Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Gabi Schmidt FREIE WÄHLER vom 15.07.2016 Digitale Gründerzentren Ende Juni 2016 hat das Kabinett die neuen Standorte für zusätzliche digitale Gründerzentren beschlossen. Insgesamt wird es somit bald 13 Gründerzentren an 20 Standorten in Bayern geben. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie hoch sind die Kosten für die Gründung der Gründerzentren je Standort, wer ist an der Finanzierung jeweils beteiligt und wie sind die Kosten dabei jeweils aufgeteilt (bitte aufgeschlüsselt nach Anteil Freistaat, Standortkommune , EU, Bund, Private, ...)? 2. Wie hoch werden gemäß Plan die laufenden jährlichen Betriebskosten je Standort in den nächsten 10 Jahren sein, wer ist an der Finanzierung jeweils beteiligt und wie sind die Kosten dabei jeweils aufgeteilt (bitte aufgeschlüsselt nach Anteil Freistaat, Standortkommune, EU, Bund, Private, ...)? 3. Wie viel Personal (in Vollzeitstellen) ist je Gründerzentrum zu Beginn konkret eingeplant und wie sieht die Personalplanung je Gründerzentrum in den nächsten 10 Jahren aus? 4. Ist das finanzielle Engagement des Freistaats auf Dauer angelegt oder handelt es sich um eine Anschubfinanzierung und wie hoch wird der dauerhafte Finanzierungsanteil des Freistaats sein? 5. Aus welchen Personen bestand die externe Expertenjury, die die eingereichten Konzepte beim Wettbewerb für die Errichtung von Gründerzentren und Netzwerkaktivitäten im Bereich Digitalisierung bewertet hat? 6. Welche Bewerbungen wurden von der Jury beim Wettbewerb nicht berücksichtigt und aus welchen Gründen (konkret je Bewerbung)? 7. Wieso wurden ausgerechnet die drei Standorte Alzenau in Unterfranken, Cham in der Oberpfalz und der mittelfränkische Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim dennoch mit einem Gründerzentrum berücksichtigt (bitte Begründung je Standort)? 8. Wird der Anteil der Hochschulen am jeweiligen Gründerzentrum aus ihrem laufenden Etat kommen oder erhalten die Hochschulen für die Kooperation Sondermittel vom Freistaat Bayern und welchen besonderen Vorteil hat die Mitarbeit am Gründerzentrum für die jeweilige Hochschule ? Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vom 18.08.2016 1. Wie hoch sind die Kosten für die Gründung der Gründerzentren je Standort, wer ist an der Finanzierung jeweils beteiligt und wie sind die Kosten dabei jeweils aufgeteilt (bitte aufgeschlüsselt nach Anteil Freistaat, Standortkommune, EU, Bund, Private, ...)? Die Frage kann im Detail für die Standorte noch nicht beantwortet werden, da dies dem Antrags- und Bewilligungsverfahren , das sich jetzt an das durchgeführte Wettbewerbsverfahren anschließt, vorbehalten ist. Insgesamt stehen im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Gründerzentren, Netzwerkaktivitäten und Unternehmensneugründungen im Staatshaushalt im Titel 07 03, Kapital 686 97, 80 Mio. Euro Landesmittel zur Verfügung. Bei der Förderung der Infrastrukturmaßnahmen sehen die Richtlinien eine Förderung seitens des Freistaats in Höhe von bis zu 75 % bzw. 90 % in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf vor. Bei den Netzwerkaktivitäten ist die Förderung auf max. 50 % bis zu 250.000 Euro p. a. in den nächsten fünf Jahren beschränkt. Eine Unterstützung seitens der EU oder des Bundes ist nicht vorgesehen. Die Finanzierung der Infrastruktur wird durch den Freistaat und den Antragsteller sichergestellt. 2. Wie hoch werden gemäß Plan die laufenden jährlichen Betriebskosten je Standort in den nächsten 10 Jahren sein, wer ist an der Finanzierung jeweils beteiligt und wie sind die Kosten dabei jeweils aufgeteilt (bitte aufgeschlüsselt nach Anteil Freistaat, Standortkommune , EU, Bund, Private, ...)? Im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens wurde von den Bewerbern keine Berechnung der Betriebskosten über den Zeitraum von 10 Jahren vorgelegt. Es war eine Wirtschaftlichkeitsrechnung für die kommenden fünf Jahre verlangt. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 14.10.2016 17/12819 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12819 Die Betriebskosten trägt der Antragsteller/Zuwendungsempfänger . Der Freistaat, EU oder Bund sind daran nicht beteiligt. 3. Wie viel Personal (in Vollzeitstellen) ist je Gründerzentrum zu Beginn konkret eingeplant und wie sieht die Personalplanung je Gründerzentrum in den nächsten 10 Jahren aus? Im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens musste eine Wirtschaftlichkeitsrechnung pro Standort für den Betrieb des Gründerzentrums, der seitens des Freistaats nicht bezuschusst wird, für die kommenden fünf Jahre vorgelegt werden . Es war seitens der Bewerber nicht verlangt, im Detail das Personal in Vollzeitstellen anzugeben, sodass dazu keine Aussage möglich ist. Zudem sind die Bewerbungen sehr unterschiedlich strukturiert . Auf der einen Seite wird es Neuerrichtungen an Standorten geben, die bisher noch kein Gründerzentrum haben . Zum anderen werden bestehende Standorte erweitert. Damit werden sehr unterschiedliche Entwicklungen beim Personal verbunden sein. 4. Ist das finanzielle Engagement des Freistaats auf Dauer angelegt oder handelt es sich um eine Anschubfinanzierung und wie hoch wird der dauerhafte Finanzierungsanteil des Freistaats sein? Es handelt sich um eine Art Anschubfinanzierung. Hinsichtlich der finanziellen Verpflichtungen des Freistaats siehe Antwort zu Frage 1. 5. Aus welchen Personen bestand die externe Expertenjury , die die eingereichten Konzepte beim Wettbewerb für die Errichtung von Gründerzentren und Netzwerkaktivitäten im Bereich Digitalisierung bewertet hat? Die Jury bestand aus folgenden Personen: • Bernd Buckenhofer • Dr. Hartwig von Bülow • Dr. Alex von Frankenberg • Prof. Dr.-Ing. Heinz Gerhäuser • Prof. Dr. Herbert Henzler • Dr. Sara Matt-Leubner • Dirk Pollert • Prof. Dr.-Ing. Erich R. Reinhardt • Dr. Carsten Rudolph • Dr. Herbert Vogler • Prof. Dr. Isabell M. Welpe 6. Welche Bewerbungen wurden von der Jury beim Wettbewerb nicht berücksichtigt und aus welchen Gründen (konkret je Bewerbung)? Seitens der Jury wurden folgende Bewerbungen nicht berücksichtigt : • München/Oberland • Cham • Bayreuth • Coburg • Kronach • Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim (Westmittelfranken) • Kitzingen • Bayerischer Untermain Zunächst bleibt festzustellen, dass das Antragsvolumen der eingereichten 17 Bewerbungen das zur Verfügung stehende Mittelvolumen um rund 20 Mio. Euro überstieg. Damit war unabhängig von der endgültigen Entscheidung der Jury klar, dass nicht alle Anträge gefördert werden können. Die Jury hat in einem ersten Schritt die jeweils besten Bewerbungen pro Regierungsbezirk ermittelt. Basis dafür war u. a. eine umfangreiche Bewertungsmatrix, die von den Jurymitgliedern pro Standort ausgefüllt wurde. Danach wurden weitere Standorte ermittelt, die im Vergleich zu den sieben ausgewählten Konzepten eine qualitativ hochwertige Bewerbung abgegeben haben. Bei den dann verbliebenen acht Bewerbungen war die Qualität der eingereichten Konzepte sowie, vor allem aus Sicht der Jury, das nicht vorhandene Potenzial in der Region ausschlaggebend. 7. Wieso wurden ausgerechnet die drei Standorte Alzenau in Unterfranken, Cham in der Oberpfalz und der mittelfränkische Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim dennoch mit einem Gründerzentrum berücksichtigt (bitte Begründung je Standort)? Der Ministerrat hat entschieden, zusätzlich zu den neun von der Jury ausgewählten Standorten drei weitere Gründerzentren einzurichten. • Bayerischer Untermain (Standort voraussichtlich Großwallstadt ) • Cham • Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim (Standort voraussichtlich Bad Windsheim) Mit diesen Standorten werden jetzt, aufbauend auf den eingereichten Konzepten, Modelle für die weitere Umsetzung entwickelt. Folgende Punkte können dabei Ansätze für die Weiterentwicklung sein: • Bayerischer Untermain: Zusammenarbeit mit der Metropolregion Rhein-Main, stärkere Vernetzung mit der Hochschule Aschaffenburg sowie weiteren Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen in der Metropolregion Rhein-Main, Nutzung der Strukturen der vor Ort etablierten Kompetenznetzwerke • Cham: Grenzübergreifende Zusammenarbeit mit Tschechien , Weiterentwicklung der Ideen zu einer digitalen Leitfabrik, Einbindung in das ebenfalls geförderte Netzwerk Regensburg – Amberg – Weiden • Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim: Stärkere Vernetzung mit der Hochschule Ansbach und Nutzung deren Stärken, Prüfung der Einbindung der Hochschule Weihenstephan -Triesdorf 8. Wird der Anteil der Hochschulen am jeweiligen Gründerzentrum aus ihrem laufenden Etat kommen oder erhalten die Hochschulen für die Kooperation Sondermittel vom Freistaat Bayern und welchen besonderen Vorteil hat die Mitarbeit am Gründerzentrum für die jeweilige Hochschule? Die Richtlinien sehen keinen verpflichtenden Anteil der Hochschulen an den jeweiligen Gründerzentren vor. Ob sich die Hochschulen direkt an den Betriebsgesellschaften der Gründerzentren beteiligen, liegt daher im eigenen Ermessen der Hochschulen und wird in den Regionen unterschiedlich gehandhabt. In den Konzepten war allerdings gefordert, dass dargestellt wird, wie die Zusammenarbeit vor Ort zwischen Wirtschaft, Verbänden, Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und den Gebietskörperschaften erfolgt, um einen erfolgreichen Betrieb des Gründerzentrums sowie der Netzwerkaktivitäten sicherzustellen. Die Hochschulen spielen sowohl beim Thema Existenzgründung als Drucksache 17/12819 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 auch beim Thema Digitalisierung eine wichtige Rolle. Aus diesem Grund ist in der Richtlinie u. a. vorgesehen, dass die Hochschulen die Räumlichkeiten kostenlos im Rahmen der Entrepreneurship-Ausbildung der Studierenden nutzen können, sofern diese Ausbildung dem staatlichen Bildungssystem zugeordnet werden kann. Zudem können die Räumlichkeiten von Unternehmen in der Vorgründungsphase genutzt werden. Dies zielt insbesondere auch auf studentische Gründerteams ab.