Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ruth Müller SPD vom 12.07.2016 Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in der Kranken- und Altenpflege Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Anträge auf Anerkennungen ausländischer Abschlüsse wurden in den Jahren seit 2013 in der Alten - und Krankenpflege gestellt (bitte aufgelistet nach Jahren, Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten)? 2. a) Wie viele Anerkennungen ausländischer Abschlüsse wurden in den Jahren seit 2013 in der Alten- und Krankenpflege bewilligt? b) Wie lange hat die durchschnittliche Bearbeitungszeit gedauert (bitte aufgelistet nach Jahren, Regierungsbezirken , Landkreisen und kreisfreien Städten)? 3. Wie viele Anträge aus den Jahren 2015 und 2016 auf Anerkennungen ausländischer Abschlüsse in der Alten- und Krankenpflege sind noch nicht bearbeitet (bitte aufgelistet nach Jahren, Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten)? 4. Welche Maßnahmen plant die Staatsregierung, um Anträge auf Anerkennungen ausländischer Abschlüsse in der Alten- und Krankenpflege schneller zu bearbeiten ? Antwort des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 19.08.2016 Einleitend ist zu sagen, dass für die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in der Gesundheits- und (Kinder)- Krankenpflege in Bayern die sieben Bezirksregierungen zuständig sind, für Berufsabschlüsse in der Altenpflege ausschließlich die Regierung von Oberfranken. In der Kürze der Zeit konnten nicht alle Regierungen die erbetenen Zahlen und Informationen übermitteln. Eine Unterteilung nach Landkreisen und kreisfreien Städten wird bei Erfassung der Daten grundsätzlich nicht vorgenommen und kann daher nicht mitgeteilt werden. Grundsätzlich möchten wir darauf hinweisen, dass ähnlich gestaltete Anfragen zur Zahl der Anträge auf Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in den Gesundheitsberufen die Staatsregierung immer öfter erreichen und einen hohen Bearbeitungsaufwand für die Anerkennungsstellen erfordern, der zulasten der Bearbeitung von Anerkennungsanträgen geht. 1. Wie viele Anträge auf Anerkennungen ausländischer Abschlüsse wurden in den Jahren seit 2013 in der Alten- und Krankenpflege gestellt (bitte aufgelistet nach Jahren, Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten)? 2013 2014 2015 2016 (bis Mitte Juli) Regierung von Oberbayern 190 777 1.159 632 Regierung von Schwaben 108 154 143 119 Regierung von Oberfranken Gesundheits- und (Kinder)Krankenpflege (GKPfl) 84 95 99 55 Regierung von Oberfranken Altenpflege (APfl) 41 40 33 26 Regierung von Mittelfranken 154 148 220 183 Regierung von Unterfranken 67 111 95 76 Regierung der Oberpfalz 129 194 269 152 2. a) Wie viele Anerkennungen ausländischer Abschlüsse wurden in den Jahren seit 2013 in der Alten- und Krankenpflege bewilligt? 2013 2014 2015 2016 (bis Mitte Juli) Regierung von Oberbayern 339 435 561 511 Regierung von Schwaben 38 63 95 41 Regierung von Oberfranken (GKPfl) 52 68 81 16 Regierung von Oberfranken (APfl) 11 16 5 1 Regierung von Mittelfranken 154 148 220 183 Regierung von Unterfranken 43 77 46 24 Regierung der Oberpfalz 93 139 195 101 Die in den einzelnen Jahren bewilligten Anträge entsprechen nicht den in diesen Jahren eingegangenen Anträgen, da die Bearbeitung i. d. R. einen längeren Zeitraum beansprucht und daher häufig auch jahresübergreifend erfolgt. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 14.10.2016 17/12825 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12825 b) Wie lange hat die durchschnittliche Bearbeitungszeit gedauert (bitte aufgelistet nach Jahren, Regierungsbezirken , Landkreisen und kreisfreien Städten )? Die konkrete Verfahrensdauer der einzelnen Antragsverfahren kann nicht mit vertretbarem Aufwand ermittelt werden, da dies nicht statistisch erfasst wird. Grundsätzlich ist die Verfahrensdauer von vielfältigen Kriterien abhängig, z. B. von der Notwendigkeit, ein externes Gutachten zur Feststellung der Gleichwertigkeit des ausländischen Berufsabschlusses einzuholen, und variiert je nach Ablauf des Verfahrens . Das Anerkennungsverfahren kann nach Vorlage vollständiger Unterlagen und der Möglichkeit einer sofortigen auflagenfreien Anerkennung in nur wenigen Wochen abgeschlossen werden. Sind die Antragsunterlagen unvollständig oder ist ein Anpassungslehrgang zu absolvieren oder eine Eignungs- oder Kenntnisprüfung als Ausgleich festgestellter Ausbildungsdefizite abzulegen, kann der Abschluss des Verfahrens bis zu 2 Jahre dauern. Die stetig steigende Antragszahl bei annähernd gleichbleibender Personalausstattung führt allerdings zu Rückständen in der Bearbeitung durch die Anerkennungsbehörden. 3. Wie viele Anträge aus den Jahren 2015 und 2016 auf Anerkennungen ausländischer Abschlüsse in der Alten- und Krankenpflege sind noch nicht bearbeitet (bitte aufgelistet nach Jahren, Regierungsbezirken , Landkreisen und kreisfreien Städten)? 2015 2016 (bis Mitte Juli) Regierung von Oberbayern 0 40 Regierung von Schwaben 0 35 Regierung von Oberfranken (GKPfl) 0 29 Regierung von Oberfranken (APfl) 0 12 Regierung von Mittelfranken 0 29 Regierung von Unterfranken 0 14 Regierung der Oberpfalz 0 15 Die Zahlen spiegeln die Anträge wider, deren Bearbeitung noch nicht begonnen wurde, d. h. bei denen auch ggf. noch keine fehlenden Unterlagen angefordert wurden. Dies impliziert nicht eine bereits abschließende Bearbeitung aller anderen vorliegenden Anträge. Die Bearbeitung beansprucht i. d. R. einen längeren Zeitraum (vgl. Antwort auf Frage 2 b). 4. Welche Maßnahmen plant die Staatsregierung, um Anträge auf Anerkennungen ausländischer Abschlüsse in der Alten- und Krankenpflege schneller zu bearbeiten? Die Anerkennung ausländischer Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen ist grundsätzlich durch die Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und Rates und die Berufsgesetze des Bundes (z. B. Altenpflegegesetz und Krankenpflegegesetz) geregelt. Von dem gesetzlich vorgeschriebenen Ablauf des Anerkennungsverfahrens kann nicht abgewichen werden. Nach unserer Kenntnis bemühen sich die Anerkennungsbehörden grundsätzlich um eine möglichst schnelle und unbürokratische Bearbeitung der Anträge auf Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. Die bayerischen Anerkennungsbehörden können sich bei der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse aber nur innerhalb des Rahmens bewegen, der durch nationales und europäisches Recht vorgegeben ist. Arbeitgeber und Dienstleister könnten die Antragsteller durch Überprüfung der Vollständigkeit und Richtigkeit der einzureichenden Unterlagen beim Anerkennungsverfahren aktiv unterstützen. Mit Beschluss des Landtags vom 3. März 2015 (LT-Drs. 17/5538) ist die Staatsregierung aufgefordert worden zu prüfen, wie für die dringend nötige schnellere Abwicklung der Verfahren der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse von Pflegekräften gesorgt werden kann. Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat in den letzten Monaten gemeinsam mit den bayerischen Anerkennungsbehörden geprüft, ob es unter Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensschritte Möglichkeiten gibt, eine schnellere Abwicklung der Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in den Gesundheitsfachberufen zu erreichen. Als Hauptursache für teilweise sehr lange Bearbeitungszeiten wird die angespannte Personalsituation bei den Anerkennungsstellen für die Gesundheitsberufe der Regierungen gesehen. Die Antragszahlen im Bereich der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in den Gesundheitsfachberufen sind in den letzten Jahren sehr stark gestiegen. Zudem setzt eine möglichst schnelle und unbürokratische Bearbeitung der Anträge auf Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen insbesondere die Vollständigkeit der Antragsunterlagen voraus. Nachforderungen und Nachreichungen führen zu teilweise erheblichen Verzögerungen, da die Bewertung der Antragsunterlagen erst nach deren vollständiger Vorlage erfolgen kann. Aus diesem Grund ist beabsichtigt, die Informationen der Anerkennungsbehörden für Antragsteller zu vereinfachen und zu vereinheitlichen.