Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefan Schuster, Martina Fehlner, Andreas Lotte, Arif Taşdelen SPD vom 08.03.2016 Stellen und Beschäftigte beim Freistaat Bayern Wir fragen die Staatsregierung: 1. Wie entwickelte sich in den einzelnen Jahren von 2006 bis 2016 jeweils zum Stichtag erster Januar die Anzahl der Stellen beim Freistaat insgesamt, bei Lehrerinnen und Lehrern, bei der Landespolizei, bei Gerichten und Staatsanwaltschaften, bei den Justizvollzugsanstalten und bei der Allgemeinen Inneren Verwaltung, differenziert nach planmäßigen Beamten, Arbeitnehmern, Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst, Referendaren und Weiteren, und wie war jeweils zum Stichtag die tatsächliche Besetzung (Ist-Besetzung) der Stellen ? 2. Wie viele der Stellen der planmäßigen Beamten und Arbeitnehmer waren im Jahr 2016 zum Stichtag erster Januar insgesamt, bei Lehrerinnen und Lehrern, bei der Landespolizei, bei Gerichten und Staatsanwaltschaften , bei den Justizvollzugsanstalten und bei der Allgemeinen Inneren Verwaltung, nicht mit Beamten und Arbeitnehmern besetzt, wegen a) Verrechnung von Anwärtern auf diesen Stellen? b) Abordnungen an das Ministerium? c) Wiederbesetzungssperre? d) Altersteilzeit? e) Mutterschutz? f) Weiterem (bitte jeweils Anzahl und Gründe nennen)? 3. Wie hoch wird voraussichtlich in jedem Jahr von 2016 bis 2020 jeweils bei den planmäßigen Beamten und den Arbeitnehmern die Anzahl der Altersabgänge und die Anzahl der in Bayern ausgebildeten und neu zur Verfügung stehenden Nachwuchskräfte insgesamt, bei Lehrerinnen und Lehrern, bei der Landespolizei, bei Gerichten und Staatsanwaltschaften, bei den Justizvollzugsanstalten und bei der Allgemeinen Inneren Verwaltung, sein? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 15.08.2016 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr, dem Staatsministerium der Justiz und dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst wie folgt beantwortet : 1. Wie entwickelte sich in den einzelnen Jahren von 2006 bis 2016 jeweils zum Stichtag erster Januar die Anzahl der Stellen beim Freistaat insgesamt, bei Lehrerinnen und Lehrern, bei der Landespolizei , bei Gerichten und Staatsanwaltschaften, bei den Justizvollzugsanstalten und bei der Allgemeinen Inneren Verwaltung, differenziert nach planmäßigen Beamten, Arbeitnehmern, Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst, Referendaren und Weiteren, und wie war jeweils zum Stichtag die tatsächliche Besetzung (Ist-Besetzung) der Stellen? Die Zusammenstellung der Stellen und der Ist-Besetzung wurde aufgrund der in der Bayerischen Haushaltsordnung geregelten Aufbewahrungsfristen auf den Zeitraum 01.01.2012 bis 01.01.2016 begrenzt. Ferner wurde bei der nachfolgenden Tabelle nicht auf das – in den abgefragten Teilbereichen – gesamte im Stellenplan ausgewiesene Stellensoll abgestellt, sondern nur auf die sog. gebundenen Stellen (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Haushaltsgesetz) der betreffenden Teilbereiche. Bei den gebundenen Stellen ist die im Stellenplan ausgewiesene Stellenzahl verbindlich zu beachten , während bei den ungebundenen Stellen (häufig als „Mittelstellen“ bezeichnet) grundsätzlich nicht die im Stellenplan ausgewiesene Stellenzahl sondern die veranschlagten Haushaltsmittel bindend sind. Ein Vergleich zwischen Sollund Ist-Besetzung bei den ungebundenen Stellen ist grundsätzlich nicht möglich bzw. führt zu einem nicht aussagekräftigen Ergebnis. Zahlenvergleiche zu den Referendaren und anderen ungebundenen Stellen wurden daher nicht in die Übersicht aufgenommen. Das gesamte Stellensoll (gebundene und ungebundene Stellen) des Freistaates – auch außerhalb der aktuell abgefragten Teilbereiche – kann der Antwort zur Schriftlichen Anfrage „Öffentlich Beschäftigte I“ (Drs. 17/10976) entnommen werden. Für die Allgemeine Innere Verwaltung wurden die Haushaltskapitel 03 01 (Ministerium), 03 08 (Regierungen) und 03 09 (Landratsämter) ausgewertet. Das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr (bezüglich der Allgemeinen Inneren Verwaltung) und das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst haben die mit dem Nachtragshaushaltsgesetz 2016 neu geschaffenen Stellen und Beschäftigungsmöglichkeiten nicht in die Auswertung einbezogen. Das Staatsministerium der Justiz hat neue Stellen aus Nachtragshaushalten einbezogen . Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 05.10.2016 17/12807 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12807 Das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hat zudem mitgeteilt, dass sich die zum Stichtag 1. Januar angegebene Ist-Besetzung bei der Polizei jeweils deutlich zum nachfolgenden 1. März durch Zugänge im Rahmen der Einstellungstermine für den Polizeivollzugsdienst der 2. Qualifikationsebene erhöhte. Das Staatsministerium der Justiz hat darauf hingewiesen, dass sich die für den Bereich der Gerichte und Staatsanwaltschaften ergebenden Differenzen zwischen den Angaben zum Soll und zur Ist-Besetzung im Beamten- und Arbeitnehmerbereich sowie bei den Beamtinnen und Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst durch eine anderweitige Besetzung von Beamtenplanstellen gemäß Art. 6 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 Doppelbuchst. aa Haushaltsgesetz erklärten. So erfolge z. B. eine Überbrückung von Personalausfällen infolge von Elternzeit oder familienpolitischer Beurlaubung im Justizfachwirtedienst oder im Bewährungshilfedienst durch die Einstellung von befristet beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Zudem würden die Justizhelferinnen und Justizhelfer, die die Ausbildung für den Justizwachtmeisterdienst in einem Arbeitnehmerverhältnis absolvieren, bereits auf Beamtenplanstellen geführt. Weitere freie und nicht besetzte Stellen ergäben sich im Haushaltsvollzug aufgrund der Besetzbarkeit von im Haushaltsjahr neu ausgebrachten Stellen zu einem späteren Stichtag, der einzuhaltenden Wiederbesetzungssperre sowie der Stichtagsbezogenheit der Aufstellung (z. B. zeitnahe Besetzung von am Stichtag freien Planstellen). 2. Wie viele der Stellen der planmäßigen Beamten und Arbeitnehmer waren im Jahr 2016 zum Stichtag erster Januar insgesamt, bei Lehrerinnen und Lehrern, bei der Landespolizei, bei Gerichten und Staatsanwaltschaften, bei den Justizvollzugsanstalten und bei der Allgemeinen Inneren Verwaltung , nicht mit Beamten und Arbeitnehmern besetzt , wegen a) Verrechnung von Anwärtern auf diesen Stellen? b) Abordnungen an das Ministerium? c) Wiederbesetzungssperre? d) Altersteilzeit? e) Mutterschutz? f) Weiterem (bitte jeweils Anzahl und Gründe nennen )? Das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hat für das Landesamt für Verfassungsschutz und die Polizei mitgeteilt, dass die Stellenbewirtschaftung innerhalb aller genannten Kapitel je Besoldungsgruppe und Amtsbezeich- 01.01.2012 01.01.2013 01.01.2014 01.01.2015 01.01.2016 Allgemeine Innere Verwaltung Planmäßige Beamte, planmäßige Beamtinnen Soll 6111 6131 6149 6221 6248 Ist 5494 5550 5598 5638 5666 Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen Soll 1720 1667 1667 1577 1577 Ist 1425 1419 1412 1383 1362 Beamte und Beamtinnen auf Widerruf im Vorbereitungsdienst Soll 649 649 649 642 642 Ist 358 344 366 380 444 Verfassungsschutz Planmäßige Beamte, planmäßige Beamtinnen Soll 354 358 358 356 455 Ist 323 331 333 328 348 Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen Soll 86 85 85 85 85 Ist 79 82 82 79 80 Beamte und Beamtinnen auf Widerruf im Vorbereitungsdienst Soll 0 0 0 0 0 Ist 0 0 0 0 0 Polizei Planmäßige Beamte, planmäßige Beamtinnen Soll 31563 31748 32157 32012 32370 Ist 30559 31061 31495 31303 31102 Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen Soll 4913 4862 4862 4929 5009 Ist 4532 4489 4470 4544 4511 Polizeivollzugsbeamte in Ausbildung Soll 2571 2560 2600 3100 3350 Ist 2392 2310 2320 2710 2921 Gerichte und Staatsanwaltschaften Richter, Richterinnen, Staatsanwälte und Staatsanwältinnen Soll 2715 2773 2813 2851 2938 Ist 2666 2683 2712 2757 2830 Planmäßige Beamte, planmäßige Beamtinnen Soll 6844 6904 6977 6981 7132 Ist 6365 6396 6443 6507 6463 Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen Soll 2842 2825 2825 2801 2801 Ist 2937 2949 2947 2923 2891 Beamte und Beamtinnen auf Widerruf im Vorbereitungsdienst Soll 316 316 386 486 486 Ist 354 363 410 482 461 Justizvollzugsanstalten Planmäßige Beamte, planmäßige Beamtinnen Soll 4963 5116 5168 5263 5263 Ist 4894 5056 5078 5202 5161 Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen Soll 261 260 260 273 273 Ist 260 257 255 264 263 Beamte und Beamtinnen auf Widerruf im Vorbereitungsdienst Soll 158 158 158 258 258 Ist 158 158 158 258 258 Lehrer Lehrkräfte Beamte (Tit. 422 01) Soll 83106 85432 85720 85738 85755 Ist 80939 83181 83353 83323 83343 Lehrkräfte Arbeitnehmer (Tit. 428 02) Soll 460 445 430 383 355 Ist 416 407 381 327 312 (Zahlen gerundet) Drucksache 17/12807 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 nung für alle Stellen gemeinsam erfolge. Im Bereich der Polizei werde zudem gemäß dem Haushaltsvermerk für die Kapitel 03 17 bis 03 21 eine kapitelübergreifende gemeinsame Bewirtschaftung praktiziert. Die Summe der freien Stellen könne in diesem Rahmen grundsätzlich nicht individualisiert bestimmten personalwirtschaftlichen Hintergründen zugerechnet werden. Zum Erhebungsstichtag 01.01.2016 erfolgte allerdings durch den Nachtragshaushalt 2016 ein Zufluss von 97 Stellen für planmäßige Beamte beim Landesamt für Verfassungsschutz sowie von 345 Stellen für planmäßige Beamte und von 80 Stellen für Arbeitnehmer bei der Bayer. Polizei. Diese Stellen konnten am Tag der haushalterischen Ausbringung noch nicht besetzt sein. Weitere faktische Beschränkungen für die Stellenbesetzung würden insbesondere bei Beamtinnen und Beamten, die in Teilzeit beschäftigt bzw. aus familienpolitischen oder anderen Gründen beurlaubt sind, jedoch einen Rechtsanspruch auf Vollzeitbeschäftigung haben, bestehen . Die verbleibenden freien und besetzbaren Stellen wurden für Neueinstellungen im Polizeivollzugsdienst zum 1. März 2016 (517) sowie zum laufenden Nachersatz der Fluktuation außerhalb des Vollzugsdienstes genutzt. Beim Landesamt für Verfassungsschutz (Kap. 03 15) waren zum Stichtag (1. Januar 2016) 107,4 Stellen für planmäßige Beamte und Beamtinnen und 5,6 Stellen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen unbesetzt. Davon sind 97,0 Stellen für planmäßige Beamte und Beamtinnen und keine Stellen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zum 1. Januar 2016 neu ausgebracht worden; 3,0 Stellen für planmäßige Beamte und Beamtinnen und eine 1,0 Stelle für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen unterlagen einer Sperre; 7,4 Stellen für planmäßige Beamte und Beamtinnen und 4,6 Stellen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen waren wegen des Nachersatzes der laufenden Fluktuation sowie aufgrund von Beschränkungen durch Teilzeitbeschäftigungen und Beurlaubungen im Beamtenbereich u. a. gebunden. Bei der Bayerischen Polizei (Kap. 03 17 bis 03 21) waren zum Stichtag (1. Januar 2016) 1.268,1 Stellen für planmäßige Beamte und Beamtinnen und 497,9 Stellen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen unbesetzt. Davon sind 345,0 Stellen für planmäßige Beamte und Beamtinnen und 80,0 Stellen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zum 1. Januar 2016 neu ausgebracht worden; 118,4 Stellen für planmäßige Beamte und Beamtinnen und 65,8 Stellen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen unterlagen einer Sperre; 517,0 Stellen für planmäßige Beamte und Beamtinnen waren für Einstellungen zum 1. März 2016 reserviert; 287,7 Stellen für planmäßige Beamte und Beamtinnen und 352,1 Stellen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen waren wegen des Nachersatzes der laufenden Fluktuation sowie aufgrund von Beschränkungen durch Teilzeitbeschäftigungen und Beurlaubungen im Beamtenbereich u. a. gebunden. Die Zahlen wurden auf eine Nachkommastelle gerundet. Das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hat für die Allgemeine Innere Verwaltung zum Buchst. d mitgeteilt, dass eine Einschränkung bei der Besetzung von Stellen aufgrund der Möglichkeiten des Art. 6 d Haushaltsgesetz weitgehend vermieden werden könne. Für die übrigen abgefragten Teilbereiche wurden folgende Zahlen ermittelt: Allgemeine Innere Verwaltung Gerichte und Staatsanwaltschaften Justizvollzug Lehrkräfte Am 1. Januar 2016 nicht besetzte Stellen wegen Richter Staatsanw. Planmäßige Beamte Arbeitnehmer Planmäßige Beamte Arbeitnehmer Lehrkräfte Beamte Lehrkräfte Arbeitnehmer a Verrechnung von Anwärtern - - 67,00 - 111,00 - - - b Abordnungen an das Ministerium (FN1) 13,00 8,50 2,00 1,00 2,00 - 111,50 - c Wiederbesetzungs-sperre 32,56 16,99 58,63 25,99 16,00 2,00 176,23 0,85 d Altersteilzeit / 11,40 39,06 1,00 1,00 2,00 - - Altersteilzeit (Sperre nach Art. 6 d HG) - - - - - - 229,93 - e Mutterschutz (FN2) 24,00 23,25 27,43 11,23 9,00 1,00 - - f Stellensperre nach Art. 6 Abs. 2 Satz 1 HS 2 HG 2015/2016 - 28,00 47,00 - - - - - g Allg. Vermerk Nr. 2 zu Kap. 04 04 Tit. 422 01 - 13,60 - - - - - - h Nachbesetzung nicht unmittelbar anschließend - 11,58 87,91 - - - - - i Weiteres - - - 6,10 - - 1.898,68 FN3 42,71 FN1 Bei Abordnungen sind die Stellen der abordnenden Verwaltung besetzt; sie wurden für die Übersicht als „nicht besetzt“ gezählt. FN2 In den Fällen des Mutterschutzes sind die Stellen besetzt; sie wurden für die Übersicht als „nicht besetzt“ gezählt. FN3 Insbesondere zur Finanzierung des Ersatzes im Unterricht bei Inanspruchnahme von Elternzeit durch Lehrkräfte sowie zur Finanzierung von Mehrarbeit. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12807 3. Wie hoch wird voraussichtlich in jedem Jahr von 2016 bis 2020 jeweils bei den planmäßigen Beamten und den Arbeitnehmern die Anzahl der Altersabgänge und die Anzahl der in Bayern ausgebildeten und neu zur Verfügung stehenden Nachwuchskräfte insgesamt, bei Lehrerinnen und Lehrern, bei der Landespolizei, bei Gerichten und Staatsanwaltschaften , bei den Justizvollzugsanstalten und bei der Allgemeinen Inneren Verwaltung, sein? Bei der Ermittlung der Zahlen in den abgefragten Teilbereichen wurde grundsätzlich auf den gesetzlichen Ruhestand abgestellt, sofern nicht bereits ein konkretes Ruhestandsdatum aufgrund von z. B. Altersteilzeit oder Antragsruhestand erkennbar war. In der Allgemeinen Inneren Verwaltung werden voraussichtlich im Jahr 2016 54 Beamte und Beamtinnen sowie 28 Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, im Jahr 2017 94 Beamte und Beamtinnen sowie 56 Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen , im Jahr 2018 127 Beamte und Beamtinnen sowie 66 Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, im Jahr 2019 141 Beamte und Beamtinnen sowie 119 Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen und im Jahr 2020 128 Beamte und Beamtinnen sowie 92 Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in den Ruhestand treten. Die Anzahl der ausgebildeten und neu zur Verfügung stehenden Nachwuchskräfte im nichttechnischen Verwaltungsdienst wird voraussichtlich im Jahr 2016 140 Beamte und Beamtinnen, im Jahr 2017 161 Beamte und Beamtinnen, im Jahr 2018 188 Beamte und Beamtinnen , im Jahr 2019 231 Beamte und Beamtinnen und im Jahr 2020 162 Beamte und Beamtinnen betragen. Ausbildungen im Arbeitnehmerbereich finden in der Allgemeinen Inneren Verwaltung nicht im nennenswerten Umfang statt (nur einzelne Auszubildende an den Feuerwehrschulen). Das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hat für die Bayerische Polizei mitgeteilt, dass in den Jahren von 2016 bis 2020 jeweils zwischen 800 und 1.000 Beamtinnen und Beamte altersbedingt in den Ruhestand gehen werden. Dem stünden in denselben Jahren jeweils zwischen 1.000 und 1.200 fertig ausgebildete Polizeibeamtinnen und -beamte gegenüber, die den Dienststellen der Bayer. Polizei zugeteilt werden. Ferner sei damit zu rechnen, das im Bereich der Bayer. Polizei in den genannten Jahren jeweils rund 100 Arbeitnehmer die gesetzliche Altersgrenze erreichen. Die Bayer. Polizei bilde im Arbeitnehmerbereich grundsätzlich nicht selbst aus. Der Nachersatz für die ausscheidenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werde daher auf dem Arbeitsmarkt rekrutiert. Die Zahl der Lehrkräfte, die in den Jahren 2016 bis 2020 die gesetzliche Altersgrenze erreichen, beträgt voraussichtlich im Jahr 2016 rd. 2.100, im Jahr 2017 rd. 650, im Jahr 2018 rd. 1.360, im Jahr 2019 rd. 2.250 und im Jahr 2020 rd. 2.090. Es wird darauf hingewiesen, dass im Jahr 2016 – soweit vorliegend – auch die Lehrkräfte enthalten sind, die einen Antrag auf Versetzung in den Ruhestand gestellt haben . Das voraussichtliche Neuangebot von Lehrkräften in den Jahren 2016 bis 2020 beträgt im Jahr 2016 rd. 5.080, im Jahr 2017 rd. 5.160, im Jahr 2018 rd. 5.350, im Jahr 2019 rd. 5.440 und im Jahr 2020 rd. 5.080. Gerichte und Staatsanwaltschaften Richter und Staatsanwälte Planmäßige Beamte Arbeitnehmer Jahr Alters-abg. Nachwuchs - kr. * Altersabg . Nachwuchskr . ** Altersabg . Nachw. *** 2016 38,75 1028 127,55 244 9,17 0 2017 55,94 1025 50,95 235 10,88 0 2018 53,70 1907 113,61 251 25,54 0 2019 52,50 1325 155,78 290 74,13 0 2020 49,00 1567 149,93 279 77,49 0 Justizvollzugsanstalten Planmäßige Beamte Arbeitnehmer Jahr Altersabg. Nachwuchs-kr. ** Altersabg. Nachw. *** 2016 84 134 10 0 2017 93 143 15 0 2018 94 134 15 0 2019 107 152 19 0 2020 99 144 23 0 * Rechtsreferendare ** Ausbildung über regulären Ersatzbedarf hinaus aufgrund zusätzlicher Planstellen *** Auszubildende **** Ausbildung über regulären Ersatzbedarf hinaus durch zusätzliche Planstellen für den allgemeinen Vollzugsdienst Das Staatsministerium der Justiz hat hinsichtlich der angegebenen Zahl der Nachwuchskräfte ergänzend angemerkt, dass im Bereich der planmäßigen Beamten bei Kap. 04 04 (Gerichte und Staatsanwaltschaften) in Bayern ausgebildete Nachwuchskräfte nur im Rechtspflegerdienst und dem Justizfachwirtedienst (jeweils Fachlaufbahn Justiz), teilweise auch in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt Verwaltungsinformatik, zur Verfügung stehen. Es weist darauf hin, dass die Einstellungsverfahren für die entsprechenden Einstellungsjahrgänge, die in den Jahren 2018 (ausschließlich Justizfachwirtedienst), 2019 und 2020 ihren Vorbereitungsdienst beenden, noch nicht abgeschlossen sind bzw. noch gar nicht begonnen haben. Daher handle es sich bei den für diese Jahre angegebenen Zahlen um nicht unmittelbar feststehende Zahlen, sondern um Schätzungen, die die für erforderlich gehaltene Anzahl der benötigten Anwärter angeben. In der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt Sozialwissenschaften (Bewährungs- und Gerichtshilfedienst), erfolge ein Qualifikationserwerb nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. Art. 38 ff. Leistungslaufbahngesetz – LlbG (Erwerb der Vorbildung und hauptberufliche Tätigkeit). Im Arbeitnehmerbereich erfolge bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften keine Ausbildung.