Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Rosi Steinberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 26.07.2016 Nordumfahrung Passau – Datengrundlage für Anmeldung zum BVWP Ich frage die Staatsregierung: 1. Aufgrund welcher Daten (Gutachten, Verkehrszählung, Prognosen usw.) hat das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr entschieden, die Nordumfahrung Passau für den Bundesverkehrswegeplan zu melden? 2. Können diese Daten zur Verfügung gestellt werden? 3. Wurden bereits bestehende Datengrundlagen, die bisher immer einhellig von einem sehr geringen Verlagerungspotenzial sprachen, bei der Entscheidung ebenfalls berücksichtigt ? Wenn nein, warum nicht? 4. Liegen dem Staatsministerium das Gutachten oder Auszüge des Gutachtens der Ingenieurgruppe IVV Aachen/ Berlin bezüglich der Nordumfahrung Passau vor, das vom BMVI in Auftrag gegeben worden ist? 5. Wenn ja, kann dieses Gutachten in Kopie zur Verfügung gestellt werden? 6. Hat das Staatsministerium bei der Meldung für den Bundesverkehrswegeplan bereits eine Trassenführung vorgegeben? Wenn nein, ist dem Staatsministerium bekannt , wer die konkrete Trassenführung entworfen hat? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 29.08.2016 1. Aufgrund welcher Daten (Gutachten, Verkehrszählung , Prognosen usw.) hat das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr entschieden, die Nordumfahrung Passau für den Bundesverkehrswegeplan zu melden? Die Ortsdurchfahrt von Passau ist überdurchschnittlich hoch belastet. Um die Ortsdurchfahrt von Passau vom Durchgangsverkehr zu entlasten, die Leistungsfähigkeit und die Verkehrssicherheit der B 388 zu erhöhen und zugleich die Anbindung der östlichen Gemeinden zu verbessern, hat der Freistaat eine Nordumgehung von Passau dem Bund zur Bewertung im Rahmen der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP 2030) vorgeschlagen. Ziel der Projektanmeldung war es, die Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit einer Entlastung von Passau als Bundesstraße nach objektiven Kriterien zu prüfen. Die Projektanmeldung wurde auf Grundlage der Machbarkeitsstudie „Nordumfahrung Passau und Donaubrücke östlich Passau“ aus dem Jahr 2003, die im Auftrag der Regierung von Niederbayern erstellt worden war, vorgenommen . 2. Können diese Daten zur Verfügung gestellt werden? Die Machbarkeitsstudie kann bei der Regierung von Niederbayern eingesehen werden. 3. Wurden bereits bestehende Datengrundlagen, die bisher immer einhellig von einem sehr geringen Verlagerungspotenzial sprachen, bei der Entscheidung ebenfalls berücksichtigt? Wenn nein, warum nicht? Wesentliche Grundlage für die Projektbewertung war die von Fachgutachtern im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) erstellte Prognose der künftigen Verkehrsentwicklung in Deutschland für das Zieljahr 2030, die auf einer regionalisierten Strukturdatenprognose basiert und die Entwicklung der Bevölkerungsund Wirtschaftsstruktur sowie die deutschlandweiten Verkehrsverflechtungen für den Personen- und Güterverkehr berücksichtigt. Auf dieser Basis haben die Fachgutachter des BMVI alle angemeldeten Projekte einer gesamtwirtschaftlichen Bewertung unterzogen und die Wirkungen von Verkehrsinfrastrukturvorhaben ermittelt. Das Bewertungsverfahren setzt sich dabei aus den Bewertungsmodulen Nutzen-Kosten-Analyse (Bewertungsmodul A), umwelt- und naturschutzfachliche Beurteilung (Bewertungsmodul B), raumordnerische Beurteilung (Bewertungsmodul C) und städtebauliche Beurteilung (Bewertungsmodul D) zusammen. Am 03.08.2016 hat das Bundeskabinett den BVWP 2030 beschlossen. Nach den Ergebnissen der Projektbewertung Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 28.10.2016 17/12861 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12861 wurde eine Nordumfahrung von Passau in die höchste Dringlichkeitskategorie „Vordringlicher Bedarf“ eingeordnet. 4. Liegen dem Staatsministerium das Gutachten oder Auszüge des Gutachtens der Ingenieurgruppe IVV Aachen/Berlin bezüglich der Nordumfahrung Passau vor, das vom BMVI in Auftrag gegeben worden ist? 5. Wenn ja, kann dieses Gutachten in Kopie zur Verfügung gestellt werden? Im Projektinformationssystem (PRINS) zum BVWP hat das BMVI die Ergebnisse der Projektbewertungen für die im Entwurf des BVWP 2030 enthaltenen Projekte im Internet veröffentlicht. Darin sind auch projektbezogene Auszüge des Gutachtens der Ingenieurgruppe IVV Aachen/Berlin enthalten . Darüber hinaus liegen dem Freistaat keine weiteren Unterlagen der Ingenieurgruppe IVV vor. Nach Mitteilung des Bundes wurde der BVWP auf Basis der eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der strategischen Umweltprüfung überarbeitet. Diese Überarbeitungen werden derzeit auch in das PRINS eingepflegt. Sobald dies erfolgt ist, wird voraussichtlich im September das aktualisierte PRINS mit dem Stand der vom Bundeskabinett beschlossenen Fassung des BVWP erneut online gestellt. 6. Hat das Staatsministerium bei der Meldung für den Bundesverkehrswegeplan bereits eine Trassenführung vorgegeben? Wenn nein, ist dem Staatsministerium bekannt, wer die konkrete Trassenführung entworfen hat? Bei der angemeldeten Trassenführung der Nordumgehung Passau für den BVWP handelt es sich um einen vorzugswürdigen Trassenkorridor aus der Machbarkeitsstudie der Regierung von Niederbayern aus dem Jahr 2003, der auch im Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Passau behandelt wurde.