Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Herbert Kränzlein SPD vom 22.07.2016 Finanzierung von Investitionen bei Krankenhäusern Wie die Staatsregierung in der Pressemitteilung 221 a vom 19.07.2016 verkündete, werden in den nächsten Jahren 349 Millionen Euro für Investitionen im Bereich Krankenhäuser ausgegeben. Daher frage ich die Staatsregierung: 1. a) Gab es weitere Krankenhäuser, die ebenfalls Investitionsmittel angefordert, diese aber nicht erhalten haben ? b) Wenn ja, welche sind das? c) Warum wurden deren Anträge abgewiesen? 2. a) Welche Kritierien sind bei der Mittelvergabe der Staatsregierung im Bereich Krankenhäuser maßgeblich? b) Wie werden diese gewichtet? Antwort des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 26.08.2016 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat wie folgt beantwortet: Zu 1. a) bis c): Über die Finanzierung zusätzlicher Krankenhausbauvorhaben entscheidet der Ministerrat jedes Jahr auf Grundlage einer Projektliste, die die Staatsministerien für Gesundheit und Pflege sowie der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat mit den an der Krankenhausversorgung in Bayern Beteiligten erarbeiten (vertreten u. a. Bayerische Krankenhausgesellschaft , Verbände der Krankenhausträger, Krankenkassen ). Die Festlegung des Einplanungsvolumens für neue Projekte erfolgt unter Berücksichtigung des Haushaltsansatzes der Krankenhausfinanzierung (aktuell 500 Mio. Euro) und den bereits in früheren Jahren für Investitionsmaßnahmen eingegangenen Verpflichtungen. Ziel ist eine auskömmliche Finanzierung der laufenden und der zusätzlichen Projekte im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung . Dabei kann nicht immer gewährleistet werden, dass alle Projekte bereits im Jahr der ersten Beantragung für eine Absicherung berücksichtigt werden können. Im Jahr 2016 wurden einvernehmlich mit den Vertretern der Krankenhäuser und Kostenträger folgende Projekte zunächst zurückgestellt: Bezirksklinikum Mainkofen (Bauabschnitt 2), St. Anna Krankenhaus Sulzbach-Rosenberg (Bauabschnitt 2), Klinik Münchberg (Bauabschnitt 1a), Waldkrankenhaus St. Marien Erlangen (Notaufnahme u. Intensivpflege), Klinik Kitzinger Land Kitzingen (Bauabschnitt 2) und Kreisklinik Ottobeuren (OP-Abteilung u. Intensivversorgung). Die genannten Vorhaben werden im nächsten Jahr mit entsprechender Dringlichkeit wieder in die Einplanungsgespräche eingebracht und über ihre finanzielle Absicherung erneut beraten. Zu 2. a) und b): Nach den Vorgaben des Ministerrats können nur Investitionen für Krankenhäuser zur Finanzierung über das Jahreskrankenhausbauprogramm vorgeschlagen werden, die auch in Zukunft dauerhaft zur akutstationären Versorgung der Bevölkerung bedarfsnotwendig sind. Außerdem müssen Inhalt und Umfang der beabsichtigten Maßnahmen mit den Förderbehörden abgestimmt und die veranschlagten Kosten auf Plausibilität geprüft sein. Bei der Auswahlentscheidung kommt Ausbau- und Modernisierungsmaßnahmen im medizinischen Kernbereich der Kliniken (OP-Bereich, Notfall- und Intensivbehandlung, Diagnostik- und Therapieeinheiten, Hygieneanforderungen etc.) höhere Priorität zu als beispielsweise Vorhaben in den Verwaltungs- und Infrastrukturbereichen. Außerdem sind der konkrete Planungsstand und der geplante Bauablauf zu berücksichtigen, d. h. ob eine zeitnahe Realisierung der Maßnahmen möglich ist. Nicht zuletzt wird – soweit in den vorgegebenen finanziellen Grenzen möglich – auch auf eine ausgewogene Verteilung nach Regionen und Trägergruppen geachtet. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 28.10.2016 17/12868 Bayerischer Landtag