Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Jutta Widmann FREIE WÄHLER vom 29.06.2016 Waldkindergärten in Bayern Ein Waldkindergarten ist ein Kindergarten ohne Gebäude. Regelmäßig besteht daneben aber der Wunsch nach einem geschützten Raum, der als Materiallager oder Unterstellmöglichkeit bei Regen und Frost dienen soll. Dahinter steht ein pädagogisches Konzept, das die Natur als Spiel- und Lernraum ansieht. Die Nachfrage nach Kindergartenplätzen in Waldkindergärten steigt stetig. Bei der Einrichtung neuer Waldkindergärten tauchen jedoch immer wieder rechtliche Probleme auf, insbesondere mit den Vorgaben der Bayerischen Bauordnung und dem Baugesetzbuch. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie steht die Staatsregierung zur Einrichtung von Waldkindergärten? b) Hat sich das Konzept der Waldkindergärten nach Auffassung der Staatsregierung bewährt? 2. a) Wie viele Waldkindergärten gibt es derzeit in Bayern (bitte nach Regierungsbezirken aufschlüsseln)? b) Seit wann bestehen die einzelnen Einrichtungen? c) Wie haben sich in den letzten zehn Jahren deren Größe sowie Anzahl von betreuten Kindern und beschäftigten Mitarbeitern verändert? 3. a) Welche rechtlichen Probleme sind der Staatsregierung bezüglich der Einrichtung und des Betriebs von Waldkindergärten bekannt, insbesondere im Hinblick auf das Baurecht, die Erschließung und die Betriebserlaubnis ? b) Welche praktischen Probleme sind der Staatsregierung bekannt, insbesondere im Hinblick auf die Kinderbeförderung , die Bring- und Abholzeiten und sanitäre Einrichtungen? 4. Inwiefern bestehen Unterschiede in den Gesamtkosten für die Vorhaltung und den Betrieb eines Waldkindergartens im Vergleich zu regulären Kindergärten? 5. a) Wie viele Waldkindergärten wurden bislang nach dem BayKiBiG gefördert? b) Gibt es für die Einrichtung von Waldkindergärten derzeit spezielle Förderprogramme? c) Wurden Waldkindergärten im Freistaat Bayern jemals mit gesonderten Förderprogrammen gefördert? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 19.08.2016 1. a) Wie steht die Staatsregierung zur Einrichtung von Waldkindergärten? Auf Vorschlag der Staatsregierung wurden im Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) die Voraussetzungen für eine gesetzliche Förderung von Waldkindergärten geschaffen. Über den Bedarf bzw. die Einrichtung von Waldkindergärten wird auf örtlicher Ebene entschieden. b) Hat sich das Konzept der Waldkindergärten nach Auffassung der Staatsregierung bewährt? Waldkindergärten haben sich nicht zuletzt aufgrund der gesetzlichen Förderung in Bayern etabliert und ergänzen die vielfältige Betreuungslandschaft Bayerns. 2. a) Wie viele Waldkindergärten gibt es derzeit in Bayern (bitte nach Regierungsbezirken aufschlüsseln )? Insgesamt gibt es nach aktuellem Stand im Freistaat Bayern 131 Waldkindergärten. Diese sind den Regierungsbezirken entsprechend wie folgt aufgeteilt: Oberbayern 62, Niederbayern 20, Oberpfalz 11, Oberfranken 3, Mittelfranken 9, Unterfranken 12 und Schwaben 14. Diese Zahlen sind der Homepage des Landesverbandes Wald- und Naturkindergärten in Bayern e.V. (www.lv-waldkindergarten-bayern.de) entnommen. b) Seit wann bestehen die einzelnen Einrichtungen? Entsprechende statistische Daten sind nicht verfügbar. c) Wie haben sich in den letzten zehn Jahren deren Größe sowie Anzahl von betreuten Kindern und beschäftigten Mitarbeitern verändert? Da Waldkindergärten im Förderprogramm Kibig.web nicht gesondert erfasst werden, lässt sich diese Frage nicht beantworten . 3. a) Welche rechtlichen Probleme sind der Staatsregierung bezüglich der Einrichtung und des Betriebs von Waldkindergärten bekannt, insbesondere im Hinblick auf das Baurecht, die Erschließung und die Betriebserlaubnis? Aktuell sind der Staatsregierung diesbezüglich keine rechtlichen Probleme bekannt. b) Welche praktischen Probleme sind der Staatsregierung bekannt, insbesondere im Hinblick auf die Kinderbeförderung, die Bring- und Abholzeiten und sanitäre Einrichtungen? Die Staatsregierung hat keine Erkenntnisse darüber, ob im Hinblick auf die Kinderbeförderung, Bring- und Abholzeiten Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 14.10.2016 17/12835 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12835 der Kinder sowie den sanitären Einrichtungen bei Waldkindergärten praktische Probleme bestehen. 4. Inwiefern bestehen Unterschiede in den Gesamtkosten für die Vorhaltung und den Betrieb eines Waldkindergartens im Vergleich zu regulären Kindergärten ? Im Vergleich zu regulären Kindergärten sind die Investitionskosten bei Waldkindergärten erheblich geringer. Da Waldkindergärten in aller Regel kürzere Öffnungszeiten anbieten, sind auch die Betriebskosten entsprechend geringer. Da der Freistaat einheitlich kindbezogen nach Maßgabe des BayKi- BiG fördert, fehlen jedoch konkrete Vergleichsdaten zu den Gesamtkosten. 5. a) Wie viele Waldkindergärten wurden bislang nach dem BayKiBiG gefördert? Da Waldkindergärten im Förderprogramm Kibig.web nicht gesondert erfasst werden, lässt sich diese Frage nicht beantworten . b) Gibt es für die Einrichtung von Waldkindergärten derzeit spezielle Förderprogramme? Waldkindergärten werden regulär nach dem BayKiBiG gefördert . Es bedarf keiner speziellen Förderprogramme. c) Wurden Waldkindergärten im Freistaat Bayern jemals mit gesonderten Förderprogrammen gefördert ? Waldkindergärten werden regulär nach dem BayKiBiG gefördert , sie wurden zu keinem Zeitpunkt staatlich gesondert gefördert.