Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Günther Felbinger FREIE WÄHLER vom 11.07.2016 Schwangerschaft im Schulsystem und Einsatz der Mobilen Reserven Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Lehrerinnen an den bayerischen Schulen fielen in den Schuljahren von 2012/13 bis 2015/16 aufgrund angezeigter Schwangerschaft vor dem Stichtag der Erhebung der Amtlichen Schulverwaltung im Oktober aus und wurden durch Mobile Reserven ersetzt (aufgelistet nach Schularten – hier Grund- und Mittelschule bitte getrennt aufführen –, Regierungsbezirken und Landkreisen)? 2. Wie viele Lehrerinnen an den bayerischen Schulen fielen in den Schuljahren von 2012/13 bis 2015/16 aufgrund angezeigter Schwangerschaft nach dem Stichtag der Erhebung der Amtlichen Schulverwaltung im Oktober aus und wurden durch Mobile Reserven ersetzt (aufgelistet nach Schularten – hier Grund- und Mittelschule bitte getrennt aufführen –, Regierungsbezirken und Landkreisen)? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 17.08.2016 Zu 1. und 2.: Grund- und Mittelschulen: Die Daten über die Abwesenheitszeiten von Lehrkräften und die zugrunde liegenden Ursachen dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen weder an den Regierungen noch im Staatsministerium im Rahmen des Verfahrens Amtliche Schuldaten jährlich zum Stichtag 1. Oktober in elektronischer Form erfasst und gespeichert werden. Aus dem Personalverwaltungsprogramm VIVA sind diesbezüglich ebenfalls keine belastbaren Daten zu generieren, da bei Beamten schwangerschaftsbedingte Abwesenheiten, die den Einsatz einer Mobilen Reserve bereits vor dem Mutterschutz notwendig machen, nicht gespeichert werden. Zur Beantwortung der Frage müsste daher eine Abfrage an allen Stamm- und Einsatzschulen der Lehrkräfte vorgenommen werden, worauf zur Vermeidung zusätzlichen Verwaltungsaufwands für die Schulen verzichtet wurde. Um Unterrichtsausfall nach Möglichkeit zu vermeiden, werden an Grund- und Mittelschulen die Lehrkräfte der Mobilen Reserve eingesetzt. Die Regierungen und die Staatlichen Schulämter nehmen die Bildung der Mobilen Reserve unter Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten vor. Die Zuständigkeit für die Zuteilung der Mobilen Reserven an die einzelnen Schulen liegt bei den Staatlichen Schulämtern . Der Umfang ist dabei so bemessen, dass neben kurzfristigen auch langfristige Erkrankungen sowie Vertretungen aufgrund von Mutterschutz, Erziehungsurlaub oder Ausscheiden von Lehrkräften während des Schuljahres abgedeckt werden können. Ziel ist es, Unterrichtsausfall nach Möglichkeit zu vermeiden. Die Dauer eines Einsatzes richtet sich nach der Abwesenheit der zu vertretenden Lehrkraft. Zum Schuljahresbeginn 2015/2016 standen den Staatlichen Schulämtern in Bayern insgesamt Lehrerstunden im Umfang von 1.900 Vollzeitkapazitäten im Bereich Lehramt Grundschule und Lehramt Mittelschule zuzüglich 20 Stellen aus Mitteln im Rahmen der Sprachförderung sowie 212 Vollzeitkapazitäten für Fachlehrer für die Mobile Reserve zur Verfügung. Die Kontingente der Mobilen Reserve wurden zusätzlich wie in den Vorjahren im November 2015 um 150 und im Januar 2016 um 80 Vollzeitkapazitäten erhöht. Im Februar 2016 wurden darüber hinaus alle Kapazitäten von Lehrkräften ersetzt, die zum Schulhalbjahr in den Ruhestand eintraten oder während des ersten Schulhalbjahres aus dem Schuldienst ausgeschieden sind. Die Aufstockungen erfolgen jeweils bedarfsorientiert, d. h. aktuelle Entwicklungen der Vertretungssituation werden bei der jeweiligen Zuweisung der zusätzlichen Stellenkontingente an die Regierungen berücksichtigt. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 14.10.2016 17/12820 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12820 Zu Schuljahresbeginn wird die Stundenzuweisung an die Regierungen um ein zusätzliches Kontingent für nicht ganzjährige Elternzeit erhöht. Konkret wird zum Ersatz der Lehrkräfte, die sich nur einen Teil des Schuljahres in Elternzeit befinden, jeweils ein Kontingent für das entsprechende Schuljahr gebildet. Das festgesetzte Kontingent der Lehrkräfte mit nicht ganzjähriger Elternzeit wird (genauso wie die ganzjährigen Beurlaubungen und Elternzeiten) im Rahmen der Neueinstellung berücksichtigt. Im Umfang dieses Kontingents können also keine Vertretungsfälle infolge von Elternzeit mehr auftreten. Die zum Schuljahr zur Verfügung stehenden Lehrerstunden können so ausschließlich für die eigentliche Unterrichtsversorgung und für die Mobile Reserve verwendet werden. Darüber hinaus verstärken Rückkehrer aus Elternzeit und aus Beurlaubungen die Mobile Reserve. Staatliche Realschulen Im Bereich der staatlichen Realschulen besteht keine institutionalisierte Mobile Reserve. Die zur Abwendung von Unterrichtsausfall zur Verfügung stehenden Planstellen werden als sogenannte „Integrierte Lehrerreserve“ genutzt, damit die Schulleitungen der staatlichen Realschulen vor Ort noch flexibler und ohne vorherige Rücksprache mit dem Staatsministerium auf kurzfristigen Unterrichtsausfall reagieren können. Daneben sind im kurzfristigen Vertretungsfall auch Stundenplanänderungen vorzunehmen oder Mehrarbeit anzuordnen . Bei längerfristigen Ausfällen ab 6 Wochen – hierunter fällt somit auch der schwangerschaftsbedingte Ausfall einer Lehrkraft – stehen den Schulen Mittel zur Beschäftigung von Aushilfslehrkräften zur Verfügung. Die Akquise der Aushilfen erfolgt zum Zwecke der raschen Gewinnung von Personal direkt durch die Schulleitungen vor Ort, die hierfür bspw. auch einschlägige Stellenbörsen (Bayerisches Realschulnetz , Homepage des Kultusministeriums etc.) nutzen. Hinsichtlich der Maßnahmen zur Abwendung von Unterrichtsausfall und der Personalversorgung ist es unerheblich, aus welchem Grund eine Lehrkraft länger als 6 Wochen ausfällt. Daher – sowie aus den bereits auf Seite 2 unter „Grund- und Mittelschulen“ dargestellten Gründen – wird hierüber im Realschulbereich auch keine entsprechende Statistik geführt. Um die Anzahl an Lehrkräften, die in den entsprechenden Schuljahren in Mutterschutz bzw. Elternzeit eingetreten sind, zu eruieren, müssten insofern Erhebungen durch die einzelnen Schulleitungen erfolgen, die für diese mit erheblichem Zeit- und Verwaltungsaufwand verbunden wären. Da hieraus insbesondere auch keine Rückschlüsse auf die Vertretungssituation im Sinne der Anfrage (Mobile Reserven) gezogen werden können, wird auf eine derartige Erhebung verzichtet. Staatliche Gymnasien Lehrkräfte, die vor dem Stichtag der Erhebung der Amtlichen Schuldaten im Oktober aufgrund einer angezeigten Schwangerschaft ausfallen, werden im Rahmen der regulären Personalplanung für das neue Schuljahr vollumfänglich ersetzt. Der Ersatz kann durch die Zuweisung einer Lehrkraft der Mobilen Reserve, durch die Zuweisung eines Zweigschulreferendars , durch Teilzeiterhöhungen von Stammlehrkräften oder durch die Zuweisung von Mitteln für die Beschäftigung befristet beschäftigter Aushilfslehrkräfte erfolgen. Weder über die Anzahl an Schwangerschaften noch über die Art des Personalersatzes wird im Bereich der staatlichen Gymnasien , u. a. aus den bereits auf Seite 2 unter „Grund- und Mittelschulen“ dargestellten Gründen, eine Statistik geführt. Bei Ausfällen, die während eines Schulhalbjahres beginnen , kann in vielen Fällen kein personeller Ersatz vonseiten des Staatsministeriums erfolgen; es können dann aber mehrere Maßnahmen ergriffen werden, die die Fortführung des Unterrichts sichern. Jedes staatliche Gymnasium hat mittlerweile eigenständig ein schulinternes Konzept entwickelt, wie Unterrichtsausfall minimiert und Vertretung sinnvoll gestaltet werden kann. Maßnahmen zur Vermeidung von Unterrichtsausfall sind insbesondere: • die Bereitstellung von Mitteln für befristete Aushilfsverträge durch das Staatsministerium bei Ausfällen von langer Dauer; die Schule kann mit diesen Mitteln eigenständig eine Aushilfslehrkraft für die Dauer des Ausfalls befristet beschäftigen; • der Einsatz der jedem staatlichen Gymnasium zustehenden sog. Mittel zur eigenen Bewirtschaftung: Jedem staatlichen Gymnasium stehen Mittel im Umfang von 20.000 bis 40.000 Euro (abhängig von der Schulgröße) zur Verfügung. Diese können ohne weitere Rücksprache mit dem Staatsministerium beim Ausfall einer Lehrkraft zur Beschäftigung einer Aushilfslehrkraft eingesetzt werden. • der Einsatz der integrierten Lehrerreserve: Zum Schuljahr 2013/2014 wurde an allen staatlichen Gymnasien eine integrierte Lehrerreserve eingerichtet; diese kann direkt vor Ort ohne weitere Rücksprache mit dem Staatsministerium bei kurz- oder längerfristigen Ausfällen eingesetzt werden. Zum Schuljahr 2014/2015 wurde die integrierte Lehrerreserve weiter ausgebaut, sodass nun bereits zu Schuljahresbeginn ein Gymnasium durchschnittlicher Größe über den regulären Stundenbedarf hinaus Personalzuweisungen im Umfang von ca. einer Lehrerstelle erhält. • die Zuweisung einer Lehrkraft der Mobilen Reserve: Zum Schuljahr 2011/2012 wurde für die staatlichen Gymnasien eine Mobile Reserve eingerichtet. Diese konnte durch die Bereitstellung von zusätzlichen Ressourcen zum Schuljahr 2012/2013 ausgebaut werden, sodass derzeit 165 Lehrkräfte zur Verfügung stehen, um bei längerfristigen Ausfällen (z. B. Mutterschutz, Elternzeit) den Ausfall von Unterricht abzuwenden. • Teilzeitänderungen bei anderen Stammlehrkräften; • Anordnung von Mehrarbeit oder Mehrung/Minderung bei anderen Stammlehrkräften; • geänderte Gruppenbildungen: z. B. Aufhebungen von Klassenteilungen für einen bestimmten Zeitraum. Im Regelfall wird beim Ausfall einer Lehrkraft durch eine Kombination mehrerer dieser Maßnahmen die Fortführung des Pflichtunterrichts erreicht. Weder über die Anzahl an Schwangerschaften noch über die Art des Ersatzes wird im Bereich der staatlichen Gymnasien, u. a. aus den bereits auf Seite 2 unter „Grund- und Mittelschulen“ dargestellten Gründen , eine Statistik geführt. Berufliche Schulen Im Bereich der beruflichen Schulen wird auch längerfristiger Unterrichtsausfall aufgrund Beschäftigungsverboten bei Schwangerschaften, Mutterschutz oder Elternzeit grundsätzlich durch den Einsatz von befristet beschäftigten Aushilfslehrkräften abgedeckt. Soweit an beruflichen Oberschulen eine Mobile Reserve besteht, wird deren Einsatz statistisch nicht nach dem Grund des Ausfalls des zu vertretenden Unterrichts erfasst.