Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Georg Rosenthal SPD vom 10.06.2016 Gebundene Ganztagsangebote an Schulen in Unterfranken In einer Regierungserklärung vom 12. November 2013 hat Ministerpräsident Horst Seehofer garantiert, dass es bis 2018 in allen Schularten und für alle Schüler bis 14 Jahre ein bedarfsgerechtes Ganztagsangebot geben soll. Doch besonders der Ausbau gebundener Ganztagsschulen kommt nur stockend voran. Dies geht aus meiner Schriftlichen Anfrage „Ganztagsschulen in Unterfranken“ vom 25.01.2016 (Drs. 17/11335) hervor. Daher frage ich die Staatsregierung: 1. a) Wie hoch waren die vom Freistaat zur Verfügung gestellten Mittel für die offenen bzw. gebundenen Ganztagsangebote und Mittagsbetreuungsangebote im Schuljahr 2015/16, aufgeteilt nach Personal- und Sachkosten (mit Bitte um Auflistung nach Name der Schule, Schulart und Träger)? b) Wie viele Bewerber für eine gebundene Ganztagsklasse wurden in den Schuljahren 2014/2015, 2015/2016, 2016/2017 abgewiesen (mit Bitte um Auflistung nach Name der Schule, Schulart und Träger)? c) Wie schätzt das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (StMBW) die pädagogische Bedeutung gebundener Ganztagsangebote ein? 2. a) Wie viele Lehrer kommen jeweils zum Einsatz (mit Bitte um Auflistung nach Name der Schule, Schulart und Träger)? b) Wie viele davon sind verbeamtet? c) Inwiefern kommen sozialpädagogisch, psychologisch oder ähnlich qualifizierte Fachkräfte zum Einsatz? 3. a) Wie viele Mitarbeiter stehen für die Betreuung der Schüler zur Verfügung (mit Bitte um Auflistung nach Name der Schule, Schulart und Träger)? b) Wie viele davon sind ausgebildete Fachkräfte? c) Wie viele davon sind fest angestellt und in welchem Umfang? 4. a) Führt das StMBW Qualitätskontrollen durch, die sich etwa am Leitfaden „Ganztagsschulen in Bayern“ des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung o. ä. Qualitätsrahmen orientieren? b) Falls ja, zu welchen Ergebnissen kommt das StMBW? c) Gab es Fälle, bei denen die Erlaubnis, Ganztagsklassen zu betreiben, entzogen wurde? 5. a) Wie hoch ist die Zahl der Klassenwiederholer an gebundenen Ganztagsschulen? b) Wie hoch ist die Zahl der Schüler, die vorzeitig auf eine andere Schulart wechselte? c) Welchen Abiturdurchschnitt haben die Abschlussklassen jeweils erreicht? 6. a) Wie bewertet das StMBW die von der sektenähnlichen Gemeinschaft „Universelles Leben“ betriebene gebundene Schule in Esselbach (Lkr. Main-Spessart)? b) Auf welche Weise ist hier sichergestellt, dass die Schüler eine schulische Erziehung auf Basis des Grundgesetzes erhalten? 7. a) Wurden bisher gebundene Ganztagsklassen seit der Einführung dieses Angebots wieder aufgelöst? b) Wenn ja, wo wurden diese Klassen wieder aufgelöst? c) Warum wurden diese Klassen wieder aufgelöst? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 23.08.2016 1. a) Wie hoch waren die vom Freistaat zur Verfügung gestellten Mittel für die offenen bzw. gebundenen Ganztagsangebote und Mittagsbetreuungsangebote im Schuljahr 2015/16, aufgeteilt nach Personal - und Sachkosten (mit Bitte um Auflistung nach Name der Schule, Schulart und Träger)? Für genehmigte und eingerichtete Ganztagsangebote an staatlichen Schulen stellt der Freistaat Bayern zur Abdeckung des zusätzlichen Personalaufwandes für gebundene bzw. offene Ganztagsangebote entsprechende Stellen und Mittel bereit. Zudem können Angebote der Mittagsbetreuung eine staatliche Förderung erhalten. Ein Überblick über die einzelnen Förderbeträge sowie ggf. Lehrerstunden ist im Folgenden dargestellt: Das angeführte Budget zur Abdeckung des zusätzlichen Personalbedarfs für die Bildungs- und Betreuungsangebote für gebundene und offene Ganztagsangebote beinhaltet jeweils den Mitfinanzierungsanteil je Klasse bzw. Gruppe und Schuljahr in Höhe von 5.000 Euro bzw. 5.500 Euro ab dem Schuljahr 2016/2017. Schulen in kommunaler oder freier Trägerschaft erhalten einen entsprechenden Kostenersatz abzüglich der Mitfinanzierungspauschale. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 28.10.2016 17/12853 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12853 Gebundene Ganztagsschule Budget alle Schularten zusätzlich für Jgst. 1 zusätzlich für Jgst. 2 Lehrerstunden Grundschule/ Mittelschule (GS/MS) Lehrerstunden Förderschule (FS) Lehrerstunden Realschule/ Wirtschaftsschule / Gymnasium (RS/WS/GY) SJ 2015/2016 6.100 € 4.500 € 3.000 € 12 12 8 ab SJ 2016/17 6.600 € 4.500 € 3.000 € 12 12 8 Offene Ganztagsschule GS GS mit Jgst. 1/2 FS (GS) FS (GS mit Jgst 1/2) MS FS (MS) RS/WS/GY SJ 2015/2016 Pilotphase mit Förderbeträgen wie SJ 2016/2017 28.700 € 32.600 € 24.850 € ab SJ 2016/17 29.200 € 33.700 € 33.100 € 37.600 € 29.200 € 33.100 € 25.350 € Kurzgruppen der offenen Ganztagsschule, welche in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 eingerichtet werden können, erhalten ein entsprechend der kürzeren Betreuungszeiten angepasstes Budget zur Abdeckung des zusätzlichen Personalbedarfs . Dieses beinhaltet jeweils den kommunalen Mitfinanzierungsanteil je Gruppe und Schuljahr in Höhe von 2.500 Euro bzw. 5.000 Euro ab dem Schuljahr 2016/2017. Schulen in kommunaler oder freier Trägerschaft erhalten einen entsprechenden Kostenersatz abzüglich der kommunalen Mitfinanzierungspauschale. Kurzgruppen offener Ganztag Tägliche Betreuungs zeit mind. 60 Minuten Tägliche Betreuungszeit mind. 120 Minuten Kurzgruppen bis 14.00 Uhr GS/FS (GS) GS/FS (GS) ab SJ 2015/16 5.000 € 10.000 € Bei Erfüllen der jeweiligen Vorgaben kann für Angebote der Mittagsbetreuung eine staatliche Förderung bereitgestellt werden. In der Regel hat sich die Praxis herausgebildet, dass die Finanzierung der Mittagsbetreuung meist anteilig vom Freistaat, den Erziehungsberechtigten sowie ggf. dem Träger bzw. der Kommune getragen wird. Mittagsbetreuung Art der Gruppen etwa 14.00 Uhr mind. 15.30 Uhr mind. 16.00 Uhr Pauschale SJ 2015/2016 und SJ 2016/17 3.323 € 7.000 € 9.000 € Die einzelnen Schulstandorte, die gemäß den Förderdaten im Schuljahr ein Ganztagsangebot eingerichtet haben, sind in der Anlage zur Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (StMBW) auf die Anfrage des Fragestellers vom 25.01.2016 zu Ganztagsschulen in Unterfranken LT-Drs. 17/11335 aufgeführt. b) Wie viele Bewerber für eine gebundene Ganztagsklasse wurden in den Schuljahren 2014/2015, 2015/2016, 2016/2017 abgewiesen (mit Bitte um Auflistung nach Name der Schule, Schulart und Träger)? In den vergangenen Schuljahren konnten alle genehmigungsfähigen Anträge auf Einrichtung eines gebundenen Ganztagszuges berücksichtigt werden. Es kam also zu keiner Ablehnung eines genehmigungsfähigen Antrages auf eine gebundene Ganztagsklasse in Unterfranken. Bezogen auf die Schülerinnen und Schüler, die sich um eine Teilnahme an einem eingerichteten gebundenen Ganztagsangebot einer Schule bewerben, liegen dem StMBW keine Erkenntnisse vor. Die Entscheidung über die Aufnahme an einem Schulstandort trifft die jeweilige Schulleitung nach pflichtgemäßem Ermessen auf der Grundlage pädagogischer , familiärer und sozialer Gesichtspunkte. Auf eine gesonderte Erhebung dazu an allen infrage kommenden Schulen Unterfrankens wurde verzichtet, um diese nicht mit zusätzlichem Verwaltungsaufwand zu belasten. c) Wie schätzt das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (StMBW) die pädagogische Bedeutung gebundener Ganztagsangebote ein? Dem gebundenen Ganztagsangebot liegt als Organisationsprinzip eine rhythmisierte Tages- und Unterrichtsgestaltung zugrunde, die sich aus dem pädagogischen Konzept und den jeweiligen Stundenplänen der gebundenen Ganztagsklassen ergeben muss. Rhythmisierung setzt dabei voraus, dass im Rahmen der organisatorischen und räumlichen Möglichkeiten an der Schule ein zeitlich ausgewogener Wechsel zwischen Phasen der Anstrengung und der Erholung , der Bewegung und der Ruhe, der kognitiven und der praktischen Leistungen sowie zwischen unterschiedlichen Lehr- und Lernformen und Methoden stattfindet. Die zusätzlichen Bildungszeiten werden überwiegend durch Lehrkräfte durchgeführt. Das Konzept der offenen Ganztagsschule hingegen bietet einen verbindlichen Leistungskatalog, der mindestens das Angebot einer täglichen Mittagsverpflegung, eine verlässliche Hausaufgabenbetreuung sowie verschiedenartige Freizeit- und Neigungsangebote umfassen muss. Nach Möglichkeit soll das Angebot durch zusätzliche Lernhilfen und Förderhilfen ergänzt werden. Bei der Umsetzung ist eine möglichst enge Abstimmung zwischen Vormittags- und Nachmittagsangebot anzustreben. Die Bildungs- und Betreuungsangebote können klassen- und jahrgangsstufenübergreifend umgesetzt werden. Zudem ist die Anmeldung bezüglich der Anzahl der teilnehmenden Tage flexibel, solange die Mindestteilnahmeverpflichtung von zwei Tagen beachtet wird. Welches Konzept am jeweiligen Schulstandort umgesetzt werden soll, um durch qualitätsvolle Ganztagsangebote mehr Förderung, mehr Chancengerechtigkeit für die Schülerinnen und Schüler sowie eine bessere Vereinbarkeit von Drucksache 17/12853 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Familie und Beruf zu ermöglichen, obliegt je nach Bedarf vor Ort den antragstellenden Schulen und Kommunen. 2. a) Wie viele Lehrer kommen jeweils zum Einsatz (mit Bitte um Auflistung nach Name der Schule, Schulart und Träger)? b) Wie viele davon sind verbeamtet? Die Anzahl der je gebundener Ganztagsklasse zur Verfügung gestellten zusätzlichen Lehrerwochenstunden ist der Antwort zu Frage 1 a zu entnehmen. Das StMBW schreibt den Schulen nicht vor, auf wie viele Lehrkräfte diese zusätzlichen Lehrerwochenstunden verteilt werden bzw. in welchem Arbeitsverhältnis diese Lehrkräfte stehen sollen. Daher werden zu diesen Fragen keine Daten erhoben. Auf eine gesonderte Erhebung dazu an allen infrage kommenden Schulen Unterfrankens wurde verzichtet, um diese nicht mit zusätzlichem Verwaltungsaufwand zu belasten. c) Inwiefern kommen sozialpädagogisch, psychologisch oder ähnlich qualifizierte Fachkräfte zum Einsatz? Außerunterrichtliche Bildungs- und Betreuungsangebote im Rahmen offener und gebundener Ganztagsangebote an staatlichen Schulen werden meist in Kooperation mit einem freien gemeinnützigen Träger oder einer Kommune als Kooperationspartner durchgeführt. Das in Ganztagsangeboten eingesetzte Personal muss die Gewähr für einen angemessenen Umgang mit den Schülerinnen und Schülern bieten und über die für das jeweilige Bildungs- und Betreuungsangebot erforderliche Fachkompetenz verfügen. 3. a) Wie viele Mitarbeiter stehen für die Betreuung der Schüler zur Verfügung (mit Bitte um Auflistung nach Name der Schule, Schulart und Träger)? Das StMBW gibt in seinen Kultusministeriellen Bekanntmachungen zu den schulischen Ganztagsangeboten bzw. in den entsprechenden Qualitätsrahmen ein bestimmtes Qualitätsniveau vor, legt jedoch nicht fest, mit wie vielen Mitarbeitern die Kooperationspartner bzw. Schulträger dieses Niveau zu erreichen haben. Arbeitsverhältnisse in Teilzeit können dazu führen, dass Kooperationspartner an einzelnen Standorten deutlich mehr Mitarbeiter einsetzen müssen als an vergleichbar großen anderen Standorten. Da bezüglich der Mitarbeiterzahl keine Vorgaben existieren, werden auch keine Daten erhoben. b) Wie viele davon sind ausgebildete Fachkräfte? Im Bereich der gebundenen Ganztagsangebote werden in erster Linie Lehrkräfte eingesetzt. Im Bereich der offenen Angebote an staatlichen Schulen ist vorgeschrieben, dass in jedem offenen Ganztagsangebot der Schulleitung eine Fachkraft (z. B. Erzieher oder Sozialpädagoge) als Ansprechpartner zur Verfügung stehen muss. Darüber hinaus setzen die Kooperationspartner allerdings auch weitere Fachkräfte ein. c) Wie viele davon sind fest angestellt und in welchem Umfang? Für das Personal, welches bei einem Kooperationspartner bzw. kommunalen oder freien Schulträger beschäftigt ist, übt der jeweilige Kooperationspartner bzw. Schulträger auch die Arbeitgeberfunktion aus. Die Leistungsvereinbarungen zwischen dem Freistaat und den Kooperationspartnern sehen nicht vor, dass die Kooperationspartner die Arbeitsverträge ihrer Mitarbeiter offenlegen. Daher liegen dem StMBW keine diesbezüglichen Daten vor und können auch nicht nachträglich erhoben werden. 4. a) Führt das StMBW Qualitätskontrollen durch, die sich etwa am Leitfaden „Ganztagsschulen in Bayern “ des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung o. ä. Qualitätsrahmen orientieren ? b) Falls ja, zu welchen Ergebnissen kommt das StMBW? Voraussetzung zur Genehmigung eines Ganztagsangebotes ist die Vorlage eines pädagogischen Ganztagskonzeptes , das von Schulleitung und Kollegium unter Beteiligung des Elternbeirats bzw. Schulforums – individuell ausgerichtet auf die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler vor Ort – zu erarbeiten ist. In der pädagogischen Konzeption eines gebundenen Ganztagsangebotes müssen insbesondere Gestaltungselemente zur individuellen schulischen Förderung sowie Intensivierungs-, Lern-, Übungs-, Differenzierungs - und Vertiefungseinheiten unter Einbeziehung von Hausaufgaben Berücksichtigung finden. Weiterhin sind Angebote und Maßnahmen zur Vermittlung und Verbesserung sozialer und personaler Kompetenzen sowie die Förderung individueller Neigungen und Begabungen zu berücksichtigen . Bei der Erstellung des Konzeptes sind, neben den grundsätzlichen Fördervoraussetzungen, die im Qualitätsrahmen für gebundene bzw. offene Ganztagsschulen definierten Basisstandards zu beachten. Sie beschreiben seit dem Schuljahr 2012/2013 Qualitätsstandards, denen jede Ganztagsschule verpflichtet ist. Darüber hinaus werden zahlreiche Anregungen zur weiteren Ausgestaltung des entsprechenden Ganztagsangebotes aufgeführt. Weitere Hinweise zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung an offenen und gebundenen Ganztagsschulen sowie dem Ablauf des Aufsichts- und Qualitätsmanagements sind der entsprechenden Bekanntmachung des StMBW vom 9. August 2012 (KWMBl S. 253) zu entnehmen. Vorgaben zur Ausgestaltung eines bestimmten Konzeptes an den einzelnen Schulen werden vonseiten des StMBW nicht erlassen, vielmehr sollen vor Ort abgestimmte Lösungen und pädagogische Konzepte erarbeitet und umgesetzt werden. Eine Übersicht zu den einzelnen Schwerpunktsetzungen liegt dem StMBW nicht vor. Auf eine gesonderte Erhebung hierzu an den Schulen wurde verzichtet, um diese nicht mit zusätzlichem Verwaltungsaufwand zu belasten. c) Gab es Fälle, bei denen die Erlaubnis, Ganztagesklassen zu betreiben, entzogen wurde? Nein. 5. a) Wie hoch ist die Zahl der Klassenwiederholer an gebundenen Ganztagsschulen? An Grundschulen, Mittel-/Hauptschulen, Förderzentren, Realschulen und Gymnasien im Regierungsbezirk Unterfranken besuchten im Schuljahr 2015/2016 gemäß amtlicher Schulstatistik insgesamt 7.815 Schüler gebundene Ganztagsklassen. Darunter waren 65 Pflichtwiederholer der eigenen Schulart, was einem Anteil von 0,8 % entspricht. Auf eine Differenzierung nach Schularten wird aufgrund der geringen Absolutzahlen und der damit verbundenen eingeschränkten statistischen Aussagekraft verzichtet. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12853 b) Wie hoch ist die Zahl der Schüler, die vorzeitig auf eine andere Schulart wechselte? Im Rahmen der amtlichen Schulstatistik liegen keine Daten zu Schulartwechslern vor, die eine gebundene Ganztagsklasse besuchen. c) Welchen Abiturdurchschnitt haben die Abschlussklassen jeweils erreicht? Gebundene Ganztagsangebote an Gymnasien können bei Bedarf bis zur Jahrgangsstufe 10 eingerichtet werden. Abschlussklassen sind nicht in gebundener Ganztagsform eingerichtet . Ein Abiturdurchschnitt kann daher für diese Klassen nicht angegeben werden. 6. a) Wie bewertet das StMBW die von der sektenähnlichen Gemeinschaft „Universelles Leben“ betriebene gebundene Schule in Esselbach (Lkr. Main- Spessart)? b) Auf welche Weise ist hier sichergestellt, dass die Schüler eine schulische Erziehung auf Basis des Grundgesetzes erhalten? Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit Urteil vom 24.07.1991 (Az.: 7 B 90.2873) entschieden, dass die private Grundschule und Mittelschule des Universellen Lebens in Esselbach als Weltanschauungsschule im Sinne des Art. 7 Abs. 5 Grundgesetz (GG) zu genehmigen ist. Die Schule wurde deshalb von der Regierung von Unterfranken (zuständige Schulaufsichts- und Genehmigungsbehörde) als Ersatzschule genehmigt und hat zum Schuljahr 1991/ 1992 den Schulbetrieb aufgenommen. Mit Bescheid vom 20.11.2006 wurde der Schule durch das insoweit zuständige damalige Staatsministerium für Unterricht und Kultus die staatliche Anerkennung verliehen, da die Voraussetzungen des Art. 100 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) erfüllt waren . An der Schule können daher der Übertritt an sämtliche weiterführenden Schulen sowie die Abschlüsse der Mittelschule erreicht werden. Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass die Schülerinnen und Schüler eine Bildung und Erziehung erhalten, die den Vorgaben des GG und BayEUG entsprechen. 7. a) Wurden bisher gebundene Ganztagsklassen seit der Einführung dieses Angebots wieder aufgelöst? b) Wenn ja, wo wurden diese Klassen wieder aufgelöst ? c) Warum wurden diese Klassen wieder aufgelöst? Vonseiten des StMBW wurden seit der Einführung des Angebotes keine gebundenen Ganztagsklassen aufgelöst. Dennoch kann es jährlich zu Schwankungen bei der Anzahl der eingerichteten gebundenen Ganztagsklassen kommen. Über die Einrichtung gebundener Ganztagsklassen in den einzelnen Jahrgangsstufen und an den einzelnen Schulstandorten wird jährlich vor Ort im Rahmen der Klassenbildung entschieden. Die Einrichtung hängt dabei neben dem Bedarf auch von der Anzahl der Schülerinnen und Schüler in den einzelnen Jahrgangsstufen ab.