Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Lotte SPD vom 13.07.2016 Ein halbes Jahr Wohnungspakt Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie viele staatlich geförderte Wohnungen wurden mit dem Wohnungspakt Bayern im Rahmen des kommunalen Förderprogramms für alle (2. Säule) und der Wohnungsbauförderung für alle (3. Säule) insgesamt (also mit Ausnahme des Sofortprogramms für anerkannte Flüchtlinge) in der ersten Hälfte des Jahres 2016 (01.01.2016 bis zum 30.06.2016) in Bayern bewilligt (Fragen 1 a–c bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken , Landkreisen und Gemeinden)? b) In welchem finanziellen Umfang sind die Wohnungen gefördert worden? c) Wie viele der Wohnungen wurden aufgrund des Wohnungspaktes Bayern in der ersten Hälfte des Jahres 2016 gegenüber der ersten Hälfte des Vorjahres zusätzlich bewilligt? 2. a) Welche Wohnungen (Wohnraum zur Miete, Wohnraum zum Eigentum, barrierefreier Wohnraum, Wohnheimplätze für Studierende, Wohnraum mit reduziertem Standard oder befristeter Standzeit) wurden unter den in Frage 1 a aufgeführten Wohnungen gefördert (Fragen 2 a–c aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken , Landkreisen und Gemeinden)? b) In welcher Anzahl sind die jeweiligen Wohnungen bewilligt worden? c) In welchem finanziellen Umfang sind die jeweiligen Wohnungen bewilligt worden? 3. a) In welcher Form (z. B. Darlehen, Zuschüsse zum Bau, Zuschüsse zur Miete) sind die finanziellen Mittel des Wohnungspaktes in die Wohnraumförderung eingeflossen (Fragen 3 a–c aufgeschlüsselt nach den 3 Säulen des Wohnungspaktes Bayern)? b) In welcher Höhe sind die jeweiligen Formen der Wohnraumförderung bewilligt worden? c) Welchen Anteil (in Prozent) haben die jeweiligen Formen der Förderung an den bisher bewilligten Mitteln? 4. a) In welcher Form sind die finanziellen Mittel der Bayern Labo in den Wohnungspakt Bayern eingebracht worden (Fragen 4 a–c bitte aufgeschlüsselt nach den 3 Säulen des Wohnungspaktes Bayern)? b) Wie viel Fördergelder wurden von der BayernLabo in der ersten Hälfte des Jahres 2016 bewilligt? c) Welche Wohnungen (Wohnraum zur Miete, Wohnraum zum Eigentum, barrierefreier Wohnraum, Wohnheimplätze für Studierende, Wohnraum mit reduziertem Standard oder befristeter Standzeit) wurden damit gefördert (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken , Landkreisen und Gemeinden)? 5. a) Wie viele staatlich geförderte Wohnungen wurden im Rahmen des kommunalen Förderprogramms für alle (2. Säule) in der ersten Hälfte des Jahres 2016 in Bayern bewilligt (Fragen 5 a–c bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Landkreisen und Gemeinden)? b) Wie viele staatlich geförderte Wohnungen wurden im Rahmen der Wohnungsbauförderung für alle (3. Säule ) in der ersten Hälfte des Jahres 2016 in Bayern bewilligt ? c) Wie viele Wohnplätze wurden im Rahmen des Sofortprogramms für anerkannte Flüchtlinge (1. Säule) in der ersten Hälfte des Jahres 2016 in Bayern bewilligt? 6. a) Welche Wohnungen (Wohnraum zur Miete, Wohnraum zum Eigentum, barrierefreier Wohnraum, Wohnheimplätze für Studierende, Wohnraum mit reduziertem Standard oder befristeter Standzeit) wurden unter den unter Fragen 5 a und b aufgeführten Wohnungen jeweils gefördert (Fragen 6 a–c bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Landkreisen und Gemeinden )? b) In welcher Anzahl sind die jeweiligen Wohnungen bewilligt worden? c) In welchem finanziellen Umfang sind die jeweiligen Wohnungen bewilligt worden? 7. a) In welchem finanziellen Umfang wurden die unter Frage 5 c (1. Säule) aufgeführten Wohnungen bewilligt (Fragen 7 a–c aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken , Landkreisen und Gemeinden)? b) Wie groß ist der Anteil an Wohnungen mit befristeter Standzeit? c) Wie groß ist der Anteil an barrierefreien Wohnungen bzw. Wohnplätzen? 8. a) Gibt es bereits eine erste Evaluation des Wohnungspaktes Bayern? b) Wenn nein, für wann ist diese geplant? c) Anhand welcher Kriterien soll der Wohnungspakt Bayern erhoben werden? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 28.10.2016 17/12866 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12866 Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 23.08.2016 Vorbemerkung: Die Zahl der Wohnungsbaugenehmigungen in Bayern lag im ersten Halbjahr 2016 mit insgesamt 36.739 Baufreigaben um 7.767 oder 26,8 Prozent über dem Ergebnis des entsprechenden Vorjahreszeitraums. Die staatliche Wohnraumförderung leistet einen wichtigen Beitrag zur Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum. Die Staatsregierung hat am 9. Oktober 2015 den Wohnungspakt Bayern zwischen Staat, Gemeinden, Kirchen und Wohnungswirtschaft beschlossen. Der Wohnungspakt umfasst ein staatliches Sofortprogramm (1. Säule) mit 70 Mio. Euro, das kommunale Wohnraumförderungsprogramm (2. Säule) mit 150 Mio. Euro pro Jahr ab 2016 bis 2019 sowie die Aufstockung der staatlichen Wohnraum- und Studentenwohnraumförderung (3. Säule) auf insgesamt 401,7 Mio. Euro im Jahr 2016. Die Mittel für die 3. Säule sollen in den Jahren bis 2019 weiter erhöht werden. Im Rahmen des staatlichen Sofortprogramms (1. Säule) plant und baut der Staat Wohnungen für anerkannte Flüchtlinge und einheimische Bedürftige auf staatlichen und kommunalen Grundstücken. Das kommunale Wohnraumförderungsprogramm (2. Säule) wendet sich speziell an die Gemeinden. Mit dem Programm werden die Gemeinden unterstützt, wenn sie entsprechend der örtlichen Notwendigkeit Wohnraum für Menschen schaffen wollen, die sich das aus eigener Kraft nicht leisten können. Das Angebot der Wohnraumförderung (3. Säule) richtet sich an Wohnungsunternehmen, private Investoren und Selbstnutzer sowohl zum Bau von Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern als auch zum Neubau und Erwerb von Eigenwohnraum sowie zur baulichen Anpassung von Mietund Eigenwohnraum an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung. Darüber hinaus wird der Bau von Wohnheimplätzen für Studierende und für Menschen mit Behinderung mit staatlichen Mitteln unterstützt. Das Interesse an Fördermitteln ist hoch. Jedoch entstehen Wohnungen nicht „über Nacht“. Der Bau von Mietwohngebäuden erfordert einen erheblichen zeitlichen Vorlauf, von der Grundstücksbeschaffung über die Planung und Finanzierung bis zum Bau der Maßnahme. Insbesondere das kommunale Wohnraumförderungsprogramm ist neu, viele Gemeinden verfügen zudem über wenig Erfahrung mit dem Bau von Mietwohnungen. Die Gemeinden brauchen daher entsprechend Zeit für die Konzeption der Projekte, die Fassung der erforderlichen Beschlüsse der Gremien, die Beauftragung der Planer, die Planung selbst und ggf. den Erwerb der Grundstücke. Zur Anfrage „Ein halbes Jahr Wohnungspakt Bayern“ ist daher noch keine belastbare Bewertung möglich. Die Staatsregierung wird Ende 2016 eine erste Jahresbilanz ziehen und die Öffentlichkeit darüber informieren . 1. a) Wie viele staatlich geförderte Wohnungen wurden mit dem Wohnungspakt Bayern im Rahmen des kommunalen Förderprogramms für alle (2. Säule) und der Wohnungsbauförderung für alle (3. Säule) insgesamt (also mit Ausnahme des Sofortprogramms für anerkannte Flüchtlinge) in der ersten Hälfte des Jahres 2016 (01.01.2016 bis zum 30.06.2016) in Bayern bewilligt (Fragen 1 a–c bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Landkreisen und Gemeinden)? b) In welchem finanziellen Umfang sind die Wohnungen gefördert worden? c) Wie viele der Wohnungen wurden aufgrund des Wohnungspaktes Bayern in der ersten Hälfte des Jahres 2016 gegenüber der ersten Hälfte des Vorjahres zusätzlich bewilligt? 2. a) Welche Wohnungen (Wohnraum zur Miete, Wohnraum zum Eigentum, barrierefreier Wohnraum, Wohnheimplätze für Studierende, Wohnraum mit reduziertem Standard oder befristeter Standzeit) wurden unter den in Frage 1 a aufgeführten Wohnungen gefördert (Fragen 2 a–c aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Landkreisen und Gemeinden )? b) In welcher Anzahl sind die jeweiligen Wohnungen bewilligt worden? c) In welchem finanziellen Umfang sind die jeweiligen Wohnungen bewilligt worden? 5. a) Wie viele staatlich geförderte Wohnungen wurden im Rahmen des kommunalen Förderprogramms für alle (2. Säule) in der ersten Hälfte des Jahres 2016 in Bayern bewilligt (Fragen 5 a–c bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Landkreisen und Gemeinden)? b) Wie viele staatlich geförderte Wohnungen wurden im Rahmen der Wohnungsbauförderung für alle (3. Säule) in der ersten Hälfte des Jahres 2016 in Bayern bewilligt? 6. a) Welche Wohnungen (Wohnraum zur Miete, Wohnraum zum Eigentum, barrierefreier Wohnraum, Wohnheimplätze für Studierende, Wohnraum mit reduziertem Standard oder befristeter Standzeit) wurden unter den unter Fragen 5 a und b aufgeführten Wohnungen jeweils gefördert (Fragen 6 a–c bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken , Landkreisen und Gemeinden)? b) In welcher Anzahl sind die jeweiligen Wohnungen bewilligt worden? c) In welchem finanziellen Umfang sind die jeweiligen Wohnungen bewilligt worden? Im Jahr 2016 wurden zum Stand 5. August 2016 die in beigefügten Anlagen 2–5, aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und Kreisverwaltungsbehörden, aufgeführten Mietund Eigenwohnungen sowie Wohnplätze für Studierende mit Mitteln der 2. und 3. Säule des Wohnungspakts Bayern bewilligt. Eine tiefere regionale Aufgliederung ist mit vertretbarem Aufwand nicht möglich. Gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres wurden in der staatlichen Wohnraumförderung 731 Mietwohnungen mehr bewilligt – das entspricht einer Steigerung zum Vorjahr um 285 %. Es wurden gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres 797 Wohnplätze für Studierende mehr bewilligt – das entspricht einer Steigerung zum Vorjahr um 160 %. Auch die Zahl der geförderten Eigenwohnungen stieg mit einem Plus von sieben Wohnungen an. In der am 1. Januar 2016 neu in Kraft getretenen 2. Säule, dem Kommunalen Wohnraumförderungsprogramm, wurden bisher 121 Mietwohnungen bewilligt. Im Bayerischen Wohnungsbauprogramm entstehen gemäß den Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) beim Drucksache 17/12866 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 geförderten Neubau von Mietwohnungen seit dem Jahr 2008 ausschließlich Wohnungen, die auf Grundlage der DIN 18040 Barrierefreies Bauen Teil 2 (bis 2011 auf Grundlage der DIN 18025) geplant werden. Darüber hinaus müssen die Wohnungen einer Wohnebene stufenlos erreichbar sein; alle weiteren Wohnebenen müssen so geplant sein, dass sie durch die nachträgliche Schaffung eines Aufzugs oder einer Rampe stufenlos erreichbar sind. In der 2. und 3. Säule des Wohnungspakts wird kein Wohnraum mit reduziertem Standard oder befristeter Standzeit errichtet. Die Wohnungen entsprechen den aktuellen Ansprüchen an zeitgemäßes Wohnen und Energieeffizienz. 3. a) In welcher Form (z. B. Darlehen, Zuschüsse zum Bau, Zuschüsse zur Miete) sind die finanziellen Mittel des Wohnungspaktes in die Wohnraumförderung eingeflossen (Fragen 3 a–c aufgeschlüsselt nach den 3 Säulen des Wohnungspaktes Bayern)? Im Rahmen des Sofortprogramms als erster Säule des Wohnungspakts Bayern plant und baut der Freistaat Bayern mit den Staatlichen Bauämtern bereits seit Herbst 2015 Wohnungen für anerkannte Asylbewerber und heimische Bedürftige. Das von der Staatsregierung dafür bereitgestellte Budget von insgesamt 70 Mio. Euro dient vollständig zur Finanzierung dieser staatlichen Baumaßnahmen. 150 Mio. Euro (davon 15 Mio. Euro zur Zinsverbilligung) werden pro Jahr für die Förderung im kommunalen Wohnraumförderungsprogramm bereitgestellt. Die Förderung erfolgt mit einem Zuschuss in Höhe von 30 % der förderfähigen Kosten. Ergänzend wird von der BayernLabo ein mit staatlichen Zinszuschüssen zinsverbilligtes Kapitalmarktdarlehen angeboten. Einen 10%igen Eigenanteil müssen die Gemeinden selbst leisten. In der staatlichen Wohnraum- und Studentenwohnraumförderung stehen in diesem Jahr 401,7 Mio. Euro an Fördermitteln bereit. Hier wird überwiegend mit zinsgünstigen Darlehen gefördert. Ergänzend zur Darlehensförderung wird in der Mietwohnraumförderung ein Zuschuss in Höhe von bis zu 300 Euro pro m² Wohnfläche gewährt. Bei der Förderung von Eigenwohnraum erhalten Haushalte mit Kindern pro Kind einen Zuschuss in Höhe von 2.500 Euro. In der Studentenwohnraumförderung wird bei bestimmungsgemäßer Belegung ein jährlicher Tilgungsnachlass gewährt. b) In welcher Höhe sind die jeweiligen Formen der Wohnraumförderung bewilligt worden? Im Sofortprogramm wurden bereits Planungsaufträge für rund 70 Mio. Euro erteilt. Im kommunalen Wohnraumförderungsprogramm wurden bisher Zuschüsse in Höhe von rund 8,6 Mio. Euro und Darlehen von 9,5 Mio. Euro bewilligt. In der staatlichen Wohnraum- und Studentenwohnraumförderung wurden aktuell 138,8 Mio. Euro Darlehen und 19,2 Mio. Euro ergänzende Zuschüsse bewilligt. Das Sofortprogramm (1. Säule) des Wohnungspakts ist damit bereits nach einem halben Jahr voll ausgeschöpft. Für das kommunale Wohnraumförderungsprogramm (2. Säule) und die staatliche Wohnraum- und Studentenwohnraumförderung (3. Säule) ist nach Rückmeldungen der zuständigen Stellen zu bereits vorbesprochenen Anträgen von einer deutlichen Steigerung der Bewilligungen im zweiten Halbjahr 2016 auszugehen. c) Welchen Anteil (in Prozent) haben die jeweiligen Formen der Förderung an den bisher bewilligten Mitteln? Nach derzeitigem Bewilligungsstand entfallen in der 2. Säule des Wohnungspakts 52 % der Zuwendungen auf Darlehen und 48 % auf Zuschüsse zum Bau. In der 3. Säule des Wohnungspakts entfallen nach derzeitigem Bewilligungsstand 88 % der Zuwendungen auf Darlehen und 12 % auf Zuschüsse zum Bau. Der Mieter von im Rahmen der einkommensorientierten Förderung geförderten Wohnungen erhält einen Zuschuss zur Miete, der den Unterschiedsbetrag zwischen der Erstvermietungsmiete und der für ihn nach seinem Einkommen zumutbaren Miete ausgleicht. Die Höhe der Zusatzförderung steht erst nach der Belegung der Wohnungen fest. Die dafür benötigten Mittel werden überwiegend aus den Zinseinnahmen des belegungsabhängigen Baudarlehens aufgebracht. 4. a) In welcher Form sind die finanziellen Mittel der BayernLabo in den Wohnungspakt Bayern eingebracht worden (Fragen 4 a–c bitte aufgeschlüsselt nach den 3 Säulen des Wohnungspaktes Bayern)? Für die 3. Säule des Wohnungspakts Bayern stehen heuer 100 Mio. Euro aus Mitteln der BayernLabo zur Verfügung. b) Wie viel Fördergelder wurden von der BayernLabo in der ersten Hälfte des Jahres 2016 bewilligt? c) Welche Wohnungen (Wohnraum zur Miete, Wohnraum zum Eigentum, barrierefreier Wohnraum, Wohnheimplätze für Studierende, Wohnraum mit reduziertem Standard oder befristeter Standzeit) wurden damit gefördert (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Landkreisen und Gemeinden)? Die Mittel der BayernLabo fließen in die staatlichen Förderprogramme mit ein. Sie werden von den Bewilligungsstellen für die Wohnraumförderung zusammen mit den staatlichen Mitteln für die entsprechenden Bauvorhaben bewilligt. Die Höhe der bisher bewilligten Mittel der BayernLabo sind ebenso wie die Aufteilung nach Miet- und Eigenwohnungen den Anlagen 2 und 3 zu entnehmen. 5. c) Wie viele Wohnplätze wurden im Rahmen des Sofortprogramms für anerkannte Flüchtlinge (1. Säule ) in der ersten Hälfte des Jahres 2016 in Bayern bewilligt? Bis Ende Juli 2016 konnten Planungsaufträge für rund 2.200 Wohnplätze erteilt werden. 7. a) In welchem finanziellen Umfang wurden die unter Frage 5 c (1. Säule) aufgeführten Wohnungen bewilligt (Fragen 7 a–c aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken , Landkreisen und Gemeinden)? Die finanzielle Aufteilung der Maßnahmen des Sofortprogramms auf Regierungsbezirke, Landkreise und Gemeinden kann der Anlage 1 entnommen werden. b) Wie groß ist der Anteil an Wohnungen mit befristeter Standzeit? Die Wohnungen können unbefristet bewirtschaftet werden, da für die Gebäude aufgrund der Lage und der Qualität der Anlagen eine langfristige Standzeit sichergestellt ist. Für die Gebäude wurden keine Erleichterungen aufgrund § 246 Baugesetzbuch (BauGB) in Anspruch genommen. Die Baumaßnahmen befinden sich alle innerhalb bebauter Ortsteile. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12866 c) Wie groß ist der Anteil an barrierefreien Wohnungen bzw. Wohnplätzen? Die Wohnungen des Sofortprogramms sind zu ca. 50 % ebenerdig erschlossen und somit barrierefrei zugänglich. 8. a) Gibt es bereits eine erste Evaluation des Wohnungspaktes Bayern? b) Wenn nein, für wann ist diese geplant? c) Anhand welcher Kriterien soll der Wohnungspakt Bayern erhoben werden? Der Wohnungspakt Bayern wird – wie alle Programme der Wohnraumförderung – kontinuierlich während der Umsetzung evaluiert. Die Oberste Baubehörde steht dazu in ständigem Austausch mit Vertretern der Wohnungswirtschaft und der kommunalen Spitzenverbände. Dabei haben Letztere wiederholt darauf hingewiesen, dem kommunalen Wohnraumförderungsprogramm die notwendige Anlaufzeit zuzubilligen . Soweit sich bei der Umsetzung eines Programms abzeichnet, dass die Fördertätigkeit angepasst werden sollte, wird bei den Programmvorgaben nachgesteuert. So wird im Rahmen des kommunalen Wohnraumförderungsprogramms neben dem Neubau jetzt auch der Erwerb neu geschaffener Wohngebäude gefördert, die erstmals belegt werden. Damit soll es insbesondere kleineren Gemeinden im ländlichen Raum, die nicht über die erforderlichen Verwaltungskapazitäten für den Bau eines Wohngebäudes und auch nicht über eine kommunale Wohnungsbaugesellschaft verfügen, erleichtert werden, das kommunale Wohnraumförderungsprogramm zu nutzen. Die BayernLabo gibt zur Evaluation der Wohnraumförderung jährlich einen Förderbericht über ihre Tätigkeit als Organ der staatlichen Wohnungspolitik heraus. Darin werden die Förderprogramme und -ergebnisse differenziert und detailliert dargestellt. Die Mitglieder des Bayerischen Landtags erhalten jeweils ein Exemplar des Förderberichts. Drucksache 17/12866 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Anlage – 1 - Telefon: 089 2192-02 poststelle-obb@stmi.bayern.de Franz-Josef-Strauß-Ring 4 80539 München Telefax: 089 2192-13350 www.innenministerium.bayern.de U4, U5 (Lehel), Bus 100 (Königinstraße) Staatliches Sofortprogramm im Wohnungspakt Bayern (1. Säule) Projektübersicht der geplanten bzw. im Bau befindlichen Maßnahmen Regierungsbezirk Landkreis Gemeinde(n) Kostenprognose Oberbayern LH München München 7.320.000 € Oberbayern Lkr. München Grasbrunn und Oberhaching 1.280.000 € Oberbayern Lkr. Weilheim-Schongau Seeshaupt und Schongau 1.500.000 € Oberbayern Lkr. Rosenheim Bernau 1.960.000 € Oberbayern Lkr. Ebersberg Poing 1.540.000 € Oberbayern Lkr. Pfaffenhofen a. d. Ilm Reichertshausen 2.100.000 € Niederbayern Stadt Straubing Straubing 2.500.000 € Niederbayern Stadt Landshut Landshut 2.980.000 € Niederbayern Lkr. Kelheim Mainburg und Abensberg 4.500.000 € Oberpfalz Lkr. Sulzbach-Rosenberg Sulzbach-Rosenberg 1.150.000 € Oberpfalz Stadt Amberg Amberg 1.560.000 € Oberpfalz Stadt Regensburg Regensburg 4.340.000 € Oberfranken Stadt Coburg Coburg 3.000.000 € Oberfranken Stadt Bayreuth Bayreuth 2.500.000 € Mittelfranken Stadt Ansbach Ansbach 8.585.000 € Mittelfranken Lkr. Nürnberger Land Hersbruck 2.000.000 € Mittelfranken Lkr. Roth Roth 3.870.000 € Mittelfranken Lkr. Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim Neustadt a. d. Aisch 900.000 € Unterfranken Lkr. Main-Spessart Karlstadt 3.300.000 € Unterfranken Lkr. Kitzingen Kitzingen 1.000.000 € Schwaben Stadt Augsburg Augsburg 9.000.000 € Schwaben Lkr. Neu-Ulm Pfaffenhofen a. d. Roth 2.080.000 € Schwaben Lkr. Augsburg Schwabmünchen 960.000 € Schwaben Lkr. Oberallgäu Immenstadt 346.000 € Gesamt 70.271.000 € LH = Landeshauptstadt Lkr. = Landkreis Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12866 Stand: 05.08.2016 Anlage - 2 - Regierungsbezirk/ Stadt/Landkreis davon Zahl der bewilligte Darlehen der ergänzender Miet- Darlehen BayernLabo Zuschuss wohnungen Euro Euro Euro LHS München 566 20.644.900 0 7.182.500 Lkr. Altötting 36 2.931.700 0 642.600 Lkr. Berchtesgadener Land 16 1.974.400 1.124.300 343.600 Lkr. Bad Tölz-Wolfratshausen 27 3.287.500 1.835.900 528.200 Lkr. Ebersberg 26 2.367.800 1.412.400 438.000 Lkr. Freising 0 0 0 425.100 *) Lkr. Landsberg a. Lech 9 1.289.000 722.300 201.600 Lkr. Mühldorf a. Inn 20 2.111.700 1.452.200 405.200 Lkr. München 39 4.789.300 2.279.100 585.000 Lkr. Pfaffenhofen 8 972.400 0 157.000 Lkr. Rosenheim 0 0 0 341.000 *) Lkr. Traunstein 0 0 0 215.000 *) Lkr. Weilheim-Schongau 11 1.465.800 833.900 243.300 Regierungsbezirk Oberbayern insgesamt 758 41.834.500 9.660.100 11.708.100 Stadt Landshut 5 469.900 254.200 74.200 Stadt Passau 4 659.100 367.600 107.300 Lkr. Deggendorf 9 842.200 530.400 160.800 Lkr. Straubing-Bogen 16 1.605.400 1.051.700 304.600 Regierungsbezirk Niederbayern insgesamt 34 3.576.600 2.203.900 646.900 Lkr. Neumarkt i. d. Opf. 6 504.900 0 162.000 Lkr. Regensburg 7 335.100 335.100 150.600 13 840.000 335.100 312.600 Stadt Erlangen 0 491.400 0 0 *) Stadt Fürth 56 6.316.800 3.268.500 1.048.800 Lkr. Ansbach 3 218.100 0 93.500 Lkr. Weißenburg-Gunzenh. 3 389.400 265.500 85.200 62 7.415.700 3.534.000 1.227.500 Stadt Aschaffenburg 24 6.512.450 4.260.950 693.400 24 6.512.450 4.260.950 693.400 Stadt Kempten 36 2.156.400 2.156.400 691.900 Lkr. Aichach-Friedberg 31 3.032.500 0 617.400 Lkr. Augsburg 29 2.738.200 957.200 604.100 Lkr. Neu-Ulm 0 57.100 0 200.400 *) 96 7.984.200 3.113.600 2.113.800 987 68.163.450 23.107.650 16.702.300 *) Teilbewilligung, die Zahl der Wohnungen wurde bereits 2015 erfasst. Staatliche Wohnraumförderung im Jahr 2016 (3. Säule) Bayern insgesamt: Regierungsbezirk Schwaben insgesamt Mittelfranken Regierungsbezirk Mittelfranken insgesamt Unterfranken Regierungsbezirk Unterfranken insgesamt Schwaben Oberbayern Niederbayern Oberpfalz Regierungsbezirk Oberpfalz insgesamt Mietwohnraumförderung Drucksache 17/12866 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 7 Stand: 05.08.2016 Anlage - 3 - Regierungsbezirk/ Stadt/Landkreis davon ergänzender Zahl der bewilligte Darlehen der Zuschuss für Familien Eigen- Darlehen BayernLabo mit Kindern wohnungen Euro Euro Euro Stadt Ingolstadt 3 150.000 0 10.000 LHS München 11 609.000 0 42.500 Stadt Rosenheim 1 40.000 0 2.500 Lkr. Altötting 2 105.000 0 15.000 Lkr. Berchtesgadener Land 6 321.900 0 37.500 Lkr. Bad Tölz-Wolfratshausen 3 141.000 0 17.500 Lkr. Dachau 1 60.000 0 10.000 Lkr. Ebersberg 9 870.000 0 62.500 Lkr. Eichstätt 16 1.240.000 79.500 65.000 Lkr. Erding 3 90.000 0 12.500 Lkr. Freising 1 40.000 0 7.500 Lkr. Fürstenfeldbruck 3 226.000 0 15.000 Lkr. Garmisch-Partenkirchen 3 130.000 0 12.500 Lkr. Landsberg a. Lech 3 140.000 0 15.000 Lkr. Mühldorf a. Inn 1 90.000 0 7.500 Lkr. München 1 50.000 0 5.000 Lkr. Neuburg-Schrobenhausen 1 60.000 0 2.500 Lkr. Pfaffenhofen 3 235.000 0 22.500 Lkr. Rosenheim 13 602.000 0 67.500 Lkr. Starnberg 6 526.000 0 27.500 Lkr. Traunstein 1 50.000 0 7.500 Lkr. Weilheim-Schongau 1 40.000 0 2.500 Regierungsbezirk Oberbayern insgesamt 92 5.815.900 79.500 467.500 Stadt Landshut 5 261.000 0 32.500 Stadt Passau 2 80.000 0 7.500 Stadt Straubing 3 138.000 0 7.500 Lkr. Deggendorf 6 267.000 0 32.500 Lkr. Freyung-Grafenau 3 80.000 0 15.000 Lkr. Kelheim 1 78.000 0 5.000 Lkr. Landshut 1 48.000 0 7.500 Lkr. Passau 2 110.000 0 10.000 Lkr. Regen 4 120.000 0 35.000 Lkr. Rottal-Inn 2 60.000 0 12.500 Lkr. Straubing-Bogen 3 140.000 0 10.000 Lkr. Dingolfing 1 50.000 0 7.500 Regierungsbezirk Niederbayern insgesamt 33 1.432.000 0 182.500 Stadt Amberg 3 120.000 0 12.500 Lkr. Amberg-Sulzbach 4 202.600 0 15.000 Lkr. Cham 10 225.000 0 37.500 Lkr. Neumarkt i. d. Opf. 14 407.600 0 62.500 Lkr. Neustadt a. d. Waldnaab 9 522.600 0 35.000 Lkr. Regensburg 3 100.500 0 25.000 Lkr. Schwandorf 4 200.000 0 25.000 Lkr. Tirschenreuth 4 232.000 0 25.000 51 2.010.300 0 237.500 Staatliche Wohnraumraumförderung im Jahr 2016 (3. Säule) Oberpfalz Regierungsbezirk Oberpfalz insgesamt Eigenwohnraumförderung Oberbayern Niederbayern Seite 8 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12866 Stadt Bamberg 1 90.000 0 5.000 Stadt Bayreuth 2 100.200 0 15.000 Stadt Coburg 2 90.000 0 12.500 Lkr. Bamberg 3 224.000 80.000 15.000 Lkr. Bayreuth 15 510.800 30.000 50.000 Lkr. Coburg 2 102.400 0 10.000 Lkr. Forchheim 7 333.100 0 22.500 Lkr. Hof 8 624.700 0 35.000 Lkr. Kronach 5 145.000 75.000 20.000 Lkr. Kulmbach 3 130.000 0 17.500 Lkr. Lichtenfels 20 700.000 0 65.000 Lkr. Wunsiedel 10 420.000 0 35.000 78 3.470.200 185.000 302.500 Stadt Ansbach 3 170.000 0 20.000 Stadt Erlangen 4 270.000 0 17.500 Stadt Fürth 5 390.000 0 20.000 Stadt Nürnberg 37 2.378.800 150.000 170.000 Stadt Schwabach 2 88.000 0 5.000 Lkr. Ansbach 47 2.460.000 0 197.500 Lkr. Erlangen 5 220.000 0 30.000 Lkr. Fürth 10 835.800 0 47.500 Lkr. Nürnberger Land 7 413.500 0 30.000 Lkr. Neustadt a. d. Aisch 11 637.400 0 52.500 Lkr. Roth 11 801.000 68.000 52.500 Lkr. Weißenburg-Gunzenh. 11 356.300 0 50.000 153 9.020.800 218.000 692.500 Stadt Aschaffenburg 3 140.000 0 15.000 Stadt Schweinfurt 7 421.000 0 37.500 Stadt Würzburg 1 50.000 0 5.000 Lkr. Aschaffenburg 2 80.000 0 17.500 Lkr. Rhön-Grabfeld 3 135.000 0 12.500 Lkr. Haßberge 5 196.200 0 35.000 Lkr. Kitzingen 5 146.000 0 25.000 Lkr. Miltenberg 2 60.000 0 7.500 Lkr. Main-Spessart 4 120.000 0 17.500 Lkr. Schweinfurt 4 180.000 0 20.000 Lkr. Würzburg 2 100.000 0 12.500 38 1.628.200 0 205.000 Stadt Augsburg 2 130.000 0 12.500 Stadt Kaufbeuren 6 250.000 0 25.000 Stadt Kempten 1 30.000 0 7.500 Lkr. Aichach-Friedberg 6 260.000 0 27.500 Lkr. Augsburg 19 593.000 0 85.000 Lkr. Dillingen 13 440.000 0 47.500 Lkr. Günzburg 2 50.000 0 7.500 Lkr. Neu-Ulm 3 70.000 0 15.000 Lkr. Lindau 2 80.000 0 7.500 Lkr. Ostallgäu 14 449.000 0 70.000 Lkr. Unterallgäu 1 25.000 0 5.000 Lkr. Donau-Ries 7 215.000 0 35.000 Lkr. Oberallgäu 10 320.000 0 50.000 86 2.912.000 0 395.000 531 26.289.400 482.500 2.482.500 LHS = Landeshauptstadt Lkr. = Landkreis Bayern insgesamt: Regierungsbezirk Schwaben insgesamt Regierungsbezirk Oberfranken insgesamt Mittelfranken Regierungsbezirk Mittelfranken insgesamt Unterfranken Regierungsbezirk Unterfranken insgesamt Schwaben Oberfranken Drucksache 17/12866 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 9 Stand: 05.08.2016 Anlage - 4 - Regierungsbezirk/ bewilligte Stadt/Landkreis leistungsfreie Zahl der Darlehen Wohnplätze Euro Oberbayern LHS München 194 7.335.000 Regierungsbezirk Oberbayern 194 7.335.000 Oberpfalz Stadt Regensburg 249 8.048.000 Regierungsbezirk Oberpfalz 249 8.048.000 Oberfranken Stadt Bayreuth 287 9.330.300 Stadt Coburg 91 2.275.000 Stadt Hof 100 3.319.000 Regierungsbezirk Oberfranken 478 14.924.300 Mittelfranken Stadt Erlangen 0 6.342.200 *) Regierungsbezirk Mittelfranken 0 6.342.200 Unterfranken Stadt Würzburg 189 3.591.000 Regierungsbezirk Unterfranken 189 3.591.000 Schwaben Stadt Augsburg 186 4.107.000 Regierungsbezirk Schwaben 186 4.107.000 Bayern insgesamt: 1.296 44.347.500 *) Teilbewilligung, die Zahl der Wohnplätze wurde bereits in 2015 erfasst Studentenwohnraumförderung Seite 10 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12866 Stand: 05.08.2016 Anlage - 5 - Regierungsbezirk/ Stadt/Landkreis Zahl der bewilligte bewilligte Miet- Zuschüsse Darlehen wohnungen Euro Euro Oberbayern Lkr. Altötting 2 14.100 0 Lkr. Erding 7 792.000 0 Lkr. Freising 8 286.900 0 Lkr. München 18 2.170.000 3.100.000 Lkr. Rosenheim 16 1.271.900 1.500.000 Lkr. Starnberg 15 1.391.400 0 Regierungsbezirk Oberbayern 66 5.926.300 4.600.000 Niederbayern Lkr. Kelheim 15 645.500 1.000.000 Lkr. Landshut 4 126.800 0 Regierungsbezirk Niederbayern 19 772.300 1.000.000 Schwaben Lkr. Neu-Ulm 36 1.950.000 3.848.000 Regierungsbezirk Schwaben 36 1.950.000 3.848.000 Bayern insgesamt: 121 8.648.600 9.448.000 Kommunales Wohnraumförderungsprogramm (2. Säule) KommWFP