Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ruth Müller SPD vom 13.07.2016 Mobiler Sonderpädagogischer Dienst Die Mobilen Sonderpädagogischen Dienste (MSD) sollen für Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf gewährleisten, dass diese in wohnortnahen Schulen verbleiben können. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie viele MSD-Stunden standen in den letzten fünf Schuljahren den Schulamtsbezirken Landshut-Land und Landshut-Stadt zur Verfügung? b) Wie verteilten sich diese Stunden auf die einzelnen Schularten (bitte aufgeschlüsselt nach Grundschule (GS), Mittelschule (MS), Hauptschule (HS), Realschule (RS), Gymnasium)? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 12.08.2016 Zu 1. a) und b): MSD-Stunden Landshut Stadt (2 Förderschulen): 2011/12: 66, davon 44 an GS und 22 an MS/HS, keine Std. an RS/Gymnasium 2012/13: 68, davon 45 an GS und 23 an MS, keine Std. an RS/Gymnasium 2013/14: 70, davon 48 an GS und 22 an MS, keine Std. an RS/Gymnasium 2014/15: 76, davon 56 an GS und 20 an MS, keine Std. an RS/Gymnasium 2015/16: 85, davon 63 an GS und 22 an MS, keine Std. an RS/Gymnasium MSD-Stunden Landshut Land (Landkreis Landshut – 4 Förderschulen ): 2011/12: 172, davon 117 an GS und 55 an MS/HS, keine Std. an RS/Gymnasium 2012/13: 178, davon 122 an GS und 56 an MS, keine Std. an RS/Gymnasium 2013/14: 177, davon 123 an GS und 54 an MS, keine Std. an RS/Gymnasium 2014/15: 181, davon 128 an GS und 53 an MS, keine Std. an RS/Gymnasium 2015/16: 184, davon 133 an GS und 51 an MS, keine Std. an RS/Gymnasium Die Lehrerstunden der an Profilschulen teilabgeordneten Sonderschullehrkräfte sowie die Lehrerstunden für in der Inklusion eingesetzten MSD wurden in die Berechnung nicht miteinbezogen. Diese beziffern sich wie folgt: a) Landshut Stadt (1 Profilschule): GS St. Nikola (21 Std.) b) Landshut Land (2 Profilschulen): GS Furth (13 Std. + 4 Std. MSD Inklusion), MS Ergolding (13 Std. + 8 Std. MSD Inklusion) Die Lehrerstunden der diagnostischen Arbeit an Gymnasien und Realschulen im Zuge der Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs, gefasst im förderdiagnostischen Bericht als Grundlage für die Zuweisung von Budgetstunden sowie die Autismusberatung, liefen in den 5 Jahren über die Staatliche Schulberatungsstelle Niederbayern (zum Teil von den beiden an diese Stelle teilabgeordneten Sonderschullehrkräften). Die Autismusberatung wurde zum Schulhalbjahr 2016 Sonderschullehrkräften übertragen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 14.10.2016 17/12816 Bayerischer Landtag