Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Herbert Kränzlein SPD vom 04.07.2016 Zugdurchfahrten an regulären Haltepunkten im S-Bahn- System München Wie die Süddeutsche Zeitung und der Münchner Merkur berichteten, ist es seit einem Jahr gängige Praxis, dass S- Bahnen, auf Linie der S2, S3, S4, S6 und S8, bei größeren Verspätungen an bestimmten Bahnhöfen nicht mehr halten, um damit eine pünktliche Ankunft am Endbahnhof zu erreichen . Dies wird von der Deutschen Bahn (DB) angeordnet und von der Bayerischen Eisenbahngesellschaft mbH (BEG) befürwortet, daher frage ich die Staatsregierung: 1. a) Teilt die Staatsregierung die Einschätzung der BEG, dass das Vorbeifahren an zum Teil größeren Haltepunkten , gerade im Außenbereich des Münchner S-Bahn-Netzes, ein probates Mittel ist, um den Fahrplan einzelner S-Bahnen einzuhalten? b) Wenn nein, welche alternativen Lösungen hält die Staatsregierung für geeignet, um Verspätungen und das Durchfahren bestimmter Bahnhöfe zu vermeiden? 2. Hat sich aus Sicht der Staatsregierung der Zugverkehr im Großraum München so stark verändert, dass die sich häufenden deutlichen Verspätungen einzelner S-Bahnen inzwischen einen geordneten Fahrplan unmöglich machen? 3. Welche Ursachen gibt es aus Sicht der Staatsregierung für diese Entwicklung? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 15.08.2016 Zu 1. a) und b): Der Ausfall von Halten bei Verspätungen ist weder aus Sicht der Staatsregierung noch der BEG ein grundsätzlich probates Mittel zur Sicherstellung der Pünktlichkeit. DB Regio hat als beauftragtes Verkehrsunternehmen ihre vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen, dazu gehört insbesondere die pünktliche Bedienung aller Halte. Für die konkrete Betriebsführung ist DB Regio selbst verantwortlich . Das gilt auch für die Disposition der Züge im Störfall. Dispositive Eingriffe zur Rückführung des Systems nach einem Störfall in den Regelbetrieb dürfen nicht leichtfertig oder im Sinne einer wirtschaftlichen Optimierung des Unternehmens erfolgen. Die Auswirkungen auf die Fahrgäste müssen so gering als möglich ausfallen. Die BEG kürzt die Zahlungen an das Eisenbahnverkehrsunternehmen , falls die geforderten Pünktlichkeitswerte nicht erreicht werden. Ausgefallene Züge werden nicht vergütet. Im Falle von Haltausfällen gilt die Strecke zwischen dem zuletzt bedienten und dem nächsten bedienten Halt als ausgefallen . Zu 2. und 3.: Aufgrund der infrastrukturellen Rahmenbedingungen und dem Nadelöhr Stammstrecke ist das System der S-Bahn München relativ störanfällig. Durch die steigenden Fahrgastzahlen und das stetig wachsende Fahrplanangebot wächst der Druck auf das S-Bahn-System weiter. Dennoch erreicht die S-Bahn München seit 2014 ein stabiles Pünktlichkeitsniveau von knapp 96 % Jahrespünktlichkeit. Dies ist auch auf ein umfangreiches Maßnahmenpaket zurückzuführen, das sukzessive seit 2011 umgesetzt wird und nachhaltig positiv wirkt. Gleichwohl kommt es im Bahnbetrieb der S-Bahn München immer wieder zu Unregelmäßigkeiten. Die Ursachen dafür sind Störungen an der Infrastruktur, an Fahrzeugen sowie zunehmend Einwirkungen durch Dritte (Notarzteinsätze , Personen im Gleis u. a.). Die S-Bahn München hat Störfall- und Entlastungskonzepte entwickelt, um die Auswirkungen auf das Gesamtsystem der S-Bahn München möglichst gering zu halten. Bayern und insbesondere Südbayern zählen zu den Wachstumsregionen in Deutschland. Um das damit einhergehende Mobilitätswachstum sinnvoll zu gestalten, hat die Staatsregierung ein Entwicklungskonzept für den Bahnknoten München beschlossen. Zentrales Element des Bahnknoten -Konzeptes ist die 2. Stammstrecke. Nur mit dieser lassen sich die bestehende Stammstrecke verkehrlich entlasten, die Störanfälligkeit des S-Bahn-Systems reduzieren, die Pünktlichkeit verbessern, zusätzliche Kapazitäten für Taktverbesserungen schaffen, neue Fahrgäste gewinnen und damit der Autoverkehr reduzieren sowie insgesamt eine verkehrliche Entwicklungsperspektive für die Metropolregion schaffen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 14.10.2016 17/12817 Bayerischer Landtag