Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Simone Strohmayr SPD vom 06.07.2016 Trinkwasserbelastung durch Nitrat im Landkreis Aichach-Friedberg Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Welche Trinkwasserbrunnen sind im Landkreis Aichach-Friedberg mit Nitrat belastet? b) Was ist der gesetzlich vorgegebene Grenzwert für die Nitratbelastung? c) Bei welchen Trinkwasserbrunnen im Landkreis Aichach-Friedberg werden Grenzwerte überschritten (bitte aufgeschlüsselt nach Trinkwasserbrunnen und Wert angeben)? 2. a) Welche Maßnahmen werden derzeit gegen die Grenzwert -Überschreitung im Landkreis Aichach-Friedberg unternommen? b) Welche Maßnahmen werden insgesamt gegen die Nitratbelastung im Landkreis Aichach-Friedberg unternommen ? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 09.08.2016 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege sowie dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wie folgt beantwortet: Zu 1. a): Nitrat-Stickstoff im Grundwasser stammt auch aus natürlichen Mineralisierungsprozessen im Boden. Bis zu 15 Milligramm pro Liter Nitrat können natürlicher Herkunft sein. Der gesetzlich vorgegebene Trinkwassergrenzwert beträgt 50 mg/l (nach Anlage 2 Teil I lfd. Nummer 9 zu § 6 Abs. 2 TrinkwV 2001). Für die Beantwortung dieser Anfrage werden Trinkwasserbrunnen mit einem Nitratgehalt ab dem halben Grenzwert (25 mg/l) betrachtet, da ab diesem Wert verstärkt über vorsorgliche Maßnahmen zur Reduzierung der Nitratbelastung nachgedacht werden muss. Im Jahr 2015 wurden bei folgenden Trinkwasserbrunnen der öffentlichen Wasserversorgung im Landkreis Aichach- Friedberg Werte zwischen 25–50 mg/l gemessen: Wasserversorgung Petersdorf bei 2 Brunnen Zweckverband Wasserversorgung Adelberggruppe bei 2 Brunnen Zweckverband Wasserversorgung Daxberggruppe bei 1 Brunnen Zweckverband Wasserversorgung Hardhofgruppe bei 1 Brunnen Zu 1. b): Der gesetzlich vorgegebene Grenzwert beträgt 50 mg/l (nach Anlage 2 Teil I lfd. Nummer 9 zu § 6 Abs. 2 TrinkwV 2001). Zu 1. c): Bei öffentlichen Trinkwasserversorgungen sind für 2015 keine Grenzwertüberschreitungen bekannt. Bei folgenden Einzelwasserversorgungen (EZW) wurde der Grenzwert für Nitrat überschritten: – EZW Seewieshof 1, Gemeinde Kissing 54,0 mg/l – EZW Ingstetten 8, Markt Inchenhofen 61,6 mg/l – EZW Winden 5, Markt Kühbach 61,0 mg/l – EZW Gollenhof 1, Gemeinde Sielenbach 64,9 mg/l Zu 2. a): Entfällt für öffentliche Wasserversorgungen in diesem Landkreis , siehe 1 c. Für die EZW Seewieshof 1, Kissing, ist eine Aufbereitungsanlage in Planung. Zu 2. b): Der Schutz des Grundwassers hat oberste Priorität. Bayern unternimmt vielfältige Anstrengungen, um die Qualität der Gewässer weiter zu verbessern. Im Dezember 2015 hat die Staatsregierung ein großes Maßnahmenpaket zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie beschlossen . Bis 2021 werden landesweit insgesamt rund 1,2 Milliarden Euro in den Schutz der Gewässer in Bayern investiert. Der Schutz der Gewässer ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Deshalb werden die anstehenden Aufgaben gemeinsam mit der Landwirtschaft angegangen. Werden durch die technische Gewässeraufsicht des Wasserwirtschaftsamtes Auffälligkeiten bei der Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen oder an Proben aus dem Grundwasser oder aus Oberflächengewässern festgestellt, erfolgt ein Hinweis an die zuständige Kreisverwaltungsbehörde bzw. an das zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Diese werden beratend aktiv und ergreifen weitere Maßnahmen. Der Großteil des Landkreises Aichach-Friedberg überschneidet sich mit dem Grundwasserkörper Vorlandmolasse – Aichach, der als Maßnahmengebiet für Nitrat nach Wasserrahmenrichtlinie ausgewiesen ist. Entspre- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 05.10.2016 17/12780 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12780 chend dem Maßnahmenprogramm im Bewirtschaftungsplan werden Maßnahmen ergriffen, indem auf freiwilliger Basis die entsprechenden Förderprogramme des Bayerischen Kulturlandschaftsprogramms (KULAP) zur Nitratreduzierung dort in Anspruch genommen werden. Zusätzlich können die Landwirte die Greening-Verpflichtungen hinsichtlich der Bereitstellung von ökologischen Vorrangflächen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik u. a. auch in Form von gewässerschonenden Maßnahmen erfüllen. Ergänzend zu den Förderprogrammen und den möglichen Maßnahmen des Greening erfolgt eine staatliche Beratung durch die Wasserberater der Landwirtschaftsverwaltung im Hinblick auf einen grundwasserverträglichen Düngemitteleinsatz .