Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Kerstin Celina BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 18.07.2016 Grundlagendaten zum Ausbau St 2270 Segnitz-Sulzfeld Im Nachgang zur Antwort der Staatsregierung vom 28.03.2016 auf meine Schriftliche Anfrage vom 19.02.2016 (Drs. 17/10708) frage ich die Staatsregierung: 1.1 Welches Fahrzeugaufkommen hatte die St 2270 zwischen Sulzfeld und Segnitz laut der aktuellen/jüngsten Verkehrszählung (bitte Datum der Zählung angeben) im Jahr 2015 (bitte nach Pkws und Lkws und, soweit vorhanden, stundenweise auflisten)? 1.2 Welches Fahrzeugaufkommen hatte die St 2270 zwischen Sulzfeld und Segnitz vor der Inbetriebnahme der Ortsumfahrung Segnitz (bitte Datum der Zählung angeben und nach Pkws und Lkws und, soweit vorhanden , stundenweise auflisten)? 2.1 Wie hoch belaufen sich die Kosten für den Radweg (Rodung, Hangsicherung, Radwegebau)? 2.2 Auf welcher Basis wurden diese Kosten ermittelt (bitte angeben, von wem sie zusammengestellt wurden und aus welchem Jahr die Kostenschätzung stammt)? 2.3 Welche Kostenanteile werden auf die Gemeinden Segnitz und Sulzfeld zukommen (bitte angeben, in welcher Höhe und wofür)? 3.1 Wie ist die voraussichtliche Aufteilung der zu erwartenden Kosten, die die Gemeinden zahlen müssen, und Kosten, die der Freistaat Bayern im Rahmen vorhandener Programme übernehmen würde? 3.2 Welche Kosten genau wären förderfähig, welche nicht? 3.3 Ist die Höhe der zu erwartenden Kosten den Gemeinderäten und den Bürgern bekannt gemacht worden, wenn ja, in welcher Form (z. B. Gemeinderatsvorlagen in der Sitzung vom ?, Präsentation auf einer Bürgerversammlung usw.)? 4.1 Welche Maßnahmen sind im Wasserschutzgebiet beim Ausbau der St 2270 nach aktueller Gesetzeslage notwendig, um den Schutz des Wasserschutzgebietes sicherzustellen? 4.2 Welche Kosten werden durch die technische Sicherung (bedingt durch den Ausbau der St 2270) im Wasserschutzgebiet voraussichtlich entstehen? 4.3 Wer (Kommunen, Wasserzweckverband) wird an den Kosten in welcher Höhe beteiligt? 5. Sind alle Kosten in der bisherigen Kostenschätzung vollumfänglich enthalten? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 18.08.2016 1.1 Welches Fahrzeugaufkommen hatte die St 2270 zwischen Sulzfeld und Segnitz laut der aktuellen/ jüngsten Verkehrszählung (bitte Datum der Zählung angeben) im Jahr 2015 (bitte nach Pkws und Lkws und, soweit vorhanden, stundenweise auflisten )? In der Drs. 17/10708 wurde zu Frage 4.1 bereits ausgeführt, dass bei einer im Jahr 2013 durchgeführten Verkehrszählung für den Streckenabschnitt der Staatsstraße 2270 zwischen Segnitz und Sulzfeld eine Verkehrsbelastung von 1.678 Kfz/24 h bei einem Schwerverkehrsanteil von 68 Kfz/24 h ermittelt wurde. Im Jahr 2015 fand in diesem Streckenabschnitt keine Verkehrszählung statt. 1.2 Welches Fahrzeugaufkommen hatte die St 2270 zwischen Sulzfeld und Segnitz vor der Inbetriebnahme der Ortsumfahrung Segnitz (bitte Datum der Zählung angeben und nach Pkws und Lkws und, soweit vorhanden, stundenweise auflisten)? Im Planungsprozess für die Ortsumgehung Segnitz, die seit Jahresende 2010 für den Verkehr freigegeben ist, wurde eine Verkehrsuntersuchung erstellt. Dafür wurde am 23. und 25. Oktober sowie am 6. November 2001 das Verkehrsaufkommen erhoben. Für den Streckenabschnitt der Staatsstraße 2270 zwischen Segnitz und Sulzfeld wurde dabei eine Verkehrsbelastung von 1.560 Kfz/24 h bei einem Schwerverkehrsanteil von 62 Kfz/24 h ermittelt. 2.1 Wie hoch belaufen sich die Kosten für den Radweg (Rodung, Hangsicherung, Radwegebau)? 2.2 Auf welcher Basis wurden diese Kosten ermittelt (bitte angeben, von wem sie zusammengestellt wurden und aus welchem Jahr die Kostenschätzung stammt)? 2.3 Welche Kostenanteile werden auf die Gemeinden Segnitz und Sulzfeld zukommen (bitte angeben, in welcher Höhe und wofür)? 3.1 Wie ist die voraussichtliche Aufteilung der zu erwartenden Kosten, die die Gemeinden zahlen müssen, und Kosten, die der Freistaat Bayern im Rahmen vorhandener Programme übernehmen würde? 3.2 Welche Kosten genau wären förderfähig, welche nicht? 3.3 Ist die Höhe der zu erwartenden Kosten den Gemeinderäten und den Bürgern bekannt gemacht worden, wenn ja, in welcher Form (z. B. Gemeinderatsvorlagen in der Sitzung vom ?, Präsentation auf einer Bürgerversammlung usw.)? Das Staatliche Bauamt Würzburg hat im Vorentwurf für den „Ausbau nördlich Segnitz“ vom 24. September 2014 die Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 28.10.2016 17/12838 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12838 Gesamtkosten auf 4,586 Millionen Euro beziffert. Die Gesamtkosten beinhalten alle mit dem Projekt verbundenen Bau- und Grunderwerbskosten, einschließlich des Radwegebaus . In der Kostenberechnung sind die Kostenanteile für den Straßen- bzw. Radwegebau nicht einzeln ausgewiesen. Diese Aufteilung ist entbehrlich, da die Kosten allein vom Freistaat Bayern, der Baulastträger der Staatsstraße 2270 ist, getragen werden. Eine Kostenbeteiligung der Gemeinden ist nicht vorgesehen. Die Gemeinden wurden darüber vom Staatlichen Bauamt Würzburg informiert (siehe auch Drs. 17/10708 zu Frage 1.1). 4.1 Welche Maßnahmen sind im Wasserschutzgebiet beim Ausbau der St 2270 nach aktueller Gesetzeslage notwendig, um den Schutz des Wasserschutzgebietes sicherzustellen? Der Ausbau der Staatsstraße 2270 erfolgt im Wasserschutzgebiet nach den „Richtlinien für Straßen in Wasserschutzgebieten (RiStWag)“ sowie unter Berücksichtigung der fachtechnischen Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamts Aschaffenburg. Die Vorentwurfsplanungen sehen als wesentliche Maßnahmen den Rückbau des bestehenden, teer- und pechhaltigen Straßenkörpers, den Bau von abgedichteten Entwässerungsmulden sowie von passiven Schutzeinrichtungen vor. 4.2 Welche Kosten werden durch die technische Sicherung (bedingt durch den Ausbau der St 2270) im Wasserschutzgebiet voraussichtlich entstehen ? In der Kostenberechnung des Staatlichen Bauamts Würzburg werden die Kosten für die Gesamtmaßnahme (3,6 Kilometer) beziffert. Die Kostenberechnung ist nach Kostengruppen gegliedert (z. B. Entwässerungseinrichtungen, Leiteinrichtungen etc.). Da eine weitere Differenzierung – wie etwa eine abschnittsweise Streckenaufteilung innerhalb bzw. außerhalb des Wasserschutzgebiets – nicht erforderlich war, liegen dazu keine Zahlen vor. 4.3 Wer (Kommunen, Wasserzweckverband) wird an den Kosten in welcher Höhe beteiligt? Nach derzeitigem Planungsstand ist eine Kostenbeteiligung Dritter nicht vorgesehen. 5. Sind alle Kosten in der bisherigen Kostenschätzung vollumfänglich enthalten? In der Kostenberechnung zum Vorentwurf vom 24. September 2014 sind – entsprechend dem damaligen Preis- und Planungsstand – alle Kosten für den „Ausbau nördlich Segnitz “ enthalten.