Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Eva Gottstein FREIE WÄHLER vom 06.07.2016 Zustand der Staatsstraßen in der Region 10 (Landkreise Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen/Ilm und Stadt Ingolstadt) Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Staatsstraßen in der Region 10 befinden sich aktuell (Stand Juni 2016) in einem sanierungsbedürftigen Zustand, bitte aufgeschlüsselt nach a) den einzelnen Streckenabschnitten auf den einzelnen Staatsstraßen in den jeweiligen Landkreisen/der Stadt Ingolstadt? b) den Ursachen für die Sanierungsbedürftigkeit? c) dem geplanten Zeitpunkt der jeweiligen Sanierungsmaßnahmen (bitte mit geplanten Sanierungskosten)? 2. Welche Brücken im Bereich der Staatsstraßen in der Region 10 befinden sich aktuell (Stand Juni 2016) in einem sanierungsbedürftigen Zustand, bitte aufgeschlüsselt nach a) den einzelnen Brücken im Bereich der einzelnen Staatsstraßen in den jeweiligen Landkreisen und der Stadt Ingolstadt? b) den Ursachen für die Sanierungsbedürftigkeit? c) dem geplanten Zeitpunkt der jeweiligen Sanierungsmaßnahmen (bitte mit geplanten Kosten für die Sanierungsmaßnahmen )? 3. Welche Staatsstraßenabschnitte in der Region 10 sollten in den Jahren 2013 mit 2015 saniert werden und welche dieser Sanierungsmaßnahmen sind tatsächlich umgesetzt worden (bitte aufschlüsseln nach den einzelnen Landkreisen und der Stadt Ingolstadt)? 4. Welche Staatsstraßenabschnitte in der Region 10 sollten in den Jahren 2013 mit 2015 saniert werden und welche dieser Sanierungsmaßnahmen sind nicht umgesetzt worden (dann bitte jeweils Angabe der Gründe für die Nichtsanierung, bitte aufschlüsseln nach den einzelnen Landkreisen und der Stadt Ingolstadt)? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 15.08.2016 Entsprechend den Regelungen des Bayerischen Straßenund Wegegesetzes tragen Gemeinden und Städte mit mehr als 25.000 Einwohnern die Straßenbaulast für die Staatsstraßen teilweise selbst. Insofern sind die Stadt Ingolstadt und die Stadt Neuburg a. d. Donau für die Staatsstraßen in ihrem Stadtgebiet innerhalb der Ortsdurchfahrten zuständig. Für diese Bereiche liegen uns keine Informationen vor. Die Beantwortung der Fragen bezieht sich daher ausschließlich auf die Strecken in der Zuständigkeit des Freistaates. 1. Welche Staatsstraßen in der Region 10 befinden sich aktuell (Stand Juni 2016) in einem sanierungsbedürftigen Zustand, bitte aufgeschlüsselt nach a) den einzelnen Streckenabschnitten auf den einzelnen Staatsstraßen in den jeweiligen Landkreisen/ der Stadt Ingolstadt? Der Freistaat hat in den vergangenen Jahren die Erhaltung der Staatsstraßen massiv gestärkt. Seit 2006 wurden die Bestandserhaltungsmittel für Staatsstraßen deutlich erhöht. 2016 stehen dafür 150 Millionen Euro zur Verfügung, 130 Prozent mehr als noch 2006. Seit 2006 hat der Freistaat insgesamt 1,3 Milliarden Euro in die Staatsstraßenerhaltung investiert und damit eine Verbesserung des Staatsstraßennetzes erreicht. Das werden wohl auch die aktuellen Auswertungen zum Zustand bayerischer Staatsstraßen zeigen. Derzeit liegen aber nur die Ergebnisse der regelmäßig durchgeführten Zustandserfassungen und -bewertungen (ZEB) des Staatsstraßennetzes für 2011 vor. Diese sind zwischenzeitlich überholt und nicht mehr aussagekräftig. Mit den aktuellen Ergebnissen der Erfassung 2015 wird aber im Herbst gerechnet. b) den Ursachen für die Sanierungsbedürftigkeit? Hauptgründe für die Sanierungsbedürftigkeit sind altersbedingter Verschleiß, z. B. durch Verkehrsbelastung und Witterungseinwirkungen . c) dem geplanten Zeitpunkt der jeweiligen Sanierungsmaßnahmen (bitte mit geplanten Sanierungskosten )? Für die Erstellung der konkreten Erhaltungs- und Bauprogramme werden sanierungsbedürftige Streckenabschnitte zunächst nach definierten Kriterien (z. B. Mindestlänge von 500 m) zu längeren homogenen Erhaltungsabschnitten zusammengefasst . Zusammen mit den sanierungsbedürftigen Bauwerken sind diese Erhaltungsabschnitte Grundlage für das von der Staatsbauverwaltung entwickelte „Koordinierte Erhaltungs- und Bauprogramm“ (KEB) und werden dort als Maßnahmenvorschläge aufgelistet. Diese Maßnahmenvorschläge werden anhand ingenieurfachlicher Kriterien von den Staatlichen Bauämtern in ein konkretes Bauprogramm Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 14.10.2016 17/12809 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12809 für Fahrbahnen und Bauwerke überführt, das regelmäßig fortgeschrieben wird. Auf Grundlage der Ergebnisse der ZEB 2015 wird das KEB im Herbst 2016 weiterentwickelt. Die konkrete Umsetzung des KEB ist in erster Linie von den verfügbaren Haushaltsmitteln für die Bestandserhaltung der Staatsstraßen abhängig. Aber auch andere Randbedingungen , wie die weitere Entwicklung des Straßennetzes (z. B. akute Winterschäden), das Auftreten von Unfallhäufungsstellen oder Veränderungen in der Verkehrsbelastung, können die Dringlichkeitsreihung bzw. die angestrebten Realisierungszeitpunkte der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen beeinflussen. Eine Auflistung aller mittelfristig geplanten Einzelprojekte mit Nennung des Sanierungszeitpunktes ist wegen der genannten veränderlichen Randbedingungen sowie der anstehenden Neuaufstellung des KEB wenig aussagekräftig. Im Folgenden werden daher nur die Bestandserhaltungsmaßnahmen benannt, die in der Region 10 aus derzeitiger Sicht in den Jahren 2016 und 2017 voraussichtlich begonnen werden können. Landkreis Beginn der Umsetzung Staatsstraße Bezeichnung der Maßnahme Kosten (Tsd. €) ND 2016 St 2044 Ern. FB südlich Edelshausen 700 ND 2016 St 2045 Ern. FB OD Schrobenhausen BA1 300 ND 2016 St 2049 Ern. FB OD Königsmoos – Karlsh. BA2 500 ND 2016 St 2049 Ern. FB OD Königsmoos – Karlsh. BA3 300 PAF 2017 St 2043 Ern. FB OD Hohenwart BA2 500 PAF 2017 St 2043 Ern. FB südlich Hohenwart 300 PAF 2017 St 2049 Ern. FB OD Fahlenbach 1.000 PAF 2017 St 2049 Ern. FB östlich Fahlenbach 200 PAF 2016 St 2084 Ern. FB östlich Gerolsbach 400 PAF 2016 St 2084 Ern. FB OD Gerolsbach BA2 700 PAF 2016 St 2232 Ern. FB OD Geisenfeld Süd 300 PAF 2017 St 2232 Ern. FB südlich Rockolding 300 PAF 2016 St 2335 Ern. FB OD und westlich Forstwiesen 700 PAF 2016 St 2549 Ern. FB OD Wolnzach 100 EI 2016 St 2047 Ern. FB OD Konstein 100 EI 2017 St 2047 Ern. FB nördlich Dollnstein 300 EI 2017 St 2047 Ern. FB westlich Birkhof 200 EI 2016 St 2047 Ern. FB OD Dollnstein BA1 300 EI 2017 St 2047 Ern. FB südlich Wellheim 100 EI 2017 St 2225 Ern. FB südlich Titting 400 EI 2016 St 2230 Inst. FB OD Dollnstein 100 EI 2016 St 2230 Ern. FB südlich Dollnstein 100 EI 2016 St 2232 Ern. FB östlich Pförring BA1 500 EI 2016 St 2232 Ern. FB OD Lobsing 100 EI 2017 St 2336 Ern. FB südlich Pfahldorf 400 2. Welche Brücken im Bereich der Staatsstraßen in der Region 10 befinden sich aktuell (Stand Juni 2016) in einem sanierungsbedürftigen Zustand, bitte aufgeschlüsselt nach a) den einzelnen Brücken im Bereich der einzelnen Staatsstraßen in den jeweiligen Landkreisen und der Stadt Ingolstadt? b) den Ursachen für die Sanierungsbedürftigkeit? c) dem geplanten Zeitpunkt der jeweiligen Sanierungsmaßnahmen (bitte mit geplanten Kosten für die Sanierungsmaßnahmen)? Als Grenzwert für die Notwendigkeit einer Instandsetzungsmaßnahme orientiert sich die Staatsbauverwaltung am Ergebnis der regelmäßigen Bauwerksprüfungen nach DIN 1076. Ab einer Zustandsnote von 2,5 (Zustandsnotenbereich 4 und größer) kann man grundsätzlich von einer Instandsetzungsnotwendigkeit an einer Brücke ausgehen. In der Region sind zum Erhebungszeitpunkt Juni 2016 insgesamt 64 Brücken im Zuge von Staatsstraßen den Zustandsnotenbereichen 4 bis 6 zugeordnet. Die Verteilung über die Landkreise kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Zustandsnotenbe - reich Brücken Landkreis Eichstätt Brücken Landkreis Neuburg- Schrobenhausen Brücken Landkreis Pfaffenhofen /Ilm Brücken Stadt Ingolstadt (Zuständigkeit StBA IN) 4 (ZN 2,5-2,9) 20 24 15 3 5 (ZN 3,0-3,4) 1 1 0 0 6 (ZN 3,5-4,0) 0 0 0 0 Das Bauwerkskollektiv in der Zuständigkeit des Staatlichen Bauamtes Ingolstadt befindet sich im bayernweiten Vergleich in einem überdurchschnittlich guten Zustand. Deshalb sind hier nur folgende zwei Bauwerke mit einer Zustandsnote ≥ 3,0 bewertet, bei denen grundsätzlich umgehender Handlungsbedarf besteht. Die Brücke im Zuge der St 2336 über den Fledermauskeller bei Emsing im Landkreis Eichstätt und die Brücke im Zuge der St 2043 über den Zeller-Kanal bei Zell im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen. Das letztgenannte Bauwerk ist neben der kurzfristig durchzuführenden Nachrüstung (siehe unten) mittelfristig im Zuge des geplanten 4-streifigen Ausbaus der B 16 (siehe Entwurf BVWP 2030) zur Erneuerung vorgesehen. Der Hauptgrund für die Sanierungsbedürftigkeit von Brücken ist in erster Linie der altersbedingte Verschleiß hoch beanspruchter Bauteile durch Verkehr und natürliche Witterungsbedingungen . Die Auflistung der konkreten Mängel und deren Ursache für die betroffenen 64 Brücken ist sehr vielfältig, da im Ergebnis der Bauwerksprüfung nach DIN 1076 an einer Brücke sämtliche Beanstandungen hinsichtlich Standsicherheit, Dauerhaftigkeit und Verkehrssicherheit unabhängig von ihrer Relevanz aufgeführt sind. Auf eine Auflistung der konkreten Mängel wird deshalb im Rahmen dieser Anfrage verzichtet. Die Zustandsnote ist eine der Grundlagen für die Erhaltungsplanung . Sie lässt die Dringlichkeit notwendiger Maßnahmen zwar erkennen, gibt aber keinen eindeutigen Aufschluss über Art und Umfang der Schäden, die Kosten der Erhaltungsmaßnahme und den notwendigen Zeitpunkt der erforderlichen Maßnahme. Für die in den Jahren 2016 und 2017 anstehenden bereits konkret geplanten Baumaßnahmen an den Brücken in der betreffenden Region ist der ermittelte Instandsetzungsaufwand sowie das Jahr des geplanten Baubeginns und die Drucksache 17/12809 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 jeweilige Staatsstraße der folgenden Tabelle zu entnehmen. Landkreis Beginn der Umsetzung Staatsstraße Bezeichnung der Maßnahme Kosten (Tsd. €) ND 2017 St 2046 Nachrüstung Absturzsicherung Brücke über den Zeller-Kanal bei Zell 50 ND 2017 St 2046 Ern. Brücke über den Neuen Mooskanal bei Berg im Gau 700 PAF 2017 St 2049 Ern. Brücke über die Ilm bei Fahlenbach 1.000 PAF 2016 St 2232 Ern. Brücke GVS über St 2232 bei Ossenzhausen 1.000 EI 2017 St 2230 Inst. Brücke über die Altmühl bei Kinding 500 EI 2017 St 2336 Inst. Brücke über Fledermauskeller bei Emsing 400 Für die Umsetzung, insbesondere von komplexen Bauwerksinstandsetzungen , müssen wegen der häufig schwierigen Randbedingungen in vielen Fällen aufwendige Planungsprozesse durchlaufen werden. Nachdem hierbei das Bauen unter Verkehr zu berücksichtigen ist, besteht die Aufgabe, den verträglichsten Bauablauf sowohl für die Verkehrsteilnehmer als auch für die ausführende Baufirma zu konzipieren, um den geeignetsten Zeitpunkt für die Baumaßnahme festzulegen. Bis zur konkreten Durchführung der Instandsetzungsmaßnahme werden keinerlei Abstriche am notwendigen Sicherheitsniveau für die Nutzer des Bauwerkes toleriert. Die regelmäßige Bauwerksüberwachung für die Straßenbrücken nach der DIN 1076 bietet zusammen mit der laufenden Beobachtung durch die Streckenwarte der Straßenbauverwaltung die Gewähr für die Sicherheit im Bauwerksbereich. Sobald hierbei Defizite festgestellt werden, folgen unverzüglich die notwendigen Abhilfemaßnahmen. 3. Welche Staatsstraßenabschnitte in der Region 10 sollten in den Jahren 2013 mit 2015 saniert werden und welche dieser Sanierungsmaßnahmen sind tatsächlich umgesetzt worden (bitte aufschlüsseln nach den einzelnen Landkreisen und der Stadt Ingolstadt )? Nachfolgend sind die Sanierungsmaßnahmen aufgelistet, die in oben genannten Landkreisen in den Jahren 2013 bis 2015 fertiggestellt wurden. Landkreis Jahr der Umsetzung Staatsstraße Bezeichnung der Maßnahme ND 2014 St 2044 Ern. FB südlich Kaltenherberg * ND 2015 St 2045 Ern. FB SOB-Oberlauterbach BA1 ND 2014 St 2045 Ern. FB SOB-Oberlauterbach BA2 ND 2013 St 2045 Ern. FB SOB-Oberlauterbach (BA3) ND 2014 St 2046 Einm. ND 21 Oberarnbach ND 2015 St 2046 Ern. FB nördlich Berg im Gau ND 2013 St 2049 Ern. KV Karlshuld mit Ern. KV St 2231 ND 2015 St 2049 Ern. FB OD Königsmoos-Karlsh. BA1 * ND 2013 St 2050 Ern. FB w. Hollenbach ND 2014 St 2050 Ern. FB nördlich Langenmosen ND 2014 St 2050 Ern. FB im Zuge G+R Kehrhof * ND 2015 St 2084 Ern. Brücke über die Weilach bei Weilach * ND 2015 St 2084 Ern. FB OD Weilach * Landkreis Jahr der Umsetzung Staatsstraße Bezeichnung der Maßnahme PAF 2015 St 2043 Ern. FB OD Hohenwart BA1 * PAF 2014 St 2045 Ern. FB OD Mitterscheyern * PAF 2014 St 2049 Ern. FB ö. Wolnzach * PAF 2013 St 2049 Ern. FB östlich Oberlauterbach PAF 2013 St 2084 Ern. FB westlich Gerolsbach PAF 2014 St 2084 Ern. FB OD Gerolsbach BA1 * PAF 2013 St 2231 Ern. KV Ingolstadt Village * PAF 2015 St 2232 Ern. BR St 2232 ü. Ilm südlich Vohburg PAF 2015 St 2232 Ern. FB Knoten B16/St 2232 ö. Ernsgaden * PAF 2015 St 2335 Ern. FB Rottenegg – BA-Grenze * EI 2013 St 2047 Ern. FB n. Eberswang EI 2015 St 2228 Ern. FB OD Schafhausen * EI 2013 St 2229 Ern. FB in Lenting EI 2013 St 2231 Ern. FB w. Demling EI 2015 St 2231 Ern. FB östlich Demling * EI 2014 St 2335 Ern. FB OD Großmehring * EI 2014 St 2335 Ern. ÜKO BR St 2335 ü. Donau s. Großmehring * EI 2014 St 2336 Ern. FB n. Hitzhofen * EI 2013 St 2336 Ern. FB n. Litterzhofen * Diese Maßnahmen waren Anfang 2013 noch nicht zur Umsetzung für den gegenständlichen Zeitraum vorgesehen. 4. Welche Staatsstraßenabschnitte in der Region 10 sollten in den Jahren 2013 mit 2015 saniert werden und welche dieser Sanierungsmaßnahmen sind nicht umgesetzt worden (dann bitte jeweils Angabe der Gründe für die Nichtsanierung, bitte aufschlüsseln nach den einzelnen Landkreisen und der Stadt Ingolstadt)? Nachfolgend sind die ursprünglich für den Zeitraum 2013 bis 2015 geplanten, aber nicht durchgeführten Sanierungsmaßnahmen mit Angabe der Gründe für deren Verschiebung aufgelistet. Landkreis Staatsstraße Bezeichnung der Maßnahme Begründung der Verschiebung IN St 2335 Ern. FB nördlich Etting Priorisierung anderer notwendiger Sanierungen ND St 2044 Ern. FB südlich Edelshausen Verknüpfung mit St 2045, Ern. FB OD Schrobenhausen BA1 ND St 2044 Inst. Brücke über den Moosgraben – Karlskron-Deubling Priorisierung anderer notwendiger Sanierungen ND St 2044 Ern. Brücke über den Militärkanal – Karlskron-Deubling Priorisierung anderer notwendiger Sanierungen ND St 2045 Ern. Brücke über die Paar – Schrobenhausen (Ledererpaarbr.) Priorisierung anderer notwendiger Sanierungen ND St 2047 Ern. FB Rennertshofen – Ellenbrunn Priorisierung anderer notwendiger Sanierungen ND St 2048 Ern. FB nördlich Probfeld Priorisierung anderer notwendiger Sanierungen ND St 2050 Ern. FB südlich Aresing Priorisierung anderer notwendiger Sanierungen ND St 2214 Deckenerneuerung östlich Neuburg Priorisierung anderer notwendiger Sanierungen ND St 2214 Ern. FB nördlich Stepperg Priorisierung anderer notwendiger Sanierungen Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12809 Landkreis Staatsstraße Bezeichnung der Maßnahme Begründung der Verschiebung PAF St 2043 Ern. FB südlich Hohenwart Realisierung zusammen mit St 2043, Ern. FB OD Hohenwart BA2 PAF St 2049 Ern. FB östlich Fahlenbach Realisierung zusammen mit St 2043, Ern. FB OD Hohenwart BA2 PAF St 2084 Ern. FB ö. Gerolsbach Grunderwerbsschwierigkeiten (bestandsorientierte Verbreiterung) EI St 2047 Ern. FB OD Konstein im Zusammenhang mit Kanalsanierung EI St 2047 Ern. FB östlich Birkhof Baumaßnahmen auf potenziellen Umleitungsstrecken (B 13) EI St 2047 Ern. FB OD Dollnstein BA1 Abhängigkeit zu geplanter Dorferneuerung (ALE) EI St 2225 Ern. FB südlich Titting Abhängigkeit zu geplanter Schmutzwasserkanalsanierung EI St 2225 Ern. FB nördlich Preith Priorisierung anderer notwendiger Sanierungen EI St 2229 Inst. FB OD Denkendorf BA2 Abhängigkeit zu evtl. erforderlicher Schmutzwasserkanalsanierung EI St 2229 Ern. FB n. Aschbuch Priorisierung anderer notwendiger Sanierungen EI St 2230 Inst. FB OD Eichstätt Priorisierung anderer notwendiger Sanierungen EI St 2230 Inst. FB OD Dollnstein Priorisierung anderer notwendiger Sanierungen EI St 2230 Inst. Brücke über die Altmühl – Kinding ergänzende Prüfung, ob Radwegführung auf dem Bauwerk möglich ist EI St 2232 Ern. FB östlich Pförring BA1 Priorisierung anderer notwendiger Sanierungen EI St 2335 Ern. FB ö. Wettstetten Priorisierung anderer notwendiger Sanierungen; Kombination mit Höhenfreimachung westl. Hepberg angestrebt