Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Günther Felbinger FREIE WÄHLER vom 11.07.2016 Übergangsklassen in Unterfranken Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Übergangsklassen befinden sich derzeit bayernweit in den verschiedenen Regierungsbezirken? 1.1 Wie viele Übergangsklassen befinden sich derzeit in den verschiedenen Regierungsbezirken Unterfrankens (bitte aufgeschlüsselt nach den Landkreisen Main-Spessart, Bad Kissingen, Rhön-Grabfeld, Schweinfurt, Würzburg, Kitzingen, Haßberge, Miltenberg und Aschaffenburg sowie den kreisfreien Städten Würzburg, Aschaffenburg und Schweinfurt)? 2. Wie viele Planstellen für die Übergangsklassen aus Mitteln des Nachtragshaushalts 2016 wurden bisher bayernweit geschaffen (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken )? 2.1 Wie viele Planstellen für die Übergangsklassen aus Mitteln des Nachtragshaushalts 2016 wurden in den Landkreisen Main-Spessart, Bad Kissingen, Rhön- Grabfeld, Schweinfurt, Würzburg, Kitzingen, Haßberge , Miltenberg und Aschaffenburg sowie den kreisfreien Städten Würzburg, Aschaffenburg und Schweinfurt geschaffen? 3. Wie viele Drittkräfte aus Mitteln des Nachtragshaushalts 2016 wurden bisher bayernweit eingesetzt (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken)? 3.1 Wie viele Drittkräfte aus Mitteln des Nachtragshaushalts 2016 wurden bisher in den Übergangsklassen in den Landkreisen Main-Spessart, Bad Kissingen, Rhön-Grabfeld, Schweinfurt, Würzburg, Kitzingen, Haßberge, Miltenberg und Aschaffenburg sowie den kreisfreien Städten Würzburg, Aschaffenburg und Schweinfurt eingesetzt? 4. Welche Übergangsfolgekosten verursachen die Übergangsklassen bayernweit (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken)? 4.1 Welche Übergangsfolgekosten verursachen die Übergangsklassen in dem Regierungsbezirk Unterfranken (bitte aufgeschlüsselt nach Schule und Landkreis bzw. kreisfreier Stadt)? 5. Auf welche Höhe beziffern sich die Kosten für den Sachaufwand für die oben erfragten Übergangsklassen bayernweit (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken )? 5.1 Auf welche Höhe beziffern sich die Kosten für den Sachaufwand für die oben erfragten Übergangsklassen im Regierungsbezirk Unterfranken (bitte aufgeschlüsselt nach Schule und Landkreis bzw. kreisfreier Stadt)? 6. Welche Auswirkung auf die Beförderungen der Lehrkräfte haben die Übergangsklassen? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 16.08.2016 1. Wie viele Übergangsklassen befinden sich derzeit bayernweit in den verschiedenen Regierungsbezirken ? 1.1 Wie viele Übergangsklassen befinden sich derzeit in den verschiedenen Regierungsbezirken Unterfrankens (bitte aufgeschlüsselt nach den Landkreisen Main-Spessart, Bad Kissingen, Rhön- Grabfeld, Schweinfurt, Würzburg, Kitzingen, Haßberge , Miltenberg und Aschaffenburg sowie den kreisfreien Städten Würzburg, Aschaffenburg und Schweinfurt)? Nachfolgende Tabelle 1 weist die Anzahl der Übergangsklassen an staatlichen Grund- und Mittelschulen in Bayern zum Stichtag 15. Juli 2016, aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken aus. Tabelle 1: Übergangsklassen an staatlichen Grund- und Mittelschulen in den Regierungsbezirken Bayerns Regierungsbezirk Anzahl der Übergangsklassen zum Stichtag 15.07.2016 Oberbayern 221 Niederbayern 47 Oberpfalz 67 Oberfranken 41 Mittelfranken 137 Unterfranken 69 Schwaben 76 Gesamt 658 Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 14.10.2016 17/12821 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12821 Tabelle 2 stellt die Zahl der Übergangsklassen an staatlichen Grund- und Mittelschulen für die Landkreise und kreisfreien Städte im Regierungsbezirk Unterfranken zum Stichtag 15. Juli 2016 dar. Tabelle 2: Übergangsklassen an staatlichen Grund- und Mittelschulen in Landkreisen und kreisfreien Städten in Unterfranken Landkreise/ kreisfreie Städte Anzahl der Übergangsklassen zum Stichtag 15.07.2016 Aschaffenburg/Land 0 Aschaffenburg/Stadt 9 Bad Kissingen 3 Haßberge 3 Kitzingen 8 Main-Spessart 6 Miltenberg 4 Rhön-Grabfeld 3 Schweinfurt/Land 3 Schweinfurt/Stadt 3 Würzburg/Land 10 Würzburg/Stadt 17 2. Wie viele Planstellen für die Übergangsklassen aus Mitteln des Nachtragshaushalts 2016 wurden bisher bayernweit geschaffen (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken)? 2.1 Wie viele Planstellen für die Übergangsklassen aus Mitteln des Nachtragshaushalts 2016 wurden in den Landkreisen Main-Spessart, Bad Kissingen, Rhön-Grabfeld, Schweinfurt, Würzburg, Kitzingen, Haßberge, Miltenberg und Aschaffenburg sowie den kreisfreien Städten Würzburg, Aschaffenburg und Schweinfurt geschaffen? Im Rahmen des Nachtragshaushalts 2016 wurden Mittel in Höhe von 160,7 Millionen Euro – darunter auch 1.079 Lehrerstellen – für zielgerichtete schulische Maßnahmen zusätzlich zur Verfügung gestellt. Diese beziehen sich vor allem auf die zusätzliche Einrichtung von Übergangsklassen , Deutschförderklassen und -kursen sowie eine integrierte Förderung in Regelklassen. Welche unterrichtliche Maßnahme im Rahmen der Beschulung der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund in den einzelnen Schulamtsbezirken zu ergreifen ist, muss vor Ort auf der Grundlage der konkreten Situation entschieden werden. Die zusätzlichen Planstellen wurden daher nicht differenziert nach den Maßnahmetypen zugewiesen , sondern als Gesamtkontingent basierend auf der Schülermehrung zur Verfügung gestellt. Übergangsklassen werden bedarfsorientiert und für einen befristeten Zeitraum eingerichtet und mit Personal aus diesem Gesamtkontingent ausgestattet. Für die Versorgung der Übergangsklassen ist durchschnittlich jeweils ein Vollzeitkontingent einzuplanen. Seit dem 01.01.2016 wurden bayernweit insgesamt 113 Übergangsklassen an Grund- und Mittelschulen neu errichtet und mit den dafür erforderlichen Stellenkontingenten versorgt. Tabelle 3 kann die Verteilung der neu errichteten Übergangsklassen auf die Regierungsbezirke entnommen werden. Tabelle 3: Neu errichtete Übergangsklassen an staatlichen Grund- und Mittelschulen in den Regierungsbezirken Bayerns seit 01.01.2016 Regierungsbezirk Neu errichtete Ü-Klassen an staatlichen Grund- und Mittelschulen seit 01.01.2016 Oberbayern 25 Niederbayern 9 Oberpfalz 14 Oberfranken 11 Mittelfranken 20 Unterfranken 23 Schwaben 11 Gesamt 113 Tabelle 4 beinhaltet die Entwicklung seit dem 01.01.2016 in den kreisfreien Städten und Landkreisen in Unterfranken. Tabelle 4: Neu errichtete Übergangsklassen an staatlichen Grund- und Mittelschulen in Landkreisen und kreisfreien Städten In Unterfranken seit 01.01.2016 Landkreise/ kreisfreie Städte Neu errichtete Ü-Klassen an staatlichen Grund- und Mittelschulen seit 01.01.2016 Aschaffenburg/Land 2 Aschaffenburg/Stadt 0 Bad Kissingen 0 Haßberge 0 Kitzingen 2 Main-Spessart 6 Miltenberg 2 Rhön-Grabfeld 0 Schweinfurt/Land 0 Schweinfurt/Stadt 0 Würzburg/Land 5 Würzburg/Stadt 6 3. Wie viele Drittkräfte aus Mitteln des Nachtragshaushalts 2016 wurden bisher bayernweit eingesetzt (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken )? 3.1 Wie viele Drittkräfte aus Mitteln des Nachtragshaushalts 2016 wurden bisher in den Übergangsklassen in den Landkreisen Main-Spessart, Bad Kissingen, Rhön-Grabfeld, Schweinfurt, Würzburg , Kitzingen, Haßberge, Miltenberg und Aschaffenburg sowie den kreisfreien Städten Würzburg, Aschaffenburg und Schweinfurt eingesetzt? Derzeit wurden insgesamt 392 Verträge aus den Mitteln für Drittkräfte geschlossen. Die Aufteilung nach den einzelnen Regierungsbezirken gestaltet sich wie folgt: Tabelle 5: Einsatz von Drittkräften nach Regierungsbezirken Oberbayern Niederbayern Oberpfalz Oberfranken Mittelfranken Unterfranken Schwaben Anzahl Verträge 101 33 58 62 73 37 28 Drucksache 17/12821 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Die im Regierungsbezirk Unterfranken geschlossenen Verträge verteilen sich auf die Landkreise und kreisfreien Städte wie folgt: Tabelle 6: Einsatz von Drittkräften nach Landkreisen und kreisfreien Städten in Unterfranken Landkreise/kreisfreie Städte Anzahl Verträge Landkreis Main-Spessart 2 Landkreis Bad Kissingen 4 Landkreis Rhön-Grabfeld 1 Landkreis Schweinfurt 1 Landkreis Würzburg 6 Landkreis Kitzingen 4 Landkreis Haßberge Antrag wurde von der Drittkraft zurückgezogen. Landkreis Miltenberg 5 Landkreis Aschaffenburg 6 Stadt Würzburg 4 Stadt Aschaffenburg 0 Stadt Schweinfurt 4 Gesamt Unterfranken 37 Nach der Bewilligung der Anträge durch die im Staatsministerium angesiedelte Stabsstelle Flüchtlingsintegration im Bildungsbereich schließt die zuständige Regierung mit den zu beschäftigenden Drittkräften Verträge. Die Angaben im Antrag auf Zuweisung von Personalmitteln für Drittkräfte beziehen sich primär auf die Art der Maßnahme (Sprach-/ Alphabetisierungskurs oder interkulturelles Projekt) und das durchführende Personal. Eine detaillierte Abfrage mit Blick auf die Zuteilung nach Übergangs- bzw. Regelklassen kann daher nicht erfolgen. Über die genaue Höhe der bereits abgeflossenen Mittel kann derzeit noch keine Aussage getroffen werden. 4. Welche Übergangsfolgekosten verursachen die Übergangsklassen bayernweit (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken)? 4.1 Welche Übergangsfolgekosten verursachen die Übergangsklassen in dem Regierungsbezirk Unterfranken (bitte aufgeschlüsselt nach Schule und Landkreis bzw. kreisfreier Stadt)? Übergangsklassen werden für Schülerinnen und Schüler angeboten, die als Quereinsteiger in das bayerische Schulsystem eintreten und nur rudimentäre oder gar keine Deutschkenntnisse haben. Durch stark differenzierte Unterrichtsformen sollen die Schülerinnen und Schüler besonders in der deutschen Sprache gefordert und gefördert werden und bei entsprechendem Lernfortschritt in der deutschen Sprache in die entsprechende Jahrgangsstufe der Regelklasse zurückgeführt werden. Ziel ist eine rasche Rückführung und Integration in die Regelklasse. Dies richtet sich nach den individuellen Lernfortschritten und dem Lernstand der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund. Dabei beträgt die maximale Verweildauer der Schülerinnen und Schüler in Übergangsklassen grundsätzlich zwei Jahre. Der Wechsel von Schülerinnen und Schülern aus den Übergangsklassen in die Regelklassen wirkt sich auf die Klassenbildung für das jeweils nachfolgende Schuljahr aus. In bestehenden Klassen ergeben sich sog. „Auffülleffekte“. Bei Überschreitung der Höchstschülerzahlen müssen ggf. zusätzliche Klassenteilungen vorgenommen bzw. neue Regelklassen errichtet werden. Die entsprechenden Stellenkapazitäten wandern mit den Schülerströmen und sind im Rahmen der Planungen zur Klassenbildung für das jeweils folgende Schuljahr mit zu berücksichtigen . Ob und in welchem Umfang zusätzliche Personalkosten entstehen, hängt von der Entwicklung der Schülerzahlen ab. Die Tendenzen sind zunächst abzuwarten und nach Schuljahresbeginn neu zu bewerten. Konkrete Aussagen zu Kosten können derzeit nicht getroffen werden. 5. Auf welche Höhe beziffern sich die Kosten für den Sachaufwand für die oben erfragten Übergangsklassen bayernweit (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken)? 5.1 Auf welche Höhe beziffern sich die Kosten für den Sachaufwand für die oben erfragten Übergangsklassen im Regierungsbezirk Unterfranken (bitte aufgeschlüsselt nach Schule und Landkreis bzw. kreisfreier Stadt)? Die Bereitstellung des für den Unterrichtsbetrieb notwendigen Sachaufwands obliegt den Kommunen in ihrer Eigenschaft als Sachaufwandsträger der Schulen. Zu den Kosten für den Sachaufwand für die Errichtung von Übergangsklassen kann daher vonseiten des Staatsministeriums nicht Stellung genommen werden. 6. Welche Auswirkung auf die Beförderungen der Lehrkräfte haben die Übergangsklassen? Die Rechtsprechung hat in den letzten Jahren die Auswahl für Beförderungsentscheidungen kontinuierlich stärker an eine strikte Bestenauslese geknüpft. Dies gilt für Beförderungen in Funktionen ebenso wie für funktionsungebundene Beförderungsämter. Ein entsprechender Leistungsvergleich kann in erster Linie durch das Gesamtprädikat der dienstlichen Beurteilung vorgenommen werden. Das früher ebenfalls herangezogene Kriterium der „Dienstzeit“ ist demgegenüber kein Leistungskriterium und darf daher nur noch nachrangig herangezogen werden, wenn weitere leistungsbezogene Kriterien nicht zur Verfügung stehen. Der aufgrund der neueren Rechtsprechung geänderte Art. 16 Leistungslaufbahngesetz (LlbG) sieht vor, dass nicht alleine auf das Gesamtprädikat der dienstlichen Beurteilung abgestellt werden darf. Sofern sich beim Vergleich der Gesamturteile der aktuellen Beurteilungen kein Vorsprung einer Lehrkraft ergibt, sind gem. Art. 16 Abs. 2 LlbG sodann die in der aktuellen Beurteilung enthaltenen Einzelkriterien gegenüberzustellen. In den Vergleich der Einzelkriterien sind dabei nur die wesentlichen Beurteilungskriterien (Stichwort : Superkriterien) einzubeziehen. Weitere – nicht direkt leistungsbezogene – Kriterien, wie besondere Herausforderungen im schulischen Bereich (dies könnten nicht nur Übergangsklassen sein), dürfen gegenüber dem oben dargestellten nicht herangezogen werden. Entsprechende Tätigkeiten sollten allerdings vom Beurteiler bereits bei der Erstellung der dienstlichen Beurteilung Berücksichtigung finden, sodass im Einzelfall ein besseres Prädikat bzw. Einzelprädikate erzielt werden können. Dies wird allerdings richtigerweise nur dann der Fall sein, wenn die entsprechende Tätigkeit auch qualitativ in anerkennenswerter Weise ausgeübt wird.