundenen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwandes aus. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 05.10.2016 17/12778 Bayerischer Landtag