Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Annette Karl SPD vom 25.07.2016 Jahresbudgets für gemeinnützige soziale Tätigkeit an den Jobcentern Im Rahmen gemeinnütziger sozialer Arbeit wird über die Jobcenter eine geringfügig bezahlte Tätigkeit angeboten, welche die Eingliederung in den Arbeitsmarkt fördern soll. Dabei dürfen keine Tätigkeiten gefördert werden, welche über den sogenannten ersten Arbeitsmarkt abgewickelt werden können. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie haben sich die Jahresbudgets für diesen Förderbereich in den letzten fünf Jahren in den Jobcentern in Bayern entwickelt (bitte aufgeschlüsselt nach Jobcenter und Jahr)? 2. Wie hat sich die Zahl der Personen, welche in solchen Projekten beschäftigt werden können, in den einzelnen Jobcentern in den letzten fünf Jahren entwickelt (bitte aufgeschlüsselt nach Jobcenter und Jahr)? 3. a) Gibt es in den Jobcentern unterschiedliche Stundenvergütungssätze für unterschiedliche Personengruppen ? b) Wenn ja, wie hoch sind diese Sätze? c) Womit wird die unterschiedliche Vergütung begründet ? 4. Planen die Jobcenter im laufenden oder im nächsten Kalenderjahr Anpassungen bei den Stundensätzen? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 12.08.2016 Zu 1. bis 4.: Es sind weder statistische Daten der Bundesagentur für Arbeit bekannt noch verfügt das Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration über eigene Daten. Ergänzend wird auf Folgendes hingewiesen: Bei den abgefragten gemeinnützigen sozialen Tätigkeiten handelt es sich um Arbeitsgelegenheiten nach § 16 d Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II). Diese sind Teil der Eingliederungsleistungen und fallen in Bezug auf die allermeisten bayerischen Jobcenter (gemeinsamen Einrichtungen ) in die Zuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit und somit unter die Aufsicht des Bundes. Aufsichtsrechte des Landes bestehen bei den gemeinsamen Einrichtungen bezüglich dieser Arbeitsgelegenheiten nicht. Auch die Steuerung (Abschluss von Zielvereinbarungen, Erörterung des Eingliederungsmanagements) der gemeinsamen Einrichtungen obliegt dem Bund. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 14.10.2016 17/12830 Bayerischer Landtag