Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Gabi Schmidt FREIE WÄHLER vom 27.07.2016 Geplante Parkplatz- und WC-Anlage Neuhaus/Klebheim Nachdem die A 3 Parkplatz- und WC-Anlage (PWC-Anlage) Seeleite aus dem laufenden Planfeststellungsverfahren trotz der deutlichen Favorisierung im Feststellungsentwurf wieder aus dem Verfahren genommen wurde, gab es etwa seit Mai 2015 keine weiteren Informationen seitens der Autobahndirektion bezüglich des Planungsstandes der PWC- Anlage Neuhaus/Klebheim. Trotz des nun fehlenden Planfeststellungsverfahrens wurden aber bereits vorbereitende Arbeiten am potenziellen Standort Neuhaus beobachtet und dokumentiert. Ich frage die Staatsregierung: 1. Dienten die Bohrungen, die im September 2015 in etwa 100 m Abstand beiderseits der Autobahn durchgeführt wurden, bereits der Voruntersuchung des PWC-Standortes Neuhaus, im Vorgriff auf das noch durchzuführende nochmalige Planfeststellungsverfahren? Wurde der potenzielle PWC-Standort Seeleite ebenso mittels Tiefbohrungen untersucht? 2. Wurde in 2015 der PWC-Standort Seeleite umfänglich arten- und naturschutzrechtlich untersucht? Falls ja, in wessen Auftrag wurden diese Untersuchungen durchgeführt und von wem? 3. Wurde in 2015 der PWC-Standort Neuhaus nochmals umfänglich arten- und naturschutzrechtlich untersucht? Falls ja, in wessen Auftrag wurden diese Untersuchungen durchgeführt und von wem? 4. Wurden seitens der Autobahndirektion/dem Bund bereits Grundstücke am potenziellen PWC-Standort Neuhaus käuflich erworben? 5. Dienten die im März 2016 durchgeführten Vermessungsarbeiten am potenziellen PWC-Standort Neuhaus einschließlich Grenzsteinsetzungen der Markierung des geplanten PWC-Standortes Neuhaus? 6. Wurde das Wäldchen, das im Juni 2016 am potenziellen PWC-Standort Neuhaus, etwa 100 m östlich der Autobahn, komplett mit Harvestern gerodet wurde, bereits von der Autobahndirektion/dem Bund käuflich erworben ? Falls ja, was ist der Zweck der Komplettrodung? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 29.08.2016 Zu 1.: Die Bohrungen, die im September 2015 im Bereich Neuhaus im Abstand von rd. 100 m beiderseits der A 3 durchgeführt wurden, dienten der geologischen Erkundung der beidseitig der A 3 gelegenen Seitenentnahmen SE 1L und SE 2R, die Bestandteil des planfestgestellten Ausbauabschnitts der A 3 zwischen der Anschlussstelle Höchstadt Nord und Klebheim sind. Zu 2. und 3.: Sowohl der PWC-Standort bei Neuhaus als auch der bei Klebheim wurden 2015 umfangreich arten- und naturschutzrechtlich untersucht. Die Untersuchungen wurden vom Landschaftsarchitekturbüro WGF Landschaft im Auftrag der Autobahndirektion Nordbayern durchgeführt. Zu 4.: Nein. Zu 5.: Die im März 2016 durchgeführten Vermessungsarbeiten mit Grenzsteinsetzungen erfolgten nicht durch die Autobahndirektion Nordbayern und auch nicht in ihrem Auftrag. Der Zweck ist uns nicht bekannt. Zu 6.: Das genannte Wäldchen wurde von der Autobahndirektion Nordbayern/dem Bund nicht käuflich erworben. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 28.10.2016 17/12856 Bayerischer Landtag