Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Christine Kamm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 21.06.2016 Behördenverlagerung der Bewertungsstellen der Finanzämter München-Stadt und München-Land nach Höchstädt Im Rahmen der Behördenverlagerung sollen die Bewertungsstellen der Finanzämter München-Stadt und München- Land verlegt werden. In diesem Zusammenhang frage ich die Staatsregierung: 1. Wie bewertet der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) diese Verlagerung (bitte auf sämtliche positive wie auch negative Bewertungen eingehen)? 2. Anhand welcher Kriterien hat die Staatsregierung den Standort in Höchstädt ausgewählt? 3. Warum wird das geplante Übernachtungs- beziehungsweise Appartmenteangebot für Lehrkräfte nicht zustande kommen und wie möchte die Staatsregierung das Gebäude nun nutzen? 4.1 Wie bewertet die Staatsregierung den Umstand, dass einer der Hauptaufgabenbereiche der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Bewertungsstellen die Anwesenheit in München voraussetzt? 4.2 Mit welchen Mehrkosten (Reisekosten, Verpflegungsmehraufwand usw.) kalkuliert die Staatsregierung aus diesem Grund? 4.3 Aus welchem Grund wird keine Behörde nach Höchstädt verlagert, deren Hauptaufgabenbereich unabhängig vom jeweiligen Standort ist? 5. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben nach Kenntnis der Staatsregierung Interesse an einer Verlagerung aus München heraus angezeigt? 6. Wie hoch schätzt die Staatsregierung die durch eine Verlagerung nach Höchstädt eingesparten Kosten ein? 7. Anhand welcher Kriterien und Einschätzungen hat sich die Staatsregierung für dieses Gebäude in Höchstädt entschieden? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 16.08.2016 1. Wie bewertet der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) diese Verlagerung (bitte auf sämtliche positive wie auch negative Bewertungen eingehen )? Der ORH hat im Zuge der Rechnungsprüfung 2013 als Einzelfall den Ankauf des Grundstücks Flst.Nr. 347/1 der Gemarkung Höchstädt an der Donau und das damit zusammenhängende Flächenmanagement bei der Immobilien Freistaat Bayern geprüft. Gem. Art. 80 Abs. 1 Bayerische Verfassung ist somit der ORH Herr des Verfahrens. Es obliegt folglich diesem selbst zu entscheiden, ob und in welchem Umfang Informationen im derzeitigen Verfahrensstand herausgegeben werden. 2. Anhand welcher Kriterien hat die Staatsregierung den Standort in Höchstädt ausgewählt? Die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse und Arbeitsverhältnisse hat in Bayern Verfassungsrang. Insbesondere Behördenverlagerungen sind ein zentrales Instrument aktiver Strukturpolitik. Die Stadt Höchstädt an der Donau liegt im ländlichen Raum und soll strukturell gestärkt werden . Mit der Verlagerung werden qualifizierte und sichere Arbeitsplätze geschaffen und Wirtschaftskraft in die Region gebracht. Der Haushaltsausschuss des Bayer. Landtags hat zudem bewusst die Verlagerung nach Höchstädt bestätigt und die hierfür erforderlichen Baumaßnahmen beschlossen. Die Stadt Höchstädt hat unter den 12 Städten im nordwestlichen Schwaben mit die niedrigste Steuerkraft. In der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP), zu der gerade das Anhörungsverfahren läuft, ist der gesamte Landkreis Dillingen a. d. Donau als Raum mit besonderem Handlungsbedarf eingestuft, der nach LEP-Ziel 2.2.4 vorrangig zu entwickeln ist. 3. Warum wird das geplante Übernachtungs- beziehungsweise Appartmenteangebot für Lehrkräfte nicht zustande kommen und wie möchte die Staatsregierung das Gebäude nun nutzen? Für die Errichtung der ursprünglich geplanten ressortübergreifenden Fortbildungseinrichtung besteht mangels Bedarf keine Grundlage mehr. Über den weiteren Umgang mit dem für 2 Euro erworbenen Gebäudeteil ist zu gegebener Zeit im Lichte der dafür bestehenden Nutzungsmöglichkeiten zu entscheiden. 4.1 Wie bewertet die Staatsregierung den Umstand, dass einer der Hauptaufgabenbereiche der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Bewertungsstellen die Anwesenheit in München voraussetzt? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 28.10.2016 17/12844 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12844 Die Bewertung ist verlagerungsfähig, da in diesem Arbeitsgebiet so gut wie kein Publikumsverkehr anfällt. Bei der Bewertung handelt es sich um ein Massenverfahren, das anhand stark typisierender und standardisierter Kriterien durchgeführt wird. Detaillierte Ortskenntnisse oder Ortsbesichtigungen sind nur ausnahmsweise in Einzelfällen erforderlich . Mit dem BayernViewer oder anderen Map-Diensten stehen Onlinedienste zur Verfügung, die – falls nötig – die Einschätzung der Lage und des Zustands eines Grundstücks auch ohne Ortsbesichtigung erlauben. Zudem wurde das ursprüngliche Konzept zwischenzeitlich dergestalt angepasst , dass die sog. Bedarfsbewertung in München verbleiben wird. 4.2 Mit welchen Mehrkosten (Reisekosten, Verpflegungsmehraufwand usw.) kalkuliert die Staatsregierung aus diesem Grund? Es werden voraussichtlich keine signifikanten Mehrkosten anfallen. 4.3 Aus welchem Grund wird keine Behörde nach Höchstädt verlagert, deren Hauptaufgabenbereich unabhängig vom jeweiligen Standort ist? Auf die Antwort zu den Fragen 2 und 4.1 wird verwiesen. 5. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben nach Kenntnis der Staatsregierung Interesse an einer Verlagerung aus München heraus angezeigt? Aktuell (Stichtag 01.07.2016) liegen insgesamt 168 Versetzungsanträge von Beamt(inn)en mit Einstieg in der zweiten und 116 Versetzungsanträge von Beamt(inn)en mit Einstieg in der dritten Qualifikationsebene vom Finanzamt München an andere Dienststellen in Bayern vor. In das nordwestliche Schwaben liegen rund 100 Versetzungsgesuche vor. Im Rahmen der diesjährigen Personalverteilung wird der Personalbedarf an der Bearbeitungsstelle des Finanzamts München in Höchstädt gedeckt. 6. Wie hoch schätzt die Staatsregierung die durch eine Verlagerung nach Höchstädt eingesparten Kosten ein? Behördenverlagerungen sind Infrastrukturmaßnahmen mit dem strukturpolitischen Ziel der Förderung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen in ganz Bayern. Es handelt sich um kein Stellen- und Kosteneinsparprogramm. 7. Anhand welcher Kriterien und Einschätzungen hat sich die Staatsregierung für dieses Gebäude in Höchstädt entschieden? Angesichts der strukturpolitischen Entscheidung sind für die räumliche Unterbringung der künftigen Behörde die Liegenschaftsverhältnisse am Standort Höchstädt maßgeblich. Hierzu ist Folgendes anzuführen: • Neben dem Schloss war in Höchstädt a. d. Donau kein anderes staatseigenes Objekt oder Baugrundstück vorhanden . • Ein geeignetes Miet- oder Kaufobjekt in der benötigten Größenordnung befand sich nach Kenntnis der Immobilien Freistaat Bayern ebenfalls nicht auf dem Markt. • Das von der Stadt angebotene Grundstück war für die baulichen Maßnahmen geeignet und konnte vom Freistaat zu einem symbolischen Kaufpreis von 2 Euro erworben werden.