Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Simone Strohmayr SPD vom 29.06.2016 Kinderbräute unter Flüchtlingen in Bayern Seitdem vermehrt Flüchtlinge nach Europa kommen, kommen auch mehr minderjährige Mädchen, die mit volljährigen Männern verheiratet sind, nach Bayern. Dies stellt die Justiz vor neue Herausforderungen und auch im Zusammenhang mit dem Familiennachzug gibt es ungeklärte Fragen. Ich frage daher die Staatsregierung: 1. a) Wie viele der weiblichen Flüchtlinge, die sich seit dem Jahr 2015 in Bayern aufhalten, sind minderjährig, aber bereits verheiratet? b) Welchen Anteil machen diese sogenannten „Kinderbräute “ unter den weiblichen Flüchtlingen in Bayern aus? 2. a) Wie viele Kinderbräute kamen im Jahr 2015 durchschnittlich pro Woche in Bayern an? b) Wie viele Kinderbräute kamen bisher im Jahr 2016 durchschnittlich pro Woche in Bayern an? 3. a) Wie viele der Kinderbräute, die im Jahr 2015 in Bayern ankamen, kamen gemeinsam mit ihren Ehemännern nach Bayern? b) Wie viele der Kinderbräute, die im Jahr 2016 in Bayern ankamen, kamen gemeinsam mit ihren Ehemännern nach Bayern? 4. a) Wie viele der Kinderbräute wurden getrennt von ihren Ehemännern in Jugendhilfeeinrichtungen untergebracht ? b) Wie viele der Kinderbräute, die ursprünglich getrennt von ihren Ehemännern untergebracht wurden, leben nun wieder bei ihren Ehemännern? 5. a) Aus welchen Ländern kommen die Kinderbräute ursprünglich (bitte aufgeschlüsselt nach Herkunftsland und Anzahl der weiblichen Flüchtlinge angeben)? b) Wie viele Anträge auf Anerkennung solcher ausländischen Ehen wurden seit 2015 in Bayern gestellt? c) Von wem wurden diese Anträge gestellt (bitte aufgeschlüsselt nach Ehemännern und Ehefrauen angeben )? 6. a) Wie viele der Kinderbräute, die seit 2015 nach Bayern kamen, wurden im Alter zwischen 0 und 10 Jahren verheiratet ? b) Wie viele der Kinderbräute, die seit 2015 nach Bayern kamen, wurden im Alter zwischen 10 und 15 Jahren verheiratet? c) Wie viele der Kinderbräute, die seit 2015 nach Bayern kamen, wurden im Alter zwischen 15 und 18 Jahren verheiratet? 7. a) Wie viele der männlichen Flüchtlinge, die seit 2015 nach Bayern kamen und mit Kinderbräuten verheiratet waren, fallen in die Altersklasse 18–20 Jahre? b) Wie viele der männlichen Flüchtlinge, die seit 2015 nach Bayern kamen und mit Kinderbräuten verheiratet waren, fallen in die Altersklasse 20–35 Jahre? c) Wie viele der männlichen Flüchtlinge, die seit 2015 nach Bayern kamen und mit Kinderbräuten verheiratet waren, fallen in die Altersklasse 35 Jahre und älter? 8. a) Wie viele der verheirateten Flüchtlinge, die seit 2015 nach Bayern kamen, kamen volljährig nach Bayern, wurden aber minderjährig verheiratet (bitte aufgeschlüsselt nach Anzahl der Flüchtlinge und Alter zum Zeitpunkt der Heirat angeben)? b) Wie viele der weiblichen Flüchtlinge wurden im Verhältnis zu den volljährig verheirateten weiblichen Flüchtlingen minderjährig verheiratet? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 10.08.2016 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr und dem Staatsministerium der Justiz wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Das Merkmal „Kinderehe“ wird statistisch nicht erfasst. Die Angaben zur Anzahl von Kinderehen beruhen darauf, dass Asylsuchende im integrierten Migrantenverwaltungssystem (iMVS) sowohl als minderjährig als auch als verheiratet erfasst sind. Einschränkungen in der Aussagekraft ergeben sich dadurch , dass einerseits das Alter bei Eheschließung nicht erfasst wird und andererseits die Angaben regelmäßig nicht durch Dokumente belegt sind, sondern oft auf Angaben der Betreffenden basieren. Daher sind die Angaben nur eingeschränkt belastbar. 1. a) Wie viele der weiblichen Flüchtlinge, die sich seit dem Jahr 2015 in Bayern aufhalten, sind minderjährig , aber bereits verheiratet? Zum Stichtag 30.06.2016 waren bayernweit 161 weibliche Flüchtlinge unter 18 Jahren als verheiratet registriert. Bei den unter 16-Jährigen waren es 21, bei den unter 14-Jährigen 7. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 14.10.2016 17/12834 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12834 b) Welchen Anteil machen diese sogenannten „Kinderbräute “ unter den weiblichen Flüchtlingen in Bayern aus? Der Anteil der weiblichen verheirateten Flüchtlinge unter 18 (sogenannte „Kinderbräute“) unter allen weiblichen Flüchtlingen beläuft sich auf 0,4 %. 2. a) Wie viele Kinderbräute kamen im Jahr 2015 durchschnittlich pro Woche in Bayern an? Der Staatsregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor, da die Auswertung lediglich bestandsbezogen aus dem iMVS möglich ist (s. Vorbemerkung). b) Wie viele Kinderbräute kamen bisher im Jahr 2016 durchschnittlich pro Woche in Bayern an? Siehe Antwort zu Frage 2 a. 3. a) Wie viele der Kinderbräute, die im Jahr 2015 in Bayern ankamen, kamen gemeinsam mit ihren Ehemännern nach Bayern? Siehe Antwort zu Frage 2 a. b) Wie viele der Kinderbräute, die im Jahr 2016 in Bayern ankamen, kamen gemeinsam mit ihren Ehemännern nach Bayern? Siehe Antwort zu Frage 2 a. 4. a) Wie viele der Kinderbräute wurden getrennt von ihren Ehemännern in Jugendhilfeeinrichtungen untergebracht? Genaue Zahlen hierzu liegen der Staatsregierung nicht vor. Aufgrund der für die Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit war eine aussagekräftige Datenerhebung nicht möglich. Kommen unter 14-jährige Mädchen unbegleitet in Deutschland an, so sind sie vom Jugendamt am Aufgriffsort in Obhut zu nehmen. Um hierbei ein einheitliches Verfahren sicherzustellen, wurde auf Landesebene mit der Bundespolizei vereinbart, dass diese offensichtlich minderjährigen und besonders schutzbedürftigen Personen direkt dem örtlichen Jugendamt vorzustellen sind. Die Sicherstellung des Kindeswohls obliegt dem Jugendamt. Diese jungen Mädchen werden nicht mit eventuell in Deutschland lebenden „Ehemännern “ zusammengeführt. b) Wie viele der Kinderbräute, die ursprünglich getrennt von ihren Ehemännern untergebracht wurden , leben nun wieder bei ihren Ehemännern? Der Staatsregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor (s. Vorbemerkung). 5. a) Aus welchen Ländern kommen die Kinderbräute ursprünglich (bitte aufgeschlüsselt nach Herkunftsland und Anzahl der weiblichen Flüchtlinge angeben)? Der Staatsregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor (s. Vorbemerkung). Eine gesonderte Auswertung ist in der für die Bearbeitung zur Verfügung stehenden Zeit nicht leistbar. b) Wie viele Anträge auf Anerkennung solcher ausländischen Ehen wurden seit 2015 in Bayern gestellt ? Ein bestimmtes Verfahren für die Anerkennung von im Ausland geschlossenen Ehen und allein dafür zuständige Behörden gibt es nicht. Die Prüfung der Wirksamkeit der Eheschließung und dessen rechtliche Bewertung hat durch die Stelle (Behörde bzw. Gericht) zu erfolgen, für die es im Rahmen einer Entscheidung auf diese Vorfrage ankommt. Hierzu liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. c) Von wem wurden diese Anträge gestellt (bitte aufgeschlüsselt nach Ehemännern und Ehefrauen angeben )? Siehe Antwort zu Frage 5 b. 6. a) Wie viele der Kinderbräute, die seit 2015 nach Bayern kamen, wurden im Alter zwischen 0 und 10 Jahren verheiratet? Der Staatsregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor (s. Vorbemerkung). b) Wie viele der Kinderbräute, die seit 2015 nach Bayern kamen, wurden im Alter zwischen 10 und 15 Jahren verheiratet? Der Staatsregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor (s. Vorbemerkung). c) Wie viele der Kinderbräute, die seit 2015 nach Bayern kamen, wurden im Alter zwischen 15 und 18 Jahren verheiratet? Der Staatsregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor (s. Vorbemerkung). 7. a) Wie viele der männlichen Flüchtlinge, die seit 2015 nach Bayern kamen und mit Kinderbräuten verheiratet waren, fallen in die Altersklasse 18–20 Jahre? Der Staatsregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor (s. Vorbemerkung). b) Wie viele der männlichen Flüchtlinge, die seit 2015 nach Bayern kamen und mit Kinderbräuten verheiratet waren, fallen in die Altersklasse 20–35 Jahre? Der Staatsregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor (s. Vorbemerkung). c) Wie viele der männlichen Flüchtlinge, die seit 2015 nach Bayern kamen und mit Kinderbräuten verheiratet waren, fallen in die Altersklasse 35 Jahre und älter? Der Staatsregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor (s. Vorbemerkung). 8. a) Wie viele der verheirateten Flüchtlinge, die seit 2015 nach Bayern kamen, kamen volljährig nach Bayern, wurden aber minderjährig verheiratet (bitte aufgeschlüsselt nach Anzahl der Flüchtlinge und Alter zum Zeitpunkt der Heirat angeben)? Der Staatsregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor (s. Vorbemerkung). b) Wie viele der weiblichen Flüchtlinge wurden im Verhältnis zu den volljährig verheirateten weiblichen Flüchtlingen minderjährig verheiratet? Der Staatsregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor (s. Vorbemerkung).