Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Volkmar Halbleib SPD vom 28.07.2016 Weg mit unnötiger Bürokratie im Ehrenamt Nachdem Staatskanzleiminister Dr. Marcel Huber am 25. April 2016 eine „Offensive zur Erleichterung von Brauchtums - und Vereinsfeiern“ gestartet hat, frage ich die Staatsregierung : 1. Welche unnötigen Hemmnisse durch staatliche und sonstige Vorgaben für die Durchführung der vom Ehrenamt geprägten Vereins- und Brauchtumsfeste wurden bei der angekündigten Überprüfung durch die Staatsregierung konkret festgestellt? 2. a) Welche Verbände bzw. Institutionen oder Behörden wurden bei der Überprüfung abgefragt? b) Welche Verbände bzw. Institutionen oder Behörden wurden wann bei der Überprüfung abgefragt? c) Welche Problemstellungen wurden hierbei genannt? 3. a) Welche konkreten Vorschläge wurden in diesem Zusammenhang gemacht? b) Welche konkreten Lösungen sieht die Staatsregierung für die Veränderungen von unnötigen Anforderungen und Auflagen für die Durchführung der Feste? c) Welche Rechtsvorschriften, Verwaltungsrichtlinien und Vollzugshinweise sollen mit welchem Ziel konkret verändert bzw. gestrichen werden? 4. a) Welche Gespräche bzw. Schriftwechsel haben zu dem angekündigten Leitfaden für Vereine mit den kommunalen Spitzenverbänden stattgefunden? b) Welche konkreten Verbesserungen wird der Leitfaden nach derzeitigem Sachstand bringen? c) Wann wird der Leitfaden vorgestellt? 5. a) Welche Erfahrungen liegen der Staatsregierung zur Genehmigungsfreiheit für den Transport von Maibäumen durch Brauchtumsvereine vor? b) Wird die Genehmigungsfreiheit auf weitere Veranstaltungen bzw. Straßennutzungen für Brauchtumsveranstaltungen ausgedehnt? c) Wenn ja, auf welche, und wenn nein, warum nicht? 6. a) Wie ist das Konzept der sog. Ehrenamtslotsen konkret ausgestaltet? b) Welche Aufgaben sollen die Ehrenamtslotsen übernehmen ? c) Auf welcher organisatorischen Grundlage sollen die Ehrenamtslotsen diese Aufgaben übernehmen? 7. a) In wie vielen Landkreisen (bitte aufgeschlüsselt nach kreisfreien Städten und geordnet nach Regierungsbezirken ) wurden zwischenzeitlich „Ehrenamtslotsen“ eingesetzt? b) Welche Erfahrungen liegen der Staatsregierung über die Arbeit der „Ehrenamtslotsen“ vor? Antwort des Leiters der Staatskanzlei Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Sonderaufgaben vom 29.08.2016 Vorbemerkung Die Staatskanzlei, die nach der Verordnung über die Geschäftsverteilung der Bayerischen Staatsregierung (StRG- VV) für ressortübergreifende Deregulierung und Entbürokratisierung zuständig ist, hat eine derzeit noch laufende Initiative zur weiteren Erleichterung von Brauchtums- und Vereinsfeiern gestartet. Zu diesem Zweck werden gemeinsam mit den betroffenen Ressorts, den kommunalen Spitzenverbänden sowie Verbänden und Institutionen, die das bayerische Ehrenamt repräsentieren, bestehende Abläufe und staatliche Vorgaben unter die Lupe genommen. Mögliche unnötige Hemmnisse werden abgestellt und Unterstützungsangebote geprüft. Erster wichtiger Markstein war ein Runder Tisch am 11.04.2016 in der Staatskanzlei. Über Zielsetzung und erste Ergebnisse hat die Staatskanzlei in ihren Pressemitteilungen vom 25.04.2016 und 18.08.2016 informiert, die unter www.bayern.de zugänglich sind und auf die ergänzend Bezug genommen wird. Das parlamentarische Fragerecht dient der politischen Überprüfung insbesondere abgeschlossener Vorgänge, nicht der administrativen Überkontrolle oder der detaillierten Mitgestaltung laufender Projekte durch regierungsfremde Dritte. Unbeschadet dessen wird die vorliegende Anfrage im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr wie folgt beantwortet: 1. Welche unnötigen Hemmnisse durch staatliche und sonstige Vorgaben für die Durchführung der vom Ehrenamt geprägten Vereins- und Brauchtumsfeste wurden bei der angekündigten Überprüfung durch die Staatsregierung konkret festgestellt ? Vgl. zunächst Vorbemerkung. Die Initiative zielt darauf ab, sowohl die anzuwendenden rechtlichen Vorgaben als auch deren Umsetzung im konkreten Verwaltungsvollzug aus Sicht der Betroffenen zu Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 28.10.2016 17/12855 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12855 durchleuchten. Dabei soll letztlich der gesamte Vorgang der Organisation entsprechender Vereins- und Brauchtumsfeste betrachtet werden. Gravierende Kritikpunkte am bestehenden Landesrecht oder an der Arbeit der Vollzugsbehörden sind nach der Auffassung der Beteiligten nicht erkennbar. Festzustellen ist allerdings, dass die Betroffenen häufig eine Vielzahl an Verfahren bei zum Teil unterschiedlichen Behörden durchlaufen müssen. Das hat zu den Vorschlägen für einheitliche Ansprechpartner auf Verwaltungsseite, gebündelte Informationen über einzuhaltende Verfahren, die Konzentration von Zuständigkeiten sowie einheitlichen Verwaltungsvollzug geführt. Konkrete Probleme wurden beispielsweise geschildert im Bereich der Transporte von Maibäumen, der Beantragung von Halteverboten z. B. für Festumzüge, dem Verbot von Werbung an Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften, dem Bereich der Lebensmittelhygiene , der Verwendung von Trinkwasserschläuchen und der Allergenkennzeichnung insbesondere bei Kuchenspenden , den Vorgaben zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes , den Vorgaben zur Bestellung externer Ordnungsdienste zur Sicherung von Festen, den Belastungen zur Einhaltung der Anforderungen der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) sowie Fragen des Steuer-, Bilanz- und Vereinsrechts . Die Ursachen dieser Verfahren liegen zumeist in Rechtsvorschriften der Europäischen Union bzw. des Bundes und nicht des bayerischen Landesrechts. Weiter war festzustellen, dass der Verwaltungsvollzug bei der Genehmigung von Vereinsfeiern u. a. aufgrund in der Vergangenheit eingetretener Unglücksfälle hin zu mehr Sicherheit ausgerichtet wurde. Auch dies wird in Einzelfällen als Hemmnis empfunden. 2. a) Welche Verbände bzw. Institutionen oder Behörden wurden bei der Überprüfung abgefragt? b) Welche Verbände bzw. Institutionen oder Behörden wurden wann bei der Überprüfung abgefragt? Die Initiative richtet sich an alle Bereiche des bayerischen Vereins- und Brauchtumswesens. Je nach Fragestellung wird der Fokus der Beteiligung im laufenden Verfahren angepasst . Beteiligt wurden bislang der Bayerische Jugendring, der Bayerische Landessportverband e.V., der Bayerische Musikrat e.V., das Bayerische Rote Kreuz, der Bayerische Sportschützenverband e.V., der Bayerische Trachtenverband e.V., der BUND in Bayern e.V., die Bürgerallianz Bayern, die Freie Wohlfahrtspflege Bayern, die Evangelische sowie die Katholische Kirche in Bayern, die Bayerischen Kommunalen Spitzenverbände, der Landesverbund für Vogelschutz in Bayern e.V., der Landesfeuerwehrverband Bayern e.V. sowie die Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V. Am 23.06.2015 wurde eine Schriftliche Abfrage über bestehende Problemlagen bei der Ausrichtung von Vereinsfeiern bei den genannten Verbänden initiiert. Diesen wurde bewusst eine großzügige Frist eingeräumt, um eine umfassende Einbindung der entsprechenden Mitglieder und Untergliederungen zu ermöglichen. Die Rückmeldungen wurden gesammelt und in einzelnen Fällen im persönlichen Gespräch mit Vertretern der Verbände bzw. deren Mitgliedern überprüft und detailliert untersucht. Am 11.04.2016 fand dann unter Vorsitz des Leiters der Staatskanzlei, Staatsminister Dr. Huber, im Rahmen eines Runden Tisches eine erste Erörterung der aufgeführten Problemfelder statt. c) Welche Problemstellungen wurden hierbei genannt ? 3. a) Welche konkreten Vorschläge wurden in diesem Zusammenhang gemacht? Vgl. Antwort zu Frage 1. b) Welche konkreten Lösungen sieht die Staatsregierung für die Veränderungen von unnötigen Anforderungen und Auflagen für die Durchführung der Feste? c) Welche Rechtsvorschriften, Verwaltungsrichtlinien und Vollzugshinweise sollen mit welchem Ziel konkret verändert bzw. gestrichen werden? Vgl. zunächst Vorbemerkung. Die Staatsregierung prüft zurzeit, wie Verbesserungen für die Betroffenen bewirkt werden können. In einem ersten Schritt wurde der Transport von Maibäumen durch Verfügung des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr erleichtert, vgl. Pressemitteilung der Staatskanzlei vom 25.04.2016. 4. a) Welche Gespräche bzw. Schriftwechsel haben zu dem angekündigten Leitfaden für Vereine mit den kommunalen Spitzenverbänden stattgefunden? b) Welche konkreten Verbesserungen wird der Leitfaden nach derzeitigem Sachstand bringen? c) Wann wird der Leitfaden vorgestellt? Vgl. zunächst Vorbemerkung. Die Idee eines Veranstaltungsleitfadens wurde auf der Besprechung am 11.04.2016 entwickelt. Derzeit wird ein Entwurf der Staatsregierung erstellt. Der Leitfaden soll die Betroffenen über die einzuhaltenden Vorschriften informieren . Gleichzeitig nimmt die Staatsregierung ihn zum Anlass, wichtige Verfahren auf landesrechtliches Deregulierungspotenzial , insbesondere im Verwaltungsvollzug, zu prüfen und bestehende, weiterführende Informationsangebote der Ressorts zu evaluieren. Ziel ist die Vorlage einer ersten Fassung noch in 2016, die fortlaufend um Erfahrungen aus den Reihen der Vereine und Verbände ergänzt und fortentwickelt werden kann. 5. a) Welche Erfahrungen liegen der Staatsregierung zur Genehmigungsfreiheit für den Transport von Maibäumen durch Brauchtumsvereine vor? Es wird davon ausgegangen, dass sich die Frage auf Erfahrungen infolge des Schreibens des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 22.04.2016 betreffend örtliche Brauchtumsveranstaltungen in Form von Maibaumtransporten bezieht. Für eine Auswertung von Erfahrungen ist die Maibaumsaison 2017 abzuwarten, da das Schreiben vom 22.04.2016 nur noch bedingt in die Abwicklung der Maibaumtransporte im Jahr 2016 einwirken konnte. b) Wird die Genehmigungsfreiheit auf weitere Veranstaltungen bzw. Straßennutzungen für Brauchtumsveranstaltungen ausgedehnt? c) Wenn ja, auf welche, und wenn nein, warum nicht? Weitere Brauchtumsveranstaltungen mit einem vergleichbaren Regelungsbedürfnis sind derzeit nicht bekannt. 6. a) Wie ist das Konzept der sog. Ehrenamtslotsen konkret ausgestaltet? b) Welche Aufgaben sollen die Ehrenamtslotsen übernehmen? Drucksache 17/12855 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 c) Auf welcher organisatorischen Grundlage sollen die Ehrenamtslotsen diese Aufgaben übernehmen ? 7. a) In wie vielen Landkreisen (bitte aufgeschlüsselt nach kreisfreien Städten und geordnet nach Regierungsbezirken ) wurden zwischenzeitlich „Ehrenamtslotsen “ eingesetzt? b) Welche Erfahrungen liegen der Staatsregierung über die Arbeit der „Ehrenamtslotsen“ vor? Vgl. zunächst Vorbemerkung. Es wird aufgrund des Sachzusammenhangs der Anfrage davon ausgegangen, dass sich die Frage auf die Einrichtung zentraler Beratungsstellen bzw. einheitlicher Ansprechpartner für die Ausrichtung und Durchführung von Vereinsfeiern bei den Kommunen bezieht und nicht auf die vom Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration geförderten Koordinierungszentren Bürgerschaftliches Ehrenamt . Die Umsetzung solcher besonderer einheitlicher Ansprechpartner obliegt naturgemäß der Organisationshoheit der betroffenen Kommunen. Der Staatskanzlei liegen keine vollständigen und gesicherten Informationen vor, in welchen Kommunen entsprechende Ansprechpartner etabliert sind. Von einer aufwendigen Abfrage bei den bayerischen Kommunen wurde im Interesse der raschen Beantwortung der vorliegenden Anfrage abgesehen. Die Staatsregierung prüft im laufenden Projekt „Erleichterung von Brauchtumsund Vereinsfeiern“, wie der Gedanke weiterverfolgt werden kann, und sammelt dazu insbesondere Erfahrungen über die ihr bekannten Angebote. Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang beispielsweise die seit 2002 bestehende Beratungsstelle für Vereine im Landratsamt Deggendorf.