Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ludwig Hartmann, Thomas Mütze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 11.04.2016 Die Panama Papers und die Bayerische Landesbank Wir fragen die Staatsregierung: 1. a) Zu welchen Zeitpunkten übernahm die Banque LBLux jeweils die Verwaltung bzw. Vermittlung von Offshore Gesellschaften in Panama (bitte jeweils konkrete Da ten zu den einzelnen Gesellschaften anführen)? b) Wann endete jeweils die Verwaltung bzw. Vermittlung von Offshore Gesellschaften durch die LBLux (bitte je weils konkrete Daten zu den einzelnen Gesellschaften anführen)? 2. a) Hatten Mitglieder der Staatsregierung Kenntnis von den seit circa 2005 durch die LBLux bzw. andere Toch tergesellschaften der BayernLB verwalteten bzw. ver mittelten Briefkastenfirmen? b) Welchen monetären Umfang haben nach Kennt nis der Staatsregierung die mittels der Offshore Gesellschaften, die von der BayernLB, der LBLux oder anderen BayernLB Töchtern verwaltet bzw. vermittelt wurden, möglicherweise hinterzogenen Steuern? c) In welchen Ländern hätten diese möglicherweise hin terzogenen Steuern abgeführt werden müssen? 3. Welche Rolle nahm Finanzminister Dr. Markus Söder, der von November 2011 bis Juli 2013 Verwaltungsrats vorsitzender BayernLB war, bei der Einleitung und Ab wicklung des Verkaufs der LBLux ein? 4. a) Inwiefern war der Finanzminister in seiner Tätigkeit als Verwaltungsratsvorsitzender verpflichtet, von den Offshore Gesellschaften einer Konzerntochter der BayernLB zu wissen bzw. sich über mögliche Offshore Geschäfte der BayernLB bzw. ihrer Töchter zu informieren? b) Zu welchen konkreten Zeitpunkten waren Aufsichts gremien und Vorstand der BayernLB mit den Offshore Geschäften der LBLux und eventuell weiterer Kon zerntöchter befasst? c) Welche Vertreter/innen der BayernLB waren zu die sen Zeitpunkten jeweils Mitglied in den entsprechen den Organen? 5. a) In welchen Sitzungen des Verwaltungsrats der Bay ernLB war die LBLux Thema (bitte konkrete Daten der einzelnen Sitzungen aufführen)? b) In welchem Kontext wurde in den unter a) genannten Sitzungen des Verwaltungsrats jeweils über die LBLux gesprochen? c) Sind den Protokollen der Verwaltungsratssitzungen oder sonstigen schriftlichen Dokumenten (EMail bzw. Schriftverkehr usw.) Hinweise o. Ä. auf Verbin dungen zwischen der LBLux und der Kanzlei Mossack Fonseca bzw. die OffshoreEngagements der LBLux zu entnehmen? 6. a) Seit wann hatte die Staatsregierung Kenntnis von den OffshoreGeschäften der BayernLB respektive der LBLux bzw. weiteren Töchtern der BayernLB? b) Welcher Art waren die Kenntnisse der Staatsregierung in diesem Zusammenhang? c) Wie reagierte die Staatsregierung auf diese Informati onen? 7. a) Wie viele der von der LBLux verwalteten oder vermit telten OffshoreGesellschaften sind Eigentum von Per sonen mit Wohnsitz in Bayern? b) Welche Briefkastenfirmen aus dem Portfolio der LBLux hatten auch nach deren Verkauf 2013 Bestand? c) Welche OffshoreGesellschaften, die unter der Auf sicht der LBLux als Tochter der BayernLB verwaltet und/oder vermittelt wurden, existieren gegenwärtig noch? 8. a) Wie viele Fälle von Steuerhinterziehung, die einen Zusammenhang mit den von der BayernLB bzw. von Töchtern der BayernLB verwalteten Briefkastenfirmen in Panama aufwiesen, deckten deutsche Steuerprüfer und Steuerfahnder bisher auf (aufgeschlüsselt nach Erfolgen von Steuerprüfern bzw. fahndern aus Bayern und anderen Bundesländern)? b) Welchen Umfang hatten die jeweils dadurch erzielten zusätzlichen Einnahmen für die öffentliche Hand? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 26.08.2016 Zur Beantwortung der Schriftlichen Anfrage der Herren Ab geordneten Ludwig Hartmann und Thomas Mütze vom 11. April 2016 betreffend „Die Panama Papers und die Baye rische Landesbank“ wird auf den anliegenden Bericht ver wiesen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 28.10.2016 17/12860 Bayerischer Landtag Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Postfach 22 00 03 80535 München Präsidentin des Bayerischen Landtags Frau Barbara Stamm, MdL Maximilianeum 81627 München Name Telefon 089 2306-0 Telefax 089 2306-1841 Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Bitte bei Antwort angeben Unser Zeichen, Unsere Nachricht vom Datum 41-VV 9200.17-1/7/ 26. August 2016 Beschlüsse des Bayerischen Landtags vom 07.04.2016, Drs. 17/10818 betreffend „Der Panama-Deal der BayernLB“ und Drs. 17/10819 betreffend „Mehr Transparenz bei Steueroasen und Briefkastenfirmen“ Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ludwig Hartmann und Thomas Mütze vom 11.04.2016 betreffend „Die Panama Papers und die Bayerische Landesbank“ Anfragen zum Plenum vom 12.04.2016 von Abgeordneten der Fraktion der SPD betreffend „Der Panama-Deal der BayernLB I-XI“, „Privatkundengeschäft der BayernLB und der LBLux“ und „LBLux in den Sitzungen der Organe der BayernLB“ Anlagen: Abdruck dieses Schreibens (3fach) Sehr geehrte Frau Präsidentin, die Berichterstattung der Süddeutschen Zeitung zu den sogenannten Panama Papers hat zu zahlreichen Fragen des Bayerischen Landtags an die Staatsregierung geführt. Das Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat hat zu Zwischenergebnissen der mit einer Überprüfung beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC und zum aktuellen Sachstand in der Sitzung des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen vom 16. Juni 2016 bereits mündlich berichtet. Hierauf wird ausdrücklich verwiesen. In Ergänzung hierzu ergeht folgender schriftlicher Sachstandsbericht: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat STAATSMINISTER Dienstgebäude München Dienstgebäude Nürnberg E-Mail Odeonsplatz 4, 80539 München Bankgasse 9, 90402 Nürnberg poststelle@stmflh.bayern.de Telefon 089 2306-0 Telefon 0911 9823-0 Internet Öffentliche Verkehrsmittel Öffentliche Verkehrsmittel www.stmflh.bayern.de U 3, U 4, U 5, U 6 Odeonsplatz U 1 Nürnberg/Lorenzkirche - 2 - I. Beschluss des Bayerischen Landtags vom 07.04.2016, Drs.17/10818 betreffend: „Der Panama-Deal der BayernLB“ A. Offshore-Engagements der BayernLB Frage 1: Seit wann verwaltete die BayernLB bzw. die BayernLB-Tochter LBLux – ggf. weitere Töchter der BayernLB – wie viele Briefkastenfirmen in Panama? Frage 2: Wurde mit dem Verkauf des Privatkundengeschäfts der LBLux im Jahr 2013 dieses Engagement der BayernLB komplett beendet, bzw. verwaltete die BayernLB bzw. Töchter der BayernLB weiterhin Briefkastenfirmen in Panama? Frage 3: Wie waren die Arbeitsteilung bzw. Geschäftsbeziehungen zwischen Offshore- Dienstleister, BayernLB bzw. BayernLB-Tochter LBLux und den Inhabern der Briefkastenfirmen organisiert, welche Aufgaben erfüllte bzw. Dienstleistungen erbrachte dabei die BayernLB bzw. die BayernLB-Tochter LBLux? Frage 4: Welches jährliche finanzielle Volumen hatten die Transaktionen der Briefkastenfirmen und in welchem Umfang wickelte die BayernLB bzw. die BayernLB-Tochter LBLux diese Transaktionen ab? Frage 5: Waren der BayernLB bzw. der BayernLB-Tochter LBLux die unternehmerischen Ziele dieser Briefkastenfirmen jeweils bekannt und insbesondere die Tatsache, dass Briefkastenfirmen überwiegend die Zielsetzungen der Steuervermeidung , der kriminellen Steuerhinterziehung, der Abwicklung krimineller Geschäfte und der Geldwäsche haben? - 3 - Frage 6: Welche weiteren Offshore-Engagements der BayernLB bzw. von Töchtern der BayernLB hatte es bislang in welchem Umfang an welchen internationalen Standorten gegeben bzw. welche Engagements dauern wo immer noch an? Frage 7: Welche Einnahmen erzielten die BayernLB, die BayernLB-Tochter LBLux bzw. weitere Töchter der BayernLB an Geschäften mit Offshore- Briefkastenfirmen? Antwort zu Fragen A.1-A.7: Generell muss festgestellt werden: Die Gründung von Unternehmen im Ausland , also offshore, ist grundsätzlich legal. Es gibt eine Reihe von Offshore- Aktivitäten, die rechtmäßig und marktüblich oder sogar staatlich durch Hermesbürgschaften des Bundeswirtschaftsministeriums gefördert sind. Auch reine Zweckgesellschaften, die von bestimmten Dienstleistern angeboten oder verwaltet werden, sind weder verboten noch prinzipiell illegitim. Es ist auch für Banken nicht verboten, Konten für ihre Offshore-Kunden zu führen. Der Bundesjustizminister lehnt deshalb ein pauschales Verbot von Briefkastenfirmen oder Zweckgesellschaften ab, sondern setzt auf ein Transparenzregister . Offshore ist also nicht gleich Offshore. Es muss differenziert werden: • Briefkastenfirmen zur Verfolgung rechtswidriger Zwecke wie z.B. Steuerhinterziehung, Geldwäsche oder andere Formen der Wirtschaftskriminalität . Die Errichtung und Verwaltung von Briefkastenfirmen durch Banken zum Zwecke der Steuerhinterziehung, Geldwäsche oder sonstigen Verschleierung von Identitäten, Zahlungsströmen oder Vermögen, egal ob am Standort Panama oder anderen Offshore-Standorten, kann selbstverständlich nicht hingenommen werden. - 4 - • Rechtmäßiges Offshore-Geschäfte von Banken Die BayernLB arbeitet als Universalbank seit ihrer Gründung im Jahr 1972 gemäß dem Gesetz über die Bayerische Landesbank im In- und Ausland. Dazu gehören auch zahlreiche rechtmäßige Geschäfte an Offshore-Standorten. In vielen Bereichen ihrer aktuellen Geschäftsaktivitäten ist es Marktstandard, Finanzierungen unter Einschaltung von Zweckgesellschaften an Offshore-Standorten abzuwickeln. Eine Beteiligung der Banque LBLux (LBLux) an der Vermittlung bzw. Unterstützung von Kunden bei der Gründung von Briefkastenfirmen in Panama ist Gegenstand einer Untersuchung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC. Diese Untersuchung ist noch nicht abgeschlossen. Daneben liegen derzeit keine Hinweise dafür vor, dass auch die BayernLB selbst oder weitere Töchter der heutigen BayernLB an der Gründung oder Verwaltung von Briefkastenfirmen zu rechtswidrigen Zwecken beteiligt gewesen sein könnten. Frage 8: Wie viele Offshore-Engagements in Form von z.B. Briefkastenfirmen verwaltet nach Kenntnis der Staatsregierung die Privatbank Berenberg, mit der die BayernLB Anfang 2015 eine strategische Partnerschaft geschlossen hat, und wie bewerten BayernLB und Staatsregierung dies? Antwort: Bei der Privatbank Berenberg handelt es sich um eine eigenständige Bank, an der weder der Freistaat Bayern noch die BayernLB beteiligt sind. Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat hat daher keine Kenntnisse über Offshore-Engagements der Berenberg Bank, die über öffentlich zugängliche Informationen hinausgehen. - 5 - Nach Mitteilung der BayernLB sind aus der Kooperation mit Berenberg im Hause BayernLB keine Offshore-Engagements entstanden bzw. hat die BayernLB auch keine Offshore-Geschäfte an Berenberg vermittelt. B. Verantwortlichkeiten und Controlling in der BayernLB Frage 1: Wie lauten die Corporate Governance Grundsätze der BayernLB, die die Regelungen zur Unternehmensführung und -kontrolle zusammenfassen, welche für die BayernLB aufgrund bindender oder selbst auferlegter Vorgaben gelten? Antwort: Die Corporate Governance Grundsätze der BayernLB sind im Internet unter folgendem Link veröffentlicht: https://www.bayernlb.de/internet/media/de/internet_4/de_1/downloads_5/01 00_corporatecenter_8/1310marketing_8/corporate_governance_2/36893_G rundsaetz_D.pdf Ferner hat die BayernLB seit Juni 2011 einen Verhaltenskodex, der sich an Beschäftigte der BayernLB, Mandatsträger, Geschäftspartner sowie Kunden der BayernLB richtet und programmatische Aussagen zur Einhaltung steuerrechtlicher Bestimmungen enthält. Der Verhaltenskodex ist ebenfalls im Internet unter folgendem Link veröffentlicht: https://www.bayernlb.de/internet/media/de/internet_4/de_1/downloads_5/01 00_corporatecenter_8/1310marketing_8/verhaltenskodex_2/Verhaltenskode x.pdf Frage 2: Inwieweit wurde von wem seitens der BayernLB das Offshore-Engagement der BayernLB bzw. der BayernLB-Tochter LBLux bzw. weiteren Töchtern der BayernLB vor dem Hintergrund der Corporate Governance Grundsätze der BayernLB überprüft? Welche Ergebnisse ergab diese Überprüfung und welche Konsequenzen wurden daraus gezogen? - 6 - Antwort: Die LBLux verfügte als eigenständige Gesellschaft über eigene Kontrollund Compliance-Strukturen, die die Einhaltung der in Luxemburg einzuhaltenden Gesetze und sonstigen Vorschriften zu überwachen hatten. Hierzu zählen insbesondere ein eigener Verwaltungsrat, eine eigene Revision, ein eigener Compliance-Beauftragter sowie ein eigener Abschlussprüfer (zuletzt KPMG). Der Abschlussprüfer hat der LBLux in allen Jahren einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die LBLux war darüber hinaus seit 2010 auch vertraglich verpflichtet, neben den Gesetzen und Vorschriften in Luxemburg auch die Compliance-Standards des BayernLB-Konzerns einzuhalten. Die LBLux hat die Umsetzung der BayernLB-Konzernstandards zur Bekämpfung der Geldwäsche, Wirtschaftskriminalität und Verhinderung der Terrorfinanzierung in der Vergangenheit wiederholt bestätigt. Die Umsetzung der Maßnahmen sowie deren Kontrolle und Dokumentation wird jährlich vom Abschlussprüfer überprüft. Die Abschlussprüfer haben dem Jahresabschluss der BayernLB jeweils ein uneingeschränktes Testat erteilt und damit bestätigt, dass dieser im Einklang mit den gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen stand. Hinsichtlich der konkreten Überprüfungshandlungen durch die Organisationseinheit Group Compliance wird auf die Sitzung des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen am 16. Juni 2016 verwiesen. Frage 3: Wann waren Vorstand und Aufsichtsgremien der BayernLB Tochter LBLux in welcher Form über Offshore-Engagements befasst und welche Vertreter der BayernLB waren jeweils Mitglied in den Organen? Frage 4: Wann und wie entschieden Vorstand und Aufsichtsgremien der BayernLB- Tochter LBLux über Offshore-Engagements und welche Vertreter der Bayern LB waren dabei jeweils Entscheider in den Organen? - 7 - Antwort zu Fragen 3 und 4: Eine Beteiligung der LBLux an der Vermittlung bzw. Unterstützung von Kunden bei der Gründung von Briefkastenfirmen in Panama ist Gegenstand einer Untersuchung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC. Diese Untersuchung ist noch nicht abgeschlossen. Frage 5: Wann waren Vorstand und Verwaltungsrat / Aufsichtsrat der BayernLB in welcher Form über Offshore-Engagements der BayernLB bzw. ihrer Töchter befasst? Welche Vertreter der Staatsregierung waren dabei jeweils Mitglieder in den Organen? Frage 6: Wann entschieden Vorstand und Verwaltungsrat/Aufsichtsrat der BayernLB in welcher Form über Offshore-Engagements der BayernLB bzw. ihrer Töchter ? Welche Vertreter der Staatsregierung waren dabei jeweils Entscheider in den Organen? Antwort zu Fragen 5 und 6: Die BayernLB arbeitet als Universalbank seit ihrer Gründung im Jahr 1972 gemäß dem Gesetz über die Bayerische Landesbank im In- und Ausland. Dazu gehören auch zahlreiche rechtmäßige Geschäfte an Offshore-Standorten . In vielen Bereichen ihrer aktuellen Geschäftsaktivitäten ist es Marktstandard , Finanzierungen unter Einschaltung von Zweckgesellschaften an Offshore-Standorten abzuwickeln. Offshore-Geschäfte sind deshalb bei Kunden der Bayerischen Landesbank tägliche Praxis und grundsätzlich nicht zu beanstanden. Auch im internationalen Wirtschafts- und Finanzverkehr sind Offshore-Geschäfte gang und gäbe; internationale Organisationen wie der IWF oder die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich in Basel setzen zahlreiche Offshore-Geschäfte als übliche Praxis voraus. Auch bei der Bankenaufsicht ist die Praxis von Offshore-Geschäften anerkannt, eine Festlegung von Offshore-Ländern, mit oder in denen Geschäfte verboten sind, existiert nicht. - 8 - Es ist deshalb nicht unwahrscheinlich, dass der frühere Verwaltungsrat oder der Aufsichtsrat immer wieder mit rechtmäßigen Offshore-Geschäften befasst war und Protokolle des Verwaltungs- bzw. Aufsichtsrats oder andere schriftliche Dokumente an vielen Stellen Hinweise auf rechtmäßige Offshore- Aktivitäten der BayernLB oder ihrer Tochtergesellschaften enthalten. Mit einer etwaigen Beteiligung der LBLux an rechtswidrigen Offshore- Geschäften waren – wie PwC bestätigt - Vorstand und Verwaltungs- bzw. Aufsichtsrat der BayernLB von 2005 bis März 2015 nicht befasst. Zu den Einzelheiten der PwC-Prüfung wird auf den Bericht in der Sitzung des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen am 16. Juni 2016 und das Protokoll hierzu verwiesen. Frage 7: In welcher Form war wann das Controlling der BayernLB mit den Offshore- Engagements befasst, an wen wurde bislang in welcher Form berichtet und welche Entscheidungen wurden in Folge von wem getroffen? Antwort: Aufgabe des Bereichs Controlling in der BayernLB ist es, dem Vorstand laufend einen ganzheitlichen Blick auf Ertrag, Kosten, Risiko und Kapital zu geben sowie Transparenz über die Bindung des aufsichtsrechtlichen Eigenkapitals zu verschaffen. Bezüglich der Frage, ob die Aktivitäten der Bank im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften und den internen Vorgaben der BayernLB stehen, liegt die Zuständigkeit bei der Group Compliance und der Internen Revision. Darüber hinaus ist dies auch Gegenstand der jährlichen Prüfung durch den Jahresabschlussprüfer. Nach Angaben der BayernLB wurde und wird die Einhaltung der Compliance- Vorschriften in der Bank durch den Bereich Group Compliance laufend überprüft . Etwaige vom Abschlussprüfer oder der Bankenaufsicht getroffene Feststellungen werden stets zügig abgearbeitet. - 9 - Hinsichtlich der konkreten Befassung von Group Compliance wird auf die Sitzung des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen am 16. Juni 2016 verwiesen. Frage 8: Wie lautet der offizielle Prüfauftrag der BayernLB an welche externen Prüfer zur Aufklärung des Offshore-Engagements? Antwort: Seitens der BayernLB sind zwei Prüfaufträge an PwC erteilt worden und zwar zum einen durch die LBLux hinsichtlich der in Luxemburg zu überprüfenden Sachverhalte. Zum anderen durch die BayernLB selbst hinsichtlich der in München zu überprüfenden Sachverhalte. Der Inhalt der Prüfaufträge entspricht nach Auskunft von PwC den von anderen Banken erteilten Aufträgen , für die PwC bereits entsprechende Untersuchungen vorgenommen hat. Der Prüfauftrag für Luxemburg lautet wie folgt (Auszug aus dem Mandatsschreiben ): Die Banque LBLux S.A. in Liquidation (im Weiteren „LBLux“), Luxemburg , beauftragt PricewaterhouseCoopers Société coopérative, Cabinet de révision agréé (im Weiteren „PwC“ oder „PwC Luxemburg“genannt), mit der Unterstützung als forensischer Berater im Rahmen einer Sonderuntersuchung bezüglich möglicher Vorgänge in Zusammenhang mit der Vermittlung bzw. Unterstützung von Kunden bei der Gründung von Briefkastenfirmen in als Steueroasen geltenden Ländern, insbesondere Panama. PwC ist für die Strukturierung und Durchführung der Prüfungshandlungen verantwortlich. Darüber hinaus wird für die Jahre 2005 bis 2014 produktbezogen geprüft , ob einzelne Kunden planmäßig bzw. aktiv in die Steuerhinterziehung beraten wurden. Die Prüfungshandlungen erstrecken sich in erster Linie auf die Kundengeschäfte der LBLux. Darüber hinaus wird erhoben, ob und ggf. in welchem Umfang Kundengeschäfte über die Zweigniederlassung der BayernLB in Luxemburg oder andere Konzerneinheiten der - 10 - BayernLB angebahnt oder abgewickelt wurden. Insoweit ist ein gesonderter Prüfungsauftrag durch die BayernLB erteilt worden. Die zu beauftragende Untersuchung dient auch dem Ziel, etwaige Reputations - und/oder Steuerrisiken aus der Vergangenheit proaktiv zu identifizieren , um darauf aufbauend ggf. Schaden von der Bank abzuwenden. Konkret wird der Umfang etwaiger möglicher Kundenbeziehungen, die in Zusammenhang mit den angeschuldigten Beihilfehandlungen stehen könnten, bestimmt. Hierzu werden mit Hilfe der archivierten Daten diejenigen Kunden bestimmt , für die Anlagen in Produktformen geführt wurden, für die die vorrangige Intention der Verschleierung der Herkunft von Einkünften unterstellt werden könnte (z.B. Nummernkonten, Postabholerkonten, Konten von Offshore-Gesellschaften, Konten von Liechtensteiner Stiftungen, Investments in Luxemburger Lebensversicherungsmäntel, u.ä.). Aus dieser Kundengruppe werden wir die Kunden bestimmen, die als grundsätzlich in Deutschland steuerpflichtig anzusehen sind. Mit Hilfe geeigneter Hilfsrechnungen wird hierauf aufbauend ermittelt, welche Erträge die Bank mit dieser Kundengruppe erwirtschaftet hat. Der Prüfauftrag für München lautet wie folgt (Auszug aus dem Mandatsschreiben ): Die Bayerische Landesbank (im Weiteren „BayernLB“), München, beauftragt PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main (im Weiteren „PwC“) mit der Unterstützung als forensischer Berater im Rahmen eines Compliance- Reviews. Gegenstand des Compliance-Reviews ist die Sichtung und Beurteilung vorliegender Materialien zur Geschäftstätigkeit des seit dem 1. April 2015 in Abwicklung befindlichen Tochterunternehmens LBLux S.A., Luxemburg, hinsichtlich etwaiger Hinweise auf Compliance-Verstöße. In Ergänzung zu der gesondert durch die LBLux beauftragten Sonderuntersuchung hinsichtlich der planmäßigen bzw. aktiven Beratung von Kunden in die Steuerhinterziehung, wird produktbezogen für die Jahre - 11 - 2005 bis 2014 analysiert, ob einzelne Kunden bei der Niederlassung Luxemburg der Bayerischen Landesbank („BayernLB“), München, planmäßig bzw. aktiv in die Steuerhinterziehung beraten wurden. Unsere Prüfungshandlungen erstrecken sich in erster Linie auf die Kundengeschäfte der Niederlassung Luxemburg der BayernLB. Die in München vorliegenden Unterlagen zur Geschäftstätigkeit der LBLux werden dahingehend gesichtet, inwiefern diese Hinweise auf eine Beihilfe zur Steuerhinterziehung, mittels Offshore-Gesellschaften, insbesondere in Panama ansässig, enthielten. An Unterlagen werden zu diesem Zweck ausgehend von den Protokollen die Vorlagen zu Sitzungen des Vorstandes, des Verwaltungs- bzw. Aufsichtsrates und etwaiger Ausschüsse dieser Gremien der BayernLB sowie ergänzend die Berichte des Abschlussprüfers der BayernLB gesichtet. Zusätzlich werden in Zusammenhang mit Luxemburg stehende Berichte der internen Revision sowie Unterlagen des Compliance-Bereichs, der Steuerabteilung und des Beteiligungsmanagements der BayernLB analysiert. Abgerundet wird die Analyse durch eine Sichtung der in München vorliegenden mandatsbezogenen Unterlagen der in den Verwaltungsrat der LBLux entsandten Vertreter der BayernLB. In Erweiterung zum bestehenden Auftrag wird zudem geprüft, inwiefern sich aus den relevanten vorliegenden Unterlagen, beispielsweise Jahresabschlussberichten , Berichten zu aufsichtsrechtlichen Sonderprüfungen, Prüfberichten der internen Revision und des Bereichs Compliance und Protokollen des Prüfungsausschusses, für den Zeitraum 2005 bis 2015 Hinweise auf Mängel in der Compliance Organisation der BayernLB ergeben. Die Untersuchung zielt hierbei auf mögliche Mängel, die ggf. verhinderten, dass die oben beschriebenen Beihilfehandlungen zur Steuerhinterziehung in Luxemburg, in München entdeckt wurden. Frage 9: Sind beim Offshore-Engagement der BayernLB bzw. der BayernLB-Tochter LBLux bzw. weiteren Töchtern der BayernLB Erkenntnisse und Konsequenzen aus den bisherigen Krisen der Landesbank (ABS-Portfolio, HGAA) mit eingeflossen oder berücksichtigt worden? - 12 - Antwort: Die Investitionen der BayernLB in ABS–Papiere oder der Kauf und Verkauf der HGAA durch die Bank weisen keinen Bezug zu der jetzt öffentlich diskutierten möglichen Verwicklung der LBLux in umstrittene Briefkastenfirmen auf. Insoweit können die aus der Aufarbeitung dieser früheren Entscheidungen der Bank gezogenen Erkenntnisse nicht auf die nun zu überprüfenden Offshore–Engagements übertragen werden. C. Kenntnisse und Konsequenzen seitens der Staatsregierung Frage 1: Seit wann hatte die Staatsregierung welche Kenntnisse vom Offshore- Engagement der BayernLB bzw. der BayernLB-Tochter LBLux bzw. weiteren Töchtern der BayernLB? Antwort: Das Betreiben rechtmäßiger Offshore-Geschäfte durch die BayernLB oder Tochtergesellschaften der heutigen BayernLB ist allgemein bekannt. Die BayernLB arbeitet als Universalbank schon seit ihrer Gründung 1972 gemäß dem Gesetz über die Bayerische Landesbank im In- und Ausland. Dazu gehören auch Offshore-Geschäfte. Es gibt eine Reihe von Offshore- Aktivitäten, die rechtmäßig und marktüblich sind. Hierunter fallen z.B. Flugzeugfinanzierungen oder Schiffsfinanzierungen. Solche Finanzierungen werden auch von der Bundesregierung durch Exportkreditgarantien des Bundeswirtschaftsministeriums, sog. Hermes-Deckungen, gefördert. Die Bayerische Staatsregierung hatte bis zu den Recherchen der Süddeutschen Zeitung 2016 keine Kenntnis über eine etwaige Beteiligung der LBLux an rechtswidrigen Offshore-Geschäften. Für Vorstand und Aufsichtsrat wird auf das Protokoll der Sitzung des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen am 16. Juni 2016 verwiesen. - 13 - Frage 2: Wie bewertete die Staatsregierung diese Offshore-Engagements der BayernLB bzw. von Töchtern der BayernLB und welche politischen Konsequenzen zog bzw. welche Maßnahmen mit welchen Zielen ergriff die Staatsregierung bislang? Antwort: Offshore-Geschäfte sind bei Kunden der Bayerischen Landesbank tägliche Praxis und grundsätzlich nicht zu beanstanden. Im internationalen Wirtschafts - und Finanzverkehr sind Offshore-Geschäfte gang und gäbe; internationale Organisationen wie der IWF oder die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich in Basel setzen zahlreiche Offshore-Geschäfte als übliche Praxis voraus. Auch bei der Bankenaufsicht ist die Praxis von Offshore -Geschäften anerkannt, eine Festlegung von Offshore-Ländern, mit oder in denen Geschäfte verboten sind, existiert nicht. Im Übrigen wird auf die Sitzung des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen am 16. Juni 2016 verwiesen. Offshore-Engagements zu rechtswidrigen Zwecken wie Steuerhinterziehung oder Geldwäsche werden von der Staatsregierung selbstverständlich nicht toleriert. Die Staatsregierung will daher eine umfassende Aufklärung und größtmögliche Transparenz. Vor diesem Hintergrund hat das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat die BayernLB aufgefordert, mit allen Behörden offen und transparent zusammenzuarbeiten sowie allen Verdachtsmomenten sorgfältig nachzugehen und die Angelegenheit aufzuklären. Die hierzu von der Bank eingeleitete externe Untersuchung durch die Wirtschaftsprüfungskanzlei PwC wird sehr begrüßt. Die bayerischen Steuerbehörden verfolgen konsequent Anhaltspunkte für steuer- und steuerstrafrechtlich relevante Sachverhalte. - 14 - Auf Initiative Bayerns hat sich die Finanzministerkonferenz am 7. April 2016 mit dem Thema „Panama-Papers“ und in diesem Zusammenhang mit Geldanlagen in Steueroasen und Briefkastenfirmen befasst. Der einstimmige Beschluss der Finanzminister und die darauf beruhende weitestgehend wortgleiche Entschließung des Bundesrats vom 22. April 2016 zielen in zwei Richtungen: International: Das wichtigste Instrument zur Bekämpfung von Steueroasen ist die Schaffung von Transparenz durch Erweiterung des internationalen Abkommensnetzes. Der internationale Informationsaustausch steuererheblicher Daten durch entsprechende Vereinbarungen mit anderen Staaten ist weiter auszubauen; hier ist zentral die Bundesregierung gefordert. National: Inländischen Beteiligten an Offshore-Firmen sind deutlich mehr Offenlegungs- und Meldepflichten – verbunden mit wirksamen Sanktionen bei Zuwiderhandlungen – aufzuerlegen. Auf Bund-Länder-Ebene wurden zwischenzeitlich Vorschläge für gesetzgeberische Maßnahmen erarbeitet, um noch bestehende Hemmnisse für eine effektive Besteuerung hinsichtlich der Beziehungen inländischer Steuerpflichtiger zu Briefkastenfirmen zu beseitigen. Die Finanzminister haben die Vorschläge auf ihrer Sitzung am 3. Juni 2016 befürwortet und die Bundesregierung beauftragt, gemeinsam mit den Finanzministerien der Länder einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Verhinderung missbräuchlicher Steuerumgehungen zu erarbeiten. Vorbereitende Maßnahmen dazu haben auf Bundes-/Länderebene bereits begonnen. Frage 3: Waren der Staatsregierung zum Zeitpunkt des Verkaufs des Privatkundengeschäfts der BayernLB-Tochter LBLux das Offshore-Engagement bekannt und welche Rolle spielten diese Briefkastenfirmen im Rahmen des Verkaufs? - 15 - Antwort: Der Bayerischen Staatsregierung war zum Zeitpunkt des Verkaufs eine etwaige Beteiligung der LBLux an rechtswidrigen Offshore-Geschäften in Panama nicht bekannt. Offshore-Engagements spielten zum Zeitpunkt des Verkaufs keine Rolle in den Beratungen des Aufsichtsrats der BayernLB. Im Übrigen war zum Zeitpunkt des Verkaufs kein Mitglied der Bayerischen Staatsregierung im Aufsichtsrat der BayernLB vertreten. Frage 4: Existierten diese Briefkastenfirmen nach Kenntnis der Staatsregierung auch nach dem Verkauf der BayernLB-Tochter LBLux und gibt es sie insgesamt oder teilweise bis in die Gegenwart? Frage 5: Welches Volumen haben nach Kenntnis der Staatsregierung die mittels Briefkastenfirmen hinterzogenen Steuern, die von der BayernLB bzw. von Töchtern der BayernLB verwaltet wurden, und in welchen Ländern hätten diese Steuern in welcher Höhe bezahlt werden müssen? Frage 6: Wie viele der Briefkastenfirmen gehörten bzw. gehören Eigentümern mit Wohnsitz in Bayern? Antwort zu Fragen 4 – 6: Eine Beteiligung der LBLux an der Vermittlung bzw. Unterstützung von Kunden bei der Gründung von Briefkastenfirmen in Panama ist Gegenstand einer Untersuchung durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Diese Untersuchung ist noch nicht abgeschlossen. Frage 7: Welche Möglichkeiten sieht die Staatsregierung für eine völlige Aufhebung der Anonymität der Briefkastenfirmen, die durch die Medien bereits teilweise erfolgt ist? - 16 - Antwort: Angaben über Kunden, mit denen die LBLux in Geschäftsbeziehung stand, verbietet nach Auskunft der BayernLB das (strafbewehrte) Luxemburger Bankgeheimnis. Dies gilt allerdings nicht gegenüber Strafverfolgungsbehörden , wenn diese beispielsweise im Wege eines Rechtshilfeverfahrens tätig werden. Um zusätzlich der Verschleierung von Identitäten oder Vermögen entgegenzuwirken, fordert Bundesjustizminister Heiko Maas zudem mehr Transparenz durch die Schaffung eines Transparenzregisters für Zweckgesellschaften und Briefkastenfirmen. Die Staatsregierung unterstützt Maßnahmen, sowohl international als auch national gegen Steuerbetrug vorzugehen. Hierzu ist es erforderlich, dass die Anonymität der Briefkastenfirmen aufgehoben und damit die für Zwecke der Steuergerechtigkeit notwendige Transparenz geschaffen wird. Die Erweiterung des internationalen Abkommensnetzes setzt allerdings die Bereitschaft anderer Staaten voraus, den internationalen Abkommen beizutreten und diese auch entsprechend zu vollziehen. Schließlich spielt der grenzüberschreitende Informationsaustausch sowohl bei der Bekämpfung der Steuerhinterziehung als auch bei der Aufdeckung missbräuchlicher Gewinnverlagerungsgestaltungen von multinationalen Unternehmen eine wichtige Rolle. D. Offshore-Engagements der BayernLB und von Töchtern der Bayern LB sowie Steuerfahndung und Strafverfolgung in Bayern Frage 1: Wie viele Fälle von Steuerhinterziehung deckten bislang bayerische Steuerprüfer und Steuerfahnder auf, bei denen von der BayernLB bzw. von Töchtern der BayernLB verwaltete Briefkastenfirmen in Panama oder an anderen Standorten im Spiel waren? Um welches finanzielle Volumen zusätzlicher Einnahmen für den Fiskus ging es dabei? Frage 2: Inwieweit haben dabei die 2013 in Bayern gegründete „Sonderkommission Schwerer Steuerbetrug“ und das Internationale Steuerzentrum Erfolge vorzuweisen ? - 17 - Antwort zu Fragen 1 und 2: Einschlägige Fälle sind hier nicht bekannt; im Übrigen werden Aufzeichnungen über bestimmte Vermittler oder Verwalter von Domizilgesellschaften/ Briefkastenfirmen nicht geführt. Dies vorausgeschickt hat die Sonderkommission Schwerer Steuerbetrug (SKS) insgesamt seit 2013 folgende Ergebnisse erzielt: 2013 2014 2015 Anzahl der Prüfungen 104 111 202 Mehrergebnis in Mio. € 100,0 69,6 101,1 verhängte Geldstrafen in Mio. € 0,2 1,3 1,7 verhängte Freiheitsstrafen (Jahre, Monate) 33,1 58,9 74,2 Das Internationale Steuerzentrum (IStZ) erzielte seit 2014 insgesamt folgende Ergebnisse: 2014 2015 Anzahl der Prüfungen 7 10 Mehrergebnis in Mio. € 117 52 Frage 3: Wie viele Fälle von Steuerhinterziehung deckten in anderen Bundesländern bislang Steuerprüfer und Steuerfahnder auf, bei denen von der BayernLB bzw. von Töchtern der BayernLB verwaltete Briefkastenfirmen in Panama oder an anderen Standorten im Spiel waren? Um welches finanzielle Volumen zusätzlicher Einnahmen für den Fiskus ging es dabei? Antwort: Erkenntnisse über Prüfergebnisse von Steuerprüfern und Steuerfahndern in anderen Ländern liegen nicht vor. Entsprechend hat sich auch das Staatsministerium der Justiz geäußert. - 18 - Frage 4: Welche Maßnahmen in der Steuerfahndung und der Strafverfolgung wird die Staatsregierung nach dem Bekanntwerden des Offshore-Engagements der BayernLB ergreifen, um schnelle und umfassende Aufklärung sicherzustellen sowie die finanziellen Forderungen und rechtlichen Konsequenzen durchzusetzen ? Antwort: Für den Zuständigkeitsbereich des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat ist auf Folgendes hinzuweisen: Die Steuerverwaltung insgesamt und insbesondere die Steuerfahndung sowie die eigens bereit gestellte 5-köpfige Spezialeinheit sind verpflichtet, Anhaltspunkte für steuer- und steuerstrafrechtlich relevante Sachverhalte konsequent zu verfolgen. Dies gilt auch für etwaige Sachverhalte betreffend Unternehmen mit staatlicher Beteiligung. Die Steuerfahndung und speziell die SKS bedient sich bei ihren Maßnahmen aller gesetzlich zur Verfügung stehenden Mittel, um gegebenenfalls bestehende Steuer- und Steuerstrafansprüche geltend zu machen und durchzusetzen. Teile des Datenbestandes der sog. Panama-Papers wurden am 9. Mai 2016 im Internet veröffentlicht. Die Steuerfahndung München hat daraufhin die Daten entsprechend gesichert; sie prüft nunmehr die Qualität der Daten. Auf der Grundlage der tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten klärt sie, ob ein Anfangsverdacht auf steuerliche Verfehlungen vorliegt. Diese Vorgehensweise bezieht sich auf alle relevanten Daten und ist nicht auf Daten der LBLux beschränkt. Die BayernLB kooperiert mit den für die Aufklärung zuständigen Behörden Im Übrigen wird auf die Sitzung des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen vom 16. Juni 2016 verwiesen. - 19 - II. Beschluss des Bayerischen Landtags vom 07.04.2016, Drs. 17/10819 betreffend „Mehr Transparenz bei Steueroasen und Briefkastenfirmen“ Beschluss Ziffer 1a: Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen , dass unverzüglich weitere geeignete Schritte über den bereits vereinbarten Austausch über Finanzkonten hinaus zur Erhöhung der Transparenz bei finanziellen Auslandsbeziehungen eingeleitet werden. Antwort: Auf Initiative Bayerns hat sich die Finanzministerkonferenz am 7. April 2016 mit dem Thema „Panama-Papers“ und in diesem Zusammenhang mit Geldanlagen in Steueroasen und Briefkastenfirmen befasst. Der einstimmige Beschluss der Finanzminister und die darauf beruhende weitestgehend wortgleiche Entschließung des Bundesrats vom 22. April 2016 zielen in zwei Richtungen: International: Das wichtigste Instrument zur Bekämpfung von Steueroasen ist die Schaffung von Transparenz durch Erweiterung des internationalen Abkommensnetzes. Der internationale Informationsaustausch steuererheblicher Daten durch entsprechende Vereinbarungen mit anderen Staaten ist weiter auszubauen; hier ist zentral die Bundesregierung gefordert. National: Inländischen Beteiligten an Offshore-Firmen sind deutlich mehr Offenlegungs- und Meldepflichten – verbunden mit wirksamen Sanktionen bei Zuwiderhandlungen – aufzuerlegen. Auf Bund-Länder-Ebene wurden zwischenzeitlich Vorschläge für ge-setzgeberische Maßnahmen erarbeitet, um noch bestehende Hemmnisse für eine effektive Besteuerung hinsichtlich der Beziehungen inländischer Steuerpflichtiger zu Briefkastenfirmen zu beseitigen. - 20 - Die Finanzminister haben die Vorschläge auf ihrer Sitzung am 3. Juni 2016 befürwortet und die Bundesregierung beauftragt, gemeinsam mit den Finanzministerien der Länder einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Verhinderung missbräuchlicher Steuerumgehungen zu erarbeiten. Vorbereitende Maßnahmen dazu haben auf Bundes-/Länderebene bereits begonnen. Beschluss Ziffer 1b: Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Landtag zu berichten, ob und ggf. inwieweit das ehemalige BayernLB-Tochterunternehmen LB Lux mit der Vermittlung oder Verwaltung von Briefkastenfirmen in Panama befasst war. Antwort: Diesbezüglich wird auf den Bericht der Staatsregierung zur Beantwortung der LT-Drs. 17/10818 (siehe oben I.) verwiesen. Beschluss Ziffer 2: Der Landtag stellt fest, dass für eine rechtsstaatlich geordnete Aufarbeitung von Briefkastenfirmen in Panama die Kenntnis aller sachdienlichen Unterlagen , die im Besitz der Presseorgane sind, erforderlich ist. Antwort: Das Internationale Konsortium Investigativer Journalisten (ICIJ) hat am 10. Mai 2016 eine Datenbank zu mehr als 300.000 Briefkastenfirmen/Trusts, Vermittlern und Anteilseignern im Internet veröffentlicht. Eine weitergehende Veröffentlichung ist laut Presseberichten nicht vorgesehen. - 21 - III. Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ludwig Hartmann und Thomas Mütze vom 11. April 2016, „Die Panama Papers und die Bayerische Landesbank“ Frage 1a): Zu welchen Zeitpunkten übernahm die Banque LBLux jeweils die Verwaltung bzw. Vermittlung von Offshore-Gesellschaften in Panama (bitte jeweils konkrete Daten zu den einzelnen Gesellschaften anführen)? Frage 1b): Wann endete jeweils die Verwaltung bzw. Vermittlung von Offshore-Gesellschaften durch die LBLux (bitte jeweils konkrete Daten zu den einzelnen Gesellschaften anführen)? Antwort zu Frage 1a) und b): Eine Beteiligung der LBLux an der Vermittlung bzw. Unterstützung von Kunden bei der Gründung von Briefkastenfirmen in Panama ist Gegenstand einer Untersuchung durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Diese Untersuchung ist noch nicht abgeschlossen. Frage 2a): Hatten Mitglieder der Staatsregierung Kenntnis von den seit zirka 2005 durch die LBLux bzw. andere Tochtergesellschaften der BayernLB verwalteten bzw. vermittelten Briefkastenfirmen? Antwort: Mitglieder der Staatsregierung hatten bis zu den Recherchen der Süddeutschen Zeitung im Jahr 2016 keine Kenntnis über eine Beteiligung der LBLux an rechtswidrigen Offshore-Geschäften. Frage 2b): Welchen monetären Umfang haben nach Kenntnis der Staatsregierung die mittels der Offshore-Gesellschaften, die von der BayernLB, der LBLux oder anderen BayernLB-Töchtern verwaltet bzw. vermittelt wurden, möglicherweise hinterzogenen Steuern? - 22 - Frage 2c): In welchen Ländern hätten diese möglicherweise hinterzogenen Steuern abgeführt werden müssen? Antwort zu Fragen 2b) und c): Eine Beteiligung der LBLux an der Vermittlung bzw. Unterstützung von Kunden bei der Gründung von Briefkastenfirmen in Panama ist Gegenstand einer Untersuchung durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Diese Untersuchung ist noch nicht abgeschlossen. Daneben liegen derzeit keine Hinweise dafür vor, dass auch die BayernLB selbst oder weitere Töchter der heutigen BayernLB an der Gründung oder Verwaltung von Briefkastenfirmen zu rechtswidrigen Zwecken beteiligt gewesen sein könnten. Frage 3: Welche Rolle nahm Finanzminister Dr. Markus Söder, der von November 2011 bis Juli 2013 Verwaltungsratsvorsitzender BayernLB war, bei der Einleitung und Abwicklung des Verkaufs der LBLux ein? Antwort: Wie von PwC bestätigt war die LBLux in der Amtszeit von Herrn Staatsminister als Vorsitzender des Verwaltungsrats von November 2011 bis Juni 2013 nicht Tagesordnungspunkt im Verwaltungsrat der BayernLB. Der Vorstand der BayernLB startete im September 2012 den Verkaufspro zess der LBLux. Die Zustimmung des Aufsichtsrats zur Veräußerung der LBLux in Teilen und zu dem Verkauf des Private Banking an die Banque de Luxembourg wurde in der Sitzung des Aufsichtsrats am 16. Dezember 2013 (nach dem Ausscheiden von Herrn Staatsminister Dr. Söder) erteilt. Der Kaufvertrag wurde am 31. Mai 2014 vollzogen (Closing). Herr Staatsminister Dr. Söder war in den Verkaufsprozess nicht eingebunden. - 23 - Frage 4a): Inwiefern war der Finanzminister in seiner Tätigkeit als Verwaltungsratsvorsitzender verpflichtet, von den Offshore-Gesellschaften einer Konzerntochter der BayernLB zu wissen bzw. sich über mögliche Offshore-Geschäfte der BayernLB bzw. ihrer Töchter zu informieren? Antwort: Die LBLux war eine Bank mit eigenem Verwaltungsrat bzw. Aufsichtsrat und eigener Geschäftsleitung (Vorstand). Sie operierte nach luxemburgischem Recht. Die Kontrolle der dortigen Geschäftsleitung oblag dem dortigen Verwaltungsrat . Es ist nicht Aufgabe des Aufsichtsrats der BayernLB sich in das Einzelkundengeschäft von Banktöchtern einzuschalten. Frage 4b) Zu welchen konkreten Zeitpunkten waren Aufsichtsgremien und Vorstand der BayernLB mit den Offshore-Geschäften der LBLux und eventuell weiterer Konzerntöchter befasst? Frage 4c) Welche VertreterInnen der BayernLB waren zu diesen Zeitpunkten jeweils Mitglied in den entsprechenden Organen? Frage 5a): In welchen Sitzungen des Verwaltungsrats der BayernLB war die LBLux Thema (bitte konkrete Daten der einzelnen Sitzungen aufführen)? Frage 5b): In welchem Kontext wurde in den unter a) genannten Sitzungen des Verwaltungsrats jeweils über die LBLux gesprochen? Frage 5c): Sind den Protokollen der Verwaltungsratssitzungen oder sonstigen schriftlichen Dokumenten (E-Mail- bzw. Schriftverkehr usw.) Hinweise o. ä. auf Verbindungen zwischen der LBLux und der Kanzlei Mossack Fonseca bzw. die Offshore-Engagements der LBLux zu entnehmen? - 24 - Antwort zu Fragen 4b), 4c), 5a) - 5c): Wie PwC bestätigt, waren Vorstand und Verwaltungs- bzw. Aufsichtsrat der BayernLB von 2005 bis März 2015 nicht mit einer etwaigen Beteiligung der LBLux an rechtswidrigen Offshore-Geschäften befasst. Protokollen des Aufsichtsrats/Verwaltungsrats der BayernLB oder sonstigen der Staatsregierung vorliegenden schriftlichen Dokumenten sind im Zeitraum 2005 – März 2015 keine Hinweise auf eine etwaige Beteiligung der LBLux an rechtswidrigen Offshore-Geschäften in Panama zu entnehmen. Im Übrigen ist es aber nicht unwahrscheinlich, dass Protokolle des Verwaltungs - bzw. Aufsichtsrats oder andere schriftliche Dokumente an vielen Stellen Hinweise auf rechtmäßige Offshore-Aktivitäten der BayernLB oder ihrer Tochtergesellschaften enthalten. Im März 2015 wurde der Vorstand der BayernLB vom zuständigen Compliance Officer der BayernLB davon in Kenntnis gesetzt, dass in der Vergangenheit bei der LBLux Konten/Portfolien für von der Kanzlei Mossack gegründete Gesellschaften mit Sitzland Panama geführt worden seien. Das Privatkundengeschäft der LBLux war zu diesem Zeitpunkt bereits verkauft. Die letzten Konten der LBLux waren in 2014 vollständig geschlossen worden. Ein Ermittlungsverfahren gegen die LBLux gab es nicht. Aus Sicht von PwC bestand deshalb auch in der Rückschau im Jahr 2015 für den Vorstand kein Handlungsbedarf. Der Aufsichtsrat der BayernLB wurde in der Sitzung am 20. März 2015 allgemein darüber informiert. Eine erneute Befassung der Gremien erfolgte im März 2016 im Zuge der Beauftragung von PwC. Im Übrigen wird auf den Bericht in der Sitzung des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen am 16. Juni 2016 und das Protokoll hierzu verwiesen. Im März 2015 waren noch vier Vertreter der BayernLB in den Gremien der LBLux vertreten. Vertreter des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat waren seit März 2009 nicht mehr in Gremien der LBLux vertreten. - 25 - Im Zeitraum von Januar 2005 bis März 2016 stand die Beteiligung an der LBLux auf der Tagesordnung folgender Sitzungen: Sitzung des Verwaltungsrats vom 05.12.2006: Zustimmung zur Rückführung von stillen Einlagen bei der LBLux sowie zur Aufnahme von Genussrechtskapital durch die LB Lux Sitzung des Verwaltungsrats vom 23.01.2007: Sachstandsbericht zur Rückführung stiller Einlagen bei der LBLux sowie zur Aufnahme von Genussrechtskapital durch die LB Lux Sitzung des Verwaltungsrats vom 25.04.2008: Bericht zu dem Fernsehbericht von Report Mainz, in dem – ohne Bezug zu Offshore-Gesellschaften – eine mögliche Verwicklung der LBLux in Beihilfe zur Steuerhinterziehung behauptet wurde. Sitzung des Verwaltungsrats vom 18.12.2008: Bericht zu potentiellen finanziellen Risiken bei Beteiligungen der BayernLB anlässlich der Finanzmarktkrise. Sitzung des Verwaltungsrats vom 17.03.2009: Kenntnisnahme eines Letter of Intent hinsichtlich des Erwerbs des LBLux – Anteils der Helaba (25%) Sitzung des Verwaltungsrats vom 07.09.2009: Zustimmung zum Zuerwerb des Anteils an der LBLux, der bisher von der Helaba gehalten wurde (25%). Sitzung des Aufsichtsrats vom 16.12.2013 Zustimmung zum Verkauf des Privatkundengeschäfts an die Banque de Luxembourg. Berichterstattung zum weiteren Vorgehen bei der Beendigung der Beteiligung an der LBLux. Sitzung des Aufsichtsrats vom 11.04.2014 Übertrag des Kreditportfolios der LBLux (Firmenkundengeschäft) an die Restructuring Unit der BayernLB zum Zwecke der Abwicklung. Sitzung des Aufsichtsrats vom 28.01.2016 Berichterstattung zum Stand der Abwicklung der LBLux. Sitzungen des Verwaltungsrats vom 24.10.2006, 22.07.2008, 29.10.2008 und 16.09.2010; Sitzungen des Risikoausschusses des Verwaltungs- bzw. Aufsichtsrats vom 28.09.2011, 24.09.2012 und 23.09.2013 Turnusmäßige Zustimmung zur gruppeninternen Kreditgewährung an die LBLux. - 26 - Folgende Protokolle weiterer Sitzungen ab 2011 weisen daneben einen näheren Bezug zur LBLux auf: In der Sitzung des Verwaltungsrates vom 7./8.2.2013 stimmte der Verwaltungsrat der Schließung der Niederlassung Luxemburg zu. In der Sitzung des Aufsichtsrates vom 27.11.2014 fragte ein Vertreter des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat aufgrund aktueller Presseberichte zu Luxemburg und Steuervermeidung nach. Der Vorstand führte aus, dass keine Erkenntnisse vorliegen, nach denen die operativen Tätigkeiten der Niederlassung Luxemburg und der LBLux nicht im Einklang mit den einschlägigen rechtlichen Vorschriften gestanden hätten. Der Vorstand berichtete, dass die Aktivitäten der LBLux nicht auf eine Umgehung von Steuerpflichten in Deutschland ausgerichtet seien und KPMG der LBLux in 2010 einen hohen Standard hinsichtlich der Umsetzung von Steuertransparenz -Maßnahmen im Private Wealth Management attestiert hatte. In der Sitzung des Prüfungsausschusses vom 19.08.2015 fragte ein Ausschussmitglied mit Bezug auf einen aktuellen Artikel in der Süddeutschen Zeitung, wonach zwei Landesbanken im Zusammenhang mit illegalen Steuergeschäften im Visier der Staatsanwaltschaft seien, ob die BayernLB eine der beiden Banken sei. Dem Vorstand war hierzu nichts bekannt. In der Sitzung des Aufsichtsrats vom 16.03.2016 berichtete der Vorstand der BayernLB über die geplante externe Untersuchung durch PwC. Daneben liegt es in der Natur der Sache, dass verschiedene Aspekte und Informationen zu Beteiligungen (u.a. auch die LBLux) in einer Reihe von Berichterstattungen an den Aufsichtsrat/Verwaltungsrat und seine Ausschüsse auch außerhalb von speziellen Tagesordnungspunkten enthalten sind, ohne dass sie einen näheren Bezug zur in Rede stehenden Thematik haben. Dazu gehören zum Beispiel die regelmäßige Berichterstattung über die Ergebnissituation des BayernLB-Konzerns, die Konzern-Mehrjahresplanung , die Entwicklung der Risikovorsorge, die Umsetzung von aufsichtsrechtlichen und regulatorischen Vorgaben auf Konzernebene, Prüfungen der Revision. - 27 - Frage 6a): Seit wann hatte die Staatsregierung Kenntnis von den Offshore-Geschäften der BayernLB respektive der LBLux bzw. weiteren Töchtern der BayernLB? Frage 6b): Welcher Art waren die Kenntnisse der Staatsregierung in diesem Zusammenhang ? Frage 6c): Wie reagierte die Staatsregierung auf diese Informationen? Antwort zu Fragen 6a -c): Die Bayerische Staatsregierung hatte bis zu den Recherchen der Süddeutschen Zeitung im Jahr 2016 keine Kenntnis über eine etwaige Beteiligung der LBLux an rechtswidrigen Offshore-Geschäften in Panama. Für Vorstand und Aufsichtsrat wird auf die Sitzung des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen vom 16. Juni 2016 und das Protokoll hierzu verwiesen. Am 1. März wurde das StMFLH über eine Antwort der BayernLB auf eine Anfrage der Süddeutschen Zeitung informiert1. Es liegen derzeit keine Hinweise dafür vor, dass auch die BayernLB selbst oder weitere Töchter der heutigen BayernLB an der Gründung oder Verwaltung von Briefkastenfirmen zu rechtswidrigen Zwecken beteiligt gewesen sein könnten. Im Übrigen ist der Bayerischen Staatsregierung bekannt, dass die Bayerische Landesbank (rechtmäßige) Geschäfte an Offshore-Standorten oder mit Kunden in Offshore-Standorten betreibt. Auch waren z.B. Geschäfte der Bank auf den Cayman-Inseln bereits Gegenstand einer Anfrage des damaligen Vorsitzenden der SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Franz Maget an das Finanzministerium, die mit Schreiben vom 13. April 2008 gegenüber Herrn Fraktionsvorsitzenden Maget beantwortet wurde. 1 In ihrer Antwort wies die BayernLB u.a. auf die Abwicklung der LBLux, die Problematik von Offshore-Standorten, ein Gutachten zur Tax-Compliance der LBLux und die weitere Prüfung des Sachverhalts durch die BayernLB hin. - 28 - Auch der Bankenaufsicht ist die Praxis von Offshore-Geschäften bekannt, eine allgemein verbindliche Festlegung von Offshore-Ländern existiert jedoch nicht. Das Geschäftsvolumen von Banken in Deutschland an bestimmten Offshore-Standorten (u.a. auch Panama) wurde 2013 durch die Bundesbank abgefragt. Für Geschäfte mit Panama-Bezug wurden für den BayernLB-Konzern dabei Erträge in Höhe von rd. 1 - 2 Mio. € p.a. (weniger als 0,1% aller BayernLB-Erträge) ausgewiesen. Frage 7a): Wie viele der von der LBLux verwalteten oder vermittelten Offshore-Gesellschaften sind Eigentum von Personen mit Wohnsitz in Bayern? Frage 7b): Welche Briefkastenfirmen aus dem Portfolio der LBLux hatten auch nach deren Verkauf 2013 Bestand? Frage 7c): Welche Offshore-Gesellschaften, die unter der Aufsicht der LBLux als Tochter BayernLB verwaltet und/oder vermittelt wurden, existieren gegenwärtig noch? Antwort zu Fragen 7a – c): Eine Beteiligung der LBLux an der Vermittlung bzw. Unterstützung von Kunden bei der Gründung von Briefkastenfirmen in Panama ist Gegenstand einer Untersuchung durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Diese Untersuchung ist noch nicht abgeschlossen. Frage 8a): Wie viele Fälle von Steuerhinterziehung, die einen Zusammenhang mit den von der BayernLB bzw. von Töchtern der BayernLB verwalteten Briefkastenfirmen in Panama aufwiesen, deckten deutsche Steuerprüfer und Steuerfahnder bisher auf (aufgeschlüsselt nach Erfolgen von Steuerprüfern bzw. - fahndern aus Bayern und anderen Bundesländern)? - 29 - Frage 8b): Welchen Umfang hatten die jeweils dadurch erzielten zusätzlichen Einnahmen für die öffentliche Hand? Antwort zu Fragen 8a) und b): Einschlägige Fälle sind hier nicht bekannt; im Übrigen werden Aufzeichnungen über bestimmte Vermittler oder Verwalter von Domizilgesellschaften/ Briefkastenfirmen nicht geführt. Dies vorausgeschickt hat die Sonderkommission Schwerer Steuerbetrug (SKS) insgesamt seit 2013 folgende Ergebnisse erzielt: 2013 2014 2015 Anzahl der Prüfungen 104 111 202 Mehrergebnis in Mio. € 100,0 69,6 101,1 verhängte Geldstrafen in Mio. € 0,2 1,3 1,7 verhängte Freiheitsstrafen (Jahre, Monate) 33,1 58,9 74,2 - 30 - IV. Anfragen zum Plenum vom 12. April 2016 – „Panama-Deal der BayernLB I – XI“, sowie Anfragen Johanna Werner- Muggendorfer und Dr. Herbert Kränzlein Zu den Anfragen zum Plenum vom 12. April 2016 der Abgeordneten Inge Aures, Bernhard Roos, Reinhold Strobl, Klaus Adelt, Dr. Linus Förster, Ruth Waldmann, Herbert Woerlein und Angelika Weikert wird auf die Antworten zu den im Wesentlichen identischen Fragen unter I. Beschluss des Bayerischen Landtags vom 7.4.2016, DrS. 17/10818, verwiesen. Markus Rinderspacher, SPD: Panama-Deal der BayernLB VII Frage: Im Hinblick auf die Berichterstattung der Süddeutschen Zeitung vom 8. April 2016, wonach die Landesbank die Panama-Deals ihrer Luxemburger Tochter nicht vor der Veräußerung des Privatkundengeschäfts „durchleuchtet“ hat, frage ich die Staatsregierung, ob dies zutrifft oder aber welche konkreten Maßnahmen zur Überprüfung der Geschäfte vor der Veräußerung stattgefunden haben und wie erklärt die Staatsregierung, dass die BayernLB im Gegensatz zu anderen Landesbanken die Offshore-Geschäfte der LBLux in Panama nicht bei der Kölner Staatsanwaltschaft gemeldet hat? Antwort: Die Durchführung einer Due Diligence ist bei Veräußerungen Angelegenheit des Käufers und in diesem Fall deshalb durch die Verkäuferin auch nicht erfolgt. Nach Auskunft der BayernLB wurde der übertragene Geschäftsbereich jedoch vom Käufer vor Unterzeichnung des Kaufvertrages im Rahmen einer Due Diligence durchleuchtet. Im Jahr 2010 hatte die KPMG der LBLux einen hohen Standard hinsichtlich der Umsetzung von Steuertransparenz-Maßnahmen im Private Wealth Management attestiert. Die Compliance-Vorschriften der BayernLB sind im Übrigen jährlich Gegenstand der Abschlussprüfung. Etwaige vom Abschlussprüfer oder der Bankenaufsicht getroffene Feststellungen wurden - 31 - zügig abgearbeitet. Der Abschlussprüfer hat der LBLux stets einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die BayernLB kooperiert mit den für die Aufklärung zuständigen Behörden. Im Übrigen wird auf die Sitzung des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen vom 16. Juni 2016 verwiesen. Volkmar Halbleib, SPD: Panama-Deal der BayernLB X Frage: Im Hinblick auf die Berichterstattung der Süddeutschen Zeitung vom 8. April 2016, wonach bei der Staatsanwaltschaft Köln seit einiger Zeit auch ein Verfahren in Sachen BayernLB läuft wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung in zahlreichen Fällen im Zusammenhang mit der LBLux, frage ich die Staatsregierung, welche Erkenntnisse ihr hierzu vorliegen (bitte den jeweiligen Zeitpunkt angeben), auf welche Sachverhalte sich diese Ermittlungen beziehen und welche Schritte seitens der BayernLB bzw. der Staatsregierung zur Unterstützung der Ermittlungen unternommen wurden bzw. werden? Antwort: Die BayernLB kooperiert mit den für die Aufklärung zuständigen Behörden. Im Übrigen wird auf die Sitzung des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen vom 16. Juni 2016 verwiesen. Am 8. März 2016 ist vom Vorstand eine externe Untersuchung durch PwC beschlossen worden. Martina Fehlner, SPD: Panama-Deal der BayernLB XI Frage: Im Hinblick auf folgende Aussage von Herrn Staatsminister Dr. Söder in der Plenarsitzung am 7.04.2016: „Die Kernaufgabe muss im Aufsichtsrat in Luxemburg geleistet werden, es war keine Kernaufgabe Bayerns“, frage ich die Staatsregierung, wie sie den Umfang der Pflichten des Konzernaufsichtsrates bzw. des Konzernaufsichtsratsvorsitzenden der BayernLB im - 32 - Hinblick auf die Einhaltung der Gesetze sowie der Corporate Governance für die LBLux konkret beschreibt? Antwort: Siehe hierzu III. Frage 4a). Johanna Werner-Muggendorfer, SPD: Privatkundengeschäft der BayernLB und der LBLux Frage: Welche Kunden wurden bzw. welches Kundensegment wurde im Rahmen einer Arbeitsteilung beim Privatkundengeschäft von der BayernLB an die LBLux empfohlen und welche besonderen Produkte sowie speziellen Dienstleistungen bot die LBLux im Rahmen dieser Geschäfte an? Antwort: Schwerpunkte des Geschäftsmodells der LBLux im BayernLB-Konzern waren das sog. Corporate Banking (Firmenkundengeschäft) für den Beneluxraum und das internationale Private Banking und Wealth Management (Privatkunden). Die BayernLB selbst war und ist als Wholesale-Bank aufgestellt; die Hereinnahme von Spareinlagen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Demzufolge war bzw. ist ihre Geschäftstätigkeit nicht auf das Privatkundengeschäft ausgerichtet . Die Retailbank DKB AG, Tochter der BayernLB und als Direktbank tätig, zielt auf das internetbasierte Standard-Privatkundengeschäft und nicht auf Offshore-Geschäft. Im Zuge des EU-Beihilfeverfahrens und der notwendigen Umstrukturierung hat die BayernLB ab 2009 ihr Geschäftsmodell neu ausgerichtet. Die strategische Neuausrichtung des BayernLB-Konzerns sah danach unter anderem eine deutliche Verkleinerung der Bank und eine Reduktion auf klar definierte Kundengruppen, Regionen und Produkte vor. Die Beteiligung an der LBLux gehörte seitdem nicht mehr zum Kerngeschäft der BayernLB und war zur Veräußerung vorgesehen. - 33 - Ob und ggf. welche Kunden konkret von der BayernLB an die LBLux empfohlen wurden ist nach Angaben der BayernLB nicht ermittelbar. Dr. Herbert Kränzlein, SPD: LBLux in den Sitzungen der Organen der BayernLB Frage: In den Protokollen welcher Organsitzungen der BayernLB sind welche Inhalte und welche Abstimmungen über die LBLux festgehalten? Antwort: Zwischen 2005 und März 2015 sind Protokollen des Aufsichtsrats/Verwaltungsrats und – nach dem Ermittlungsergebnis von PwC - des Vorstands keine Hinweise auf eine etwaige Beteiligung der LBLux an rechtswidrigen Offshore-Geschäften in Panama zu entnehmen. Im Übrigen wird auf III. Frage 5a) und b) verwiesen. Das Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat hat zu den bisherigen Ergebnissen von PwC und zum aktuellen Sachstand in der Sitzung des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen vom 16. Juni 2016 bereits mündlich berichtet. Auf diesen Bericht wird ausdrücklich Bezug genommen. Mit freundlichen Grüßen Dr. Markus Söder, MdL