Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn FREIE WÄHLER vom 08.06.2016 Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen in Unterfranken Ich frage die Staatsregierung: 1. In welchen unterfränkischen Städten und Gemeinden wurden bislang (Stand 08.06.2016) provisorische Unterkünfte für Flüchtlinge und Asylbewerber als temporäre Bauten errichtet (z. B. Traglufthallen, Mobilheime, Container), bitte aufgeschlüsselt nach a) der Art der jeweiligen Unterkunft in den einzelnen Gemeinden , b) der maximal dort unterzubringenden Anzahl an Flüchtlingen sowie die Durchschnittsbelegung pro Monat seit Nutzungsbeginn und c) den Kosten für die Einrichtung und den Betrieb der einzelnen Einrichtung? 2. In welchen unterfränkischen Städten und Gemeinden werden für 2016 entsprechende Unterkünfte geplant, bitte aufgeschlüsselt nach a) den jeweiligen Kommunen, b) der Größe der geplanten Unterkünfte und c) der Art der Unterkunft nach der Bauweise? 3. In welchen der unter 1 und 2 abgefragten Fälle wurden bzw. werden bauliche Maßnahmen seitens der jeweiligen Kommune nötig, um die Grundstücke, auf denen diese Objekte errichtet wurden bzw. werden, zu erschließen (Wasser, Abwasser, Strom, Telefon, Energie , Straßen, Wege etc.), bitte aufgeschlüsselt nach a) dem Umfang der realisierenden Erschließungen im Einzelfall und b) den Kosten dafür im Einzelfall? 4. Wer hat die Kosten zu tragen, wenn nach Ende der Nutzung dieser Unterkünfte die zuvor errichtete Erschließung nicht mehr nötig ist? 5. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, welche Kosten Kommunen bereits in diesem Fall für den Rückbau der Erschließungsanlagen zu leisten hatten, bei denen derartige Unterkünfte rückgebaut wurden? 6. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, ob derartige Flächen, die für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden, davor aber kein Bauland waren, im Nachhinein zu Bauland bzw. Bauerwartungsland werden, da die Erschließungsanlagen bereits vorhanden sind? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 10.08.2016 1. In welchen unterfränkischen Städten und Gemeinden wurden bislang (Stand 08.06.2016) provisorische Unterkünfte für Flüchtlinge und Asylbewerber als temporäre Bauten errichtet (z. B. Traglufthallen, Mobilheime, Container), bitte aufgeschlüsselt nach a) der Art der jeweiligen Unterkunft in den einzelnen Gemeinden, b) der maximal dort unterzubringenden Anzahl an Flüchtlingen sowie die Durchschnittsbelegung pro Monat seit Nutzungsbeginn und c) den Kosten für die Einrichtung und den Betrieb der einzelnen Einrichtung? Stadt/Gemeinde Art der Unterkunft Kapazität Durchschnitts - belegung Kosten Würzburg Containeranlage „Drehscheibe“ der Not-AE Würzburg. Anschließend Dependance der AE Schweinfurt. 150 * Seit August 2015 liegt die Auslastung bei annähernd 100 %. Errichtungskosten : ca. 285.000 € (Kauf der Module + Erschließung), Betriebskosten: nicht ermittelbar , da keine getrennte Erfassung erfolgt. Aschaffenburg Containeranlage als Dependance der Not-AE Würzburg . Anschließend Dependance der AE Schweinfurt . Nun Teil der GU Aschaffenburg . 96 * Seit August 2015 liegt die Auslastung bei annähernd 80 %. Errichtungskosten : 83.000 € (Erschließung + Einrichtung), Betriebskosten: Modulmiete, 5.337,15 €/ Monat. Übrige Betriebskosten nicht ermittelbar , da keine getrennte Erfassung erfolgt. * Durchschnittsbelegung ist aufgrund der Nutzung als „Drehscheibe“ (kurze Aufenthalte, möglichst schnelle Weiterverteilung) bis August 2015 nicht exakt ermittelbar. In Niederwerrn befinden sich Thermohallen. Eine Nutzung zur Unterbringung fand nur behelfsweise für ca. 3 Wochen statt, bis ein anderes Bestandsgebäude der Bundesliegenschaft der ehemaligen Conn Barracks fertig hergerichtet war. Darüber hinaus wurden diese für die Essensausgabe bzw. als Speisesaal genutzt. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 05.10.2016 17/12786 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12786 2. In welchen unterfränkischen Städten und Gemeinden werden für 2016 entsprechende Unterkünfte geplant, bitte aufgeschlüsselt nach a) den jeweiligen Kommunen, b) der Größe der geplanten Unterkünfte und c) der Art der Unterkunft nach der Bauweise? Aktuell sind keine weiteren derartigen Unterkünfte in Unterfranken geplant. 3. In welchen der unter 1 und 2 abgefragten Fälle wurden bzw. werden bauliche Maßnahmen seitens der jeweiligen Kommune nötig, um die Grundstücke , auf denen diese Objekte errichtet wurden bzw. werden, zu erschließen (Wasser, Abwasser, Strom, Telefon, Energie, Straßen, Wege etc.), bitte aufgeschlüsselt nach a) dem Umfang der realisierenden Erschließungen im Einzelfall und b) den Kosten dafür im Einzelfall? Es wurden bzw. werden keine derartigen Maßnahmen nötig. 4. Wer hat die Kosten zu tragen, wenn nach Ende der Nutzung dieser Unterkünfte die zuvor errichtete Erschließung nicht mehr nötig ist? Da die Erschließung der oben genannten Objekte durch den Freistaat Bayern erfolgte, trägt auch dieser die Kosten eines evtl. notwendigen Rückbaus. 5. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, welche Kosten Kommunen bereits in diesem Fall für den Rückbau der Erschließungsanlagen zu leisten hatten, bei denen derartige Unterkünfte rückgebaut wurden? Im Regierungsbezirk Unterfranken sind bis dato keinerlei derartige Kosten für Kommunen entstanden. 6. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, ob derartige Flächen, die für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden, davor aber kein Bauland waren, im Nachhinein zu Bauland bzw. Bauerwartungsland werden, da die Erschließungsanlagen bereits vorhanden sind? Derartige Erkenntnisse liegen der Staatsregierung nicht vor. Bei den oben genannten Objekten handelt es sich um ehem. US-Militärliegenschaften.