Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Peter Paul Gantzer SPD vom 07.07.2016 Gewalt gegen Tarifbeschäftigte bei der Polizei Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie viele Tarifbeschäftigte bei der Bayerischen Polizei wurden in Ausübung ihres Dienstes angegriffen (bitte aufgeschlüsselt pro Jahr seit 2010)? b) Welche Verletzungen wurden erlitten? c) Wie hoch waren die Ausfallzeiten in den einzelnen Jahren seit 2010 bei Tarifbeschäftigten der Polizei aufgrund Verletzungen durch Angriffe? 2. Werden diese Angriffe statistisch erfasst (GewaPol)? Verneinendenfalls: weshalb nicht? 3. Tritt der Freistaat Bayern auch bei Tarifbeschäftigten, die Anspruch auf Schmerzensgeld haben, in Vorleistung ? Verneinendenfalls: weshalb nicht? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 18.08.2016 Zu 1. a) bis c): Die Beantwortung der Fragen 1 a, 1 b und 1 c erfolgt zusammengefasst in nachfolgender Tabelle. Die Opferdelikte orientieren sich hierbei an der Konzeption „Gewalt gegen Polizeibeamte – Landeslagebild Bayern“. Jahr Anzahl der angegriffenen Tarifbeschäftigten Verletzungen Ausfallzeiten bzw. Krankheitstage 2010 - - - 2011 - - - 2012 - - - 2013 1 – Prellmarken und Strie-men im Halsbereich 10 Tage 2014 5 – 4 x keine Verletzungen – 1 x Schulterbänderzerrung 6 Tage 2015 2 – 1 x Knieprellung– 1 x Fußverletzung 41 Tage 2016 4 – 2 x keine Verletzungen – 1 x Weichteilverletzung im Bauchbereich – 1 x Schwellung Mittelfinger rechts 11 Tage Zu 2.: Eine statistische Erfassung der Angriffe gegen Tarifbeschäftigte im GewaPol erfolgt nicht. Die unter 1 c genannten Daten wurden manuell erhoben. Im Dezember 2009 befasste sich die Innenministerkonferenz (IMK) erneut mit dem Thema „Gewalt gegen Polizeibeamte , Feuerwehrleute und Rettungskräfte“ und unterstrich die Notwendigkeit eines aktuellen, bundesweit einheitlichen Lagebildes, um das Phänomen der Gewalt gegen Polizeibeamte besser analysieren und auf dieser Grundlage Bekämpfungsstrategien fortentwickeln zu können. Eine vom Unterausschuss Führung, Einsatz, Kriminalitätsbekämpfung (UA FEK) beauftragte Arbeitsgruppe entwickelte daraufhin ein bundesweit gültiges Erhebungsraster zur Erstellung von Lagebildern, um Entwicklungen und Handlungsbedürfnisse zeitgerecht erkennen und auf einer validen Informationsbasis politische und polizeistrategische Entscheidungen treffen zu können. Erstmalig sollte bereits für das Jahr 2010 ein länderübergreifendes Lagebild erstellt werden. Mit IMS vom 23. Februar 2010 erteilte das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr der „Arbeitsgruppe Gewalt gegen Polizeibeamte (AG GewaPol)“ den Auftrag, eine EDV-gestützte Anwendung zur Erfassung der Daten des UA FEK-Rasters und landesspezifischer Erweiterungen zu realisieren, um künftig zum einen die Datenanlieferungen an den Bund fristgerecht zu gewährleisten, aber auch jährlich ein eigenes Landeslagebild erstellen zu können. Für eine umsetzbare weitgehend bundeseinheitliche Verfahrensweise mussten aufgrund des engen Zeitfensters somit Kompromisse eingegangen werden. Kernaufgabe der o. g. Arbeitsgruppe war es, die Datenbasis für eine beschleunigte abgestimmte bundesweite Lagebilderstellung zu erheben. Gleichwohl konnten nicht alle denkbaren Erhebungen und Auswertungen zum Standard gemacht werden. Aus diesem Grund wurde auch der Personenkreis, welcher im Sinne des Lagebildes umfasst wird, auf Polizeivollzugsbeamte reduziert. Im Hinblick auf die weitere Entwicklung zur Gesamtthematik „GewaPol“ hinsichtlich der Erstellung künftiger Landeslagebilder und Implementierung von Vorschlägen zur mittel- und langfristigen Vorgehensweise wurde festgelegt, die Überführung in die Linienorganisation abzuwarten. Dies erfolgte im Jahr 2016 nach Zustimmung durch den Hauptpersonalrat . Eine Prüfung der Erweiterung des Landeslagebilds um den Themenkomplex „Gewalt gegen Tarifbeschäftigte bei der Polizei“ erfolgt derzeit. Zu 3.: Mit der seit 1. Januar 2015 in Kraft getretenen neuen Regelung des Art. 97 Bayerisches Beamtengesetz (BayBG) besteht für die von tätlichen Angriffen betroffenen Polizei- und Justizvollzugsbeamten nun erstmals die Möglichkeit, bei uneinbringbaren, rechtskräftig festgestellten Schmerzensgeldansprüchen ab einer Höhe von 500 Euro die sog. „Erfüllungsübernahme “ durch den Dienstherrn zu beantragen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 28.10.2016 17/12849 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12849 Eine vergleichbare Anwendung für den Tarifbereich gibt es nicht, da eine entsprechende tarifvertragliche Regelung nicht vorliegt. Der Freistaat Bayern tritt in diesen Fällen daher nicht in Vorleistung.